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Alternatives Recht im Cyberspace. Dipl.-Ing. DDr. Walter J. Jaburek Geschäftsführer der EDV Concept Technisches Büro für Informatik GmbH Universitätslektor für EDV- und Fernmelderecht Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnik und Telekommunikation
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Alternatives Recht im Cyberspace Dipl.-Ing. DDr. Walter J. Jaburek Geschäftsführer der EDV Concept Technisches Büro für Informatik GmbH Universitätslektor für EDV- und Fernmelderecht Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnik und Telekommunikation A-1220 Wien, Steigenteschg. 13/3/2, Tel: 203-53-81, Fax: 203-53-81-5, jaburek@jaby.co.at
Grundgedanken zum Recht • Was ist Recht? • Bis Mittelalter: Stammesrecht • Ab ??: Territorialitätsprinzip • Cyberspace – ein eigenes Territorium? • Wo kommt die Macht her, das Recht zu verteidigen? • Welche Prioritäten werden gesetzt?
Vom Cyberspace neu (?) gestellte Fragen • Wirtschaftsrecht • Gewerberecht, Berufsrecht (Apotheken, IT) • Werberecht (Vergleiche, Schneeball, ..) • Immaterialgüterrecht (Domains, SW, Datenbanken) • Vertragsrecht • Abgabenrecht • Datenschutz • Strafrecht
K sieht sich P bei V an Vertrag per „Handschlag“ Kauf Ware gegen Geld Kein Transportrisiko Simple Produkte: 6 Mo Gewährleistung Gerichtsstand, geltendes Recht klar K sieht sich P im WWW an. Stimmt die Beschreibung? Beweisproblem (1) Bestellung nach AGB (2), Schriftform als Warnung (3) Datenschutz, Abhören, Verfälschung (4) Bezahlung über Banksystem/KK vor Lieferung? (5) Transportrisiko (6) Komplexe Produkte (7) Gerichtsstand, geltendes Recht (8) Vertragsabschluß: Was ist neu?
Reaktionen zu den Problempunkten • (1) EG RL 84/450 über irreführende Werbung in Ö zugunsten Verbraucher praktisch nicht umgesetzt; Beweislast in Ö kaum geregelt; Allg. Informationspflichten und Rücktrittsrecht jetzt in § 5e KSchG dank EU. • (2) Missbräuchliche Klauseln in AGB gegenüber EU-RL Defizite im KSchG, „geltungserhaltende Reduktion“ begünstigt Verwender • (3) Signaturgesetz wird längerfristig eine Verschlechterung bringen. § 4 SigG -> § 294 ZPO
Schriftform erforderlich? • Bestimmte Unterlagen für Transportgeschäfte • Verbraucherkreditvertrag § 33 BWG • Verbrauchergirokontovertrag § 34 BWG • Bürgschaftserklärung eines Nichtkaufmannes § 1346 ABGB • Rücktrittserklärung eines Konsumenten § 3 KSchG • Ratenbrief § 24 KSchG • Wohnungsverbesserungsvertrag § 26d KSchG • Rücktritt von Immobiliengeschäften § 30a KSchG • Bestimmte Regelungen im Maklervertrag § 31 KSchG • Hinweis des Reisenden im Falle der Schlechterfüllung § 31e KSchG • Gegendarstellungsbegehren § 12 MedG • Schiedsgericht § 577 ZPO • mehr als Schriftform: Grundstücke, Ehe, bestimmte Geschäfte zwischen Ehegatten, Schenkung ohne Übergabe, Gesellschaftsverträge ...
Problempunkte 2 • (4) Prioritäten der Sicherheitskräfte? DSG 2000 - griffiges Sanktionensystem? Abhören ist noch immer PA-Delikt! • (5) § 5g KSchG Rückzahlung, § 31a KSchG Missbrauch von Zahlungskarten, Bank AGB??? • (6) § 905 ABGB Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten!
Problempunkte 3 • (7) Komplexe Produkte: EU-RL 99/44 über Garantien für Verbrauchsgüter: 2 J Gl (ab 1.1.2002) • (8) Art EVÜ Recht des Verbrauchers, Art 14 EuGVÜ Gericht im Staat des Verbrauchers, ungeklärt: Vertrag mit USA - Vollstreckung