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Fachschule für Technik Moers

Fachschule für Technik Moers. Information zum MeisterBAföG Stand Mai 2011 – aus dieser Veranstaltung lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten, Informationen ohne Gewähr. Förderungen – welche gibt es ?. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) MeisterBAföG

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Presentation Transcript


  1. Fachschule für Technik Moers Information zum MeisterBAföGStand Mai 2011 – aus dieser Veranstaltung lässt sich keinRechtsanspruch ableiten, Informationen ohne Gewähr

  2. Förderungen – welche gibt es ? • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)MeisterBAföG • Bundesausbildungsförderung (BAföG)SchülerBAföG • Begabtenförderung berufl. Bildung (sbb) • Berufsförderung BW • Umschulungen

  3. Förderung – wer bekommt sie ? • MeisterBAföGAusbildung nach BBiG oder HwO vorhandenZiel: u.a. Staatl. gepr. Technikerkein gleichwertiger oder höherer Abschluß darf vorhanden seinBerechtigt: Deutsche bzw. EU-Ausländer oder Daueraufenthaltberechtigte mit Wohnsitz im Inlandkeine Altersgrenze

  4. Förderung – wer bekommt sie ? • SchülerBAföG (in der Fachschule)wohnortunabhängig (anders als z.B. FOS)Berechtigt: Deutsche bzw. EU-Ausländer oder Daueraufenthaltberechtigte mit Wohnsitz im InlandAltersgrenze 30 Jahre (Beginn der Ausbildung)

  5. AFBG und/oder BAföG • Teilnehmer an vollzeitschulischen Fortbildungsmaßnahmen an staatlichen oder staatlich anerkannten Schulen haben ein Wahlrecht zwischen den Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) und denjenigen nach Bundesausbildungsförderung (BAföG). Erhält der Auszubildende Leistungen nach dem AFBG, ist ein Anspruch auf BAföG-Förderung nicht ausgeschlossen. Der Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG ist voll als bedarfsminderndes Einkommen gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 Nr. 2 anzurechnen. Wird für die Fortbildungsmaßnahme BAföG-Förderung in Anspruch genommen, so kann diese Maßnahme unabhängig von Art und Umfang der bezogenen Leistungen nach dem AFBG nicht gefördert werden.

  6. Begabtenförderung • Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestandenoder • Bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommenoder • Besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule • 15 Wochenstunden berufstätig oder arbeitssuchend • Jünger als 25 jahre

  7. Beispiel • MeisterBAföGAntrag bei BezReg. Köln675 € für Alleinstehende ohne Kind 229 € / 446 € 885 € für Alleinstehende mit einem Kind 334 €/551 €890 € für Verheiratete 229 €/661 € 1.100 € für Verheiratete mit einem Kind 334 €/766 € + 210 € für weitere Kinder • http://www.meister-bafoeg.info/de/107.php

  8. Beispiel • SchülerBAföGAntrag bei zuständiger Stelle am WohnortBei Eltern wohnend Nicht bei Eltern wohnendGrundbedarf 348 € 348 € Wohnpauschale 49 € 224 € KV-Zuschlag62 € 62 € PV-Zuschlag11 € 11 € Höchstbetrag 470 € 645 € davon sind 50% Darlehen (bei KV und PV Voraussetzungen beachten)

  9. Links • http://www.familienratgeber-nrw.de • http://www.meister-bafoeg.info • http://www.bafoeg-rechner.de • http://www.sbb-stipendien.de/ • http://www.das-neue-bafoeg.de/ • http://www.fachschule-niederrhein.de

  10. Fazit Jedes Darlehen muss zurück gezahlt werden! • Welche Förderung möglich ist … • Welche Förderung sinnvoll ist … • Welche Förderung besser ist … • ? ? ? Fragen Sie die zuständigen Stellen und entscheiden Sie sich für einen Weg!

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