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Projektstruktur . PROJEKT-BEIRAT. DGB Bezirk Nord. BBT- Büro Rostock Projektkoordination. BBT-Büro Stralsund. Politische Steuerung. PROJEKT-TRÄGER. BBT-Büro Schwerin. „Dau wat“ e.V. . BBT-Büro Neubrandenburg. Personelle Finanzielle Administration.
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Projektstruktur PROJEKT-BEIRAT DGB Bezirk Nord BBT- Büro RostockProjektkoordination BBT-Büro Stralsund PolitischeSteuerung PROJEKT-TRÄGER BBT-BüroSchwerin „Dau wat“ e.V. BBT-BüroNeubrandenburg PersonelleFinanzielle Administration
Die Arbeitswelt ist nicht frei von rechtsextremem Gedankengut und ausländerfeindlichen Ansichten. • Auslöser sind häufig ungelöste betriebliche Konflikte, ungesicherte Arbeitsverhältnisse und Standortkonkurrenz . • Rechtspopulismus und soziale Demagogie treffen auf fruchtbaren Nährboden aus Zukunftsangst, Sündenbocktheorien und Perspektivlosigkeit.
Hauptziele des Projektes • Prävention und Intervention in Abstimmung mit den Betriebsparteien. • Sensibilisierung der Belegschaft und der Betriebsparteien (Betriebs- und Personalräte, Jugendvertretungen, Vertrauenskörper,ArbeitgeberInnen) sowie der MultiplikatorInnen (Ausbildende, ArbeitsrichterInnen) für das Thema.
Umsetzung/ Angebot • Beratung und Präsentationen vor Ort sowie Durchführung von Seminaren • Schaffung verbindlicher, betrieblicher Beispiele sichtbarer Gegenwehr gegen antidemokratische Ideologien und deren Träger in Form von Betriebs-, Ethikvereinbarungen u.a. • Fachinformationen zum Thema • Netzwerkkontakte
Beratung • Aufklärung über Erscheinungsformen der rechtsextremen Szene • Prävention • Intervention • Politische Bildung • Betriebliches Handeln • Kampagnen
Handlungsoptionen • Beteiligung an inner-und überbetrieblichen sowie • lokalen Bündnissen/Netzwerken • Förderung präventiver Strategien bei Personalführung • und Personalauswahl • Verankerung von Zielen und Sicherung von Ergebnissen • in betrieblichen Vereinbarungen/Ordnungen • Unterstützung betrieblicher Kampagnen in den einzelnen Branchen zu Betriebs-, Personal-, Aufsichtsratswahlen oder Wahlen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Zahlen/ Daten/ Fakten: Rechtsextremismus in Mecklenburg- Vorpommern ca. 7 000 Mitglieder 1964 gegründet wichtigste rechtsextreme Partei in Deutschland 6 Kreisverbände: • Westmecklenburg • Mecklenburg-Mitte • Nordvorpommern • Ostvorpommern / Greifswald • Uecker-Randow • Neubrandenburg / Mecklenburg-Strelitz 400 Mitglieder in Mecklenburg-Vorpommern Quelle: REGIONALZENTRUM FÜR DEMOKRATISCHE KULTUR BAD DOBERAN - GÜSTROW – ROSTOCK/ VS-Bericht- MV 2008
Die NPD bei der Landtagswahl 2011in Mecklenburg-Vorpommern Kreisfreie Städte Rostock Schwerin Landkreise Landkreis RostockNordwestmecklenburg Ludwigslust-Parchim Vorpommern-Rügen Vorpommern-Greifswald Mecklenburgische Seenplatte Quelle: Landeswahlleiterin/ Dr. SchoonLandeszentrale für politische Bildung MV
Regionale Wählerstruktur der NPD 2011 Quelle: Landeswahlleiterin/ Dr. Schoon-Landeszentrale für politische Bildung MV
Ostseezeitung, 23.04.2009 Rechte Gewalt extrem gestiegen • In Mecklenburg-Vorpommern wurden im vergangenen Jahr 71 Prozent mehr Straftaten von Neonazis begangen als 2007 – vor allem im Umfeld von NPD-Abgeordneten.Schwerin (OZ) Hakenkreuz-Schmierereien, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen: Rechtsextremismus und rechte Gewalt befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern weiter auf dem Vormarsch. Die Zahl rechter Straftaten stieg im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2007 um 71 Prozent auf 831 Fälle dramatisch an. Die Straftaten aus der linken Szene gingen dagegen um 33 auf 101 Fälle zurück Quelle: Statistik Innenminister Lorenz Caffier 2009 Rechtsextremismus ist unvermindert die größte Gefahr für die Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern. Stagnation auf hohem Niveau. 2010 805 Straftaten aus rechtsextremistischem Bereich, 111 aus linkem Spektrum. Die Gewaltkriminalität ist auf dem Niveau von 2009. Im bundesweiten Vergleich sei das dauerhafte enge Zusammengehen zwischen Neonazis und NPD bedeutsam. • (Quellen: Verfassungsschutzberichte von 2008 bis 2010 Innenministerium)
Beispielzitate NPD- MV Udo Pastörs, Vorsitzender der Fraktion im Landtag M-V in einer Rede im März 2007 in Halbe/Brandenburg: „Das System, das sich BRD nennt, ist irreparabel. Lasst uns diese ganze verfaulte Republik unterwühlen. Und wir haben ja schon auch den einen oder anderen politischen Tunnel gegraben, um dieses Konstrukt der Siegermächte zum Einsturz zu bringen.“ Zwischenruf Pastörs auf der 47. Sitzung des Landtages am 4. Juli 2008: „Wir wollen Ihr System nicht. Wir beteiligen uns nicht an ihrem Parteiensystem und deswegen beteiligen wir uns auch nicht an solchen Laberrunden.“ Pastörsim Interview mit der „Deutschen Stimme Aktuell“ „Er (Holger Apfel) hat als Wahlkampfleiter in Mecklenburg-Vorpommern 1998 dafür gesorgt, daß die NPD erstmalig in die staatliche Parteienfinanzierung gekommen ist. Ohne die damit in den Folgejahren verbundenen finanziellen Möglichkeiten wären der organisatorische Ausbau und die späteren Wahlerfolge nicht möglich gewesen.“Quelle: MUP INFO Redaktion vom13. November 2011
Zitate aus Politik und Wirtschaft „Wir brauchen demokratische Strukturen für eine erfolgreiche Wirtschaft. Nur so können wir innerhalb und außerhalb der Betriebe ein vernünftiges Miteinander pflegen.“ Hans-Dieter Bremer, Präsident der Unternehmerverbände für MVRechtsextremisten schaden Wirtschaft IHK/Wirtschaft/20. 06.2008 „Um die Probleme des Landes zu lösen, brauchen wir jedoch Zuwanderung aus anderen Staaten“, betonte Prof. Reiner Dinkel, Demografie-Experte der Universität Rostock, auf einer Veranstaltung der IHK zu Rostock und der Initiative Bunt statt Braun. „Die Unternehmen finden immer weniger Auszubildende, der Wirtschaft gehen auf absehbare Zeit die Fachkräfte aus. Die Zahl der 15-Jährigen in MV ging in wenigen Jahren von 14 000 auf nunmehr knapp 4000 zurück. Dieser Bedarf sei ohne ausländische Arbeitskräfte künftig nicht zu decken, sagte IHK-Geschäftsführer Rolf Paarmann.Derzeit gebe es im Land 524 Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, Facharbeitern oder Inhabern etwa aus Russland, Schweden, Japan, Spanien oder den baltischen Staaten. Um die Wirtschaft weiterhin positiv zu entwickeln, brauche es auch künftig eine zunehmende Internationalisierung. „Und wir müssen den ausländischen Fachkräften zeigen, dass sie und ihre Familien willkommen sind“, so Paarmann. Quelle: Axel Meyer, Rostock (OZ) NNN vom 09.04.2008
Betriebsverfassungsgesetz (Betr.VG) §80 „(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:[...] 7 die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen.“ Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) § 67 „(1) Dienststelle und Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.“
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18.08.2006 in Kraft getreten § 1 Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber, Beschäftigte und deren Vertretungen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklichung des in § 1 genannten Ziels mitzuwirken.
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in §1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. • Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1. • Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des §7 Abs.1, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen.