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Zertifizierung von Barrierefreiheit im Internet?. Symposium „Mehr Wert für @lle“ Kaiserslautern, 10. Mai 2006. Alles fließt…. Agenda. Unternehmensdarstellung Definition Zertifizierung Gesetzliche Grundlagen Der Prozess „Barrierefreiheit“ Zertifizierung barrierefreier Websites
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Zertifizierung von Barrierefreiheit im Internet? Symposium „Mehr Wert für @lle“ Kaiserslautern, 10. Mai 2006 Alles fließt…
Agenda • Unternehmensdarstellung • Definition Zertifizierung • Gesetzliche Grundlagen • Der Prozess „Barrierefreiheit“ • Zertifizierung barrierefreier Websites • Zertifizierung – Für Wen? • Vorteile barrierefreier Websites • Vorteile der Zertifizierung • Fragen & Antworten
Unternehmensdarstellung gegründet 1997 Geschäftsführer: Dipl.-Inform. Bettina Nowakowski Dipl.-Inform. Volker Hermsmeier • 30 engagierte und kompetente Mitarbeiter • Entwicklung intelligenter Lösungen • Standorte in Berlin, Köln und Karlsruhe • Mitglied der DIN Gruppe • Unabhängiges und akkreditiertes Prüflabor auf dem Fachgebiet „Barrierefreie Website“ • Aktives Mitglied im Aktionsbündnis AbI-Projekt Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik Firmensitz: Budapester Straße 31 10787 Berlin tel +49.30.26 01-14 13 fax +49.30.26 01-4 14 13 Büro Südwest: Kaiserstraße 31 76133 Karlsruhe tel +49.721.951 39-0 fax +49.721.951 39-22 Büro West: Kamekestraße 8 50672 Köln tel +49.221.57 13-7 22 info@panta-rhei.de www.panta-rhei.de
Unternehmenstätigkeit • IT-Projekte von der Idee bis zur Aufnahme der Produktion begleiten und umsetzen • Entwicklung individueller Gesamtlösungskonzepte • Datenbanklösungen und Anwendungsentwicklung • Databased Publishing • Beratung und Unterstützung bei der ErstellungBITV-konformer Websites • Workshops, Beratung, Projekt- und Qualitätsmanagement
Definition Zertifizierung • certum facere (lat.) = sicher machen Zertifizierung • Übereinstimmung mit festgelegten Anforderungen (einheitliche Kriterien) eines Produktes oder einer Dienstleistung • Nachweis für: • Qualität • Sicherheit • Leistungsfähigkeit • Zuverlässigkeit • Transparenz
Gesetzliche Grundlagen • Grundgesetz mit der Ergänzung von 1994 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschenvom Mai 2002 (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11 • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (kurz BITV) vom Juli 2002* * wonach Internetauftritte sowie öffentlich zugängliche Intranetauftritte von Behörden der Bundesverwaltung bis zum 31. Dezember 2005 gemäß dieser Verordnung gestaltet sein müssen
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung • Regelt in 14 Richtlinien die Anforderungen für einbarrierefreies Webdesign • Gegliedert nach den Grundprinzipien: • Wahrnehmbarkeit • Bedienbarkeit • Verständlichkeit • Technologische Robustheit • 66 Bedingungen nach zwei Prioritäten • Priorität 1: Muss-Kriterien • Priorität 2: Kann-Kriterien
Der Prozess „Barrierefreiheit“ Das UVA – Prinzip • U – Usability • V – Validity • A – Accessibility • Basis bei der Konzeption und Erstellung • Permanenter Prozess
Usability – Die Gebrauchstauglichkeit der Seiten • Leichte Bedienbarkeit der Seiten • Verständliche Struktur • Klare Menüstruktur – Einfache Navigation(z. B. Anbieten einer Brotkrumennavigation zur besseren Orientierung) • Unabhängig vom Ausgabegerät • Alternativtexte für Bilder und Grafiken • Klare Farbkontraste
Usability – Die Gebrauchstauglichkeit der Seiten Zu vermeiden sind besonders: • Layouttabellen • Frames • Schriftgrafiken • Platzhaltergrafiken • Blinkende Inhalte
Validity – Valider Code ohne WENN und ABER • Standardkonformität • Trennung von Layout und Inhalt • Einsatz von HTML oder XHTML und CSS • Erzeugen von gültigem HTML-Code • Überprüfung z. B. mit http://validator.w3.org
Accessibility – Zugänglichkeit der Seiten Barrierefreier Zugang zum Informationsangebot: • Benutzerfreundliche Website= klare Strukturierung, gut lesbar • Bedürfnisorientierte Navigation • Unabhängig vom Ausgabegerät • Variable Schriftgrößen
Zertifizierung barrierefreier Websites Accessibility for all – Zugänglichkeit für alle • Motto steht für Integration & gegen Gedankenlosigkeit und Ausgrenzung • Entwicklung des Zertifizierungsprogramms Einbeziehung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
Zertifizierungsverfahren • Durchführung nach 4-Augen-Prinzip und Zertifizierungsgrundlagen: • PreCheck • Detaillierte Prüfung durch teilautomatisiertes Prüfprogramm entsprechend den festgelegten Qualitätsanforderungen des Zertifizierungsprogramms • Zusammenfassung im detaillierten Prüfbericht inkl. Zertifizierungsempfehlung • Bewertung des Prüfberichts / Prüfergebnisses durchDIN CERTCO • Bei positivem Bescheid Zertifikatsvergabe • Fortlaufende Überwachung der Website durch DIN CERTCO für die Gültigkeitsdauer des Zertifizierungszeichens Dies gewährleistet nachhaltige Barrierefreiheit
Zertifizierung - Für Wen? • Zertifizierung ist sinnvoll für: • Websites, die sich an alle Bürger wenden, wie z. B.: • Öffentliche Einrichtungen(Bundesministerien, Landesministerien, untergeordnete Behörden) • Krankenkassen • Finanzdienstleister • Online-Shops • Zertifizierung ist nicht angezielt für: • Websites, mit ausschließlich privaten Inhalten • Chats, Diskussionsforen etc. kein Einfluss auf die Verständlichkeit der Sprache
Vorteile barrierefreier Websites • Webstandards verwenden, heißt für die Zukunft coden • Höherer Komfort für Alle • Geringer Editieraufwand durch Trennung von Struktur und Layout • Gesteigerte User- und Kundenzufriedenheit • Erweiterung des Nutzerkreises • Gute Darstellung mit den verschiedensten Ausgabegeräten(z. B. Screenreader, Braillezeile, PDA, Mobiltelefone) • Gute Zugänglichkeit • Verbessertes Suchmaschinenranking • Schnellere Ladezeiten
Vorteile der Zertifizierung • Websites mit „DIN-Geprüft barrierefreie Website“ zeigen, dass Kriterien für barrierefreien Zugang erfüllt sind • Klassifizierung mit Sternen schafft Transparenz • Aufmerksamkeit und Vertrauen durchdas DIN-Zeichen • Prüfung & Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle • Rechtssicherheit in Bezug auf Klagen nachdem BGG
Vorteile der Zertifizierung • Erhöhung der Kundenzufriedenheit • Nachhaltigkeit der Barrierefreiheit durch regelmäßige Überwachung dies schafft dauerhaft hohe Qualität • Vergleichbarkeit der Qualität durch Standardisierung • Kostensenkung durch entwicklungsbegleitende Prüfung • Imagegewinn
F & A Fragen Antworten
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.panta-rhei.de