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Überführung der GAP in die Dauerverordnung 2009

Überführung der GAP in die Dauerverordnung 2009. Biologielaborant. Wilhelm Witt. Eine Änderung im Ausbildungsrahmenplan. Zeitliche Richtlinien wurden von Monate auf Wochen umgestellt. Dadurch ist die Histologie und Hämatologie (d und e) im gleichen Zeitraster wie die anderen PQ‘s.

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Überführung der GAP in die Dauerverordnung 2009

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Presentation Transcript


  1. Überführung der GAPin die Dauerverordnung2009 Biologielaborant Wilhelm Witt

  2. Eine Änderung im Ausbildungsrahmenplan Zeitliche Richtlinien wurden von Monate auf Wochen umgestellt. Dadurch ist die Histologie und Hämatologie (d und e) im gleichen Zeitraster wie die anderen PQ‘s

  3. Prüfungsrelevante Inhalte - Biologielaborant - ALT Teil 1 die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Ausbildungs- monate und -zusätzlich- die Berufsbildpositionen 11.1 d,e sowie 11.2 a bis d; WISO (teilweise) Neu Teil1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die ersten 85 Wochen ohne WISO sonst Inhaltlich keine Änderung

  4. Prüfungsrelevante Inhalte - Biologielaborant - Alt Teil 2 WISO (teilweise), die PQ‘s molbio. und biochem. Arbeiten sowie die sowie die vermittelten Wahlqualifikationen Neu Teil 2 die PQ‘s molbio. und biochem. Arbeiten sowie die vermittelten WQ Änderung: die komplette WISO

  5. Die fünf „neuen“ Prüfungsbereiche • Biologische Grundlagen • Untersuchung biologischer Systeme • Biologische Technologien • Prozessorientiertes Arbeiten • WISO AP1 AP2

  6. Alt Teil 1, 35% Neu Teil 1, 35% Struktur der gestreckten Abschlussprüfung - Biologielaborant - • Untersuchen biologischer Systeme • In-vitro-Kulturtechniken • Chem.-phy. Arbeiten • Wirtschafts- und SozialkundeZeit: 180 +30 WISO Biologische Grundlagen Zeit:135 Minuten „Schriftlicher Teil“ Untersuchung biologischer Systeme 2 Arbeitsaufgaben Zeit: 360 Minuten • In höchstens 7 Stunden • 2 praktische Aufgaben • 1 Arbeitsprobe aus dem Bereich Zoologie/ Pharmakologie „Praktischer Teil“

  7. Prüfungsbereich: Untersuchung biologischer Systeme • Arbeitsaufgabe I Gewicht.: 65%Zool.-pharma. Arbeitenin Kombination mitchem.-physik. Methodeoderdiagn.Arbeiten • Arbeitsaufgabe II Gewicht.: 35%chem.-physik. Methode odermikrobio. Arbeiten I oderzellkultur. Arbeiten I Anmerkung: keine Arbeitsprobe möglich bei unterschiedlicher Gewichtung

  8. Prüfungsbereich: Biologische Grundlagen Fragen aus den Gebieten: • Chemisch-physikalische Methoden • Durchführung mikrobiologischer Arbeiten I • Durchführung zellkulturtechnischer Arbeiten I • Durchführung diagnostischer Arbeiten I • Durchführung zoologisch-pharmakologischer Arbeiten Im Prinzip wie gehabt, nur zusammen gefasst in einen Prüfungsbereich

  9. Alt Teil 2, 65% Neu Teil 2, 65% Struktur der gestreckten Abschlussprüfung - Biologielaborant - Prüfung der PQ‘s Molbio. und Biochem. sowie von mindestens 4 der vermittelten Wahlqualifikationen Biologische Technologien Zeit:195 Minuten „Schriftlicher Teil“ Wirtschafts- und Sozialkunde Wirtschafts- und Sozialkunde Zeit:60 Minuten Zeit: 285 Minuten Prozessorientiertes Arbeiten 3 Arbeitsaufgaben Zeit: 780 Minuten In höchstens 14 Stunden 3 praktische Aufgaben, „Praktischer Teil“

  10. Eine molekularbiologische oder biochemische Arbeit (PQ) oderWQ(Auswahlliste I) • eine WQ(Auswahlliste I) • eine WQ (Auswahlliste I) oder • eine WQ (Auswahlliste II) Arbeits- aufgabe 1 Arbeits- aufgabe 2 Arbeits- aufgabe 3 Prüfungsbereich:Prozessorientiertes Arbeiten Teil 2 In höchstens 13 Stunden sind drei praktische Aufgaben auszuführen Prozessorientiertes Arbeiten

  11. Prüfungsbereich: Prozessorientiertes ArbeitenTeil 2In höchstens 13 Stunden sind drei praktische Aufgaben auszuführen Arbeitsaufgabe 1 Eine molekularbiologische oder biochemische Arbeit (PQ) Arbeitsaufgabe 2 eine WQ (Auswahlliste I) Arbeitsaufgabe 3 eine WQ (Auswahlliste I) oder eine WQ (Auswahlliste II)

  12. Gewichtung der Prüfungsbereiche • Untersuchung biol. Systeme 17,5% • Biologische Grundlagen 17,5% • Prozessorientiertes Arbeiten 27,5% • Biologische Technologien 27,5% • WISO 10,0% 100 %

  13. Bestehensregelung • Teil 1 und 2 min. gesamt ausreichend • Teil 2 min. ausreichend • Prozessorientiertes Arbeiten und Biologische Technologien sind Sperrfach • Kein „ungenügend“ in Teil 2 Übergangsregelung • Keine, d.h. die neue Verordnung gilt für alle neuen Auszubildenden des Ausbildungsjahrgangs 2009

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