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Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung. Installationen Überprüfungen und Instandhaltungen. Dipl.-Ing. (EWE) Uwe Bauer, Hamburg. Fachtagung am 15. Juni 2005 in Bonn. 1. Anwendungsbereich.
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Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung Installationen Überprüfungen und Instandhaltungen Dipl.-Ing. (EWE) Uwe Bauer, Hamburg Fachtagung am 15. Juni 2005 in Bonn
Energieanlagen zur Gasversorgung in Wohngebäuden und Kleingewerbestätten (Quelle: BMWI-III B (2000/2004))
Geltungsbereich der DVGW-TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen, DVGW G 600/I,II) • von Gasanlagen bis 1 bar • für höhere Drücke gilt die sinngemäße Anwendung • (TRGI 1.1-Fußnote 3) • unabhängig von Leistung und Verwendungszweck • für Gase nach G 260, außer Flüssiggas (TRF) • für industrielle, gewerbliche und verfahrenstechnische • Anlagen gelten zusätzlich weitere technische Regeln
Beispiele weiterer technischer Regeln • GW 350 Stahl-Schweißverbindungen • G 459/I, II Hausanschlüsse, Gas-Druckregelung • G 462 Gasleitungen aus Stahlrohren (über 4 bis 16 bar) • G 463 Gasleitungen aus Stahlrohren(über 16 bar) • G 621 Gasanlagen in Laboratorien • G 634 Gasgeräte in gewerblichen Küchen • G 638/I, II Hellstrahler, Dunkelstrahler • EN 437 (Gas-) Gerätekategorien • EN 746 Industrielle Thermoprozeßanlagen
Grundsätzliche Vorgaben • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) • Gashochdruckleitungsverordnung (GasHLVO) • Unfallverhütungsvorschriften • Verordnung über Allgemeine Bedingungen • für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) • Generelle Rechtsfragen • Zuständigkeiten • Mitteilungspflicht • Grundstücksbenutzung • Zutrittsrecht • Anmeldeverfahren, Prüfung
Sonderverträge zwischen GVU und Industriekunde • mit Bezug auf die AVBGasV • nach eigener Ausgestaltung • zu beachten: • Gefährdungshaftung • Verschuldenshaftung • Organisationsverschulden
Voraussetzungen für VIU • Sondereintragungen • (vergl. § 7,8,9 HwO)
Zusätzliche Befähigungsnachweise • zur Erfüllung von personellen, sachlichen und organisatorischen Anforderungen sind je nach Art der übertragenen Aufgaben und der bestehenden Qualifikation zu fordern, z.B. • Arbeitsproben/Zertifikate (z.B. Schweißerprüfung) • Fachgespräche (z.B. beim GVU) • Schulungsnachweise • (z.B. Gaslehrgang, Hersteller-Schulungen) • ausreichende Erfahrung (z.B. Referenzprojekte)
Aufbau der TRGI ´86/ Ausgabe 1996 • Geltungsbereich und Allgemeines • Begriffe • Leitungsanlage • Gasanschluß von Gasgeräten • Aufstellung von Gasgeräten • Abgasführung von Gasfeuerstätten • Prüfung von Leitungsanlagen • Inbetriebnahme • Erhöhung des Betriebsdruckes • Anhang
Leitungsanlagen • Rohrleitungen, Formstücke, Armaturen • Steuer-, Regel-, Sicherheits- und Meßeinrichtungen • Anforderungen: • Dichtheit • bei bestimmungsgemäßen Gebrauch den • auftretenden Beanspruchungen standhalten • Keine Gefährdung der Brandsicherheit • Keine Explosionsgefahr bei äußerer Brandeinwirkung • Verlegung nach den anerkannten Regeln • der Installationstechnik • Beachtung der Manipulationsabwehr
Verwahrung von Leitungsanlagen • Leitungsöffnungen sind bei fertig gestellten, noch nicht angeschlossenen, stillgelegten oder außer Betrieb gesetzten Leitungen zu verschließen mit • Stopfen • Kappen • Steckscheiben • Blindflanschen • aus zugelassenen, metallenen Werkstoffen • bei Manipulationsgefahr mit entsprechenden • Sicherheits-Bauteilen (vergl. G 600-B)
Arbeiten an gasführenden Leitungen* • Vor Arbeitbeginn: • zugehörige Absperreinrichtung schließen und sichern • Gas gefahrlos abführen • Undichtheiten sind durch Druckprüfung festzustellen • Undichtheiten lokalisieren • metallende, elektrisch leitende Überbrückung *s. BGR 500
Gasanschluß von Gasgeräten • Gasgeräte sind fest anzuschließen • für Betriebsdrücke bis 100 mbar ist ein lösbarer • Anschluß zulässig • Unmittelbar vor dem Gasgerät ist eine thermisch • auslösende Absperreinrichtung (TAE) vorzusehen • (vergl. TRGI 4.1.4, Fußnote 13)
Aufstellung von Gasgeräten • Keine Gefahr durch Lage, Größe, baulicher • Beschaffenheit und Benutzungsart der Räume • Keine Lagerung leicht entzündlicher Stoffe in • gefahrdrohender Menge • Einbauanleitung des Herstellers beachten • ausreichende Versorgung mit Verbrennungsluft • ausreichende Abgasverdünnung • ausreichender Abstand zu brennbaren Bauteilen • (maximale Oberflächentemperatur 85°C)
Abgasführung • Abgase sind grundsätzlich über Dach ins Freie • zu leiten • Bemessung und Ausführung: • Landes-Feuerungsverordnung und Bauordnung • DIN-Normen (z.B. DIN 4705, DIN 18160) • DVGW-Regelwerk • (z.B. G 600, G 626,G 634, G 637/I, G 638/I, G 660)
Einlassen von Gas in Leitungen (1) • Prüfung der Leitungsanlage • bis 100 mbar: Vor- und Hauptprüfung • höhere Drücke: Kombinierte Belastungsprobe • und Dichtheitsprüfung • Leitung darf nicht verdeckt, verputzt, beschichtet, • umhüllt o.ä. sein
Einlassen von Gas in Leitungen (2) • Vor dem Einlassen von Gas müssen sämtliche • Öffnungen dicht verschlossen sein • Beim Ausblasen Gas gefahrlos ableiten • Prüfen, ob Gasleitung vollständig gefüllt ist • Kein Einlassen von Gas in undichte Leitungen!
Inbetriebnahme von Gasgeräten • Einstellung und Funktionsprüfung nach: • Besonderen Bedingungen des GVU • Einbau- und Bedienungsanleitung des Herstellers • Kontrolle: • Ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft • Einwandfreie Abgasabführung
Einweisung des Betreibers • Unterrichtung über Handhabung • Übergabe der Bedienungsanleitung • s. G 613 „Installations- und Bedienungsanleitung“ • s. EN 746 „Benutzerinformation“ • Übergabe weiterer Dokumentation
Betrieb und Instandhaltung nach DVGW-Hinweis G600/II
Betrieb und Instandhaltung nachDVGW-Fachinfo zusätzlich • Dichtheit der Verbindungen • Befestigung • Korrosionsschutz • Funktion von Armaturen und • Rohleitungsteilen
Für die Instandhaltung von Gasgeräten und industriellen Thermoprozeßanlagen sind die Herstellerangaben zu beachten!
Inhalt der Beispiel-Expertise • Versorgungssituation • Anlagenbeschreibung • Prüfung der vorhandenen Dokumentation • Einstellwerte der Gasdruckregelstation • Zustand der Leitungsanlage • Gasregelstrecken • Gasgeräte / Thermoprozeßanlagen • Ergebnisse / Empfehlungen
Anlagenbeschreibung Die Erdgasversorgung der Firma Muster erfolgt durch eine Gashochdruck – Regelanlage (Nr. R 99) aus dem PN 25 Netz. Innerhalb des Reglergebäudes befindet sich ebenfalls die Zählung der Gasmengen. Diese werden durch einen Drehkolbenzähler G1600 der Fa. Muster erfaßt. Vom Reglergebäude führt eine erdverlegte Außenleitung aus Stahl in der Dimension DN 400 zum Kesselhaus.
Einstellwerte Gasdruckregelung Die Dampfkesselanlage des Heizwerks(Bild 1 u. 2) besteht aus vier Kesseln der Firma Musterkessel. Die Versorgung mit Erdgas wird durch eine vor gelagerte Gashochdruck - Regelstation (Nr. R 99) mit einem Gas - Betriebsdruck von 1,0 bar durchgeführt. Der höchstmögliche Betriebsdruck des nach geschalteten Leitungssystems wird durch das obere Sicherheitsabsperrventil (SAV) dieser Regelstation auf 1,6 bar begrenzt. Die Druckfestigkeit der nach geschalteten Armaturen und Rohrleitungen muss daher diesem Druck von 1,6 bar entsprechen. Im Ergebnis sind alle Bauteile druckfest bis PN 4.
Gasregelstrecken • Kugelhahn PN 16 • Filter PN 6 • Manometer 2,5 bar • Quantometer PN 10 • Regler Typ MM 999, DN 80, PN 16 mit integriertem SAV • Arbeitsbereich 50 – 500 mbar, eingestellt auf Pa = 250 mbar. • Muster SBV mit optischer Ausblasekontrolle • Arbeitsbereich 0,1 – 1,0 bar, Pemax = 4 bar • Manometer 4,0 bar • Ventildichtheits - Kontrolleinrichtung mit • pneumatischer Steuerung und Not – Aus Tastung • Die Einstellwerte der einzelnen Bauteile lassen sich aufgrund • fehlender Dokumentation nicht angeben.