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GmbH – Reform Nov. 2008 – Unternehmergesellschaft (UG)

GmbH – Reform Nov. 2008 – Unternehmergesellschaft (UG). Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) Muss den Zusatz UG (haftungsbeschränkt) tragen Gründungskapital mindestens 1 € Keine Sacheinlagen zulässig

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GmbH – Reform Nov. 2008 – Unternehmergesellschaft (UG)

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  1. GmbH – Reform Nov. 2008 – Unternehmergesellschaft (UG) 4 Rechtsformentscheidungen Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) • Muss den Zusatz UG (haftungsbeschränkt) tragen • Gründungskapital mindestens 1 € • Keine Sacheinlagen zulässig • Jährlich müssen mindestens 25% des Gewinns in die Rücklage fließen bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind. • Ab 25.000 € freie Gewinnverwendung oder Umwandlung in eine “normale“ GmbH

  2. Europäische Privatgesellschaft (SPE) – ab Juli 2010 ? 4 Rechtsformentscheidungen • EPG (Societas Privata Europaea, SPE) – ähnlich deutscher GmbH • Kapital ist in Anteile zerlegt, • Gesellschafter haften nur bis zu Höhe des Kapitals, das sie gezeichnet haben, • Eigene Rechtspersönlichkeit • Anteile werden weder öffentlich angeboten noch gehandelt • Mindestkapital mindestens 1 € • Bar oder Sacheinlagen möglich (Gesellschafterbeschluss) • Einfache Übertragung von Anteilen (ohne Notar, einfache Schriftform) • Einfache grenzüberschreitende Tätigkeit möglich • Einfache Sitzverlegung innerhalb der EU (getrennter Satzungs- undVerwaltungssitz möglich) • Interessant für grenzüberschreitente Gemeinschaftsunternehmenoder Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften

  3. Europäische Aktiengesellschaft – SE (Societas Europaea) 4 Rechtsformentscheidungen • Mindestkapital beträgt 120.000 Euro • Kapital ist in Aktien zerlegt • Jeder Aktionär haftet nur bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals • Sitz in einem Staat der EU – Jederzeitige Verlegung in einen anderen Mitgliedstaat möglich ! • Geschäftsführung • Entweder führt der Vorstand die Geschäfte und wird vom Aufsichtsrat kontrolliert (dualistisches System), • oder ein Verwaltungsorgan, das aus drei Verwaltungsräten inklusive Geschäftsführendem Direktor in eigener Verantwortung besteht, übernimmt die Geschäftsführung (monistisches System).One Tier System – Board of Directors (CEO etc.) • Aktien sind nach den jeweils nationalen Vorschriften übertragbar • Aktien müssen nicht an der Börse gehandelt werden • Bei der Arbeitnehmermitbestimmung gilt nationales Recht Es gilt der höchste Mitbestimmungsgrad einer der beteiligten Gesellschaften. • Beispiele: Allianz SE, Porsche Holding SE, MAN SE

  4. Die größten Stiftungen privaten Rechts 4 Rechtsformentscheidungen

  5. Corporate Compliance 6 Unternehmensverfassung Handeln in Übereinstimmung mit bestimmten Geboten sowie die Befolgung von Gesetzen • Befolgung von Gesetzen und Beachtung von ethischen Standards um Haftungsrisiken für das Unternehmen bzw. die Geschäftsleitung zu vermeiden • In USA müssen Unternehmen die Bestimmungen des Sarbanes Oxley Acts (SOX) erfüllen • Compliance in Verbindung mit Öffentlichkeitsarbeit steigert Ansehen des Unternehmens. • Regeldichte im In-und Ausland erfordert Compliance-ManagementLeitlinie: so wenig Regulierung wie möglich und nur so viele Vorgaben wie nötig

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