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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium. Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung. Struktur.

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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

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Presentation Transcript


  1. Die gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

  2. Struktur Die Kursstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre: • Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: • Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung • Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  3. Einführungsphase Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase: • Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten • Am Ende der Einführungsphase: vollständige und korrekte Kurswahlen (Nachwahl in begrenztem Umfang für die 2. Jahrgangsstufe möglich) Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  4. Einteilungder Fächer Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  5. Aufgabenfelder im Pflichtbereich • Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder: • Das sprachlich-literarisch-künstlerische • Das gesellschaftswissenschaftliche • Das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig! Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  6. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld *) Die Fremdsprachen im Pflichtbereich sind die erste, die zweite oder die dritte Fremdsprache Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  7. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  8. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  9. Nur das Fach Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich. Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  10. Wahlbereich  Astronomie  Darstellende Geometrie  Informatik  Literatur  Philosophie  Psychologie Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  11. Die Wahl • Bei der Fächerwahl müssen folgende Regeln beachtet werden: • Es müssen • 5 Kernfächer aus dem Pflichtbereich • mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern • belegt werden. *) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  12. Die Kernfächer sind Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft) (alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich; Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie) Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  13. Zahl der Wochenstunden Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  14. Belegpflicht - Fächer in allen vier Halbjahren:  Geschichte  Religion oder Ethik  Musik oder Bildende Kunst  Zwei Naturwissenschaften  Sport  Gemeinschaftskunde  Geographie jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden - falls nicht als Kernfächer belegt - Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  15. Belegpflicht - Unterrichtsstunden Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen! Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  16. Wahlbeispiele Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich! I II 30 h 32 h Deutsch Deutsch Kernfächer Kernfächer Mathematik Mathematik Englisch Englisch Biologie Französisch 20 h 20 h Geschichte Geschichte Bildende Kunst Bildende Kunst weitere Fächer weitere Fächer Gk Geo Geo Gk Gk Geo Geo Gk Religionslehre Religionslehre Chemie Chemie Sport 10 h Biologie 12 h Sport Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  17. Die Notenstufen Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht! Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  18. Zahl der Klassenarbeiten Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  19. GFS Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler drei GFS-Nachweise in verschiedenen Fächern erbringen: • schriftliche Hausarbeiten • Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten in den Naturwissenschaften • Referate • mündliche Prüfungen (auch außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts) • sonstige Präsentationen Bewertung wie eine Klassenarbeit Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  20. Musik und Sport Besondere Leistungen • in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester • in Schulsportwettkämpfen können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden. Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  21. Besondere Lernleistung • Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema einschl. Kolloquium und Dokumentation • Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  22. Wertung der besonderen Lernleistung  Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt.  Diese kann dann: entweder u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden) Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  23. Das Abitur Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  24. Wahl des mündlichen Prüfungsfachs  Es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein  In allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde nur je 2)  Aus dem Wahlbereich sind Informatik und die spät begonnene Fremdsprache als mündliches Prüfungsfach nur dann wählbar, wenn der Unterricht in diesem Fach bereits in Klasse 11 besucht wurde – in aller Regel in einer AG. Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  25. Prüfungsfachkombinationen Deutsch Schriftliche Prüfung Mathematik Fremdsprache Fremdsprache, Bildende Kunst, Musik Biologie, Chemie, Physik Sport Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik Fremdsprache (auch spät beginnend), BK, Musik, Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, Physik Informatik, Sport, Besondere Lernleistung Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Mündlliche Prüfung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  26. In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert). Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge. Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling Mündliche Abiturprüfung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  27. 1. Im gewählten mündlichen Prüfungsfach: spätestens 10 Unterrichtstage vorher werden 4 Themen schriftlich vorgelegt, daraus wählt der Fachvorsitzende eines aus. 2. In der mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach:  Es wird eine Aufgabe vorgelegt  Etwa 20 Minuten Vorbereitung  Ergänzung zur schriftlichen Prüfung Mündliche Abiturprüfung – Formen Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  28. Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Gesamtqualifikation max. 900 Punkte Block I max. 600 Punkte BlockII max. 300 Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Jahrgangsstufe 12 + 13 Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  29. Gesamtqualifikation - 2 0 mal 0 Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden: Block I max. 600 Punkte BlockII max. 300 Punkte min. 200 Punkte Min. 100 Punkte In Block II: mindestens 100 Punkte In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte In Block I: mindestens 200 Punkte Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  30. Block I Mindestens 40 Kurse darunter: Anrechnungspflichtige Kurse: Die 20 Kurse der Kernfächer und: - falls nicht schon als Kernfächer enthalten - • 2 Kurse in Bildender Kunst oder Musik • Geschichte (4 Kurse) • Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse) • zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse) und: - falls nicht bisher schon enthalten - • die Kurse im mündlichen Prüfungsfach Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  31. Block I  Darüber hinaus: Freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen  Die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt  Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! (bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!) Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  32. BlockII Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus:  den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung.  wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt: (Bruchteile bleiben unberücksichtigt) 2*s + m 4 P = 3 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  33. Zulassung zur schriftlichen Prüfung Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten d.h. 1. Mindestbelegpflicht ist erfüllt 2. Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen 200 Punkte in Block I sind erreichbar 3. Kein anrechnungspflichtiger Kurs mit 0 NP 4. Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  34. Zulassung zur mündlichen Prüfung • In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht • (es ist möglich, dass das mündliche Prüfungsfach • durch die Besondere Lernleistung ersetzt wird!) • 100 Punkte in Block II sind erreichbar (auch • wenn dazu in jeder Prüfung die Höchstpunktzahl • von 15 NP erforderlich ist!) Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  35. Zeitpunkt der Entscheidungen Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  36. Schriftliche Abiturprüfung inBildende Kunst, Musik und Sport in Bildender Kunst, Musik und Sport enthält Prüfungeinen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet. Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  37.  In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten  Im mündlichen Prüfungsfach Sport (nicht im Kernfach Sport!) besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Für die Note gilt dann: Mündlichen Abiturprüfung in Bildende Kunst, Musik und Sport 2* f + m 4 P = (Bruchteile bleiben unberücksichtigt) 3 Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  38. Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat. das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat. Mündliche Abiturprüfung in Religion und Ethik Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  39. Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind. auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 Unterricht in Informatik besucht wurde. Mündliche Abiturprüfung in Informatik Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  40. Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen. kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen. Befreiung vom Sport Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  41. - Wirtschaft kann nur als Kernfach belegt werden. - es müssen dann nur die Kurse in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr beleget werden. - Gemeinschaftskunde oder Geographie können aber nur dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn beide Kurse besucht werden. Wirtschaft Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  42. Spät beginnende Fremdsprachen setzen Unterricht spätestens ab Klasse 11 bzw. 10 zumindest als AG‘s voraus. können auch als mündliche Prüfungsfächer gewählt werden, wenn durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind (gleiche Anforderungen wie Kernfächer). Spät beginnende Fremdsprachen Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  43. Wiederholung - 1 1. Jahrgangsstufe 12: kann einmal wiederholt werden, wenn • die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde • am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur schriftlichen Prüfung möglich ist • in Härtefällen 2. Halbjahre 2 oder 3:einmalige Wiederholung möglich, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde in besonderen Härtefällen Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  44. Wiederholung - 2 3. Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden oder das 3. Halbjahr entweder nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs 4. Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung Die Halbjahre 3 und 4 Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden! Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  45. Beispiel für Optimierung 40 Kurse Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

  46. Beispiel für Optimierung 44 Kurse: (436/44)*40 ergibt 396 , also 13 Punkte mehr in Block I Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

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