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LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS. Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!. 1. LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S. Programm. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS. DAS PROGRAMM DES HEUTIGEN ABENDS.

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  1. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen! 1 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  2. Programm LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS DAS PROGRAMM DES HEUTIGEN ABENDS • Motivation zur Schulpartnerschaft • Rechte, Pflichten der Eltern • Aufgaben von Klassenforum, Schulforum, Klassenelternvertretern und Elternverein • Aktuelle Themen • Diskussion 7 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  3. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT Das österreichische Schulgesetz verlangt ausdrücklich, dass die Schulpartner zusammenarbeiten . Primäres Erziehungsrecht haben die Eltern. Es ist das Recht und die Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Unterrichts-u. Erziehungsaufgabe der Schule zu unterstützen. LehrerInnen haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts zu pflegen. Zu den Aufgaben des Schulleiters gehört ebenfalls die Pflege der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule; der Schulleiter ist Verpflichtet die Arbeit des EV zu unterstützen EV LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  4. Schulpartnerschaft LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS Schulpartnerschaft Warum sollen Elternhaus und Schule bei Unterricht und Erziehung zusammenwirken? • Lehrer und Eltern können miteinander wertvolle Informationen und Erfahrungen austauschen • widersprüchliche Positionen zwischen Elternhaus und Schule haben Auswirkungen auf den Schüler und somit auf den Unterricht • Weil die gegenseitigen Erwartungen immer wieder geklärt und hinterfragt werden müssen 7 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  5. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT SCHULPARTNERSCHAFT läßt sich letztendlich nicht per Gesetz verordnen Partnerschaft braucht Menschen, die bereit sind partnerschaftlich gleichwertig respektvoll dem jeweilig anderen begegnen. Unsere Kinder brauchen engagierte ELTERN und LEHRER die bereit sind zum Wohle unser aller Zukunft Schule verantwortungsbewußt zu gestalten LV der Elternvereine S.Guserl

  6. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT Was ist für eine funktionierende Schulpartnerschaft wichtig? . Es müssen alle Schulpartner bereit sein,daran zu arbeiten und von der Sinnhaftigkeit wirklich überzeugt sein. Die Fähigkeit, dass alle Schulpartner gut mit Kritik umgehen können, aktiv wie auch passiv. Wenn über Schulpartnerschaft nur darum gesprochen wird, weil es gerade aktuell bzw, von oben vorgegeben ist, werden die Bemühungen wahrscheinlich nicht sehr erfolgreich sein. Eine Portion Grundvertrauen, dass alles was im Elternhaus und in der Schule geschieht, zum Besten für das Kind gedacht ist. Gegenseitiger Respekt und Verständnis für die Situation des Anderen. 1 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  7. Wille sich einzubringen und im Interesse seines/r Kindes/r Schule mitgestalten Sich selbstständig zu informieren und sich mit Schule auseinander zu setzen Wenn man sich intensiv mit der Schule beschäftigt, bekommt man mehr Einblick in das Schulgeschehen und man wird verschiedene Dinge anders sehen und die Zusammenhänge besser verstehen können An Probleme sachlich und nicht emotional herangehen Seiner Elternpflicht nachkommen, und das gesetzliche Mitbestimmungsrecht nützen. Das ist vor allem durch die Teilnahme am Klassenforum möglich. Etwas Geduld, Ausdauer und vor allem Diplomatie, um den Weg zueinander zu ebnen. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT Was brauchen wir Eltern um aktive Schulpartner zu sein? . LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  8. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT Was brauchen Eltern noch um aktive Schulpartner sein zu können? . Schulleiter und Lehrer die Eltern als gleichwertige Partner sehen Schulleiter und Lehrer denen eine gemeinsame Gestaltung der Schule ein Anliegen ist Schulleiter und Lehrer die den Eltern die Türe zur Schule öffnen und die Zusammenarbeit ermöglichen Schulleiter und Lehrer die bereit sind, sich auf einen offenen Meinungsbildungsprozess einzulassen Gute Gesprächsqualität im Klassen- und Schulforum Guten Informationstransfer von der Schule zu den Eltern gemäß § 61 Abs.2b LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  9. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT oder 1 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  10. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS RECHTE DER ELTERN RECHTE DER ELTERN Recht auf Anhörungu. Abgabe von Vorschlägen u.Stellungnahmen - diese sollen in erster Linie die Unterrichts- u. Erziehungsarbeit d. Schule unterstützen Recht auf Interessensvertretung gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter u. d. Schulbehörden durch die KLEV‘s Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die Eltern u. Schüler allgemein betreffen Recht auf Teilnahme an der Klassenberatung

  11. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS RECHTE DER ELTERN RECHTE DER ELTERN Mitwirkung im Klassenforum mit beschließender Stimme Wahl des KEV und seines Stellvertreters Vertretung im Schulforum (durch den KEV) und im SGA Einbringen von Rechtsmitteln und Vertretung in diesbezüglichenVerwaltungsverfahren (z.B.Berufung gegen Nichtberechtigung zum Aufsteigen) Rechte die sich aus den Pflichten der Schule gegenüber den Eltern ergeben

  12. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS PFLICHTEN DER ELTERN • PFLICHTEN DER ELTERN • Ausstattung des Schülers mit den erforderlichen Unterrichtmittel • Unterstützung der Unterrichts- u.Erziehungsarbeit der Schule • Mitwirkung bei der Förderung der Schulgemeinschaft • Sorge für den regelmäßigen Schulbesuch durch den Schüler • Meldung einer Veränderung des Schülers an der Teilnahme • am Unterricht, an einer Schulveranstaltung, bzw. schulbezogenen • Veranstaltung (z.B.Im Falle einer Erkrankung,..) • Meldung von anzeigepflichtigen Krankheiten • Hinwirkung auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem • Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers 1b LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  13. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS PFLICHTEN DER SCHULE VERSTÄNDIGUNGSPFLICHTEN DER SCHULE • wenn die Leistungen des Schülers aufgrund der bisher erbrachten • Leistungen in einem Pflichtgegenstand bereits im ersten Semester • mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären oder wenn das • Verhalten eines Schülers auffällig ist, oder wenn es die • Erziehungssituation sonst erfordert ist den Eltern Gelegenheit zu • einem beratenden Gespräch zu geben. • von der Entscheidung der Klassenkonferenz über die • Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächst höhere Schulstufe • oder den nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Stufe der • besuchten Schulart 1b

  14. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS PFLICHTEN DER SCHULE VERSTÄNDIGUNGSPFLICHTEN DER SCHULE • Wenn bei schulärztlichen Untersuchungen des Schülers • gesundheitliche Mängel festgestellt werden • sowie von allen sonstigen den Schülern betreffenden, für die Eltern • bedeutsamen Maßnahmen der Schule wie den Entfall von • Unterrichtsstunden, Änderungen des Stundenplanes, ein Unfall • des Schülers aber auch wesentliche Verletzungen der sich aus der • Schulordnung ergebenden Pflichten durch den Schüler bzw. die • Anwendung schwerwiegender Erziehungsmittel • in der 4. und in der 8. Schulstufe gegen Ende des ersten oder am • Beginn des 2. Semesters über den nach den Interessen und • Leistungen des Schülers empfehlenswerten Bildungsweg 1c

  15. Gremien der Schulgemeinschaft LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN -u.SCHULFORUM GREMIEN DER SCHULGEMEINSCHAFT Klassen u.Schulforum In den Volksschulen, Hauptschulen und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule (SGA) geführt werden, sind zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft für jede Klasse ein Klassenforum und für jede Schule ein Schulforum einzurichten. 1a LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  16. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT Vertretungsformen der Eltern gem.SchuUG §86 Schul- und Klassenforum Schulgemeinschafts- ausschuss Elternverein 1 LV d. Elternvereine OÖ S.Guserl

  17. KF Beschließend,beratend LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN - SCHULFORUM Mit beschließender Stimme Klassenvorstand KLASSEN FORUM Eltern der betreffenden Klasse- je Schüler eine Stimme - Mit beratender Stimme Schulleiter, Schularzt, Lehrer, Elternverein,.. 2 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  18. KF einberufen LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN -u.SCHULFORUM Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer oder Klassenvorstand einzuberufen: Innerhalb der ersten acht Wochen des Schuljahres, unter anderem zur Durchführung der Wahl des KEV Auf Verlangen eines Drittels der Eltern der Schüler der betreffenden Klasse unter Einbringung eines Antrages, über den das Klassenforum abstimmen soll Wenn nach Meinung des Klassenlehrers- od. vorstandes eine Entscheidung in der Beschlussfassung der dem Klassenforum unterliegenden Angelegenheiten erforderlich oder zweckmäßig erscheint.(Beratungs u. Entscheidungsfälle) 3

  19. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN-u. SCHULFORUM Mit beschließender Stimme Schulleiter Alle Klassenlehrer od.Klassenvorstände SCHUL- FORUM KEV aller Klassen der Schule Mit beratender Stimme Schularzt, alle Lehrer der Schule, Schülervertreter, Elternverein.. LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  20. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN-u. SCHULFORUM AUFGABEN DES SCHULFORUMS Dem Schulforum obliegt die Beschlussfassung zur Entscheidung und Beratung in allen Angelegenheiten die im Klassenforum festgesetzt sind und mehr als eine Klasse betreffen, sowie im Falle des Überganges der Zuständigkeit vom Klassenforum zum Schulforum. (Wenn die Stimme des Klassenlehrers nicht der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entspricht, wird der Beschluss ausgesetzt und geht in die Zuständigkeit des Schulforums über.)

  21. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN- u. SCHULFORUM Das Schulforum ist vom Schulleiter einzuberufen: Innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres (14 Tage vor Termin Einladung mit Tagesordnung) auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder Wenn nach Meinung des Schulleiters eineEntscheidung erforderlich bzw. zweckmäßig ist (Entscheidung od.Beratung) Zur Mitbestimmung beim Leiterauswahlverfahren

  22. Beschluss KF/SF -2 LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN u.SCHULFORUM BESCHLUSSFASSUNG Fragen der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen Kosten, Art, Dauer, Inhalt, Ziele; Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung die Hausordung(diese muss aber im Schulforum letztendlich entschieden werden) Leistungsbeurteilung in der Grundschule Mitbestimmung bei der Wahl der Unterrichtsmittel (Schulforum) Wahl der Stundentafel für Volksschulen* Teilung von Unterrichtsgegenständen in Gruppen* Mindestschülerzahl für die Abhaltung von Förderunterricht* 6 * nach Maßgabe der vorhandenen Planstellen und Stundenkontingente

  23. KF-SF Beschlussfassung 1 LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN u. SCHULFORUM BESCHLUSSFASSUNG Festlegung der Ausstattung der Schule mit Unterrichtsmittel Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen* Autonome Stundentafel für unverbindl. Übungen, Freigegenstände, alternative Pflichtgegenstände* Schulautonome Festlegung der Eröffnungs-,Teilungs u. Weiterführungszahlen* Schulautonome Schulzeitgesetzregelung* Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen 8 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  24. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN u. SCHULFORUM BERATUNGSANGELEGENHEITEN • Wichtige Fragen des Unterrichts • Wichtige Fragen der Erziehung • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen • Termin und Durchführung des Elternsprechtages • Wahl der Unterrichtsmittel • Verwendung von der Schule übertragener Budgetmittel • Baumaßnahmen im Bereich der Schule 10

  25. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS RECHTE der ELTERN VERTRETUNGSRECHT DER ELTERN Die Eltern haben das Recht auf Vertretung ihrer Interessen gegenüber Lehrern, Schulleitung und den Schulbehörden durch den Klassenelternvertreter. Für die KL-EV‘s mit der ihnen zugedachten Funktion als Bindeglied zwischen den Eltern der Schüler der betreffenden Klasse und dem Klassenlehrer und allenfalls weiteren Lehrern dieser Klasse ergeben sich folgende Aufgabenbereiche bzw. Funktionen: LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl .S.

  26. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSENELTERNVERTRETER Aufgaben eines Klassenelternvertreters/in • Die Interessen der Eltern • dieser Klasse zu wahren • Übermitteln von Anregungen, Wünschen und • Beschwerden dem Klassenlehrer oder dem EV • Unterstützung des Klassenlehrers in seinem positiven • Bestreben ein positives Klima in der Klasse zu erhalten • Durch intensive Kontakte und Gespräche • mit Eltern und Lehrer versuchen Probleme • zu lösen. 2

  27. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSENELTERNVERTRETER Eigenschaften eines Klassenelternvertreters Die jeder alleine durch den Vertrauensvorschuss durch die Wahl in sich trägt: Vertrauen Selbstbewußtsein Engagement Gesprächsbereitschaft Bereitschaft, auch für andere einzutreten jedoch den Eltern nicht die Aufgabe abnehmen, bei Problemen das Gespräch mit der jeweiligen Ansprechperson zu führen,sondern Ermutigung und wenn nötig Hilfestellung anbieten. 5

  28. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSENELTERNVERTRETER Wichtige Funktionen eines Klassenelternvertreters * Kontakt mit den Eltern der Schüler der betreffenden Klasse * Förderung der Kommunikation der Eltern untereinander * Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand und anderen Lehrern * Anlaufstelle von Wünschen, Anregungen usw. und Weitergabe dieser an die Lehrer und Eltern * aktive Vertretung der Klasse im Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)und Elternverein 3

  29. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS KLASSEN- SCHULFORUM- EV Klassen-u. Schulforum Elternverein freiwillig An allen Pflichtschulen Elternvertreter können frei agieren- kein Instanzenweg Elternvertreter sind Organe der Schule- Instanzenweg keine finanziellen Mittel Mitgliedsbeiträge Keine Interessensvertretung nach oben Interessensvertretung nach oben- LV-DV-Elternbeirat

  30. L a n d e s v e r b a n d der E l t e r n v e r e i n e Präsidentin Sieglinde Guserl Dr. Enrico Savio, Anneliese Harner Vizepräsidenten: LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS Vorstand des Landesverbandes Oberösterreich Rohrbach Irene Rosenberger Freistadt Herbert Fröller Perg Erich Wahl Ried Sibylle Eder Braunau Karin Thür Kirchdorf Bernadette Reinthaler Wels/Land Elisabeth Piritsch Urfahr/Umgebung Leo Preuer Linz/Stadt Aleksandra Razkowski Eferding Kein Vertreter/in Linz/Land kein Vertreter/in Steyr/Land kein Vertreter/in Grieskirchen kein Vertreter/in Wels/Stadt kein Vertreter/in Schärding kein Vertreter/in Vöcklabruck kein Vertreter/in Steyr/Stadt kein Vertreter/in Gmunden kein Vertreter/in LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  31. L a n d e s v e r b a n d der E l t e r n v e r e i n e Präsidentin Sieglinde Guserl Dr. Enrico Savio, Anneliese Harner Vizepräsidenten: LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS Vorstand des Landesverbandes Oberösterreich Rohrbach Irene Rosenberger Freistadt Herbert Fröller Perg Christian Meidl Ried Sibylle Eder Braunau Christoph Kanz Kirchdorf Bernadette Reinthaler Wels/Land Elisabeth Piritsch Urfahr/Umgebung Leo Preuer Linz/Stadt Aleksandra Razkowski Linz/Land kein Vertreter/in Steyr/Land kein Vertreter/in Grieskirchen kein Vertreter/in Eferding Kein Vertreter/in Schärding kein Vertreter/in Steyr/Stadt kein Vertreter/in Gmunden kein Vertreter/in Vöcklabruck kein Vertreter/in Wels/Stadt kein Vertreter/in LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  32. L A N D E S V E R B A N D D E R E L T E R N V E R E I N E ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS E l t e r n b e i r a t im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur E l t e r n v e r t r e t u n g i n Österreich Vorsitzende: D a c h v e r b a n d der Elternvereine Österreich Vorsitzender: Kurt Nekula L a n d e s v e r b ä n d e Niederösterreich Salzburg Steiermark Tirol Kärnten Oberösterreich Vorsitzende Sieglinde Guserl Vorarlberg Wien Burgenland B e z i r k s v e r t r e t u n g Elternverein der Hauptschule Elternverein der Hauptschule Elternverein der Hauptschule Elternverein der Volksschule Elternverein der Volksschule Elternverein der Volksschule Elternverein der Volksschule BM Elisabeth Gehrer Stv. Vorsitzende: Sieglinde Guserl OÖ, Jürgen Schellander Vbg., Kurt Petritsch, Ktn. LV der Elternvereine O.Ö. - Harner A./Guserl S.

  33. D a c h v e r b a n d der E l t e r n v e r e i n e Vorsitzender: Kurt Nekula Smahel Maria (Sekretariat) Geschäftsführung: LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS Elternvertretung in Österreich Vorarlberg Vorsitzende/r Jürgen SCHELLANDER Salzburg Vorsitzende/r DI Rudolf POINTNER Oberösterreich Vorsitzende/r Sieglinde GUSERL Steiermark Vorsitzende/r Ilse SCHMID Gerhard FRUHMANN Tirol Vorsitzende/r Max JÄGER Niederösterreich Vorsitzende/r Ing.Franz Schaupmann Burgenland Vorsitzende/r Alfred Handschuh Wien Vorsitzende/r Eveline BREM Kärnten Vorsitzende/r Meinrad Zechner LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  34. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS ELTERNVEREIN HAUPTAUFGABEN EINES ELTERNVEREINES Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung der Kinder und mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Fragen innerhalb der Schule gegenüber: • Schulleiter • Wahrung • der Eltern- • bzw. Schulinteressen • nach außen: • gegenüber Behörden und • sonstigen Organisationen • Lehrer • Eltern

  35. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT PFLICHTEN/AUFGEBEN DER ELTERNVEREINE Wahrung des Erziehungsrechtes der Eltern: . Unterstützung der im §2 SchOG nominierten Miterziehungsaufgaben der Schule unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern. Förderung positiver Erziehungseinflüsse in Zusammenarbeit mit der Schule (z.B. Errichtung von Schülerbücherei, Unterstützung bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und Abwehr negativer Einflüsse, wie z.B. Drogen, Brutalität, Alkoholmißbrauch, usw.) Wahrnehmung von Möglichkeiten der Beratung und Weiterbildung der Eltern auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  36. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT Ein aktiver Elternverein legt den Grundstein für eine gute Schulpartnerschaft . regelmäßiger Kontakt des/der Vorsitzenden mit der Schulleitung Ermunterung der Eltern ihr gesetzl. Mitspracherecht beim Klassenforum in Anspruch zu nehmen Information der Eltern vor/beim Schuleintritt Nützen des Vorschlagsrechtes für KEV und deren vorherige Information Einbindung der gewählten KEV in den EV-Vorstand Information und Motivation der KEV Gemeinsame Besprechung der Tagesordnungspunkte vor dem Schulforum Beschäftigen des EV-Vorstandes mit der Schulqualität und deren Weiterentwicklung LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  37. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFENTLICHER PLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS SCHULPARTNERSCHAFT SCHULPARTNERSCHAFT Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes Es ist unverständlich für ein Kind, wenn es Elternhaus und Schule als zwei getrennte Welten erlebt. Als zwei Welten, in denen verschiedene Spielregeln gelten, und zwischen denen es keine Brücken gibt. Wie Eltern und Lehrer miteinander umgehen, ob sie offen und konstruktiv zusammenarbeiten oder sich gegenseitig ausspielen, die Jugend wird es nachmachen. 2

  38. Aktuelle Themen LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS AKTUELLES Aktuelles im heurigen Schuljahr • Tagesbetreuung • Initiative Lesen fördern • Frühe Sprachförderung an Kindergärten • Verpflichtendes standortbezogenes • Förderkonzept • Einstufung in die 1. Leistungsgruppe • Empfehlung der schulautonomen Tage 2005/06 7 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  39. LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS Aktuelles aus dem Landesverband der Elternvereine OÖ • Entwicklung bei der Beförderungszahl in Schulbussen • Aufsichtsfrage vor Schulbeginn und während der • Mittagspause • Jahreshauptversammlung des Landesverbandes am 9. 11.05 • Allgemeine Sparkasse in Linz LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  40. Refentin- Harner LANDESVERBAND DER ELTERNVEREINE ÖFFE NTLICHER PFLICHTSCHULEN OBERÖSTERREICHS 4020 LINZ, Lederergasse 45, ( 0732 –78 52 49 Fax.- Dw. 4 e-mail :info@elternvereine.at REFERENTIN • Sieglinde Guserl • Präsidentin des Landesverbandes der EV OÖ. • + Fax. 07942/77550 e-mail: guserl.siegi@epnet.at Herzlichen Dank für I LV der Elternvereine O.Ö.

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