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Schutz heimischer Fließgewässer

Schutz heimischer Fließgewässer. Angel- u. Naturschutzvereine Bocholter Aa . Ramsdorf . a b Brücke Hausstraße b is Brücke L 581 Südseitig ganzjährig a usgenommen gepflasterter Bereich bei Funke Schutzziel Brutvögel. Nordvelen / Feuchte . Schütten Ramsdorf. a b Brücke L581

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Schutz heimischer Fließgewässer

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Presentation Transcript


  1. Schutz heimischer Fließgewässer Angel- u. Naturschutzvereine Bocholter Aa Ramsdorf ab Brücke Hausstraße bis Brücke L 581 Südseitig ganzjährig ausgenommen gepflasterter Bereich bei Funke Schutzziel Brutvögel Nordvelen / Feuchte Schütten Ramsdorf ab Brücke L581 bis Brücke Otert gen.Tenk Nordseitig ganzjährig Schutzziel Brutvögel und Vegetation Striktes Fischereiverbot Beidseitig, ganzjährig, ausnahmslos! Schutzziel Laichfische unterhalb Wehr Velen Nordvelen / Feuchte Der Bewirtschaftungsstreifen darf nicht verlassen werden! Südseitig ganzjährig Schutzziel Vegetation ab Brücke L581 bis 2.Brücke Beckhook (bei Niehues) Südseitig vom 15.03 bis 15.07 Punktuelle Ausnahmen! Nur über definierte Wege zugänglich Ablaufen des Ufers verboten! Schutzziel Brutvögel Buchenwald Rösing ab Bacheinlauf bei Funke bis Ende Wald Höhe Klärteich Südseitig ganzjährig Schutzziel Vegetation

  2. Der Wald unterhalb Wehr Velen (Südufer) • Der Vorhandene Streifen entlang der Bocholter Aa, für die Unterhaltung, darf nicht verlassen werden. Ausnahme ist das Watfischen. Ufer gegenüber dem Campingplatz Velen. • Schutzziel Vegetation • Strecke: „Brücke L 581 Ramsdorf“ – „Beckhook „(Südufer) • Auf der Strecke von „Brücke L 581“ bis „Brücke Beckhook“ (Südseitiges Ufer) ist das Entlanggehen am Uferstreifen in der Zeit vom 15.03. bis zum 15.07 verboten. • In dieser Zeit dürfen nur die punktuellen Angelplätze befischt werden. Diese sind ausschließlich über die festgelegten Wege zu erreichen. • Schutzziel: Brutvögel • Außerhalb der genannten Zeit darf das Südufer befischt werden. • Strecke: „Brücke L 581 Ramsdorf“ – „ Brücke Otert gen. Tenk“ (Nordufer) • Das Nordufer der „Feuchten“ darf das ganze Jahr nicht betreten werden! • Schutzziel: Brutvögel und Ufervegetation • Seltenes regelmäßig überflutetes Auengebiet. • Strecke: „Brücke Hausstraße“ (bei Hotel Rave) – „ Brücke L 581 Ramsdorf“ (Südufer) • Ganzjähriges Fischereiverbot • Schutzziel: Brutvögel und Ufervegetation • Ausnahme: Der gepflasterte Bereich bei Föcking Tenk östlich der Brücke • Schütten Ramsdorf • Ab Einlauf Ravensbach bis Schütten ganzjährige, beidseitige, Schonstrecke der ASG Ramsdorf. • Striktes Fischereiverbot! • Schutzgebiet Buchenwald Höhe Klärwerk • Der Wald gegenüber dem Klärwerk darf das ganze Jahr über nicht betreten werden. • Schutzziel Vegetation.

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