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Pensionsversicherung. Beruht auf dem Generationenvertrag Aufgabe der PV ist die Gewährung von Geldleistungen im Alter, bei geminderter Arbeitsfähigkeit und bei Tod des Familienerhalters PV soll ausgefallenes Einkommen ersetzen und finanzielle Absicherung gewährleisten
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Pensionsversicherung • Beruht auf dem Generationenvertrag • Aufgabe der PV ist die Gewährung von Geldleistungen im Alter, bei geminderter Arbeitsfähigkeit und bei Tod des Familienerhalters • PV soll ausgefallenes Einkommen ersetzen und finanzielle Absicherung gewährleisten • Man muss in der Regel eine bestimmte Zeit in der PV versichert gewesen sein Dr. Johanna Naderhirn
Stichtag • Zum Stichtag werden die Voraussetzungen für den Pensionsanspruch geprüft • Stichtag ist der Monatserste, der dem Antrag auf Pensionsgewährung folgt, wenn der Antrag an einem Monatsersten gestellt wird, ist dies der Stichtag Dr. Johanna Naderhirn
Pensionsreform 2003 • Am 11. Juni 2003 im Nationalrat im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 beschlossen • BGBl I 71/2003 Dr. Johanna Naderhirn
Pensionsarten - Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit • Normale Alterspension • Vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer (per 1. 7. 2004 abgeschafft) • Gleitpension (per 1. 1. 2004 abgeschafft) • Vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit (per 1. 1. 2004 abgeschafft) Dr. Johanna Naderhirn
Normale Alterspension • Männer: 65 Jahre, Frauen 60 Jahre • Angleichung des Pensionsalters der Frauen an das der Männer von 2024 bis 2033 • 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) innerhalb der letzten 30 Jahre oder • 180 Beitragsmonate oder • 300 Versicherungsmonate Dr. Johanna Naderhirn
Vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer • Personen mit langer Versicherungsdauer sollten früher in Pension gehen können • Männer: 61,5 Jahre, Frauen 56,5 Jahre • Entweder 420 Beitragsmonate oder 450 Versicherungsmonate • Per 1.7.2004 abgeschafft • Übergangsvorschriften bis 2014 • Wer ab 1.10.1952 (Mann) bzw ab 1.10.1957 (Frau) geboren ist, für den kommt nur mehr die normale Alterspension mit 65 bzw 60 in Frage Dr. Johanna Naderhirn
Gleitpension • Es gab die Möglichkeit, in die Pension zu „gleiten“ • Man setzte die Arbeitszeit herab und bekam gleichzeitig eine Teilpension • per 1.1.2004 ersatzlos abgeschafft Dr. Johanna Naderhirn
Vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit • arbeitslose ältere Menschen finden kaum mehr Arbeit • Pension ab dem 61,5 LJ für Männer, ab dem 56,5 LJ für Frauen • wenn innerhalb der letzten 15 Monate mind 12 Monate arbeitslos • bestimmte Versicherungszeit erworben • Per 1.1.2004 abgeschafft • von 2004 bis 2006 gibt es als „Ersatz“ ein Übergangsgeld, bis Anspruch auf irgendeine Alterspension gegeben ist • Arbeitslosengeld plus 25% Dr. Johanna Naderhirn
Pensionsberechnung bisher • Bisher beste 15 Jahre als Berechnungsgrundlage • 2 Steigerungspunkte (2% der Bemessungsgrundlage) pro Versicherungsjahr • Nach 40 Versicherungsjahren Höchstpension von 80% der Bemessungsgrundlage erreicht • Pro Jahr, das man vor dem 65 LJ (Mann) bzw 60 LJ (Frau) in Pension gegangen ist, wurden 3 Punkte abgezogen • Mehr als 15% des Steigerungsbetrages oder mehr als 10,5 Steigerungspunkte durften nicht abgezogen werden Dr. Johanna Naderhirn
Pensionsberechnung nach der Pensionsreform • Bemessungszeitraum wird schrittweise bis 2028 von 15 auf 40 Jahre erhöht • Steigerungspunkte werden sukzessive von bisher 2 auf 1,78 herabgesetzt (bis zum Jahr 2009) • Abschlag für verfrühten Pensionsantritt wird von bisher 3 Punkte auf 4,2% der Leistung pro Jahr erhöht, höchstens aber 15% der Leistung • Generelle „Deckelung“ von 10% Dr. Johanna Naderhirn
Kindererziehungszeiten • Hier gibt es Verbesserungen • Die ersten 24 Monate (bisher 18) ab der Geburt des Kindes sind pensionsbegründende Beitragszeiten • Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten wird erhöht (vom AZ-Richtsatz für Alleinstehende auf 150% des AZ-Richtsatzes für Alleinstehende schrittweise bis 2028) • Abzug von Kindererziehungszeiten (36 Monate pro Kind) vom Durchrechnungszeitraum für die Pension Dr. Johanna Naderhirn
Ausgleich besonderer Härten • Finanzielle Zuwendung durch PV-Träger nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag • Zum Ausgleich besonderer Härten, die sich durch die neue Pensionsberechnung und die Anhebung des Pensionsalters ergeben • Höhe: wie Übergangsgeld während Rehabilitationsmaßnahmen, gebührt bis zum jeweiligen angehobenen vorzeitigen Pensionsanfallsalter Dr. Johanna Naderhirn
Härteausgleichsfonds (I) • Beim Sozialministerium eingerichtet • Für Pensionsstichtage ab 1. 1. 2004 • Einmalige Geldleistungen, kein Rechtsanspruch • Dotierung nur für 2004 bis 2006 • Va für Personen, die trotz langer Versicherungsdauer nur eine geringe Pension erhalten Dr. Johanna Naderhirn
Härteausgleichsfonds (II) • Es muss jemand von den geänderten Pensionsversicherungsvorschriften betroffen sein, ein besonders berücksichtigungswürdiger Fall muss vorliegen (Familien-, Einkommensverhältnisse sind dabei zu berücksichtigen), auf die Zahl der Versicherungsmonate und die Höhe der Bemessungsgrundlage ist Bedacht zu nehmen Dr. Johanna Naderhirn
Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen durch die Pensionsreform 2003 • Abschaffung der Gleitpension, der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit und der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer (letztere mit Übergangsbestimmungen bis 2014) • Verbesserungen bezüglich Kindererziehung Dr. Johanna Naderhirn
Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen durch die Pensionsreform 2003 • Durchrechnungszeitraum wird sukzessive auf die besten 40 Jahre verlängert, Steigerungsbeträge werden schrittweise abgesenkt, Abschläge für vorzeitigen Pensionsantritt werden erhöht Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf zur Pensionsharmonisierung • Ministerialentwurf vom 7. 9. 2004 • Kernstück: Entwurf eines Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) • Begutachtungsfrist endet am 8. 10. 2004 • Ziel: einheitliches Pensionsrecht beginnend mit 1. 1. 2005 für alle unter 50-Jährigen Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf (I) • Ziel: Formel 65-45-80: wer mit 65 Jahren nach 45 Versicherungsjahren in Pension geht, soll 80% des Lebensdurchschnittseinkommens erhalten • Lebensdurchrechnung: es sollen alle Beschäftigungszeiten, aber auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Krankenstandszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten in die Berechnung der Pensionshöhe einfließen, bisher wurden Ersatzzeiten für die Berechnung der Pensionshöhe nicht einbezogen, besondere Bemessungsgrundlagen für diese Zeiten Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf (II) • Aus dem Lebenseinkommen einschließlich der Ersatzzeiten wird ein Durchschnittseinkommen ermittelt • Pro Versicherungsjahr Steigerungsbetrag von 1,78% dieses Durchschnittseinkommens • Bei Vorliegen von 45 Versicherungsjahren erhält man 80% dieses Durchschnittseinkommens • Bei Antritt vor dem Regelpensionsalter Abschläge von 4,2% pro Jahr Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf (III) • Regelpensionsalter: 65 Jahre für Männer, 60 Jahre für Frauen, Regelung betreffend Frauenpensionsalter bleibt aufrecht Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf (IV) • Einführung eines Pensionskorridors: eine Alterspension kann bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine bestimmte Versicherungszeit (37,5 Jahre) vorliegt, es gibt aber Abschläge von 4,2 % jährlich • Es gibt keinen Pensionskorridor für Frauen Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf (V) • Ein persönliches Pensionskonto soll eingerichtet werden, beim Hauptverband, gibt dem Versicherten Auskunft darüber, wie hoch die zu einem bestimmten Zeitpunkt erworbene Pension ist, wird jährlich aktualisiert Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf (VI) • Schwerarbeitspension ab 1. 1. 2007 • Man braucht mind 540 Versicherungsmonate, davon mind 180 Schwerarbeitsmonate • Das Anfallsalter verringert sich um 1 Monat für je 4 Schwerarbeitsmonate, man kann frühestens mit 60 Jahren in Pension gehen, geringere Abschläge • entsprechende Regelung für Frauen fehlt • Was Schwerarbeit ist, bestimmt der BMSG in einer VO, die aufgrund eines gemeinsamen Vorschlages der beruflichen Interessenvertretungen erlassen wird Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf (VII) • Parallelrechnung für unter 50-Jährige, die vor dem 1. 1. 2005 schon Pensionsanwartschaften erworben haben • Zunächst wird eine erste Pension unter der Annahme errechnet, dass das alte Recht (Pensionsreform 2003) bis zur Pensionierung weiter gegolten hätte • Danach wird eine zweite Pension unter der Annahme errechnet, dass von Beginn an bereits das neue Recht anzuwenden gewesen wäre Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf (VIII) • Die tatsächliche Pension wird dann nach dem Verhältnisprinzip ermittelt • Versicherter mit 45 Versicherungsjahren, davon 30 nach altem System und 15 nach neuem: Pension ist die Summe von zwei Drittel der fiktiven Pension nach altem Recht und einem Drittel der fiktiven Pension nach neuem Recht Dr. Johanna Naderhirn
Ministerialentwurf (IX) • Neuregelung des Verlustdeckels • Verlustdeckel im Jahr 2004 von 5%, in den darauffolgenden Jahren wird dieser um jeweils 0,25% im Jahr angehoben, bis ab dem Jahr 2024 wieder ein Verlustdeckel von 10% zur Anwendung kommt Dr. Johanna Naderhirn
Hacklerregelung • „Hacklerregelung“ soll vorläufig bis 2010 verlängert werden • Männer können mit 60 Jahren und 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Pension gehen, Frauen mit 55 Jahren und 40 Beitragsjahren • Es zählen nur Zeiten tatsächlicher Erwerbstätigkeit, Kindererziehung (bis 5 Jahre), Präsenz- und Zivildienst (bis 2,5 Jahre) Dr. Johanna Naderhirn