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Basics für Umsteiger. Die wichtigsten Informationen für Umsteiger aus dem alten in den neuen Studienplan. Fristen. Bis 30. November können im alten SPL Prüfungen absolviert werden (Voraussetzungen müssen vorliegen)
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Basics für Umsteiger Die wichtigsten Informationen für Umsteiger aus dem alten in den neuen Studienplan
Fristen Bis 30. November können im alten SPL • Prüfungen absolviert werden (Voraussetzungen müssen vorliegen) • wenn man das Studium bis zum 30.11.2011 abschließen möchte, müssenDiplomandenseminare/Wahlfachpässe eingereicht werden • müssen alle verpflichtenden LV (PÜ, Wahlfächer die als LV des SoSe 2011 gekennzeichnet sind) absolviert werden
Wichtige Infos • bei Beendigung des 1. Abschnitts erfolgt sofortiger Umstieg • 2. und 3. Abschnitt – Frist bis 30. 11. 2011 • Alle Prüfungsergebnisse werden mitgenommen • AUSNAHME: Römisches Privatrecht, Bürgerliches schriftlich und Verwaltungsrecht (schriftl./mündl.)
Wichtige Infos • Alle positiv absolvierten Prüfungen und PÜ‘s werden anerkannt • Ein negativer Diplomprüfungsantritt ersetzt im neuen SPL die PÜ
Überblick 1. Abschnitt neuer SPL • Einführung in die RW • Rechts- & Verfassungsgeschichte der neueren Zeit • FÜM 1 (Römisches Recht, Grundlagen aus Europarecht und Völkerrecht) • Eine PÜ aus RR oder RG • Eine APÜ aus Bürgerlichem Recht
Anerkennung 1. Abschnitt • DP Einführung – MP Einführung • DP Rechtsgeschichte – MP Rechtsgeschichte • DP Strafrecht – MP Strafrecht • DP römisches Recht (nur positiv) – MP FÜM I • der völkerrechtliche und europarechtliche Teil müssen nicht nachgeholt werden! Alle PÜ‘s werden anerkannt!
Überblick 2. Abschnitt neuer SPL • Bürgerliches Recht mündlich • Unternehmensrecht • Zivilverfahrensrecht • Arbeits- und Sozialrecht • FÜM 2 (Bürgerliches schriftl. + Unternehmensrecht) • 4 PÜ Zeugnisse • Fakultativ Strafrecht
Anerkennung 2. Abschnitt • DP Arbeitsrecht – MP Arbeitsrecht • DP BR mündl – MP BR mündl • DP BR schriftlich (nur positiv)– MP FÜM II • der unternehmensrechtliche Teil muss nicht nachgeholt werden! • DP ZGV – MP ZVR • DP Handelsrecht – MP Unternehmensrecht • Alle PÜ‘s werden anerkannt!
Überblick 3. Abschnitt neuer SPL • Verfassungsrecht mündl. • FÜM 3 (Verwaltungsrecht +Verfassungsrecht) • Steuerrecht • Europarecht • Völkerrecht • Fünf PÜ Zeugnisse
Anerkennung 3. Abschnitt • DP Verfassung (schriftl. oder mündl.) • MP Verfassungsrecht • wurde VerfR schriftlich negativ absolviert muss sie im neuen SPL mündlich wiederholt werden! • DP Verwaltungsrecht (schriftl. od münd. und nur positiv) • MP FÜM III • der verfassungsrechtliche Teil muss nicht nachgeholt werden!
Anerkennung 3. Abschnitt • DP Finanzrecht • MP Steuerrecht • KU aus BWL und Bilanzrecht (nur bei positiver Absolvierung Finanzrecht!) • ACHTUNG: KU aus Finanzwissenschaften muss nachgeholt werden! Wurde der 3. Abschnitt abgeschlossen muss der KU Finanzwissenschaften nicht nachgeholt werden.
Anerkennung 3. Abschnitt • DP Völkerrecht – MP Völkerrecht • DP Europarecht – MP Europarecht Alle PÜ‘s werden anerkannt!
Wahlfächer • EDV- Nachweis – Medienkompetenz • Röm Recht und RG – Historische Kompetenz • Fremdsprachennachweis – Fremdsprachenkompetenz • alle Wahlfächer, die in einen WFK fallen werden anerkannt
Wahlfächer • Diplomandenseminar und Moot Court werden normal angerechnet! • Diplomandenseminare können auch als juristisches Wahlfach angerechnet werden, wenn das SE in einen WFK fällt.
Nach der Umstellung • Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsreihenfolgen müssen eingehalten werden! Beispiel 2. Abschnitt: • DP BR mündlich absolviert • HR, ZGV und BR schriftlich fehlen • PÜ‘s aus UR, ZVR müssen nachgeholt und Prüfungskette muss eingehalten werden!
Beispiel 3. Abschnitt: • Verfassung schriftlich od mündlich absolviert • keine PÜ aus Verwaltungsrecht • nicht zur FÜM III zugelassen! • Wurde eine Prüfung im alten SPL negativ abgelegt, gelten die Pflichtübungen (evtl. APÜ + PÜ) als positiv absolviert!
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