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PersonenReferendarInnenSch
E N D
1. Was erwartet Sie im Referendariat?Herzlich Willkommen!
2. Personen
ReferendarInnen
SchülerInnen
KollegInnen
AusbilderInnen
Institutionen
Studienseminar
Schule und Schulformen
Situationen
Unterricht
Prüfungen
...
Reformen...
3. ...z.B. die Reform der Lehrerausbildung Lehrämter:
Grundschule
Haupt-, Real- und Gesamtschule
Gymnasium und Gesamtschule
Berufskolleg
Förderpädagogik
Universität (Pflicht ab 2011):
Schulassistenzpraktikum / Vorpraktikum (Schulen) 10 Wochen
Bachelor 6 Semester. Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften, Schulformbezug vor allem im letzten Jahr Praktik
Master 4 Semester. Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften, Schulformbezug. Darin: 1 Praxissemester
4. Die Reform der Lehrerausbildung Lehrämter:
Grundschule
Haupt-, Real- und Gesamtschule
Gymnasium und Gesamtschule
Berufskolleg
Förderpädagogik
Vorbereitungsdienst:
24 Monate
18 Monate ab 2011
12 Monate ab 2015 (Beschluss erst in der nächsten Legislaturperiode)
Staatsexamen
6. Das Referendariat
Die Ausbildung erfolgt in
Studienseminar und
Schule
in einem Umfang von 19 Wochenstunden (hinzu kommen Konferenzen, Schulveranstaltungen usw.).
Die Ausbildung im Studienseminar:
7 Wochenstunden an einem Tag der Woche (DiMiDo)
3 Wochenstunden Hauptseminar,
4 Wochenstunden in 2 Fachseminaren.
Die Ausbildung in der Schule:
12 Wochenstunden:
Hospitationen,
Unterricht unter Anleitung,
Selbstständiger Unterricht (2x9 Stunden im 2. und 3. (4.) Hj.).
8. Unterrichtsbesuche:
10 Unterrichtsbesuche: Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung.
5 Besuche durch den jeweiligen Fachleiter/+4 x Hauptseminarleiter)
Beurteilung:
Die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer beurteilen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, nachdem sie die Ausbildung bei ihnen beendet haben, schriftlich und ohne Note. Sie sind spätestens nach einem Schulhalbjahr zu beurteilen.
Langzeitbeurteilung:
Abschlussbeurteilung mit einer Note durch die:
Beurteilungen der 3 SeminarausbilderInnen (2 Fach- und Hs.-leiter),
Beurteilung des Schulleiters (eigene Beobachtung; Beurteilungen der Ausbildungslehrer).
9. Zweite Staatsprüfung
Hausarbeit (i.d.R. 3. Halbjahr),
zwei unterrichtspraktische Prüfungen (in den beiden Fächern),
Kolloquium (60 Minuten),
(Punkt 2 und 3 im vierten Halbjahr, an einem Tag)
Prüfungsausschuss
4 Mitglieder; davon ein bekannter Seminarausbilder auf Vorschlag des LAA. Alle anderen sind nicht an der Ausbildung beteiligt