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Erwerbseinknfte. Einknfte aus Land- und ForstwirtschaftEinknfte aus selbstndiger ArbeitEinknfte aus GewerbebetriebEinknfte aus nichtselbstndiger Arbeit. Keine Erwerbseinknfte. Einknfte aus KapitalvermgenEinknfte aus Vermietung und VerpachtungSonstige Einknfte gem. 29 EStG. Defini
E N D
1. Selbstndige und Unselbstndige Ttigkeit Ein Vergleich
2. Erwerbseinknfte Einknfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einknfte aus selbstndiger Arbeit
Einknfte aus Gewerbebetrieb
Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit
3. Keine Erwerbseinknfte Einknfte aus Kapitalvermgen
Einknfte aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einknfte gem. 29 EStG
4. Definition der Ttigkeit persnliche und wirtschaftliche Unabhngigkeit vom Auftraggeber
Ttigkeit muss nicht persnlich erbracht werden
nicht weisungsgebunden
eigene Arbeitsmittel
geschuldet wird das fertige Werk persnliche und wirtschaftliche Abhngigkeit vom Dienstgeber
Ttigkeit muss persnlich erbracht werden
weisungsgebunden
Arbeitsmittel vom Dienstgeber
geschuldet wird das Bemhen
Arbeitsort und Arbeitszeit sind vorgegeben
5. Sozialversicherung Sozialversicherung nach dem GSVG oder dem FSVG
bestimmte Berufs- gruppen haben bei der KV die Mglichkeit zum Opting out Sozialversicherung nach dem ASVG oder nach dem BSVG
6. Einkommensabhngige Steuern Einkommensteuer
Erklrungen mssen selbst beim Finanzamt eingereicht werden
es knnen Betriebsausgaben bzw. das Betriebsausgaben- pauschale geltend gemacht werden
keine begnstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) Lohnsteuer
wird gleich bei der Berechnung vom Dienstgeber abgezogen und an das Finanzamt abgefhrt
Werbungskosten gegenber Betriebsausgaben eingeschrnkt
begnstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes
7. Umsatzsteuer umsatzsteuerpflichtig
in einigen Fllen umsatzsteuerbefreit nicht umsatzsteuerbar
8. Art der Einknfte betriebliche Einknfte
Gewinnermittlung mittels Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht betriebliche Einknfte (Dienstnehmer ist kein Unternehmer)
Gehaltsabrechnung
9. Vertrag Werkvertrag
manchmal an Voraussetzungen gebunden Dienstvertrag
keine fachlichen Voraussetzungen notwendig
10. Freier DienstvertragFreelancer Einkommensteuer
Umsatzsteuer Sozialversicherung nach dem ASVG
11. Echter Dienstvertrag Persnliche + wirtschaftliche Abhngigkeit
Komplett sozialversichert, auch arbeitslosenversichert
Kollektivvertrag gilt
Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung
Lohnsteuer wird gleich von Arbeitgeber einbehalten
Arbeitnehmerveranlagung: Pendlerpauschale, Alleinverdienerabsetzbetrag, Werbungskosten, Sonderausgaben, auergewhnliche Belastungen
12. Arbeitslosengeld Anspruch, wenn in den letzten 24 Monaten 52 Wochen lang arbeitslosenversicherungspflichtig beschftigt gewesen (=nur echtes Dienstverhltnis zhlt)
Max. fr 20 Wochen, dann Notstandshilfe
55 % des durchschnittlichen Nettogehalts des Vorjahres
13. Freier Dienstvertrag Geringe persnliche + wirtschaftliche Abhngigkeit
sozialversichert, nicht arbeitslosenversichert
Kollektivvertrag gilt nicht
Kein Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung
Einkommensteuererklrung muss selbst gemacht werden
ber 22.000 umsatzsteuerpflichtig
14. Geringfgige Beschftigung Max. Verdienst /Monat: 316,19
Nur unfallversichert, gilt nur fr Arbeitunflle
Mglichkeit zur Selbstversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) um 44,61
15. Ferialpraktikant Schler oder Student mit Pflicht zu Praktikum
Keine Arbeitspflicht, Ausbildung im Vordergrund
Kein Entgeltanspruch, nur Taschengeld
Bis Geringfgigkeitsgrenze: nur unfallversichert,darber auch kranken- und pensionsversichert
Kein Kollektivvertrag, Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung
16. Volontre Freiwillige Praxis neben Ausbildung
Keine Arbeitspflicht, Ausbildung im Vordergrund
Kein Entgeltanspruch, nur Taschengeld
Bis Geringfgigkeitsgrenze: nur unfallversichert,darber auch kranken- und pensionsversichert
Kein Kollektivvertrag, Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung
17. Dienstleistungsscheck Erst ab 2005
Fr personennahe Dienstleistungen im Haushalt (Reinigung, Einkauf, Gartenarbeit,)
Dienstgeber kauft Scheck und gibt ihn Dienstnehmer, damit alle Pflichten erfllt
Dienstnehmer lst Scheck bei AMS ein und bekommt je nach Summe/Monat vollen Betrag ? nur unfallversichert, oder mit Abzgen ? ist auch kranken- und pensionsversichert
18. Mehrere Dienstverhltnisse Whrend des Jahres jedes Dienstverhltnis so behandelt, als wre es das einzige
Steuer: nach Jahresende Pflichtveranlagung beim Finanzamt : hheres Einkommen hat hheren Steuersatz ? Summe der Einkommen wird nach versteuert (Geld dafr zurcklegen!)
Sozialversicherung: wenn Summe ber Hchstbemessungsgrundlage (3.450 /Monat) ? Rckerstattung von Sozialversicherung mglich
19. Dienstverhltnis und selbstndige Arbeit
nicht beim gleichen Unternehmen
Steuer: Zuverdienst bis 730 /Jahr steuerfrei, wenn darber => Steuererklrung notwendig
Sozialversicherung: bis 3.794,28 /Jahr keine Sozialversicherungspflicht, darber Meldung bei der Gewerblichen Sozialversicherung (GSVG)
20. Mutterschutz Nur fr echten Dienstvertrag, dem Dienstgeber Schwangerschaft melden
Keine Nachtarbeit, schweres Heben, Akkordarbeit, Rauch, Hitze, Klte, .
Kndigungs- und Entlassungsschutz: ab Eintritt Schwangerschaft bis 4 Wochen nach Ende Karenz
Schutzfrist: Arbeitsverbot 8 Wochen vor Geburtstermin (bei Gefahr fr Mutter oder Kind auch schon frher) bis 8 Wochen nach Geburt
21. Wochengeld Whrend der Schutzfrist
echtes Dienstverhltnis: durchschnittl. Nettoverdienst der letzten 3 Monate
Freies Dienstverhltnis: 7,01 /Tag
Geringfgig Beschftigt: nur wenn freiwillig selbst versichert, 7,01 /Tag
Selbstndig: nur wenn Mutter in der dieser Zeit von anderer Arbeitkraft entlastet wird
23,05 /Tag
22. Karenz Nur fr echte Dienstnehmer
Recht auf Arbeitsfreistellung gegen Entfall des Entgelts, wenn Kind im gemeinsamen Haushalt
Bis zum 2. Geburtstag des Kindes
Kndigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Karenz
Mindestdauer 3 Monate
23. Kinderbetreuungsgeld Steht allen zu
Durchfhrung Mutter-Kindpass-Untersuchung verpflichtend
Zuverdienstgrenze: 14.600 /Jahr
Hhe: 14,53 /Tag, also ca.463 /Monat
Bis zum 30. Lebensmonat, bei Teilung der Betreuung bis zum 36. Lebensmonat
Bezieherin ist automatisch krankenversichert
Immer nur fr das jngste Kind
24. Elternteilzeit Eltern knnen einseitig bestimmen, dass sie nur noch Teilzeit arbeiten mchten
Nur in Bertreiben mit mehr als 20 Mitarbeitern, mind. 3 Jahre dort beschfitgt
Von Ende der Schutzfirst bis lngstens 7. Geburtstag
Danach Recht auf Rckkehr zu vorheriger Arbeitszeit
Kndigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, aber lngstens bis 4.Geburtstag
25. Familienbeihilfe Je nach Alter und Zahl der Kinder 105-170 /Monat
Zuverdienstgrenze fr Kind ber 18J.: 8.725 /Jahr, wenn darber muss fr das ganze Jahr zurckbezahlt werden
Fr Kinder in Berufsausbildung (Erfolgsnachweis) bis 26J., sonst bis 18J.
26. Studienbeihilfe Voraussetzungen: Soziale Bedrftigkeit, gnstiger Studienerfolg, Beginn des Studiums vor Ende des 30.Lebensjahres, noch kein abgeschlossenes Studium, max. 2 Studienwechsel, gesetzliche Studienzeit + 1 Semester/Abschnitt
Zuverdienstgrenze 5.814 /Jahr, bei ausschlielich unselbstndiger Arbeit 7.195 /Jahr, auch Pensionen, Renten, Karenzgeld, Krankengeld zhlen zum Verdienst
Wenn darber, muss Studienbeihilfe im Ausma der berschreitung zurckgezahlt werden
27. Mitversicherung bzw. Selbstversicherung whrend des Studiums Ist nur Krankenversicherung
Mitversicherung bei Eltern bis 27J. mglich, Leistungsnachweis wie bei Familienbeihilfe
Studentische Selbstversicherung zum begnstigten Tarif von 20,38 /Monat
Einkommen aus selbstndiger Ttigkeit unter 5.814 /Jahr
Mindeststudiendauer + 1 Semester/Abschnitt
Hchstens 2 Studienwechsel
Kein abgeschlossenes Studium
28. Der Weg in die Selbstndigkeit Schritt 1: Grndungsberatung in der Wirtschaftskammer
Schritt 2: Anmeldung des Gewerbes beim Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft
Schritt 3: Antrag auf eine Steuernummer beim Finanzamt, oder einfach zu uns
29. Kammerumlage KU 1
KU 2
Grund-umlage 3 %o von der VorsteuerUmsatzfreigrenze 150.000,-
0,05 % von der LohnsummeFreigrenze
abhngig von der Art des Gewerbes
30. Sozialversicherung Als Selbstndiger unterliegt man im Normalfall dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz
Die Versicherungsanstalt ist die SVA
Die Internet-Adresse lautetwww.sva.or.at
31. Sozialversicherung GSVG Krankenversicherung 9 %
Pensionsversicherung 15 %
Unfallversicherung 83,16
32. Sozialversicherung GSVG Mindestbeitrag in 1.776,- jhrlich 3 Anfangsjahren 148,- monatlich
normaler 3.240,85 jhrlichMindestbeitrag 270,07 monatlich
Hchstbeitrag 11.675,16 jhrlich 972,93 monatlich
33. Ausnahmen von der GSVG-Versicherungspflicht Ruhendmeldung des Gewerbes
Verpachtung
bedingte Rcklegung
Kleinstunternehmerregelung
34. Neuer Selbstndiger selbstndig erwerbsttige Personen, die aufgrund einer betrieblichen Ttigkeit Einknfte haben, die nicht bereits nach einem Bundesgesetz der Pflichtversicherung unterliegen.
35. Neue Selbstndige Pfuscher (gewerbliche Ttigkeit, ohne Gewerbeschein ausgebt)
manche Freiberufler
Kommanditisten einer KG oder KEG, auer sie sind reine Kapitalgeber oder angestellt (dann ASVG-versichert)
36. Neue Selbstndige kleine Versicherungsgrenze: 3.794,16 pro Jahr
groe Versicherungsgrenze: 6.453,36 pro Jahr
37. Neue Selbstndige keine automatische Anmeldung ber Magistrat durch Gewerbeschein
Meldung bei der SVA (bei gewnschter Vollversicherung)
unter der Versicherungsgrenze
durch die Weiterleitung der Einknfte durch das Finanzamt an die SVA
38. Freiwillige (Kranken-)Versicherung (Opting In) freiwillige Vollversicherung gem. 19a ASVG
freiwillige Krankenversicherung gem. 16 ASVG
KV-Opting In gem. 3 Abs. 1 Z 2 GSVG
Vollversicherungsoption gem. 2 Abs 1 Z 4 GSVG
39. Mehrfachversicherung Bei Ttigkeit als Neuer Selbstndiger und Gewerbetreibender gilt man als Gewerbetreibender
Bei selbstndiger und unselbstndiger Ttigkeit kann Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.
40. Grenzen Einkommensteuer WK-Mitglied, ohne Alleinverdienerabsetzbetrag:
12.095,16
WK-Mitglied, mit Alleinverdienerabsetzbetrag:
13.414,16
41. Grenzen Lohnsteuer unselbstndig,
ohne Alleinverdienerabsetzbetrag 14.490,-
unselbstndig, ohne Kind
mit Alleinverdienerabsetzbetrag 15.834,-
unselbstndig, mit Kind
mit Alleinverdienerabsetzbetrag 16.310,-
alle Gehlter inkl. Sonderzahlungen
42. Umsatzsteuer Normalsteuersatz 20 %
begnstigter Steuersatz 10 %
echte Steuerbefreiung
unechte Steuerbefreiung
Kleinunternehmergrenze: 22.000,-
43. Regelbesteuerung Vorteile
wenn man an Unternehmer verrechnet ist USt nur Durchlufer
man kann die Vorsteuer geltend machen
evtl. Vorsteuerpauschale
kein Problem, wenn whrend des Jahres Grenze berschritten wird.
44. Regelbesteuerung Nachteile
bei Verrechnung an Private wird man teurer
monatliche oder quartalsmige Abgabe von Voranmeldungen