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Selbst ndige und Unselbst ndige T tigkeit

Erwerbseinknfte. Einknfte aus Land- und ForstwirtschaftEinknfte aus selbstndiger ArbeitEinknfte aus GewerbebetriebEinknfte aus nichtselbstndiger Arbeit. Keine Erwerbseinknfte. Einknfte aus KapitalvermgenEinknfte aus Vermietung und VerpachtungSonstige Einknfte gem. 29 EStG. Defini

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Selbst ndige und Unselbst ndige T tigkeit

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Presentation Transcript


    1. Selbstndige und Unselbstndige Ttigkeit Ein Vergleich

    2. Erwerbseinknfte Einknfte aus Land- und Forstwirtschaft Einknfte aus selbstndiger Arbeit Einknfte aus Gewerbebetrieb Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit

    3. Keine Erwerbseinknfte Einknfte aus Kapitalvermgen Einknfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einknfte gem. 29 EStG

    4. Definition der Ttigkeit persnliche und wirtschaftliche Unabhngigkeit vom Auftraggeber Ttigkeit muss nicht persnlich erbracht werden nicht weisungsgebunden eigene Arbeitsmittel geschuldet wird das fertige Werk persnliche und wirtschaftliche Abhngigkeit vom Dienstgeber Ttigkeit muss persnlich erbracht werden weisungsgebunden Arbeitsmittel vom Dienstgeber geschuldet wird das Bemhen Arbeitsort und Arbeitszeit sind vorgegeben

    5. Sozialversicherung Sozialversicherung nach dem GSVG oder dem FSVG bestimmte Berufs- gruppen haben bei der KV die Mglichkeit zum Opting out Sozialversicherung nach dem ASVG oder nach dem BSVG

    6. Einkommensabhngige Steuern Einkommensteuer Erklrungen mssen selbst beim Finanzamt eingereicht werden es knnen Betriebsausgaben bzw. das Betriebsausgaben- pauschale geltend gemacht werden keine begnstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) Lohnsteuer wird gleich bei der Berechnung vom Dienstgeber abgezogen und an das Finanzamt abgefhrt Werbungskosten gegenber Betriebsausgaben eingeschrnkt begnstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes

    7. Umsatzsteuer umsatzsteuerpflichtig in einigen Fllen umsatzsteuerbefreit nicht umsatzsteuerbar

    8. Art der Einknfte betriebliche Einknfte Gewinnermittlung mittels Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht betriebliche Einknfte (Dienstnehmer ist kein Unternehmer) Gehaltsabrechnung

    9. Vertrag Werkvertrag manchmal an Voraussetzungen gebunden Dienstvertrag keine fachlichen Voraussetzungen notwendig

    10. Freier Dienstvertrag Freelancer Einkommensteuer Umsatzsteuer Sozialversicherung nach dem ASVG

    11. Echter Dienstvertrag Persnliche + wirtschaftliche Abhngigkeit Komplett sozialversichert, auch arbeitslosenversichert Kollektivvertrag gilt Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung Lohnsteuer wird gleich von Arbeitgeber einbehalten Arbeitnehmerveranlagung: Pendlerpauschale, Alleinverdienerabsetzbetrag, Werbungskosten, Sonderausgaben, auergewhnliche Belastungen

    12. Arbeitslosengeld Anspruch, wenn in den letzten 24 Monaten 52 Wochen lang arbeitslosenversicherungspflichtig beschftigt gewesen (=nur echtes Dienstverhltnis zhlt) Max. fr 20 Wochen, dann Notstandshilfe 55 % des durchschnittlichen Nettogehalts des Vorjahres

    13. Freier Dienstvertrag Geringe persnliche + wirtschaftliche Abhngigkeit sozialversichert, nicht arbeitslosenversichert Kollektivvertrag gilt nicht Kein Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung Einkommensteuererklrung muss selbst gemacht werden ber 22.000 umsatzsteuerpflichtig

    14. Geringfgige Beschftigung Max. Verdienst /Monat: 316,19 Nur unfallversichert, gilt nur fr Arbeitunflle Mglichkeit zur Selbstversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) um 44,61

    15. Ferialpraktikant Schler oder Student mit Pflicht zu Praktikum Keine Arbeitspflicht, Ausbildung im Vordergrund Kein Entgeltanspruch, nur Taschengeld Bis Geringfgigkeitsgrenze: nur unfallversichert, darber auch kranken- und pensionsversichert Kein Kollektivvertrag, Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung

    16. Volontre Freiwillige Praxis neben Ausbildung Keine Arbeitspflicht, Ausbildung im Vordergrund Kein Entgeltanspruch, nur Taschengeld Bis Geringfgigkeitsgrenze: nur unfallversichert, darber auch kranken- und pensionsversichert Kein Kollektivvertrag, Urlaubsanspruch, 13.+14.Gehalt, Entgeltanspruch bei Krankheit, Abfertigung

    17. Dienstleistungsscheck Erst ab 2005 Fr personennahe Dienstleistungen im Haushalt (Reinigung, Einkauf, Gartenarbeit,) Dienstgeber kauft Scheck und gibt ihn Dienstnehmer, damit alle Pflichten erfllt Dienstnehmer lst Scheck bei AMS ein und bekommt je nach Summe/Monat vollen Betrag ? nur unfallversichert, oder mit Abzgen ? ist auch kranken- und pensionsversichert

    18. Mehrere Dienstverhltnisse Whrend des Jahres jedes Dienstverhltnis so behandelt, als wre es das einzige Steuer: nach Jahresende Pflichtveranlagung beim Finanzamt : hheres Einkommen hat hheren Steuersatz ? Summe der Einkommen wird nach versteuert (Geld dafr zurcklegen!) Sozialversicherung: wenn Summe ber Hchstbemessungsgrundlage (3.450 /Monat) ? Rckerstattung von Sozialversicherung mglich

    19. Dienstverhltnis und selbstndige Arbeit nicht beim gleichen Unternehmen Steuer: Zuverdienst bis 730 /Jahr steuerfrei, wenn darber => Steuererklrung notwendig Sozialversicherung: bis 3.794,28 /Jahr keine Sozialversicherungspflicht, darber Meldung bei der Gewerblichen Sozialversicherung (GSVG)

    20. Mutterschutz Nur fr echten Dienstvertrag, dem Dienstgeber Schwangerschaft melden Keine Nachtarbeit, schweres Heben, Akkordarbeit, Rauch, Hitze, Klte, . Kndigungs- und Entlassungsschutz: ab Eintritt Schwangerschaft bis 4 Wochen nach Ende Karenz Schutzfrist: Arbeitsverbot 8 Wochen vor Geburtstermin (bei Gefahr fr Mutter oder Kind auch schon frher) bis 8 Wochen nach Geburt

    21. Wochengeld Whrend der Schutzfrist echtes Dienstverhltnis: durchschnittl. Nettoverdienst der letzten 3 Monate Freies Dienstverhltnis: 7,01 /Tag Geringfgig Beschftigt: nur wenn freiwillig selbst versichert, 7,01 /Tag Selbstndig: nur wenn Mutter in der dieser Zeit von anderer Arbeitkraft entlastet wird 23,05 /Tag

    22. Karenz Nur fr echte Dienstnehmer Recht auf Arbeitsfreistellung gegen Entfall des Entgelts, wenn Kind im gemeinsamen Haushalt Bis zum 2. Geburtstag des Kindes Kndigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Karenz Mindestdauer 3 Monate

    23. Kinderbetreuungsgeld Steht allen zu Durchfhrung Mutter-Kindpass-Untersuchung verpflichtend Zuverdienstgrenze: 14.600 /Jahr Hhe: 14,53 /Tag, also ca.463 /Monat Bis zum 30. Lebensmonat, bei Teilung der Betreuung bis zum 36. Lebensmonat Bezieherin ist automatisch krankenversichert Immer nur fr das jngste Kind

    24. Elternteilzeit Eltern knnen einseitig bestimmen, dass sie nur noch Teilzeit arbeiten mchten Nur in Bertreiben mit mehr als 20 Mitarbeitern, mind. 3 Jahre dort beschfitgt Von Ende der Schutzfirst bis lngstens 7. Geburtstag Danach Recht auf Rckkehr zu vorheriger Arbeitszeit Kndigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, aber lngstens bis 4.Geburtstag

    25. Familienbeihilfe Je nach Alter und Zahl der Kinder 105-170 /Monat Zuverdienstgrenze fr Kind ber 18J.: 8.725 /Jahr, wenn darber muss fr das ganze Jahr zurckbezahlt werden Fr Kinder in Berufsausbildung (Erfolgsnachweis) bis 26J., sonst bis 18J.

    26. Studienbeihilfe Voraussetzungen: Soziale Bedrftigkeit, gnstiger Studienerfolg, Beginn des Studiums vor Ende des 30.Lebensjahres, noch kein abgeschlossenes Studium, max. 2 Studienwechsel, gesetzliche Studienzeit + 1 Semester/Abschnitt Zuverdienstgrenze 5.814 /Jahr, bei ausschlielich unselbstndiger Arbeit 7.195 /Jahr, auch Pensionen, Renten, Karenzgeld, Krankengeld zhlen zum Verdienst Wenn darber, muss Studienbeihilfe im Ausma der berschreitung zurckgezahlt werden

    27. Mitversicherung bzw. Selbstversicherung whrend des Studiums Ist nur Krankenversicherung Mitversicherung bei Eltern bis 27J. mglich, Leistungsnachweis wie bei Familienbeihilfe Studentische Selbstversicherung zum begnstigten Tarif von 20,38 /Monat Einkommen aus selbstndiger Ttigkeit unter 5.814 /Jahr Mindeststudiendauer + 1 Semester/Abschnitt Hchstens 2 Studienwechsel Kein abgeschlossenes Studium

    28. Der Weg in die Selbstndigkeit Schritt 1: Grndungsberatung in der Wirtschaftskammer Schritt 2: Anmeldung des Gewerbes beim Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft Schritt 3: Antrag auf eine Steuernummer beim Finanzamt, oder einfach zu uns

    29. Kammerumlage KU 1 KU 2 Grund- umlage 3 %o von der Vorsteuer Umsatzfreigrenze 150.000,- 0,05 % von der Lohnsumme Freigrenze abhngig von der Art des Gewerbes

    30. Sozialversicherung Als Selbstndiger unterliegt man im Normalfall dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz Die Versicherungsanstalt ist die SVA Die Internet-Adresse lautet www.sva.or.at

    31. Sozialversicherung GSVG Krankenversicherung 9 % Pensionsversicherung 15 % Unfallversicherung 83,16

    32. Sozialversicherung GSVG Mindestbeitrag in 1.776,- jhrlich 3 Anfangsjahren 148,- monatlich normaler 3.240,85 jhrlich Mindestbeitrag 270,07 monatlich Hchstbeitrag 11.675,16 jhrlich 972,93 monatlich

    33. Ausnahmen von der GSVG-Versicherungspflicht Ruhendmeldung des Gewerbes Verpachtung bedingte Rcklegung Kleinstunternehmerregelung

    34. Neuer Selbstndiger selbstndig erwerbsttige Personen, die aufgrund einer betrieblichen Ttigkeit Einknfte haben, die nicht bereits nach einem Bundesgesetz der Pflichtversicherung unterliegen.

    35. Neue Selbstndige Pfuscher (gewerbliche Ttigkeit, ohne Gewerbeschein ausgebt) manche Freiberufler Kommanditisten einer KG oder KEG, auer sie sind reine Kapitalgeber oder angestellt (dann ASVG-versichert)

    36. Neue Selbstndige kleine Versicherungsgrenze: 3.794,16 pro Jahr groe Versicherungsgrenze: 6.453,36 pro Jahr

    37. Neue Selbstndige keine automatische Anmeldung ber Magistrat durch Gewerbeschein Meldung bei der SVA (bei gewnschter Vollversicherung) unter der Versicherungsgrenze durch die Weiterleitung der Einknfte durch das Finanzamt an die SVA

    38. Freiwillige (Kranken-)Versicherung (Opting In) freiwillige Vollversicherung gem. 19a ASVG freiwillige Krankenversicherung gem. 16 ASVG KV-Opting In gem. 3 Abs. 1 Z 2 GSVG Vollversicherungsoption gem. 2 Abs 1 Z 4 GSVG

    39. Mehrfachversicherung Bei Ttigkeit als Neuer Selbstndiger und Gewerbetreibender gilt man als Gewerbetreibender Bei selbstndiger und unselbstndiger Ttigkeit kann Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.

    40. Grenzen Einkommensteuer WK-Mitglied, ohne Alleinverdienerabsetzbetrag: 12.095,16 WK-Mitglied, mit Alleinverdienerabsetzbetrag: 13.414,16

    41. Grenzen Lohnsteuer unselbstndig, ohne Alleinverdienerabsetzbetrag 14.490,- unselbstndig, ohne Kind mit Alleinverdienerabsetzbetrag 15.834,- unselbstndig, mit Kind mit Alleinverdienerabsetzbetrag 16.310,- alle Gehlter inkl. Sonderzahlungen

    42. Umsatzsteuer Normalsteuersatz 20 % begnstigter Steuersatz 10 % echte Steuerbefreiung unechte Steuerbefreiung Kleinunternehmergrenze: 22.000,-

    43. Regelbesteuerung Vorteile wenn man an Unternehmer verrechnet ist USt nur Durchlufer man kann die Vorsteuer geltend machen evtl. Vorsteuerpauschale kein Problem, wenn whrend des Jahres Grenze berschritten wird.

    44. Regelbesteuerung Nachteile bei Verrechnung an Private wird man teurer monatliche oder quartalsmige Abgabe von Voranmeldungen

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