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N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 12. Februar 2009

N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 12. Februar 2009. Niedersächsisches Kultusministerium. Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009. Berufsschule. Berufseinstiegsschule (BES). Einjährige Berufsfachschule. Schulpflicht. Qualifizierungsbausteine. Berufsschule.

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N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 12. Februar 2009

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Presentation Transcript


  1. Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 12. Februar 2009 Niedersächsisches Kultusministerium

  2. Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Berufsschule Berufseinstiegsschule (BES) Einjährige Berufsfachschule Schulpflicht Qualifizierungsbausteine

  3. Berufsschule Niedersächsisches Kultusministerium

  4. Berufsschule • BisherigeOrganisationsformen derBerufsschule: • Berufsgrundbildungsjahr • Berufsvorbereitungsjahr • Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht • KünftigeOrganisationsform derBerufsschule: • Berufsgrundbildungsjahr • Berufsvorbereitungsjahr Bestandteil derBerufseinstiegsschule Es bleibt: Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

  5. Berufsschule *In Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG kann das Fach Fremdsprache/Kommunikation durch optionale Lernangebote zur individuellen Förderung ersetzt werden. Hinweis: Bei Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG gilt §25 BbS-VO „Erwerb HSA“ Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchG

  6. Berufseinstiegsschule (BES) Niedersächsisches Kultusministerium

  7. Berufseinstiegsschule Berufsvorbereitungsjahr Berufseinstiegsklasse 1 Jahr Vollzeitunterricht Ziel: Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler ohne Hauptabschluss mit besonderem individuellen Förderbedarf. Ziel: Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer BFS Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss

  8. Berufseinstiegsschule Berufseinstiegsklasse (BEK)

  9. Einjährige berufliche Grundbildung - ab 01. 08. 2009 - Ausbildung BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS-Abschluss • - Ausbildung • - Arbeit • Maßnahmen • der Arbeits- • verwaltung • BEK • Inhalte: • insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis • Ziel: • Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss BVJ o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE

  10. Berufseinstiegsklasse Eckdaten der BEK

  11. Berufseinstiegsklasse Klassenbildung/Budget das zugewiesene Budget legt zugrunde eine Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen. • Fachrichtungen • 1. Agrarwirtschaft •  2. Bautechnik •  3. Chemie, Physik und Biologie •  4. Drucktechnik •  5. Elektrotechnik •  6. Fahrzeugtechnik •  7. Farbtechnik und Raumgestaltung •  8. Hauswirtschaft und Pflege •  9. Holztechnik • 10. Körperpflege • Lebensmittelhandwerk und Gastronomie • Metalltechnik • 13. Textiltechnik und Bekleidung • Wirtschaft • Schwerpunktbildung ist möglich.

  12. Berufseinstiegsklasse Aufnahmevoraussetzung 1) Ohne Hauptschulabschluss( Regelfall ) a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder b) ein Berufsvorbereitungsjahr 2) Mit Hauptschulabschluss( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.) a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahme- verfahrens Überweisung In der fünften und sechsten Woche nach Beginn des Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.

  13. Berufseinstiegsklasse Prüfung Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation und Mathematik je eine Klausurarbeit von je 90 Minuten Berufsbezogener Lernbereich: Jeder Qualifizierungsbaustein schriftliche und praktische Prüfung QB erhält eine gemeinsame Note Vereinfachtes Verfahren: Durchgeführt und bewertet von der jeweiligen Lehrkraft

  14. Berufseinstiegsklasse Curriculare Ausrichtung Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch orientieren sich an Standards der HS Klasse 9 Berufsbezogener Lernbereich Qualifizierungsbausteine Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden Mindestens 4, maximal 9 im Schuljahr Werden durch schriftliche und praktische Leistungsfeststellung (Prüfung) abgeschlossen Praktikum Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B. 2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche Lernortkooperation QB‘s ganz oder teilweise von Betrieben vermittelt

  15. Berufseinstiegsklasse www.bvj.nibis.de

  16. Berufs-vorbereitungsjahr (BVJ) Niedersächsisches Kultusministerium

  17. Berufsvorbereitungsjahr Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen

  18. Berufsvorbereitungsjahr Änderungen Regelform = unverändert Betriebspraktikum = unverändert BVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts wird von der Schule eigenverantwortlich vorgenommen. § 67 Abs 5 NSchG Der Förderplan liegt ausschließlich in der Verantwortung der BBS. Genehmigung durch Landesschulbehörde entfällt. Hauptschulabschluss Förderangebot auf sechs Stunden erhöht, davon sind 2 Stunden Englisch zu erteilen !! ( § 23,25 BbS-VO beachten !! )

  19. Schulpflichterfüllungim Rahmen einzelfallbezogener Förderpläneentsprechend des NSchG vom 3. März 1998, zuletzt geändert am 8. Oktober 2008 §67 Schulpflicht im Sekundarbereich II (5) 1Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. 2Die Schule, die ein Berufsvorbereitungsjahr führt, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer anderen Einrichtung mit der in Satz 1 genannten Aufgabenstellung gestatten. 3Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf der Grundlage eines einzelfallbezogenen Förderplans, der von der Jugendwerkstatt oder der anderen Einrichtung und von derjenigen berufsbildenden Schule gemeinsam aufzustellen ist, die von der Schülerin oder dem Schüler zu besuchen wäre. Schulpflichterfüllung im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend desNSchG vom 3.3.1998, zuletzt geändert am 28. August 2002 BERUFSBILDENDE SCHULE verantwortlich für die Förderpläne BVJ Jugend- Werkstatt 6-8 schulpflichtige Jugendliche Betrieb Einzelfälle Soziale Einrichtungen Einzelfälle Lehrgänge etc. Einzelfälle

  20. Einjährige Berufsfachschule Niedersächsisches Kultusministerium

  21. Einjährige Berufsfachschule • Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss • Ziel: Anrechenbarkeit auf eine duale Ausbildung • Bildung von berufsbezogenen Schwerpunkten • Wenn die Anforderungen der entsprechenden dualen Ausbildung einen höherwertigen Abschluss voraussetzt, kann die Schule den Unterricht in bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkten auf dem Sek-I-Realschulab- schluss aufbauen. • Praktische Ausbildung mindesten 160 Stunden in geeigneten Betrieben • Abschlussprüfung (Abgespeckte Form) Lehrkraft die aktuell unterrichtet, bestimmt und bewertet die Prüfungsaufgaben, Inhalte orientieren sich an dem zugeordneten Ausbildungsberuf.

  22. Einjährige Berufsfachschule Ziel: Übernahme in ein Berufsausbildungsverhältnis; Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr; Weg ins FG (bei erw. Sek-I-RS-Abschluss) • Agrarwirtschaft • Bautechnik • Chemie, Physik und Biologie • Druck- und Medientechnik • Elektrotechnik • Fahrzeugtechnik • Farbtechnik und Raumgestaltung • Floristik • Gartenbau • Gastronomie • Hauswirtschaft und • Pflege • 12. Holztechnik • Körperpflege • Lebensmittelhandwerk • Metalltechnik • Textiltechnik und • Bekleidung • 17. Wirtschaft In den Fachrichtungen können berufsbezogene Schwer- punkte nach regionalen Erfordernissen gebildet werden. In der Fachrichtung Hauswirtschaft ist eine Schwerpunkt- bildung nur für Sozial- und Familienpflege zulässig.

  23. Einjährige Berufsfachschule

  24. Schulpflicht Niedersächsisches Kultusministerium

  25. Schulpflicht Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2008 damit sind die Neuerungen bereits jetzt gültig Unverändert Dauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre, davon mindesten 9 Jahre an allgemein bildende Schulen Alternative Schulpflichterfüllung Schulpflichterfüllung nach § 67 Abs 5 Veränderungen Vorzeitiges Ende Die Schulpflicht endet für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine Werkstatt für Behinderte, eine Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach § 67 Abs. 5 besucht haben. Ende in besonderen Fällen Wenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang erfolgreich beenden werden kann, können Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, der Klasse verwiesen werden.

  26. Qualifizierungs-bausteine Niedersächsisches Kultusministerium

  27. Qualifizierungsbausteine Standards für Qualifizierungsbausteine • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. • Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. • Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar. • Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

  28. Qualifizierungsbausteine Vorgaben: • Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan. • Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden. • Mindestens 4, maximal 9 QB‘s im Schuljahr. • Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen. • Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis und Theorie. • Inhalte werden durch ein Kompetenzbilddokumentiert. Kompetenzbilder werden grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg • Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis und besonderes Zertifikat. Zeugnis: 1 oder 2 Zertifikat: Ziel mit gutem Erfolg erreicht Zeugnis: 3 oder 4 Zertifikat: Ziel mit Erfolg erreicht Zeugnis: 5 oder 6 kein Zertifikat • Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und Zertifikate zeitnah auszuhändigen. Zertifikate werden von FT und FP Lehrkraft oder Klassen-lehrer/in oder Schulleiter/in unterzeichnet.

  29. BBS Leese Schulträger Landkreis Retsum Kompetenzbild des Qualifizierungsbausteins 1: Wegweiser durch die Küche 1. Zugrunde liegender Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Ausbildungsberuf: 2. Zielformulierung: Die Schülerin/der Schüler arbeitet gem. den UVV und des HACCP-Konzeptes nach Anweisung in einer hauswirt. Küche. Sie/er kennt die gebräuchlichen Geräte und Arbeitsmittel. 3. Zeitlicher Umfang: 90 Zeitstunden 4. Zu entwickelnde Kompetenzen: 5. Leistungsfeststellung: Die Leistungsfeststellung erfolgt über eine kontinuier- liche Tätigkeitsbewertung im Unterrichtsbetrieb, einen schriftlichen Leistungsnachweis und eine Arbeitsprobe. ................................................. .............................. Unterschrift Datum Siegel

  30. Qualifizierungsbausteine Zusammenfassung

  31. BS BES 1j-BFS BEK 2j-BFS Danke für Ihr Interesse.

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