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Informationstag Energiegemeinschaft Mitteldeutschland e.V.

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Presentation Transcript


    1. Informationstag Energiegemeinschaft Mitteldeutschland e.V.

    2. Informationstag Energiegemeinschaft Mitteldeutschland e.V.

    3. Informationstag Energiegemeinschaft Mitteldeutschland e.V. 16:00 16:15 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 16:15 16:30 Kraftwrmekopplungsgesetz (KWK) 16:30 16:45 Umsetzung in der envia Verteilnetz GmbH / Hinweise zur Umsetzung 16:45 16:50 Rckblick auf die letzten zwei Jahre 16:50 17:00 Anfragen / Diskussion

    4. Umsetzung EEG- und KWKG-Novellen 2009 allgemeiner berblick

    7. Das EEG 2009 wird wesentlich umfassender Gesetzesumfang EEG 2004: 21 Paragraphen, 1 Anlage EEG 2009: 66 Paragraphen, 5 Anlagen trotzdem relative Strukturvergleichbarkeit der Frdersystematik bei vielen nderungen im Detail Wesentliche nderungen: Anpassung der Vergtungsstze VO-Ermchtigung 64 Abs. 3 EEG 2009 fr BReg mit Zustimmung des Bundestages - Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus

    8. Anzahl Vergtungskategorien in Entwicklung EEG_2009 vs. EEG_2004 (1)

    9. Anzahl Vergtungskategorien in Entwicklung EEG_2009 vs. EEG_2004 (2)

    10. ausgewhlte Inhalte zum neuen EEG

    11. 5 regelt die frher in 4 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 geregelte vorrangige Anschlusspflicht Kriterien fr Anschlusspunkt: in Luftlinie krzeste Entfernung und hinsichtlich Spannungsebene geeignet, wenn nicht anderes Netzt technisch und wirtschaftlich gnstigeren Anschlusspunkt aufweist Verknpfungspunkt ist in einem gesamtwirtschaftlichen Kostenvergleich der verschiedenen Anschluss- und Netzausbauvarianten zu ermitteln (s. Begrndung Bundesrat vom 04.01.2008) Fr Kleinanlagen bis 30 kW gilt der Verknpfungspunkt des Grundstckes mit dem Netz als der gnstigste Anlagenbetreiber und Netzbetreiber haben bei bernahme der Mehrkosten jeweils das Recht einen anderen Verknpfungspunkt zu whlen bzw. zuzuweisen Ausnahme von der Pflicht zum Anschluss besteht bei Ungeeignetheit des Netzes hinsichtlich der Spannungsebene Gesamtwirtschaftlichkeit weiterhin Kriterium fr Verknpfungspunkt

    12. 6 verpflichtet den Anlagenbetreiber zur Ausstattung von Anlagen ber 100 kW mit technischer oder betrieblicher Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzberlastung Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung Beweislast fr das Vorliegen der Bedingungen liegt beim Netzbetreiber Anlage muss die technischen Eigenschaften nicht nur beim Anschluss, sondern whrend der gesamten Anschlusszeit aufweisen (Ausnahme kurzzeitige technische Strungen oder Wartungsarbeiten) Bei Nicht-Erfllung ist Netzbetreiber nicht zum Netzanschluss verpflichtet Ausnahmeregelung von der Anschlusspflicht nach 6 lst erheblichen Aufwand aus

    14. Netzausbaupflicht nach 9 entspricht grundstzlich Ausbauverpflichtung gem 4 Abs.2 Satz 2 EEG 2004 Zustzlich Optimierungs- und Verstrkungsmanahmen Ausbauanspruch nicht mehr an Genehmigung gebunden Umfang entspricht 4 Abs. 2 Satz 4 EEG 2004 zur Abgrenzung Netzausbau/Netzanschluss Kriterien: Eigentum, Notwendigkeit fr Netzbetrieb Zumutbarkeit entspricht 4 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 Aber: Umkehrung der Beweislast fr wirtschaftliche Unzumutbarkeit; Darlegungs- und Beweislast liegt beim Netzbetreiber Netzbetreiber hat Schadensersatz nach 10 bei Versto gegen die Verpflichtung nach 9 zu leisten Netzausbaupflicht wird um Optimierungs- und Verstrkungspflicht ergnzt

    15. Unverzgliche Unterrichtung aller Einspeiser, wenn Engpsse drohen ( 9 Abs. 1) Auskunftsverpflichtung des Netzbetreibers ( 10 Abs. 2) Schadensersatz ( 10 Abs. 1) Einspeisemanagement ( 11) bei berlastung insgesamt trotzdem grtmgliche Menge an EE- und KWK-Strom bezogen wird Ist-Daten-Management bis Netzausbau Nachweisverpflichtung bezogen auf Notwendigkeit ( 11 Abs. 3) Hrtefall, d.h. durch Einspeisemanagement nach 11 EEG nicht erzielbare Einspeisevergtung wird abzglich ersparter Aufwendungen des Einspeisers sowie zuzglich eines etwaigen Ausgleichs fr Schden werden nach 12 EEG ausgeglichen. Einspeisemanagement fhrt neue Prmissen und eine Entschdigungsregelung ein

    16. Monatliche Voranmeldung Prozentuale Aufteilung zulssig (1/4-h-Werte) Monatliche Rckkehr in das EEG-Regime Weitere Frderung im Rahmen einer Integrations-VO, 64 Abs.1 Nr. 6 Direktvermarktung wird erstmalig geregelt

    17. Energietrgerspezifisch (technikabhngig) nach Anlagengre (degressiv) jhrliche Degression fr Neuanlagen (technischer Fortschritt) Sicherung der Frderung fr jede Anlage ber 20 Jahre EEG 2009 sieht differenzierte Frderung vor

    18. Die einzelnen Energietrger und ihre Frderung im berblick

    19. kaubiWei statt kaubiDulei, Besonderheiten bei Photovoltaik und Biomasse kaufmnnisch-bilanzielle Weitergabe detaillierter geregelt Zulssigkeit, 8 Abs. 2 keine Verpflichtung zur Einspeisung des Stroms ins Netz bei Eigenverbrauch, 16 Abs. 4 33 Abs. 2, 16 Abs. 4 fr selbst verbrauchten Solarstrom aus Anlagen bis 30 kW Vergtungsanspruch- gekrzt auf 25,01 ct/kWh 24 27: (Erd-)Gas, das aus dem Gasnetz entnommen wird, gilt als Biogas, Klrgas oder als Deponiegas, wenn eines dieser Gase woanders eingespeist wird. Das gilt nicht fr Grubengas.

    20. ausgewhlte Inhalte zum neuen KWK Erstmalige Frderung von Wrmenetzen Frderung von Eigenversorgungen inklusive Contracting-Lsungen

    21. Gleichrangigkeit von KWK- und EE-Strom wurde im KWKG 2009 geregelt

    22. Frderhhe und -zeitraum fr Bestandsanlagen (altes KWK)

    23. Frderhhe und -zeitraum fr neue Anlagen (neues KWK)

    24. Bei der Einspeisung von KWK-Strom in Objekt- oder Arealnetze wird eine kaufmnnisch-bilanzielle Weiterleitung eingefhrt, so dass zur Direktversorgung von Kunden mit KWK-Strom kein getrenntes Netz und keine zustzlichen Zhler bentigt werden. Das Einspeisekriterium ffentliches Netz wird im KWK-G nicht mehr bercksichtigt, es wird die gesamte Eigenversorgung inkl. Contractinglsungen gefrdert. Die Zuschlagszahlung erfolgt durch den Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung, dessen Netz mittel- oder unmittelbar mit der KWK-Anlage verbunden ist. Frderung von Eigenversorgungen inklusive Contracting-Lsungen

    25. spezielle nderungen in der Umsetzung bei envia Netz

    26. EEG-KWKG-Novelle 2009 Erhebung Anschluss-, Erdschluss-Kompensationskosten, BKZ Hr. M.MllerHr. M.Mller

    27. EEG-KWKG-Novelle 2009 Erhebung Grobplanungskosten Hr. M.MllerHr. M.Mller

    28. EEG-KWKG-Novelle 2009 Reservierungsverfahren Hr. M.MllerHr. M.Mller

    29. EEG-KWKG-Novelle 2009 Reservierungsverfahren Hr. M.MllerHr. M.Mller

    30. EEG-KWKG-Novelle 2009 NSM bei Eigenerzeugungsanlagen Hr. M.MllerHr. M.Mller

    31. Selbstverbrauch bei PV-Anlagen bis 30 kW ab 01.01.2009 Ausgangspunkt 33 (2) EEG: Die Vergtungen verringern sich fr Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die ausschlielich an oder auf einem Gebude oder einer Lrmschutzwand angebracht sind, bis einschlielich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt auf 25,01 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlagenbetreiberin, der Anlagentreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer rumlicher Nhe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.

    32. Grundstze Die Vergtung des Selbstverbrauchs erfolgt nur fr neue PV-Anlagen bis 30 kW, die ab 01.01.2009 ans Netz gehen. Bei Parallelmessung erfolgt keine rechnerische Ermittlung des Selbstverbrauchs, da die gesetzliche Nachweispflicht des Selbstverbrauchs bei Parallelschaltung nicht gewhrleistet ist. Bei bestehenden PV-Anlagen erfolgt weiterhin Parallelmessung oder auf Wunsch des Anschlussnutzers kaubiWei. Fr den Messstellenbetrieb eines Zweirichtungszhler wird das gleiche Entgelt wie fr einen Eintarifzhler erhoben. Selbstverbrauch bei PV-Anlagen bis 30 kW ab 01.01.2009

    33. Erfassung Selbstverbrauch PVA bis 30 kW Hr. M.MllerHr. M.Mller

    34. Grundstze Es besteht eine Einspeisepflicht fr EEG-Strom, mit den Ausnahmen Eigenverbrauch und Direktvermarktung. Die kaufmnnisch-bilanzielle Weitergabe (kaubiWei) bleibt weiterhin eine gesetzlich fr den Einspeiser vorgesehene Option. ?Wahlmglichkeit des Anlagenbetreibers zwischen Selbstverbrauch und kaubiWei = Entscheidung ? bei kaubiWei ist eine Vereinbarung mit envia NETZ erforderlich ? andernfalls handelt es sich um den Selbstverbrauch (Fr den Selbstverbrauch erfolgt keine Vergtung von vermiedenen Netzentgelten gg. NB). Selbstverbrauch & kaufmnnisch-bilanzielle Weitergabe bei EEG

    35. Selbstverbrauch & kaufmnnisch-bilanzielle Weitergabe bei EEG

    36. spezielle nderungen in der Umsetzung bei envia Netz

    37. Grundstze Ab 01.01.2009 sind fr den KWK-Zuschlag die Einspeisemengen aller Untereinspeisungen von nach dem KWK-G gefrderten Anlagen, einschlielich der Bestandanlagen, zu bercksichtigen. In den vorlufigen Monatsrechnungen erfolgt die Vergtung des KWK-Zuschlages auf Basis der bergabemessung. Die Endrechnung zur Vergtung des KWK-Zuschlages erfolgt auf Basis der vom Einspeiser gemeldeten/testierten Werte der Untermessung an der KWK-Anlage. KWK-Zuschlag bei Eigenversorgung

    38. KWK-Zuschlag bei Eigenversorgung Ausgangspunkt 4 (3a) KWK-G 2009: Ein Zuschlag ist auch fr KWK-Strom zu entrichten, der nicht in ein Netz fr die allgemeine Versorgung eingespeist wird. Die Verpflichtung zur Zahlung des Zuschlags trifft den Betreiber eines Netzes fr die allgemeine Versorgung, mit dessen Netz die in Satz 1 genannte KWK-Anlage unmittelbar oder mittelbar verbunden ist.

    39. Erfassung KWK-Stromerzeugung bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwrmeabfuhr Hr. M.MllerHr. M.Mller

    40. KWK-Zuschlag bei Eigenversorgung

    41. Grundstze Ein abrechnungsrelevanter Zhlpunkt ist Voraussetzung fr die Versorgung von Anschlussnutzern in Niederspannung mit KWK-Strom aus einer hauseigenen KWK-Anlage. Will sich ein Anschlussnutzer von einem anderen Stromlieferanten beliefern lassen, ist dafr ein abrechnungsrelevanter Zhlpunkt zu installieren. Es ist eine Verrechnung der Zhlwerte der Letztverbraucher erforderlich, die von einem anderen Lieferanten beliefert werden. Hinweis: Grundstzlich sollte im Fall, dass nachgelagerte Letztverbraucher durch einen Dritten beliefert werden, die Messung dieses Letztverbrauchers parallel zur bergabemessung der KWK-Anlage umgeklemmt werden. Einspeisungen nach 4 Abs. 3b KWK-G 2009

    42. Einspeisungen nach 4 Abs. 3b KWK-G 2009 Ausgangspunkt 4 (3b) KWK-G 2009: Anschlussnehmer im Sinne des 1 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung, in deren elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung Strom aus KWK-Anlagen eingespeist wird, haben Anspruch auf einen abrechnungsrelevanten Zhlpunkt gegenber dem Netzbetreiber, an dessen Netz ihre elektrische Anlage angeschlossen ist. Bei Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet eine Verrechnung der Zhlwerte ber Unterzhler statt.

    43. Einspeisungen nach 4 Abs. 3b KWK-G 2009

    44. Einspeisungen nach 4 Abs. 3b KWK-G 2009

    45. - Zhlerbewegungen - Kennzahlen der Netzregion Sachsen-Anhalt

    46. Rckblick PV-Anlagen mit EK bis 30 kVA Summe: 512 Stck (2008)

    47. Rckblick Zhlermontagearbeiten (ohne Plantausch) Summe: 12.689 Stck (2007) 14.183 Stck (2008)

    48. Rckblick realisierte MS-Anschlsse der Netzregion Sachsen-Anhalt (Stand 31.12.2008)

    49. Rckblick Leistungen der in Betrieb genommenen Einspeiseanlagen Netzregion Sachsen-Anhalt (Stand 31.12.2008)

    50. Rckblick Einspeiseanlagen gesamt Netzregion Sachsen-Anhalt (Stand: 31.12.2008)

    51. Vielen Dank fr Ihre Aufmerksamkeit.

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