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1. InformationstagEnergiegemeinschaft Mitteldeutschland e.V.
2. InformationstagEnergiegemeinschaft Mitteldeutschland e.V.
3. InformationstagEnergiegemeinschaft Mitteldeutschland e.V. 16:00 16:15 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
16:15 16:30 Kraftwrmekopplungsgesetz (KWK)
16:30 16:45 Umsetzung in der envia Verteilnetz GmbH / Hinweise zur Umsetzung
16:45 16:50 Rckblick auf die letzten zwei Jahre
16:50 17:00 Anfragen / Diskussion
4. Umsetzung EEG- undKWKG-Novellen 2009 allgemeiner berblick
7. Das EEG 2009 wird wesentlich umfassender Gesetzesumfang
EEG 2004: 21 Paragraphen, 1 Anlage
EEG 2009: 66 Paragraphen, 5 Anlagen
trotzdem relative Strukturvergleichbarkeit der Frdersystematik bei vielen nderungen im Detail
Wesentliche nderungen:
Anpassung der Vergtungsstze
VO-Ermchtigung 64 Abs. 3 EEG 2009 fr BReg mit Zustimmung des Bundestages - Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus
8. Anzahl Vergtungskategorien in Entwicklung EEG_2009 vs. EEG_2004 (1)
9. Anzahl Vergtungskategorien in Entwicklung EEG_2009 vs. EEG_2004 (2)
10. ausgewhlte Inhalte zum neuen EEG
11. 5 regelt die frher in 4 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 geregelte vorrangige Anschlusspflicht
Kriterien fr Anschlusspunkt: in Luftlinie krzeste Entfernung und hinsichtlich Spannungsebene geeignet, wenn nicht anderes Netzt technisch und wirtschaftlich gnstigeren Anschlusspunkt aufweist
Verknpfungspunkt ist in einem gesamtwirtschaftlichen Kostenvergleich der verschiedenen Anschluss- und Netzausbauvarianten zu ermitteln (s. Begrndung Bundesrat vom 04.01.2008)
Fr Kleinanlagen bis 30 kW gilt der Verknpfungspunkt des Grundstckes mit dem Netz als der gnstigste
Anlagenbetreiber und Netzbetreiber haben bei bernahme der Mehrkosten jeweils das Recht einen anderen Verknpfungspunkt zu whlen bzw. zuzuweisen
Ausnahme von der Pflicht zum Anschluss besteht bei Ungeeignetheit des Netzes hinsichtlich der Spannungsebene
Gesamtwirtschaftlichkeit weiterhin Kriterium fr Verknpfungspunkt
12. 6 verpflichtet den Anlagenbetreiber zur Ausstattung von Anlagen ber 100 kW mit technischer oder betrieblicher Einrichtung zur
ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzberlastung
Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung
Beweislast fr das Vorliegen der Bedingungen liegt beim Netzbetreiber
Anlage muss die technischen Eigenschaften nicht nur beim Anschluss, sondern whrend der gesamten Anschlusszeit aufweisen (Ausnahme kurzzeitige technische Strungen oder Wartungsarbeiten)
Bei Nicht-Erfllung ist Netzbetreiber nicht zum Netzanschluss verpflichtet
Ausnahmeregelung von der Anschlusspflicht nach 6 lst erheblichen Aufwand aus
14. Netzausbaupflicht nach 9 entspricht grundstzlich Ausbauverpflichtung gem 4 Abs.2 Satz 2 EEG 2004
Zustzlich Optimierungs- und Verstrkungsmanahmen
Ausbauanspruch nicht mehr an Genehmigung gebunden
Umfang entspricht 4 Abs. 2 Satz 4 EEG 2004 zur Abgrenzung Netzausbau/Netzanschluss
Kriterien: Eigentum, Notwendigkeit fr Netzbetrieb
Zumutbarkeit entspricht 4 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004
Aber: Umkehrung der Beweislast fr wirtschaftliche Unzumutbarkeit; Darlegungs- und Beweislast liegt beim Netzbetreiber
Netzbetreiber hat Schadensersatz nach 10 bei Versto gegen die Verpflichtung nach 9 zu leisten
Netzausbaupflicht wird um Optimierungs- und Verstrkungspflicht ergnzt
15. Unverzgliche Unterrichtung aller Einspeiser, wenn Engpsse drohen ( 9 Abs. 1)
Auskunftsverpflichtung des Netzbetreibers ( 10 Abs. 2)
Schadensersatz ( 10 Abs. 1)
Einspeisemanagement ( 11)
bei berlastung
insgesamt trotzdem grtmgliche Menge an EE- und KWK-Strom bezogen wird
Ist-Daten-Management
bis Netzausbau
Nachweisverpflichtung bezogen auf Notwendigkeit ( 11 Abs. 3)
Hrtefall, d.h. durch Einspeisemanagement nach 11 EEG nicht erzielbare Einspeisevergtung wird abzglich ersparter Aufwendungen des Einspeisers sowie zuzglich eines etwaigen Ausgleichs fr Schden werden nach 12 EEG ausgeglichen. Einspeisemanagement fhrt neue Prmissen und eine Entschdigungsregelung ein
16. Monatliche Voranmeldung
Prozentuale Aufteilung zulssig (1/4-h-Werte)
Monatliche Rckkehr in das EEG-Regime
Weitere Frderung im Rahmen einer Integrations-VO, 64 Abs.1 Nr. 6 Direktvermarktung wird erstmalig geregelt
17. Energietrgerspezifisch (technikabhngig)
nach Anlagengre (degressiv)
jhrliche Degression fr Neuanlagen (technischer Fortschritt)
Sicherung der Frderung fr jede Anlage ber 20 Jahre EEG 2009 sieht differenzierte Frderung vor
18. Die einzelnen Energietrger und ihre Frderung im berblick
19. kaubiWei statt kaubiDulei, Besonderheiten bei Photovoltaik und Biomasse kaufmnnisch-bilanzielle Weitergabe detaillierter geregelt
Zulssigkeit, 8 Abs. 2
keine Verpflichtung zur Einspeisung des Stroms ins Netz bei Eigenverbrauch, 16 Abs. 4
33 Abs. 2, 16 Abs. 4
fr selbst verbrauchten Solarstrom aus Anlagen bis 30 kW Vergtungsanspruch- gekrzt auf 25,01 ct/kWh
24 27:(Erd-)Gas, das aus dem Gasnetz entnommen wird, gilt als Biogas, Klrgas oder als Deponiegas, wenn eines dieser Gase woanders eingespeist wird. Das gilt nicht fr Grubengas.
20. ausgewhlte Inhalte zum neuen KWK
Erstmalige Frderung von Wrmenetzen
Frderung von Eigenversorgungen inklusive Contracting-Lsungen
21. Gleichrangigkeit von KWK- und EE-Strom wurde im KWKG 2009 geregelt
22. Frderhhe und -zeitraum fr Bestandsanlagen (altes KWK)
23. Frderhhe und -zeitraum fr neue Anlagen (neues KWK)
24. Bei der Einspeisung von KWK-Strom in Objekt- oder Arealnetze wird eine kaufmnnisch-bilanzielle Weiterleitung eingefhrt, so dass zur Direktversorgung von Kunden mit KWK-Strom kein getrenntes Netz und keine zustzlichen Zhler bentigt werden.
Das Einspeisekriterium ffentliches Netz wird im KWK-G nicht mehr bercksichtigt, es wird die gesamte Eigenversorgung inkl. Contractinglsungen gefrdert. Die Zuschlagszahlung erfolgt durch den Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung, dessen Netz mittel- oder unmittelbar mit der KWK-Anlage verbunden ist.
Frderung von Eigenversorgungen inklusive Contracting-Lsungen
25. spezielle nderungen in der Umsetzung bei envia Netz
26. EEG-KWKG-Novelle 2009 Erhebung Anschluss-, Erdschluss-Kompensationskosten, BKZ Hr. M.MllerHr. M.Mller
27. EEG-KWKG-Novelle 2009 Erhebung Grobplanungskosten Hr. M.MllerHr. M.Mller
28. EEG-KWKG-Novelle 2009 Reservierungsverfahren Hr. M.MllerHr. M.Mller
29. EEG-KWKG-Novelle 2009 Reservierungsverfahren Hr. M.MllerHr. M.Mller
30. EEG-KWKG-Novelle 2009 NSM bei Eigenerzeugungsanlagen Hr. M.MllerHr. M.Mller
31. Selbstverbrauch bei PV-Anlagen bis 30 kW ab 01.01.2009 Ausgangspunkt
33 (2) EEG: Die Vergtungen verringern sich fr Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die ausschlielich an oder auf einem Gebude oder einer Lrmschutzwand angebracht sind, bis einschlielich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt auf 25,01 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlagenbetreiberin, der Anlagentreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer rumlicher Nhe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.
32. Grundstze
Die Vergtung des Selbstverbrauchs erfolgt nur fr neue PV-Anlagen bis 30 kW, die ab 01.01.2009 ans Netz gehen.
Bei Parallelmessung erfolgt keine rechnerische Ermittlung des Selbstverbrauchs, da die gesetzliche Nachweispflicht des Selbstverbrauchs bei Parallelschaltung nicht gewhrleistet ist.
Bei bestehenden PV-Anlagen erfolgt weiterhin Parallelmessung oder auf Wunsch des Anschlussnutzers kaubiWei.
Fr den Messstellenbetrieb eines Zweirichtungszhler wird das gleiche Entgelt wie fr einen Eintarifzhler erhoben. Selbstverbrauch bei PV-Anlagen bis 30 kW ab 01.01.2009
33. Erfassung Selbstverbrauch PVA bis 30 kW Hr. M.MllerHr. M.Mller
34. Grundstze
Es besteht eine Einspeisepflicht fr EEG-Strom, mit den Ausnahmen Eigenverbrauch und Direktvermarktung.
Die kaufmnnisch-bilanzielle Weitergabe (kaubiWei) bleibt weiterhin eine gesetzlich fr den Einspeiser vorgesehene Option.
?Wahlmglichkeit des Anlagenbetreibers zwischen Selbstverbrauch und kaubiWei = Entscheidung? bei kaubiWei ist eine Vereinbarung mit envia NETZ erforderlich? andernfalls handelt es sich um den Selbstverbrauch
(Fr den Selbstverbrauch erfolgt keine Vergtung von vermiedenen Netzentgelten gg. NB). Selbstverbrauch & kaufmnnisch-bilanzielle Weitergabe bei EEG
35. Selbstverbrauch & kaufmnnisch-bilanzielle Weitergabe bei EEG
36. spezielle nderungen in der Umsetzung bei envia Netz
37. Grundstze
Ab 01.01.2009 sind fr den KWK-Zuschlag die Einspeisemengen aller Untereinspeisungen von nach dem KWK-G gefrderten Anlagen, einschlielich der Bestandanlagen, zu bercksichtigen.
In den vorlufigen Monatsrechnungen erfolgt die Vergtung des KWK-Zuschlages auf Basis der bergabemessung.
Die Endrechnung zur Vergtung des KWK-Zuschlages erfolgt auf Basis der vom Einspeiser gemeldeten/testierten Werte der Untermessung an der KWK-Anlage. KWK-Zuschlag bei Eigenversorgung
38. KWK-Zuschlag bei Eigenversorgung Ausgangspunkt
4 (3a) KWK-G 2009: Ein Zuschlag ist auch fr KWK-Strom zu entrichten, der nicht in ein Netz fr die allgemeine Versorgung eingespeist wird. Die Verpflichtung zur Zahlung des Zuschlags trifft den Betreiber eines Netzes fr die allgemeine Versorgung, mit dessen Netz die in Satz 1 genannte KWK-Anlage unmittelbar oder mittelbar verbunden ist.
39. Erfassung KWK-Stromerzeugung bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwrmeabfuhr Hr. M.MllerHr. M.Mller
40. KWK-Zuschlag bei Eigenversorgung
41. Grundstze
Ein abrechnungsrelevanter Zhlpunkt ist Voraussetzung fr die Versorgung von Anschlussnutzern in Niederspannung mit KWK-Strom aus einer hauseigenen KWK-Anlage.
Will sich ein Anschlussnutzer von einem anderen Stromlieferanten beliefern lassen, ist dafr ein abrechnungsrelevanter Zhlpunkt zu installieren.
Es ist eine Verrechnung der Zhlwerte der Letztverbraucher erforderlich, die von einem anderen Lieferanten beliefert werden.
Hinweis: Grundstzlich sollte im Fall, dass nachgelagerte Letztverbraucher durch einen Dritten beliefert werden, die Messung dieses Letztverbrauchers parallel zur bergabemessung der KWK-Anlage umgeklemmt werden. Einspeisungen nach 4 Abs. 3b KWK-G 2009
42. Einspeisungen nach 4 Abs. 3b KWK-G 2009 Ausgangspunkt
4 (3b) KWK-G 2009: Anschlussnehmer im Sinne des 1 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung, in deren elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung Strom aus KWK-Anlagen eingespeist wird, haben Anspruch auf einen abrechnungsrelevanten Zhlpunkt gegenber dem Netzbetreiber, an dessen Netz ihre elektrische Anlage angeschlossen ist. Bei Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet eine Verrechnung der Zhlwerte ber Unterzhler statt.
43. Einspeisungen nach 4 Abs. 3b KWK-G 2009
44. Einspeisungen nach 4 Abs. 3b KWK-G 2009
45. - Zhlerbewegungen- Kennzahlen der Netzregion Sachsen-Anhalt
46. Rckblick PV-Anlagen mit EK bis 30 kVASumme: 512 Stck (2008)
47. Rckblick Zhlermontagearbeiten (ohne Plantausch)Summe: 12.689 Stck (2007) 14.183 Stck (2008)
48. Rckblickrealisierte MS-Anschlsse der Netzregion Sachsen-Anhalt (Stand 31.12.2008)
49. Rckblick Leistungen der in Betrieb genommenen EinspeiseanlagenNetzregion Sachsen-Anhalt(Stand 31.12.2008)
50. RckblickEinspeiseanlagen gesamt Netzregion Sachsen-Anhalt(Stand: 31.12.2008)
51. Vielen Dank fr Ihre Aufmerksamkeit.