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Fluglärm 2007

Fluglärm 2007. BI Lärmschutz Laaerberg. Aufteilung der Zuständigkeiten. Austro Control Flugsicherheit , Legt Flugstrassen im Auftrag des Ministeriums fest, 100% staatlich , Abteilung des Verkehrsministeriums, ca. 900 Mitarbeiter. Flughafen AG

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Fluglärm 2007

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Presentation Transcript


  1. Fluglärm 2007 BI Lärmschutz Laaerberg

  2. Aufteilung der Zuständigkeiten Austro Control Flugsicherheit , Legt Flugstrassen im Auftrag des Ministeriums fest, 100% staatlich , Abteilung des Verkehrsministeriums, ca. 900 Mitarbeiter Flughafen AG Zuständig für den Flughafenbereich , Starts und Landungen, Hauptaktionäre Land Wien ( 20%), Land NÖ ( 20%), ca. 3.800 Mitarbeiter AUA AG Fluglinie mit 100 Flugzeugen Heimatflughafen Wien, Hauptaktionär ÖIAG 43 % ca. 8.000 Mitarbeiter

  3. Geschichte des Flughafens • 1938 Errichtet als Militärflughafen • 1945 Von den britischen alliierten übernommen • 1954 wurde eine Betriebsgesellschaft gegründet und der Flugbetrieb vom damaligen Flugfeld Wien Aspern übernommen • 1972 wurde die zweite Landebahn mit ca. 3 Milliarden ATS vom Bund und den Ländern finanziert ( damit Wien von Überflügen freigehalten wird ) • 1998 Veröffentlichung des Flughafen Masterplans-2015. In diesem wird der geplante Ausbau beschrieben. • Seit 1998 verfolgt der Flughafen ein intensives Ausbauprogramm, ohne jemals eine gesetzlich vorgeschriebene UVP durchgeführt zu haben ( EU-Vertragsverletzungsverfahren)

  4. Landungen in Schwechat Standort

  5. Landungen in Schwechat Alle Landungen nur Piste 11 40.000 – 129.000 3.300 – 16.000 Während sich der Gesamtflugverkehr in diesem Zeitraumverdreifacht hat, hat sich der Flugverkehr über Wienmehr als VERFÜNFFACHT !

  6. Die Fakten! • Ein weiter Ausbau an diesem Standort ist nicht mehr tragbar ( neben Grosstadt Wien und dichtest besiedelten NÖ-Gemeinden) • Kostenwahrheit ( keine Grundsteuer, keine Kerosinsteuer, keine Mehrwertsteuer )

  7. Die Fakten! • Luftverkehrsunternehmen können Flugbenzin zur gewerblichen Verwendung gemäß § 4 I Nr. 3 lit. a MinöStG steuerfrei beziehen, während die Bahn beim Verbrauch elektrischen Stroms gemäß § 9 II StromStG lediglich in den Genuss einer Steuerermäßigung kommt und beim Bezug von Dieseltreibstoffen dem gleichen Steuersatz unterliegt wie der Straßenverkehr. Letzteres gilt genauso für den Reisebus. • Auf Flugtickets wird für grenzüberschreitende Flüge gemäß § 4 II UStG keine Mehrwertsteuer erhoben, während auf Bahntickets im Fernverkehr, d.h. bei einer Entfernung von über 50 km, der volle Mehrwertsteuersatz zu entrichten ist. • Fluglinien: Zahlreiche Mehrwertsteuerbefreiungen, Übernahme von Verlusten • Flughäfen: Zahlung von Betriebskosten und Beteiligungen, Ausnahme von Grund- und Körperschaftssteuer, Bereitstellung der Straßen- und Bahnanbindungen • Subventionen für die Flugzeugindustrie in Milliardenhöhe aus EU-Steuergeldern durch Absicherung von Dahrlehen und die Finanzierung von Forschung Quelle: Umweltbundesamt

  8. Die Fakten! • Ein weiter Ausbau an diesem Standort ist nicht mehr tragbar ( neben Grosstadt Wien und dichtest besiedelten NÖ-Gemeinden) • Kostenwahrheit ( keine Grundsteuer, keine Kerosinsteuer, keine Mehrwertsteuer ) • Mehr Arbeitsplätze? • AUA ist größter Arbeitgeber und muss Personal abbauen ( -1.000 dieses Jahr ) • Steigerung der Flugbewegungen für Tourismus ?

  9. Starts von Schwechat nach Frankfurt 15 xAmsterdam 10 xParis 9 xMünchen 9 xLondon 8 xInnsbruck 9 x

  10. Die Fakten! • Ein weiter Ausbau an diesem Standort ist nicht mehr tragbar ( neben Grosstadt Wien und dichtest besiedelten NÖ-Gemeinden) • Kostenwahrheit ( keine Grundsteuer, keine Kerosinsteuer ) • Mehr Arbeitsplätze? • AUA ist größter Arbeitgeber und muss Personal abbauen ( -1.000 dieses Jahr ) • Steigerung der Flugbewegungen für Tourismus? • CO2-Ausstoss-Flugverkehr! Klimaproblematik • Landungen über Wien bei Süd- und Südostwind, das heißt an Schönwettertagen

  11. CO 2 Ausstoß Wien - Innsbruck Innenstadt zu Innenstadt / pro Person Bahn 22 kg Auto 166 kg 82 kg ( pro Person bei 2 Insassen) Flugzeug 220 kg Quelle : auto touring 10/2007

  12. Landungen über Wien 11Beobachtungszeitraum 1.1.2007 – 30.6.2007 48 % an Sonntagen56 % Samstag und / oder Sonntag72 % Freitag, Samstag, Sonntag oder alle37 % der Tage Flugverkehr

  13. Auswirkungen der bisherigen Entwicklung • Ungehemmte Steigerung der Flugbewegungen und Ausbau ohne UVP – somit keine Parteistellung für Betroffene • Die negativen Auswirkungen der Flugbewegungen auf Gesundheit, Wohlbefinden, Lernleistung konnten nicht geltend gemacht werden (Beispiele: Greiserstudie; Kinder München Riem; Stressproblematik) • Beeinträchtigung der Wohnqualität und des Eigentums (Ruhe; Außenbereichsnutzung; Grundstücksentwertung von 5-20%) werden bei uns nicht entsprechend berücksichtigt • Studien über möglichen Zusammenhang von Steigerung der Krebshäufigkeit im Bezirk Bruck/Leitha und Flugzeugabgasendes Flughafens wurden bisher nicht durchgeführt • Exorbitante Zunahme des Zubringerverkehrs nicht berücksichtigt

  14. Disneyland : und Wirklichkeit:

  15. Disneyland : und Wirklichkeit:

  16. Was droht uns? • Piste 3 als Voraussetzung für die Kapazitätserweiterung des Flughafens (Parallelbetrieb).

  17. Konsequenzen der 3. Piste • Keine Entlastungsmöglichkeit unserer Einflugschneise durch gekurvten Anflug • 2020 entspricht die Zahl der TRANSIT-Passagiere derjenigen der heutigen Gesamtzahl (ca. 16 Mio.) • Steigerung der Gesamtkapazität auf mehr als 400.000 Flugbewegungen möglich • Ausdehnung der Fluglärmzonen über Wien Süd durch Anstieg der Bewegungen • Nachtflüge über Wien Nord und Großenzersdorf bleiben aufrecht (Option auf rund 38.000 Flugbewegungen pro Jahr in der Zeit von 22h bis 6h morgens) • Keine Begrenzung der Überflüge in absoluten Zahlen vorgesehen!

  18. Trendberechnung bis 2025

  19. Optionen für uns Betroffene • Beschwerde-Hotline und –Mail: 0810 / 22 33 40 (umwelttelefonvie@yourccc.com) • Unterschriftenliste als politischer Protest • Andere demokratische Protestformen (Demo) • Parteistellung in der Umweltverträglichkeitsprüfung der 3. Piste und in der wahrscheinlich kommenden UVP über den bisherigen Ausbau • Berufungsweg bis hin zum Europäischen Gerichtshof

  20. Danke, diese Lärmzigarre ist schon jetzt zu dick!

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