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Voraussetzungen rechtliche Bestimmungen Unterstützungsmöglichkeiten

Einschulung in die Grundschule. Voraussetzungen rechtliche Bestimmungen Unterstützungsmöglichkeiten. Typische Fragen und Problemstellungen. Wann ist mein Kind schulreif / schulfähig? Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern?

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Voraussetzungen rechtliche Bestimmungen Unterstützungsmöglichkeiten

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  1. Einschulung in die Grundschule Voraussetzungenrechtliche Bestimmungen Unterstützungsmöglichkeiten Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  2. Typische Fragen und Problemstellungen • Wann ist mein Kind schulreif / schulfähig? • Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern? • Spezialfall: Vorzeitige Einschulung für nach dem 1.1. Geborene • Spezialfall: Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache • Spezialfall: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf • Einschreibeverfahren, schulärztliche Untersuchung und Tests • Was leisten staatliche Grundschulen? • Welche Möglichkeiten bieten private Grundschulen? • Welche Formen der Ganztagsbetreuung gibt es an Schulen? • Kann und soll ich mein Kind vor der Einschulung fördern? • Einschulung lieber früher oder später? • Unsere Schule stellt sich vor Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  3. Mimi ist in der Schule 1 + 1 =2 5 - 2 = 3 Umwelt Familie Freunde Kindergarten Schule Anforderungen Lehrer Mitschüler Individuelle Voraussetzungen Emo-tionale Stabi-lität Motiva-tionale Lern-voraus-setzun-gen Soziale Kompe-tenzen Körper-licher Entwick-lungs-stand Differen-zierte, feinmo-torische Fertig-keiten Kogni-tive Lern-voraus-setzun-gen Entwick-lung differen-zierter Sprach-wahrneh-mungs-leistungen Wann ist mein Kind schulreif / schulfähig? Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden. F9

  4. Körperlicher Entwicklungsstand Körperlicher Entwicklungsstand unter dem Aspekt des „harmonischen Gesamtbildes“ (Untersuchung durch den Kinderarzt (U9) bzw. Schularzt (Schuleingangsuntersuchung, verpflichtend, wenn die U9 fehlt); schulpflichtige Kinder werden benachrichtigt, bei nicht schulpflichtigen Kindern erfolgt die Untersuchung nach der Einschreibung. Allgemeine Anhaltspunkte: • Größe ca. 1,20 +/-10 cm; Gewicht ca. 21 kg +/- 4kg; einsetzender Zahnwechsel, Gestaltwandel (Streckung); • Grobmotorik: z.B. auf einem Bein stehen, balancieren, rückwärts gehen, großen Ball fangen, mit einem Bein schießen, Hampelmann nachahmen; alleine an- und ausziehen, einschließlich Schuhwerk, Sportkleidung • Feinmotorik: z.B. mit der Schere umgehen, Stift richtig halten, Flächenbegrenzungen beim Ausmalen einhalten, einfache Formen nachmalen 3 Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  5. Kognitive Lernvoraussetzungen und differenzierte Sprachwahrnehmungsleistungen Grundlegende intellektuelle Fähigkeiten, kein bestimmtes, schulisches Wissen, z.B.: • Altersgemäßer aktiver und passiver Wortschatz • Merkfähigkeit (einfache Sachverhalte, zweiteilige Arbeitsaufträge) • Zahlenverständnis im Zahlenraum bis 5 (zählen, Menge benennen) • Farben und einfache Formen erkennen und benennen • kindgemäßes Erfahrungswissen / Sachwissen • Schlussfolgerndes Denken (Wenn-dann-Beziehung verstehen) • Raum-Lage-Beziehungen kennen und benennen (oben, unten …) • soziale Handlungsabläufe kennen und verstehen Sprachwahrnehmungsleistungen sind eine wichtige Voraussetzung für den Lese-Schreiblernprozess, dazu gehören z.B.: • Erkennen von Geräuschen und Lauten • Richtiges Nachahmen von Geräuschen, Rhythmen, Reimen und Lauten, auch in einer bestimmten Reihenfolge • Altersgemäße Entwicklung der Sprechmotorik (deutliche Aussprache) • Altersgemäße Entwicklung der grammatikalischen Kompetenz (z.B. richtige Verwendung der Artikel und Verbformen; Bilden von kleinen Sätzen) 3 Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  6. Emotionale Stabilität Eine ausgewogene Emotionalität wirkt sich nachhaltig auf die Lernbereitschaft und Lernleistung aus, dazu gehören z.B.: • Problemloses Ablösen von vertrauten Personen (Mutter, Vater …) • Allgemeines Selbstvertrauen (Ich schaff das …) • Ich-Stärke (Ich bin ich und muss nicht so sein wie andere) • Frustrationstoleranz (Enttäuschungen ertragen) • Bedürfnisaufschub (mit dem Essen warten, Aktivitäten aufschieben …) • Altersgemäße Zuversicht und wenig Ängstlichkeit • Fähigkeit, Gefühle zu zeigen (Zuneigung, Ablehnung, Mitleid …) 3 Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  7. Motivationale Lernvoraussetzungen • Schulanfänger sollten ein grundsätzliches Interesse, Neugier und Freude am Lernen haben • Altersgemäße Ausdauer, um ein Ziel zu erreichen (15 – 20 Minuten) • Altersgemäße Anstrengungsbereitschaft (körperlich und mental, in Abhängigkeit von der Tageszeit und Gesamtbelastung) • Altersgemäße Konzentrationsfähigkeit (in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung und der möglichen Störfaktoren) • Abhängigkeit von extrinsischen Verstärkern sollte übergehen in intrinsische Motivation (Freude am Wissenszuwachs, am Erfolg …) • Insgesamt große Hoffnung auf Erfolg und geringe Angst vor Misserfolg 3 Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  8. Soziale Kompetenzen • Schule ist auch ein Ort des sozialen Lernens. Lernen findet stets imsozialen Kontext statt. Kinder lernen „für“ jemanden und „mit“ jemandem. • Strategien für den angemessenen Umgang mit Klassenkameraden (Zusammenarbeit, miteinander spielen, helfen, einem Streit aus dem Weg gehen, angemessen streiten, Freundschaften anbahnen …) • Strategien für den angemessenen Umgang mit Erwachsenen (grüßen, eine Bitte vortragen, seine Meinung äußern, fragen, danken, Hilfe holen, Hilfe anbieten, offen aber nicht distanzlos) • Weitergehende soziale Kompetenzen (für andere eintreten, Ämter übernehmen, Führung in Gruppen annehmen, andere als Gruppenführung akzeptieren 3 Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  9. Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern? Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  10. Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern? Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  11. Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern? Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  12. Welche Einschulungsbestimmungen gelten in Bayern? Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  13. Eltern, Kindergarten, Kinderarzt oder andere Betreuungspersonen beobachten eine stark beschleunigte Entwicklung beim Kind. Die Eltern führen Gespräche mit dem Kindergarten als abgebende Institution über eine mögliche vorzeitige Einschulung. Die Schulleitung der GS nimmt das Kind auf oder lehnt die Aufnahme ab. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden. Die Eltern befragen den Kinderarzt bzw. weitere Betreuungspersonen (Musikschule, Ballett, …). Schulaufnahme mit Zurückstellungsmög-lichkeit bis 30. Nov. Bei Nichtaufnahme handelt es sich nicht um eine Zurückstellung Das Kind wird dem Schulpsychologen vorgestellt. Der ergänzt die Unterlagen durch eine Einzeluntersuchung und schreibt eine Empfehlung. Die Eltern und der Kindergarten beobachten das Kind im Hinblick auf die Schulfähigkeitskriterien, z.B. Anstrengungsbereitschaft … Die Schule führt das Anmeldeverfahren mit Screening und Gruppentestung durch. Die Eltern werden vor dem Hintergrund der schulischen Möglichkeiten beraten. Die Eltern melden das Kind bei der regulären Schulanmeldung an. Sie legen, falls vorhanden, die Stellungnahme der Schulärztin vor. Das Kind wird gefragt, ob es evtl. schon in die Schule möchte. Es wird erklärt, dass es sich um eine große Ausnahme handelt und die Schule die Entscheidung trifft. Hinweise zur vorzeitigen Einschulung(für Kinder, die nach dem 1.1. geboren sind) Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  14. Einschulung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache • Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, bei denen nicht mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter deutschsprachiger Herkunft ist nehmen an einer Sprachstandserhebungim Kindergarten teil. • Kinder, die nach dem Ergebnis der Sprachstandserhebung nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, sollen einen Vorkurszur Förderung der deutschen Sprache besuchen. • Der Vorkurs wird von der zuständigen Grundschule in Kooperation mit dem Kindergarten angeboten. • Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das weder einen Kindergarten noch einen Vorkurs besucht hat und bei dem im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es nicht über die notwendigen Deutschkenntnisseverfügt, von der Aufnahme zurückstellen und das Kind verpflichten, im nächsten Schuljahr einen Kindergarten mit integriertem Vorkurszu besuchen. Bay EUG, Art. 37a Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  15. Früheinschulungen nach Geschlecht und RegierungsbezirkenSchuljahr 2010/2011 Zu Früheingeschulten zählen alle Kinder, die am Stichtag – aktuell im Schuljahr 2010/11 am 30. September – fünf Jahre oder jünger sind und bereits eingeschult werden. Quelle: Bildungsbericht Bayern 2012 Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  16. Zurückstellungen nach GeschlechtSchuljahr 2004 – 2011 im Vergleich Quelle: Bildungsbericht Bayern 2012 Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  17. Einschulung von Kindern mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf (Art. 41 BayEUG) • Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. • Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden Lernort ihr Kind unterrichtet werden soll. • Die Erziehungsberechtigten … sollen sich rechtzeitig über die möglichen schulischen Lernorte an einer schulischen Beratungsstelle informieren. • Die Kinder werden … an der Sprengelschule, an einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ oder an der Förderschule angemeldet. • Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus. … Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens … mitzuwirken. (Art 56 BayEUG) • Über eine Zurückstellung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheidet die Grundschule oder die Förderschule, sofern das Kind dort angemeldet wurde. • Eine zweite Zurückstellung kann nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. • Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule … nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ nicht hinreichend gedeckt werden und 1. ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder 2. beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule. Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  18. Einschulung von Kindern mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf - schulische Angebote Vorrangiges Zielder Schulentwicklung aller Schulen ist die inklusive Schule. Angebote der inklusiven Schulen im Verbund mit kooperativen Lernformen (BayEUG Art.30a) • 1. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler • 2. Kooperationsklassen • 3. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ • 4. Offene Klassen der Förderschule • 5. Partnerklassen (ehemals Außenklassen) Daneben bleiben die Förderzentren mit ihren differenzierten Angeboten bestehen. Im Rahmen der Einschulung ist die Diagnose- und Förderklasse (DFK) von besonderem Interesse 6. Diagnose- und Förderklasse am Förderzentrum Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  19. Inklusion einzelner SchülerInnen Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  20. Kooperationsklasse Übersicht Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  21. Schulen mit dem Profil „Inklusion“ Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  22. Grund- und Mittelschulen mit dem Schulprofil Inklusion in OberbayernSchuljahr 2013/2014 Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  23. Offene Klasse des Förderzentrums Übersicht Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  24. Partnerklasse (ehemals Außenklasse) Übersicht Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  25. Diagnose- und Förderklasse (DFK) am Förderzentrum • In der Diagnose-und Förderklasse (DFK) eines Förderzentrums wird der Unterricht der ersten beiden Grundschuljahre auf drei Jahre (1a, 1b, 2) ausgedehnt und in kleineren Klassen kann intensiv auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden. • Für Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 1A der DFK besuchen, endet die Vollzeitschulpflicht nach 10 Jahren. Das dritte, integrierte Schuljahr in der DFK stellt keine Schullaufbahnverzögerung dar. • Die Diagnose- und Förderklassen sind ein Angebot für Schulanfänger mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und soziale Entwicklung. • Unterricht nach dem Grundschullehrplan • Verteilen des Grundschullehrplans der Klassen 1 und 2 auf drei Schuljahre. • Unterricht in kleinen Klassen (ca. 14 Kinder) durch FörderschullehrerInnen. • Ziel ist der mögliche Wechsel in die Sprengelschule nach der 2. Klasse (3 Schulbesuchsjahre aus 1a/1b und 2). Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  26. Der Einschreibetag • Alle Kinder, die schulpflichtig sind, müssen an der Grundschule angemeldet werden, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. (GrSO, § 21) • Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, muss die Sprengelschule informiert werden. • Die Erziehungsberechtigten müssen persönlich mit dem Kind zu Schulanmeldung kommen, ggf. werden Terminvereinbarungen getroffen. • Bei der Schulanmeldung ist die Geburturkunde vorzulegen. • Eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse und Scheidungsurkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden. • Spätestens zu Beginn des Schuljahres im September muss die Bescheinigung über die Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. (Ausnahme: Vorzeitige Kinder) • An vielen Schulen findet am Einschreibetag ein Rahmenprogramm statt. Die Kinder nehmen an einem Screening teil. Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  27. Die Schulärztliche Untersuchung • Die schulärztliche Untersuchung erfolgt auch bei Kindern, für die ein Antrag auf Zurückstellung oder ein Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt wird. • Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt erst im Jahr vor der regulären Schulpflicht; vorzeitige Kinder erhalten eine entsprechende Information bei der Einschreibung. • Die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 ist nachzuweisen. (Attest, beglaubigte Kopie) • Schulrelevante Befunde werden an die Schulleitung übermittelt, z.B. hochgradige Beeinträchtigung der Seh- und Hörfähigkeit. • Chronische Erkrankungen und andere wichtige Befunde sollen die Eltern der Schule mitteilen, bzw. können sie ihr Einverständnis für eine Mitteilung durch den Schularzt geben. • Bei Zweifel an der Schulfähigkeit des Kindes, wird den Eltern empfohlen, sich über die Aufnahme besonders beraten zu lassen. Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  28. Das Screening Das Screening ermöglich einen Eindruck in Bezug auf die Schulfähigkeit des Kindes. Beobachtet werden z.B.: Sprache, Motorik, Konzentration, Mathematische Kompetenzen, Emotionalität … Beispiel zur Sprachentwicklung – hier „Reimwörter finden“ (aus: MEV neu, GS an der Manzostraße, München) Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  29. Das Schulspiel - Einschulungstest Das Schulspiel oder der Einschulungstest wird mit allen Kindern durchgeführt, bei denen die Schulfähigkeit getestet werden soll. Es gibt unterschiedliche Testverfahren, i.d.R. handelt es sich um Gruppentests. Das Schulspiel findet in der Einschreibewoche statt und dauert ca. 1 Stunde. Beobachtet und getestet werden: Sprachentwicklung, Mathematisches Verständnis, Grob- und Feinmotorik, räumliche Wahrnehmung, Sozialverhalten, Emotionalität, Konzentration, Belastbarkeit und Ausdauer … Beispiel: Welche Lok ist gleich? Finde die richtige Form! Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  30. Was leisten staatliche Grundschulen? • Grund- und Hauptschulen gehören zum staatl. Pflichtschulsystem und sind kostenlos. • Ausbildung, Zuweisung, fachliche Betreuung und Kontrolle unterliegen der staatlichen Aufsicht (Staatliches Schulamt). • Grundlage für Unterricht und Organisation bilden das BayEUG, die GrSO und die Lehrpläne für die Grund- bzw. Hauptschule. Es werden nur zugelassene Lehrmittel eingesetzt. • „Hausherr“ der Gebäude und zuständig für die Schulsprengel ist die jeweilige Kommune, z.B. die Stadt München oder die Gemeinden im Landkreis. • Die Stadt München bearbeitet im Schulreferat Gastschulanträge, die z.B. bei dringendem Betreuungsbedarf gestellt werden können. • Zeugnisse, Übergangsempfehlungen und Abschlüsse staatlicher Schulen sind weltweit anerkannt. • Lehrkräfte werden regelmäßig fortgebildet. Die Unterrichtsgestaltung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  31. Stundentafel der Grundschule Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  32. Welche Möglichkeiten bieten private GS? • Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind ersatzweise an einer privaten Schule anzumelden. • Die private Schule informiert die Sprengelschule, dass die Schulpflicht erfüllt wird. • Private Schulen haben unterschiedliche Träger und können den Status „anerkannt“ oder „genehmigt“ haben. Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  33. Staatlich anerkannte Privatschulen Staatlich anerkannte Schulen mit privaten Schulträgern • Sie erfüllen die Anforderungen des bayerischen Lehrplans. • Die Lehrkräfte verfügen über eine anerkannte, staatliche Ausbildung. • Die Beurteilung und Benotung entspricht den staatlichen Richtlinien. • Zeugnisse von staatlich anerkannten Schulen ermöglichen uneingeschränkte Übergänge und Anschlussmöglichkeiten. Beispiele aus dem Raum München • Lukas Schule, evangelische Grundschule, http://www.lukas-schule.de/ • Pater-Rupert-Mayer-VS, katholische Grundschule, http://www.prmrs.de/prmv/schule/index_v.html • Reinhard-Wallbrecher-Schule des St.-Anna-Schulverbundes, katholisch orientiert, http://www.reinhard-wallbrecher-schule.de/ • Theresia-Gerhardinger GS der armen Schulschwestern, nur Mädchen, katholische Grundschule, http://www.gs-am-anger.de/ • Sinai Schule, jüdische Grundschule, http://www.ikg-m.de/ • Europäische Schule München, nur für Mitarbeiter des europäischen Patentamts, http://www.esmunich.de/ Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  34. Staatlich genehmigte Privatschulen Staatlich genehmigte Schulen mit privaten Schulträgern • Die Schule erfüllt insgesamt die Anforderungen des bayerischen Lehrplans erfüllt und hält sich an die Bestimmungen des Bayerischen Unterrichts- und Erziehungsgesetzes. • Schulen verfolgen ein besonderes pädagogisches Konzept, z.B. die Montessori-Schulen oder Walldorf-Schulen. • Unterrichtsinhalte und Zusammenstellung der Fächer können leicht bis wesentlich von den staatlichen Lehrplänen abweichen • An staatlichgenehmigten Schulen können keine gültigen Zeugnisse ausgestellt werden. • Für staatliche, städtische oder staatlich anerkannte Realschulen bzw. Gymnasien muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. • Anerkannte Abschlussprüfungen (Quali, Mittlerer Schulabschluss, Abitur) werden als externe Schüler abgelegt. Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  35. Staatlich genehmigte Privatschulen im Raum München • Aton-Schule, http://www.aton-ev.de/ • Immanuel-Schule, adventistische Schule, http://www.immanuel-schule.de/Immanuel_Schule/home.html • Deutsch-Französische-Schule Jean Renoir, http://www.lycee-jean-renoir.de/ • Bavarian International School, http://www.bis-school.com/ • Munich International School, http://www.mis-munich.de/ • Japanische Internationale Schule, http://www.jism.de/ • Billinguale Phorms-GS, http://www.muenchen.phorms.de/ • Private VS der Republik Griechenland, http://www.vs-sokrates.de/lostpw.php • Arche Nova, Montessori-Schule, http://www.arche-nova-schule.de/ • Emile, Montessori-Schule, http://www.emile-ev.de/index.html • Internationale MontessoriSchule, Lerchenstraße, • Maria-Montessori-Schule, Willi-Gebhardt-Ufer, http://www.montessori-schule-muenchen.de/ • Montessori-Schule der Aktion Sonnenschein am Kinderzentrum, http://www.aktionsonnenschein.de/ • Montessori-Schule Hohenbrunn, http://www.montessorischule-hohenbrunn.de/Willkommen/index.html • Montessori-Schule Clara Grunwald, Unterschleißheim, http://www.montessori-unterschleissheim.de/ • Rudolf-Steiner-Schule Daglfing, http://www.waldorfschule-daglfing.de/ • Rudolf-Steiner-Schule Schwabing, http://www.waldorfschule-schwabing.de/ • Rudolf-Steiner-Schule Gröbenzell, http://www.waldorfschule-groebenzell.de • Rudolf-Steiner-Schule Ismaning, http://www.waldorfschule-ismaning.de Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  36. Betreuungsangebote für Grundschulkinder Tagesheimschulen • Schulbetrieb und das Tagesheim unter einem Dach; in der Regel Tagesheimklassen; teilweise übernehmen Lehrkräfte am Nachmittag die Hausaufgabenbetreuung. Ganztagsschulen • gebundene Ganztagsschule:durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4 Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden verpflichtend; Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt; Wechsel von Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten sowie Freizeitaktivitäten. • offenen Ganztagsschulen: Unterricht überwiegend am Vormittag im Klassenverband; Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, unterrichtliche Fördermaßnahmen, sportliche, musische und gestalterische Aktivitäten. Mittagsbetreuung: wird an jeder GS angeboten • warmes Essen, bis ca. 15 Uhr Beaufsichtigung. Schulhort: über die Stadt verteilt, unterschiedliche Träger • ergänzendes Angebot zur Schule; Schulen arbeiten fallweise mit dem Hort zusammen. Die Versorgung innerhalb der Ganztagsbetreuung wird stark ausgebaut. Verantwortlich ist das Schulreferat als Sachaufwandsträger. Zurzeiterhalten nicht alle Eltern einen Platz für ihr Kind. Bei der Zuteilungwird nach Dringlichkeit vorgegangen. Internet: http://www.ganztagsschulen.bayern.de/ Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  37. Emotionale Stabilität Motivationale Lernvoraussetzungen Körperlicher Entwicklungsstand Differenzierte, feinmotorische Fertigkeiten Kognitive Lern-voraussetzungen Entwicklung differen-zierter Sprachwahr-nehmungsleistungen Soziale Kompeten-zen Kann und soll ich mein Kind vor der Einschulung fördern? Gesunde Ernährung, Möglichkeiten zur Bewegung geben; ggf. Ergotherapie Basteln, malen, ausschneiden, mit Plastilin arbeiten, Papier reißen, Spielsachen „reparieren“, Perlen fädeln, div. Spiele aus dem Handel Zum Fragen und Entdecken anregen, Dinge des Alltags erforschen, selbst nach Lösungen suchen lassen, Vorbild beim Problemlösen sein Vorbild sein mit der eigenen Sprache, gemeinsam Bilderbücher anschauen und darüber sprechen, deutlich sprechen, ggf. Logopäde Gefühle zulassen, konsequente und verlässliche Reaktionen, über Gefühle sprechen, loben Arbeiten zu Ende bringen lassen, kleine Schritte und Endleistung aufrichtig würdigen, Fortschritte loben, Stolz auf die eigene Leistung vermitteln Kontakt mit anderen Kinder fördern, Konfliktlösungen vorleben, Regeln vermitteln Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  38. Einschulung lieber früher oder später? Pro „vorzeitige“ Einschulung • Die Schule kann die intellektuellen Bedürfnisse besser bedienen • Früher Schulstart bedeutet in der Regel einen früheren Abschluss • Die frühe Einschulung verhindert möglicherweise Langeweile • Kindliche Entwicklung ist auch vom Anforderungsniveau abhängig und passt sich an • Altersgleichheit garantiert nicht automatisch stabile soziale Beziehungen • Mögliche Gründe für die Ablehnung der VE bleiben auch später, z.B. beim Überspringen maßgeblich Kontra „vorzeitige“ Einschulung • Nicht die intellektuelle Entwicklung allein, sondern die Schulfähigkeit insgesamt trägt zum gelungenen Schulstart bei • Langeweile kann langfristig nur durch die Entwicklung von Interessen und Leistungsmotivation verhindert werden • Das Risiko, Enttäuschungen im sozialen Kontext zu erleben steigt (Vorpubertät, Pubertät …) • Die physische und psychische Belastbarkeit, z.B. in Tageseinrichtungen, steigt mit zunehmendem Alter. Jede vorzeitige Einschulung ist eine Einzelfallentscheidung! Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

  39. Unsere Schule stellt sich vor Unsere Schulgemeinschaft • Kollegium • Klassen und Schüler • Elternbeirat Unsere schulischen Angebote • Besondere Lernangebote an unserer Schule • Schulhaus und Pausenhof • Aktivitäten im Jahreslauf Zusammenarbeit mit den Eltern • Das bieten wir an • Das wünschen wir uns Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, November 2013 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

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