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Willkommen im Nordsee-Gymnasium-Büsum. Zahl der Klassenarbeiten Zeugnisverordnung Versetzungsordnung Mittlerer Abschluss. Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule. Elternabend 9. und 10. Klassen. Erlass vom 6. August 2008. Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule.
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Zahl der Klassenarbeiten Zeugnisverordnung Versetzungsordnung Mittlerer Abschluss Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Elternabend 9. und 10. Klassen
Erlass vom 6. August 2008 Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule „Anzahl und Artder Leistungsnachweisein der Primar- und Sekundarstufe I“
Veränderungen möglich: Verringerung der Anzahl der Klassenarbeiten, ersatzweise andere Arten von Leistungsnachweisen, die in den Lehrplänen genannt sind Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise
Fachkonferenzen schlagen vor dieSchulkonferenzentscheidet Schüler- und Elternschaft werden gegebenenfalls informiert Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise
Neue Gestaltung der „Kopfnoten“ Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Neue Gestaltung der „Kopfnoten“ Differenzierung Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
„Kopfnoten“ allgemeines Lernverhalten Sozialverhalten Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Kriterien für das allgemeine Lernverhalten: Arbeitsorganisation Anwendung von Methoden Konzentration Selbstständigkeit Engagement Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Kriterien für das Sozialverhalten: Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
„Neben den Leistungen im Bereich der Sach- und Methodenkompetenz sind auch Stand und Entwicklung der im Unterricht vermittelten Selbst- und Sozialkompetenz zu bewerten. Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule „Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12:
Dazu gehören solche Fähigkeiten, Ein- stellungen und Haltungen, die besonders für das selbständige Lernen und das Lernen in Gruppen wichtig sind. Sie werden in Unterrichtsformen sichtbar und erfassbar, die durch Selbstorganisation und Zusammenarbeit gekennzeichnet sind.“ Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule „Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12:
nach SAVOGym vom 22.06.2007, gültig ab August 2008, Übergangsregelung bis Juli 2010 Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Versetzungsregelungen
Mittelstufe: Übergangszeitraum bis 31.7.10 (§ 8 SAVOGym) 7., 8., 9. Gymnasium einmalige Wiederholung höchstens 1 Fach mit 5 oder 6 Stufe noch nicht wiederholt nein Schrägversetzung Prognose der Konferenz - schriftliche Begründung an die Eltern Versetzung auf Probe Nachprüfung(en) + - - + + 8., 9., 10. Gym 8., 9., 10. RS
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Versetzung von der 10. Klasse in die Einführungsphase der Oberstufe (11. Klasse) – OAPVO, § 1 (4)
Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule OAPVO, § 1 (4)
Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend wenn eine erfolgreicheMitarbeit zu erwarten ist (Prognose der Klassenkonferenz) Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule OAPVO, § 1 (4)
wenn der qualifizierte mittlere Abschluss erreicht wird Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule oder
Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, September 2008 Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“)
Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nachJahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I)(Schulartverordnung Gymnasien – SAVOGym) Vom 22. Juni 2007 Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom 22. 06.07 Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufenleiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008 „Hartung-Papier“ (Fragen im Umkreis des mittleren Abschlusses – Antworten von Schneider und Rehder, zusammengestellt für den Ak-West – 12.6.2008) Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Quellen
Ab diesem Schuljahr 2008/09, also für die Schülerinnen / Schüler, die jetzt in der 10. Klasse sind, Prüfungen im Mai und Juni 2009 Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss:Wann?
kein Abschluss ohne Prüfung, keine Prüfung ohne zentrale Elemente weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss:Wozu?
Mittlerer Bildungsabschluss also nicht mehr durch Konferenzbeschluss nach der 10. Klasse des Gymnasiums Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss:
Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein! Die Klassenkonferenz berät Ende 10.1 (und 11.1), ob zu befürchten ist, dass die Schülerin / der Schüler ohne Abschluss die Schule verlassen muss, „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind“ - SAVOGym § 5 (3) Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Wer wird geprüft?
Zentrale schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch mündlich in Englisch (zentrale Aufgaben) und einem Wahlfach, Zusatzprüfungen möglich Präsentation einer Projektarbeit Viele Ähnlichkeiten mit dem Abitur Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss:Wie wird geprüft?
auf RS-Anforderungen hin Anhebung der gymnasialen Noten um eine Notenstufe Vornoten sind gewichtiger als Prüfungsergebnisse (2 : 1) Endnoten aller Fächer mind. 4, Ausgleich einer 5 durch eine 3 Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss:Benotung
nicht versetzt, aber Prüfung bestanden: Entlassung mit dem Mittleren Abschluss, aber Wieder-holung der 10. Kl. ist einmal möglich nicht versetzt, aber Prüfung gut bestanden: Zugang in die Oberstufe Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss:Folgen
Prüfung gut bestanden: „qualifizierender mittlerer Abschluss“: Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2,4, sonst mind. 3,0, keine Sechs Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss:Folgen
Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11.1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint Prüfung nicht bestanden, nicht versetzt: einmal Wiederholung d. 10. (wohl besser an der Regionalschule) 2x nicht bestanden, 2 x nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschulabschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss:Folgen
Gelassenheit Motivation statt Einschüchterung: Was RegionalschülerInnen zugemutet wird, können Gymnasiasten auch leisten! Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: