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Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a

Spezialthemen der BAV. Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a Kritische Einflussfaktoren durch unterschiedliche Parameter in den Angeboten der Versicherungen für Firmenpensionen auf Prämien, Rückstellungen und Liquidität

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Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a

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Presentation Transcript


  1. Spezialthemen der BAV • Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a • Kritische Einflussfaktoren durch unterschiedliche Parameter in den Angeboten der Versicherungen für Firmenpensionen auf Prämien, Rückstellungen und Liquidität • Auswirkungen von Änderungen bei Gewinnbeteiligungen, Sterbetafeln und Zinsen auf die Liquidität von Pensionszusagen

  2. Zuwachsraten der Versicherungsbereiche • Versicherungen allgemein + 1,9 % Prämien • Versicherungen allgemein + 10,4% Leistungen • Lebensversicherungen + 0,8% Prämien • Lebensversicherungen + 15,6% Auszahlungen • Krankenversicherung + 2,8% Prämien • Sachversicherungen + 2,8% Prämien • Sachversicherungen + 8,6% Leistungen

  3. Zuwachsraten der Versicherungsbereiche BAV (Sollprämien in 1000 EURO) • 2003 : 2004 169.775 : 238.718 + 40,61 • 2004 : 2005 238.718 : 289.845+ 21,42 • 2005 : 2006 289.845 : 376.155+ 29,78

  4. Warum wächst dieser Markt so stark?

  5. Ein Beispiel Mann, geht nach 43 Versicherungsjahren mit 62 Jahren in Pension. Er verdiente immer genau die HBG für die PV. • 43 x 2% = 86% 43 x 1,78% = 76.54% • 3 x 3% = - 9% 3 x 4,2% = -12,6 % • Pensionsbemessung 77% Pensionsbemessung 64% • HBG 2007 € 3840,- • Aufgewertete HBG letzte 10 Jahre € 3.478,- letzte 19 Jahre € 3.238,56 • 3.478,- x 77% = 2678,06 3238,56 x 64% = 2072.68 • 2678,06 : 3844,- = 69% 2072,68 : 3844,- = 54% • Aber 19 Jahre Durchrechnung sind noch keine 40 Jahre!!

  6. 54,7% 46,5% 46,4% 41,9%

  7. Grundsätzliches Problem/Lösungsansatz BAV • Kosten AG € 1970,- • Bruttogehalt € 1500,- • Nach Lohnnebenkosten AN € 1230,- • Nach Steuer Nettobezug € 1112,83 Der Chef! Der Pepi! Der Pepi!

  8. Warum kann gerade BAV helfen? • Weil (fast) nirgends mehr Nutzen geboten werden kann • Einige Beispiele • Möchten Sie 15 Euro sparen und 25 Euro am Konto wieder finden? • Möchten Sie zu Ihrer Sparrate 38% staatliche Förderung bekommen? • Wäre es Interessant, um 50% mehr Zusatzpension zu bekommen als beim herkömmlichen Sparen? • Möchten Sie als Unternehmer bei einem Teil Ihrer Personalkosten bis zu 25% einsparen, ohne dass die Mitarbeiter betroffen sind? • Gibt es das steuerfreie Einkommen? Ja, das gibt es, zumindest für einen bestimmten Betrag!

  9. Spezialthemen der BAV • Abfertigungsauslagerung nach RZ 3369 a • Kritische Einflussfaktoren durch unterschiedliche Parameter in den Angeboten der Versicherungen für Firmenpensionen auf Prämien, Rückstellungen und Liquidität • Auswirkungen von Änderungen bei Gewinnbeteiligungen, Sterbetafeln und Zinsen auf die Liquidität von Pensionszusagen

  10. Auslagerung von Abfertigungsansprüchen nach EStR 2000 RZ 3369a

  11. 5 Möglichkeiten der Abfertigungsvorsorge: Fortsetzung des bisherigen Systems RST mit 100% Abfertigungs- Rückdeckung Auslagerung in eine Direkt- versicherung „Einfrieren“ der Altansprüche und Beitrags- zahlung in MVK Übertragung in eine MVK RST- Bildung RST ins EK RST- Bildung RST ins EK

  12. Inhaltsverzeichnis • Was ist eine Auslagerungsversicherung ? • Gesetzliche Bestimmungen der Auslagerungsversicherung • Die Auslagerungsversicherung in der Praxis (mit Offertbeispiel) • Zusammenfassung

  13. 1. Was ist eine Auslagerungsversicherung ? • Alternative zur herkömmlichen Abfertigungsrückdeckungs-Versicherung (auch eine Auslagerung für einzelne Mitarbeiter möglich) • Das Unternehmen lagert die Abfertigungsansprüche (alt) an eine Versicherung aus (befreit den AG nicht von den Abf.Verpflichtungen) • Ist eine Direktversicherung (wie § 3) mit „unwiderruflicher Zweckwidmung“ • Besonderheiten: • keine Versicherungssteuer • keine Schuldübertragungsgebühr wenn ohne Risiko • keine Aktivierung in der Bilanz

  14. 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen • Vorsorge für Abfertigung ist im § 14 EStG geregelt • für Abfertigungsverpflichtungen kann eine Rückstellung in Höhe von 45 % der fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden – für Mitarbeiter die 50 Jahre sind 60 % • Vorsorge in den Unternehmen nicht mehr vorgeschrieben • Rückstellungen • Wertpapierdeckung • Was sind fiktive Abf.Verpflichtungen ? • Jener Abfertigungsbetrag, der bei Auflösung zu bezahlen wäre

  15. 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen • Beispiel für die Bildung von Rückstellungen in der Bilanz • Muster Maxi, geboren am 15.03.1971 • Jahresgehalt: EUR 35.000 • Firmeneintritt: 01.01.2000 • Rückstellungsberechung: • Muster Maxi ist 35 Jahre alt und seit 6 Jahren in der Firma  Abf.Ansp. 3/12 von EUR 35.000 = EUR 8.750 (ist der fiktive Abfertigungsanspruch) • Rückstellung: EUR 8.750 * 0,45 = EUR 3.937,50

  16. 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen • Welche Unternehmen können auslagern ? • Bilanzierende Unternehmen • Einnahmen- Ausgaben-Rechner • Was gilt bei der Auslagerungsversicherung als Betriebsausgabe ? • Verwaltungskosten sind uneingeschränkt Betriebsausgabe • Prämie an Versicherung sind nur bis zur Höhe der fiktiven Rückstellung Betriebsausgabe • Besonderheit für die Prämien an den Versicherer: • für Unternehmen die bisher eine Vorsorge für Abf. getroffen haben (Rückstellungen gebildet haben), hat die Erstprämie an den Versicherer gleich der fiktiven Rückstellung zu sein

  17. 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen • Besonderheiten für die Prämien an den Versicherer (Fortsetzung) • für Unternehmen die bisher keine Vorsorge getroffen haben, hat die Beitragsleistung an den Versicherer in 5 Jahresschritten den fiktiven Rückstellungen zu entsprechen (Verteilung der fiktiven Rückstellungen auf 5 Jahre) • Prämienzahlungen die über die Bildung der fiktiven Rückstellungen hinausgehen, sind einem Aktivposten zuzuführen der zum Zeitpunkt der Abfertigungszahlung aufzulösen ist • Der Aktivposten ist für jeden Mitarbeiter individuell zu führen • Übersteigt die Zuführung der fiktiven Abfertigungsrückstellung die Prämie an den Versicherer, kann die Differenz gewinnmindernd (als Aufwand) geltend gemacht werden

  18. 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen • Zu jedem Bilanzstichtag sind für jeden Mitarbeiter folgende Daten aufzuzeichnen und evident zu halten: • die Versicherungsprämie an die Versicherung abzüglich der Verwaltungskosten • die gemäß § 14 EStG 1988 fiktiv zulässige Rückstellung • einen allfälligen Aktivposten • Anfangsbestand, Veränderung und Endstand eines Aktivpostens • Höhe des versicherungsvertraglichen Deckungserfordernisses laut Punkt 2 • Wert der Versicherung (Rückkaufswert bzw. Wert des Vertrages bei vorzeitiger Inanspruchnahme wegen Fälligkeit der Abfertigungsverpflichtungen) • Diese Daten sind im Anhang anzuführen !

  19. 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen • Der Arbeitgeber hat die AN über die Auslagerung der Abfertigungsansprüche zu informieren und dass sich daraus folgende Konsequenzen ergeben: • Der Abfertigungsanspruch des AN gegenüber den AG bleibt unberührt • Primärschuldner ist der Versicherer  falls aus der Versicherung zu wenig ausbezahlt wird, muss der AG (Sekundärschuldner) den Rest bezahlen

  20. 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen • Auszahlung der Auslagerungsversicherung • Da es sich um eine Direktversicherung (unwiderrufliche Zweckwidmung) handelt, hat die Auszahlung der Abfertigung durch die Versicherung direkt an den Arbeitnehmer zu erfolgen  ACHTUNG: Versicherer ist Primärschuldner, AG ist Sekundärschuldner + der Arbeitgeber haftet für den Abzug der Sozialversicherung und der Lohnsteuer (6%) • Alternativ dazu, kann das Unternehmen die Abfertigungszahlungen direkt an den Arbeitnehmer leisten, wobei aber dann der Arbeitnehmer seine Ansprüche aus der Versicherung an das Unternehmen abtritt

  21. 3. Die Auslagerungsversicherung in der Praxis • Was bedeutet die Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben für das Unternehmen ? • Welche Voraussetzungen muss ein Auslagerungsangebot erfüllen, um dem Unternehmer eine „saubere“ Lösung anbieten zu können ? • Welche Lösung muss ein guter Versicherer anbieten?

  22. 3. Die Auslagerungsversicherung in der Praxis • Was bedeutet die Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben für das Unternehmen ? • Das Unternehmen muss für eine Vielzahl von Daten pro MA und für das gesamte Unternehmen führen (z.B. Aktivposten pro MA, Verwaltungskosten, usw.) obwohl Abfertigung ausgelagert ist. • Handelsrechtliche Rückstellungen (Unterschiedsbetrag zwischen handlsr. Rst. und Guthaben beim Versicherer) verbleiben im Unternehmen und sind auch weiter in der Bilanz ersichtlich (laut Fachgutachten des Fachsenats für Handelsrecht und Revision, 09.01.2002)

  23. 3. Die Auslagerungsversicherung in der Praxis • Welche Voraussetzungen muss ein Auslagerungsangebot erfüllen, um dem Unternehmer eine „saubere“ Lösung anbieten zu können? • Offert sollte Einmalprämie bzw. Verteilung der Rückstellung auf 5 Jahre berücksichtigen • Offert sollte alle gesetzlich vorgeschriebenen Daten liefern (Aktivposten, Verwaltungskosten, usw.) • Offert sollte für das gesamte Unternehmen die steuerlichen und liquiditätsmäßigen Auswirkungen darstellen

  24. 3. Die Auslagerungsversicherung in der Praxis • Zusätzliches Service: • Vergleich zwischen Verbleib der Rückstellungen im Unternehmen zu Auslagerung • Graphische Darstellung • Finanzmathematische Barwertberechnung

  25. Das Problem: • Finanzierbarkeit der Übertragungskosten • Abfertigung in fernen Zeiten nicht abschätzbar

  26. Das Chefgespräch Auslagern Zuwarten Die Lösung

  27. 4. Zusammenfassung • Auslagerungsversicherung ist eine attraktive Möglichkeit neben der Rückdeckungsversicherung für Abfertigung Alt vorzusorgen • Keine Aktivierung • Keine Versicherungssteuer • Keine Schuldübertragungsgebühr (ohne Risiko) • Gesetzliche Besonderheiten müssen beim Beratungsgespräch beachtet werden • Die Konsequenzen für das Unternehmen in der Bilanz individuell mit dem Steuerberater herausarbeiten • Für den Verkauf ist ein Angebot notwendig, das alle gesetzlichen Kriterien erfüllt

  28. Die Tricks und Fallen in den Angeboten für Direkte Leistungszusagen • Kritische Einflussfaktoren durch unterschiedliche Parameter in den Angeboten der Versicherungen für Firmenpensionen auf Prämien, Rückstellungen und Liquidität • Auswirkungen von Änderungen bei Gewinnbeteiligungen, Sterbetafeln und Zinsen auf die Liquidität von Pensionszusagen

  29. Die Direkte Leistungszusage

  30. Unternehmens-Aufwand gesparte KÖSt SPAREN VS Kapital SV - AG SV - AG LNK oder LNK SV - AN geänderte Bedingungen wirken hier wie da! Herkömmliches Sparen BRUTTO Der Nutzen einer Pensionszusage SV - AN Pensionszusage WP EST EST BS NETTO SPAREN ergibt VS Rente SPB

  31. Kapital € 400.000,- Heute Zusage, dass ab Pensionsantritt eine ll. Pension von z.B. € 2000,- fällig wird Rückdeckungsversicherung - kann auch Wertpapiere ersetzen! Sinn macht, fehlende Liquidität anzusparen und Risiken auszulagern Liquidität wird komplett durch Rückdeckungsversicherung angespart! Keine Köst vom Rückgestellten Betrag z.B. 25% von 300.000,- = € 75.000,-! Rückstellung Wertpapierdeckung gem. § 14 EStG Heute € 2000,- Pension

  32. Die Finanzierung der Liquidität: • Durch die Rückstellungen (aber nur fiktiv) • Durch die Wertpapiere • Durch die Rückdeckungsversicherung - Garantierter Zinssatz - Damit garantierte Ablaufleistung - Plus Gewinnbeteiligung • Wertpapiere und/oder RD Versicherung ergeben den notwendigen Kapitalbedarf zum Pensionsantritt

  33. Kapital muss vorhanden sein! Ableben Berufsunfähigkeit Sinn macht eine Witwen/Waisenpension! Das bedeutet: Sinn macht, eine BU – Pension! Das bedeutet: Rückstellung Wertpapierdeckung Heute € 2000,- Pension Während der Anwartschaft bedrohen Risken den Begünstigten und seine Familie

  34. Finanzierung der Risikofaktoren: • Durch entsprechende Versicherungen • Vorteil: Prämien sind Betriebsausgabe, es fallen aber keine sonstigen Steuern oder Kosten an • Damit ist die Finanzierung einer Risikoabsicherung über eine BAV Lösung die mit Abstand günstigste Lösung.

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