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Stellvertretung; 1002 ff ABGB

19 April 2012. Barta: Zivilrecht online . Indirekte Stellvertretung. Definition = Handeln im eigenen Namen, wenn auch auf fremde Rechnungauch: mittelbare, unechte, verdeckte StellvertretungEs erfolgt keine Offenlegung:daher treten auch keine (unmittelbaren) Rechtsfolgen beim Vertretenen einvielm

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Stellvertretung; 1002 ff ABGB

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Presentation Transcript


    1. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Stellvertretung; 1002 ff ABGB Definition = rechtswirksames rechtsgeschftliches Handeln fr andere zB Stellvertretung fr Kaufvertragsabschlu oder Offertstellung zum Unterschied von blo tatschlichem Handeln fr andere Vertretungsmacht = (rechtliches) Handeln-Knnen (nicht Mssen !) fr andere, hier: einen Vertretenen Betrifft Auenverhltnis gegenber Dritten Begrndung der Vertretungsmacht durch: Rechtsgeschft = Vollmacht Statuten / Gesellschaftsvertrag Gesetz: zB Eltern als gesetzliche Vertreter Richter: zB Sachwalterschaft

    2. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Indirekte Stellvertretung Definition = Handeln im eigenen Namen, wenn auch auf fremde Rechnung auch: mittelbare, unechte, verdeckte Stellvertretung Es erfolgt keine Offenlegung: daher treten auch keine (unmittelbaren) Rechtsfolgen beim Vertretenen ein vielmehr wird der Vertreter aus dem Rechtsgeschft selber berechtigt u verpflichtet u mu die Rechtsfolgen (mittels eines weiteren Rechtsgeschfts) auf den Vertretenen bertragen Fall der Ermchtigung: Folie Beispiele: Kommissionsgeschft ( 383 HGB) oder Liegenschaftserwerb durch einen Strohmann

    3. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Indirekte Stellvertretung (Graphik)

    4. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Direkte Stellvertretung Die Rechtsordnung gestattet rechtlich wirksames Handeln fr andere (insbes Verpflichtungen!) nur unter bestimmten Voraussetzungen: 1. Vorliegen von Vertretungsmacht zB Vollmacht: Handeln in fremdem Namen und auf fremde Rechnung Vertretungsmacht mu stets von dem stammen, der vertreten werden soll; mittelbare Selbstverpflichtung 2. Offenlegungsgrundsatz: erkennbares Handeln in fremdem Namen fr eine/n andere/n VertreterIn mu sich als solche/r zu "erkennen" geben

    5. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Direkte Stellvertretung (Graphik)

    6. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Moderne direkte oder offene Stellvertretung

    7. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Die Vollmacht Ist die einseitige, empfangsbedrftige Willenserklrung des Machtgebers/VN gerichtet an: Stellvertreter/Machthaber/VT; sog Innenvollmacht Dritte/ffentlichkeit; sog Auenvollmacht Sie wird mit Zugang wirksam Vollmacht = rechtsgeschftlich eingerumte Vertretungsmacht Grundstzlich formfrei mndlich wie schriftlich, ausdrcklich (zB Prokura 48 Abs 1 HGB) oder konkludent/schlssig ( 863, 1029, 1030 ABGB) Vollmacht wirkt im Auenverhltnis (= Verhltnis zum Dritten) und beinhaltet ein rechtliches Knnen Zum Unterschied von Auftrag und Ermchtigung

    8. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Vollmachtserteilung Ausdrcklich oder schlssig/stillschweigend; 863 ABGB Flle gesetzlich geregelter stillschweigender Vollmacht: Verwaltungsvollmacht: 1029 ABGB; 54 HGB Beispiele: -Hausverwalter kann Zins kassieren, kndigen oder Instandhaltungsarbeiten vergeben; - 96: Schlsselgewalt der Ehefrau Ladenvollmacht: 1030, 1031 ABGB; 56 HGB Beispiele: - Inkassovollmacht eines/r Kellners/in oder Tankwarts; - Telefonischer Vertragsschluss durch Angestellte; - SZ 53/37 [1980]: Angestellter Autoverkufer gilt im Zweifel als ermchtigt, fr Unternehmer einen Kaufvertrag ber Kfz unter Inzahlungsnahme eines Gebrauchtwagens des Kufers abzuschlieen Art 8 Nr 9 der 4. hr EVO: berbringer einer Quittung gilt als ermchtigt, die Leistung in Empfang zu nehmen Duldungs- und Anscheinsvollmacht

    9. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Abgrenzung der Stellvertretung von hnlichen Gebilden Bote: bermittelt fremde WE (der StellV eine eigene) ist bloes bermittlungsinstrument ("Werkzeug"); wie Brieftaube oder Hund; Stellvertreter mu wenigstens beschrnkt geschftsfhig sein; anders Bote Treuhnder: handelt in eigenem Namen, aus eigenem Recht heraus; freilich gebunden durch die Treuhandabrede, also durch fremdes Interesse Vermittler: leistet blo Vorarbeiten zum Abschlu von RGn/Vn, schliet aber nicht selber ab! zB: Immobilien- oder Versicherungsmakler; Zivil- oder Handelsmakler Beachte: Stellvertretung gibt es nur bei rechtmigen Akten, nicht bei Delikten! Das StrafR kennt aber zB die Mittterschaft; vgl 12 StGB: "Nicht nur der unmittelbare Tter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt

    10. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Ermchtigung / Auftrag / Stellvertretung Ermchtigung = (rechtliches) Handeln Drfen ist (wie die Vollmacht) einseitiges Rechtsgeschft, berechtigt Ermchtigten auf fremde Rechnung zu handeln, ohne ihn zu verpflichten betrifft Innenverhltnis (wirkt inter partes) Auftrag = (rechtliches) Handeln Sollen (iS von Mssen) = Vertrag (= zweiseitiges Rechtsgeschft): es besteht neben der Berechtigung auch eine Verpflichtung zum Handeln auf Rechnung des Auftraggebers; vgl 1002: Bevollmchtigungsvertrag betrifft Innenverhltnis (wirkt inter partes) Unterscheide davon: Vertretungsmacht = (rechtliches) Handeln Knnen betrifft Auenverhltnis

    11. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Vollmacht - Ermchtigung - Auftrag Vollmacht = (rechtliches) Handeln-Knnen betrifft Auenverhltnis Vollmacht = rechtsgeschftliche Begrndung von Vertretungs-macht; Handeln in fremdem Namen und auf fremde Rechnung Ermchtigung = (rechtliches) Handeln-Drfen Ermchtigte werden durch einseitige WE berechtigt in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung zu handeln keine Zustimmung des Ermchtigten ntig betrifft Innenverhltnis = indirekte Stellvertretung ! Auftrag = (rechtliches) Handeln-Sollen (iS von Mssen) Vertrag (zweiseitiges RG); verpflichtet Beauftragte zu rg Handeln auf Rechnung des Auftraggebers betrifft (aber nur) Innenverhltnis BevollmchtigungsV: Diktion des ABGB: 1002 = Verbin-dung von Auftrag und Vollmacht (in einem einheitlichen Vertrag) !

    12. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Treuhand/TH Gesetzlich nicht geregelt ? Geschpf der Praxis Personen: Treugeber/TG und Treuhnder/TH Aus Treuhandvertrag entsteht Treuhandverhltnis Ein TH bt (eigene) Rechte im eigenen Namen, aber im Interesse des TG aus "TH kann mehr als er darf " ? Rechtsberschu im unbeschrnkten Auenverh ? im Innenverhltnis Beispiele: - RA wird von K u VK zur Abwicklung eines Liegenschafts(ver)kaufs beauftragt; - Steuerberater bergibt sein "Bro" fr die Zeit seiner politischen Ttigkeit an TH Beachte den Unterschied zur direkten Stellvertretung: TH handelt in eigenem ? Stellvertreter in fremdem Namen

    13. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Vertreter ohne Vertretungsmacht Sog Falsus procurator oder kurz Falsus; 1009, 1016 Verschiedene Mglichkeiten: (berhaupt) keine Vertretungsmacht Vertretungsmacht (mittlerweile) erloschen berschreitung (vorhandener) Vertretungsmacht Rechtsfolgen nach ABGB: Falsus mu Rechtsgeschft gegen sich gelten lassen, wenn anderer das will; allgemeine Verschuldenshaftung - Erfllung oder Erfllungsschaden Geschftsherr kann Rechtsgeschft nachtrglich genehmigen; sog Ratihabition

    14. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online HGB: Art 8 Nr 11 EVHGB; - BGB-Regelung Wer als VT ein Handelsgeschft geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine VT-Macht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfllung oder zum Schadenersatz verpflichtet, wenn der VN die Genehmigung des V verweigert" - Kannte der Falsus den Mangel nicht, haftet er (nach HR) nur fr den Vertrauensschaden

    15. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Duldungs- oder Anscheinsvollmacht Grundgedanke der 1029 - 1031 ABGB (= gesetzliche Flle stillschweigend erteilter Vollmacht) wird ber den dort geregelten Bereich hinaus angewandt: Vertretener duldet und erweckt dadurch den Anschein, da die Vollmacht von ihm ausgeht, also eine Art uerer Tatbestand einer Vollmachtserteilung vorliegt und der Vertretene nicht widerspricht dann wird das Vertreter-Verhalten dem Vertretenen zugerechnet Unbedingte Voraussetzung: Anscheinswirkung mu auf den Vertretenen selbst zurckgehen und nicht nur auf Vertreter: Dritte vertrauen demnach auf eine stillschweigende Zustimmung des Vertretenen!

    16. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Duldungs- oder Anscheinsvollmacht: Beispiele SZ 27/277 [1954]: Hofmeister eines Klosters verkauft Pferdehndler 2 Schlachtpferde, die dieser nicht zahlt, wozu er aber idF verurteilt wird. Spter treffen sich beide im Gasthaus und schlieen Vergleich (ber Judikatschuld von 5.500,- S) und einigen sich auf 4.500,- S + 1 Liter Wein - Kloster will Vergleich nicht gelten lassen, setzt sich aber nicht durch - OGH nimmt (Anscheins)Vollmacht des Hofmeisters an HS 5088 [1965]: Bauherr bertrgt befugtem Architekten die Ausfhrung eines Hausbaus, er setzt ueren Tatbestand typischen Charakters; er erweckt bei gutglubigen Dritten nach der Verkehrssitte den Eindruck, der Architekt sei ... auch als Machthaber des Bauherrn anzusehen und daher zum Abschlu einschlgiger Rechtsgeschfte berechtigt EvBl 1971/20 [1970]: Architekt fhrt im Auftrag des Akademischen Senates Planungsarbeiten zum Bau der Mensa in Innsbruck durch; Ministerium lehnt Zahlung des Honorars ab - OGH: Keine Anscheinsvollmacht des Akademischen Senates/ Rektors

    17. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Sog unternehmensbezogene Geschfte Hier handelt jemand offenkundig / erkennbar fr einen anderen, zB fr ein bestimmtes Unternehmen oder wie in JBl 1976, 40 ein Hausverwalter fr eine Miteigentumsgemeinschaft Frage:Haftet Kontrahierender (zB Hausverwalter, Geschftsfhrer) selbst oder das dahinterstehende Unternehmen, wenn nicht (ausdrcklich) offengelegt wurde, fr wen der Vertreter abschliet? Bedeutung: passive Klagslegitimation Rspr: Vertrauensprinzip verlangt nicht immer strenge Offenlegung; so nicht bei Offenkundigkeit Bei Tuschung ? Haftung des Kontrahierenden hnliches gilt fr: Geschfte fr den, "wen es angeht" Vlliger Verzicht auf Offenlegung: va beim Barkauf, zB Einkauf fr Freundin; trotzdem unmittelbare Vertretungswirkung (zB Eigentumserwerb, Schadenersatz- oder Gewhrleistungsansprche)

    18. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online JBl 1976, 40 1002 ff u 863 ABGB: Ein Geschft in fremdem Namen liegt auch vor, wenn die Person des Vertretenen bei Vertragsschlu nicht genannt wird, aber die Stellvertretungsabsicht aus den Umstnden klar hervortritt. Vertrge, die ein Hausverwalter, der sich als solcher deklariert, in dieser Eigenschaft ber Hausreparaturarbeiten schliet, sind daher im Namen des Hauseigentmers geschlossen Klger= Dachdeckerunternehmen Beklagter= Hausverwalter Klagebegehren: Zahlung der Hausreparaturkosten Sachverhalt: Telefonische Auftragsvergabe zur Reparatur verschiedener Huser als "Hausverwaltung S." blich, daher Vertretungsverhltnis aus den Umstnden erkennbar. Jeweilige Hauseigentmer waren leicht zu erfahren Urteil: Klagsabweisung wegen mangelnder Passivlegitimation

    19. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Sog Insichgeschft: Selbstkontrahieren Hier schliet eine Person (als Vertreter) mit sich selbst einen Vertrag (indem sie in 2 verschiedenen Rollen auftritt) Person vertritt sich selbst u ist Vertreter eines andern zB Kommissionr Selbstkontrahieren widerspricht (an u fr sich) dem Wesen des Vertrages: Gefahr der Interessenkollision Deshalb nur zulssig, wenn: Machtgeber zustimmt oder genehmigt oder die Interessen des/r Vertretenen dadurch nicht gefhrdet werden Beispiel: Eltern beschenken eigene Kinder Unterscheide vom Selbstkontrahieren die Doppelvertretung; zB Anwalt vertritt beide Vertragsteile Nicht zu verwechseln mit (Brsen-)"Insidergeschft"

    20. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Man kann seinen Willen nicht nur ausdrcklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen; sondern auch stillschweigend durch solche Handlungen erklren, welche mit berlegung aller Umstnde keinen vernnftigen Grund, daran zu zweifeln, brig lassen. In bezug auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen ist auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebruche Rcksicht zu nehmen. 863 ABGB

    21. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Bevollmchtigungsvertrag. Der Vertrag, wodurch jemand ein ihm aufgetragenes Geschft im Nahmen des Andern zur Besorgung bernimmt, heit Bevollmchtigungsvertrag. 1002 ABGB

    22. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Der Gewalthaber ist verpflichtet, das Geschft seinem Versprechen und der erhaltenen Vollmacht gem, emsig und redlich zu besorgen, und allen aus dem Geschfte entspringenden Nutzen dem Machtgeber zu berlassen. Er ist, ob er gleich eine beschrnkte Vollmacht hat, berechtigt, alle Mitteln anzuwenden, die mit der Natur des Geschftes nothwendig verbunden, oder der erklrten Absicht des Machtgebers gem sind. Ueberschreitet er aber die Grnzen der Vollmacht; so haftet er fr die Folgen. 1009 ABGB

    23. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Ueberschreitet der Gewalthaber die Grnzen seiner Vollmacht; so ist der Gewaltgeber nur in so fern verbunden, als er das Geschft genehmigt, oder den aus dem Geschfte entstandenen Vortheil sich zuwendet. 1016 ABGB

    24. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Ist die Vollmacht nicht schriftlich gegeben worden; so wird ihr Umfang aus dem Gegenstande, und aus der Natur des Geschftes beurtheilet. Wer einem Andern eine Verwaltung anvertraut hat, von dem wird vermuthet, da er ihm auch die Macht eingerumt habe, alles dasjenige zu thun, was die Verwaltung selbst erfordert und was gewhnlich damit verbunden ist. (. 1009). 1029 ABGB

    25. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Gestattet der Eigenthmer einer Handlung, oder eines Gewerbes seinem Diener oder Lehrlinge, Waaren im Laden oder auer demselben zu verkaufen; so wird vermuthet, da sie bevollmchtigt seyn, die Bezahlung zu empfangen, und Quittungen dagegen auszustellen. 1030 ABGB

    26. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Die Vollmacht, Waaren im Nahmen des Eigenthmers zu verkaufen, erstreckt sich aber nicht auf das Recht, in seinem Nahmen Waaren einzukaufen; auch drfen Fuhrleute weder den Werth der ihnen anvertrauten Gter beziehen, noch Geld darauf anleihen, wenn es nicht ausdrcklich in Frachtbriefen bestimmt worden ist. 1031 ABGB

    27. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Prokura und Handlungsvollmacht. Die Prokura kann nur von dem Inhaber des Handelsgeschfts oder seinem gesetzlichen Vertreter und nur mittels ausdrcklicher Erklrung erteilt werden. Die Erteilung kann an mehrere Personen gemeinschaftlich erfolgen (Gesamtprokura). 48 HGB

    28. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehrigen Art von Geschften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehriger Geschfte ermchtigt, so erstreckt sich die Vollmacht (Handlungsvollmacht) auf alle Geschfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschfte gewhnlich mit sich bringt. Zur Veruerung oder Belastung von Grundstcken, zur Eingebung von Wechselverbindlichkeiten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozefhrung ist der Handlungsbevollmchtigte nur ermchtigt, wenn ihm eine solche Befugnis besonders erteilt ist. Sonstige Beschrnkungen der Handlungsvollmacht braucht in Dritter nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen mute. 54 HGB

    29. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermchtigt zu Verkufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewhnlich geschehen. 56 HGB

    30. 20 April 2012 Barta: Zivilrecht online Kommissionsgeschft. Kommissionr ist, wer es gewerbsmig bernimmt, Waren oder Wertpapiere fr Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen. 383 HGB

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