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5 Jahre BehiG - 5 Jahre EBGB. Übersicht. Rechtlicher Rahmen Das EBGB Finanzhilfen zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Diskussion. Rechtlicher Rahmen. Diskriminierungsverbot, Art. 8 Abs. 2 BV Gesetzgebungsauftrag, Art. 8 Abs. 4 BV
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Übersicht • Rechtlicher Rahmen • Das EBGB • Finanzhilfen zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen • Diskussion
Rechtlicher Rahmen • Diskriminierungsverbot, Art. 8 Abs. 2 BV • Gesetzgebungsauftrag, Art. 8 Abs. 4 BV • Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) • In Kraft seit 1.1.2004 • Gibt u.a. Anspruch auf Beseitigung von Hindernissen • beim Zugang zu Bauten und Anlagen • bei der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs • bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Gemeinwesen • Schranken: Verhältnismässigkeitsprinzip
Aufgaben des EBGB • Als Fachstelle des Bundes die Gleichstellung umsetzen • Die Öffentlichkeit über die Gleichstellung informieren • Behörden und Private bei der Gleichstellung beraten • Mit Fachstellen und Behörden zusammenarbeiten • Programme/Projekte zur Förderung der Integration durchführen und unterstützen
Stossrichtung „Mainstreaming“ • Themenhalter! • Fachstelle • Koordinationsgefässe • Gleichstellung zum Kerngeschäft von betroffenen Stellen machen. • Top down • Konkrete Vorgaben • Thema beständig sichtbar machen, auch losgelöst von konkreten Geschäften • Kenntnisse vermitteln
Ziele der Finanzhilfen Förderung der Integration/Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erproben von neuen Wegen der Gleichstellung von Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen
Gesetzliche Grundlagen der Finanzhilfe • Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3) • Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV; SR 151.31) • Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1)
Rahmenbedingungen • Kredit von ca. 2 Mio CHF/Jahr • Pro Jahr ca. 50 Gesuche • Bewilligungsquote ca. 2/3
Beurteilungskriterien formal Thema: Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Trägerschaft: Staatliche und nichtstaatliche Organisationen, die gesamtschweizerisch oder sprachregional tätig sind, Kantone oder Gemeinden Angemessene Eigenleistung: wird erbracht Gesuchsunterlagen termingerecht + vollständig (Termine: 15. September, Kleinprojekte jederzeit)
Beurteilungskriterien inhaltlich Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Innovation: etwas Neues oder Weiterführendes Nachhaltigkeit: Weiterführung/Weiterwirkung nach Projektabschluss Einbezug von Menschen mit Behinderungen Evaluation
Nicht unterstützt werden können • Strukturen • Wiederkehrende Aktivitäten ohne nennenswerte Neuerungen
Gesuchsunterlagen umfassen… • Projektdeckblatt • Gesuchsformular • Zeitplan • Budget + 3 Einzahlungsscheine • Nach Möglichkeit: • Unterlagen zur Trägerschaft • Konzept
Ablauf der Projekteingabe • (termingerechte) Eingabe • EBGB prüft, ob Kriterien eingehalten werden • Vorbereitung Entscheid • Entscheid durch Eidg. Departement des Innern • Schriftliche Mitteilung Entscheid an Projekt (anfechtbare Verfügung) • = Total ca. 2 Monate
Projektbeispiele • Kultur: Verbesserung der Zugänglichkeit von Veranstaltungen (z.B. Theater; Festivals; Museen) • Jugend: Broschüre „Lager und Events für Alle“ mit Infos für Jugendverbandsleitende; • Sport: nationale Velovermietung von Spezialvelos via Rent-a-Bike; slow up; • Arbeit: Call Center für blinde, sehbehinderte und sehende Mitarbeitende • http://www.edi.admin.ch/ebgb/ Finanzhilfen>unterstützte Projekte
Gut zu wissen… Das EBGB beratet bei Fragen und Unklarheiten Projektskizzen und Entwürfe dürfen gerne jederzeit eingereicht werden Die Mitarbeitenden des EBGB haben keine Entscheidungskompetenz bereiten die Entscheide vor und begründen diese gegenüber der entscheidenden Instanz