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Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen

Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde (KESB) des Familiengerichts Aarau Aufgaben / Abläufe / Kompetenzen. Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen. Sichten der eingegangen Meldungen und Anträge Beurteilung des Gefährdungspotenzials.

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Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen

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Presentation Transcript


  1. Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde (KESB) des Familiengerichts AarauAufgaben / Abläufe / Kompetenzen

  2. Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen • Sichten der eingegangen Meldungen und Anträge • Beurteilung des Gefährdungspotenzials

  3. Entscheid: Durchführung eigener Abklärungen (Augenschein, Befragungen) • Entscheid: Erteilung + Instruktion Abklärungsaufträge an Dritte / Gutachten • Beurteilung der eingegangen Abklärungsergebnisse

  4. Beurteilung des Gefährdungspotentials • Eigene Abklärungen • Anhörung der Betroffenen, sofern notwendige Zeit dazu vorhanden • Entscheid / Verfügung von Sofortmassnahmen

  5. Durchführung von Erstgesprächen + Anhörungen • Kontaktaufnahme, Erstgespräche und Anhörungen mit betroffenen Personen • Gewährung rechtliches Gehör > Anhörung der Betroffenen vor Entscheidfällung

  6. Entscheidfindung und Verfügung von Massnahmen • Aufgrund der vorliegenden Fakten Entscheidfindung und Verfügung der behördlichen Massnahmen • Welche Massnahmen sind notwendig, angemessen und verhältnismässig

  7. Ernennung der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers • Formulierung der konkreten massgeschneiderten Aufgaben der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers • Festlegung Frist der Berichterstattung

  8. Festlegung der Mandatsträgersentschädigung • Festlegung der Kostennoten

  9. Entscheidfindung und Verfügung von FU • Durchführung von Verhandlungen bei Verlängerung von ärztlich angeordneten FU vor Ort • Entscheid und Verfügung von Verlängerung des FU • Entscheid/ Genehmigung von stationären und ambulanten Nachsorgemassnahmen nach FU

  10. Bearbeiten von Massnahmen von Gesetzes wegen • Hinterlegung und Herausgabe von Patientenverfügungen • Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen • Überprüfung der Eignung vorsorgebeauftragter Personen und deren Instruktion • Überprüfung und Genehmigung bewegungseinschränkender Massnahmen

  11. Überprüfung der Eignung von Mandatsträgerin/Mandatsträger bei betroffenen schutzbedürftigen Personen die unter altem Recht unter erstreckte elterliche Sorge gestellt wurden. • Überprüfung und Beurteilung der unter altem Recht verfügten Massnahmen > Überführung ins neue Recht

  12. Genehmigung zustimmungspflichtiger Geschäfte • Genehmigung aller zustimmungspflichtiger Geschäfte gemäss Art. 416 ZGB

  13. Instruktion und BeratungAufsicht und Controlling • Instruktion und Beratung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger • Aufsicht und Controlling über die verfügten laufenden Massnahmen • Abklärungen/ Entscheid zu Beschwerden gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

  14. Weitere Aufgaben • Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Behörden • Pikettdienst gesamtkantonal

  15. Besondere Herausforderungen • Echte Interdisziplinarität der Fachbehörde erfordert klare Ablaufprozesse und klare Strukturen betreffs Aufgaben und Kompetenzen • Kommunikation / Umgang mit betroffenen Schutzbedürftigen ist Neuland für Gerichtswesen

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