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IIZ? Was ist das überhaupt ?. Interinstitutionelle Zusammenarbeit heisst Koordination von Komplexfällen . Koordiniertes Miteinander im Dienst der betroffenen Menschen und koordinierte Bemühungen aller Institutionen, die Ausgliederung aus dem Erwerbs- und Gesellschaftsleben zu verhindern .
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IIZ? Was ist das überhaupt ?
Interinstitutionelle Zusammenarbeit heisst Koordination von Komplexfällen. Koordiniertes Miteinander im Dienst der betroffenen Menschen und koordinierte Bemühungen aller Institutionen, die Ausgliederung aus dem Erwerbs- und Gesellschaftsleben zu verhindern. IIZ Klienten sind grundsätzlich schwieriger zu vermitteln. Sie laufen Gefahr, in unseren Versicherungssystemen von einem zum anderen abgeschoben zu werden. Um das zu verhindern, wurde in den letzten Jahren zwischen Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufs- und Studienberatung, Pro Infirmis und diversen Sozialdiensten eine Zusammenarbeit aufgebaut, die eine koordinierte Eingliederung ermöglicht.
Ausgangslage im Kanton • Die IIZ-Koordinationsstelle existiert seit Oktober 2009 • Geführt vom IIZ-Koordinator (80%) • bis Ende 2012 angegliedert beim Amt für Arbeit • seit 2013 bei der IV-Stelle • Neubesetzung der Stelle ab Januar 2013
Bedarfsabklärung Jan. 2013 bei den Institutionen für zukünftiges IIZ: • ganz grundsätzlich: Der Einsatz eines IIZ-Koordinators wird weiterhin gewünscht - Komplexfälle wären vorhanden • wenig administrativer Aufwand / unbürokratisch • wenn möglich Fallführung ohne Casenet • Bedarfsorientiertes Vorgehen = Kein Anmeldezwang!
Neu: IIZ-Meldung • Meldung durch Institution z.B. Sachbearbeiter, RAV-Berater, IV-Berater, Sozialarbeiter, Fürsorgesekretär etc. • Telefon, E-Mail, Besprechung (kein Formular) • in dieser Phase noch ohne Klient • Vorabklärung im Netzwerk • Fragen: Was ist bereits passiert? Inwieweit muss ein vertiefter IIZ-Prozess stattfinden? • Evtl. findet bereits in diesem Schritt eine Klärung satt = keine weiteren Schritte IIZ • * Eine Vorabklärung findet immer statt!
Meldekriterien Der Klient ist bei mind. 2 Institutionen angemeldet Anmeldung bei einer Institution, aber eine Anmeldung bei einer zweiten ist unmittelbar geplant/droht Der Klient findet sich mit den verschiedenen Institutionen nicht zurecht, bzw. ist mit den verschiedenen Anforderungen überfordert Es liegt eine Mehrfachproblematik vor, welche die Eingliederungschancen herabsetzt Bezüglich den Ansprüchen bei den IIZ-Partnern gibt es Fragezeichen/Unstimmigkeiten. Es besteht eine intakte Chance für eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Meldekriterien Die Meldekriterien dienen zur Orientierung und sind nicht starr anzuwenden. (Es findet in jedem Fall eine Vorabklärung statt. Diese entscheidet letztlich darüber, ob eine vertiefter IIZ-Prozess mit Anmeldung/Vollmacht durchgeführt wird. Letztlich gibt somit immer der IIZ-Koordinator grünes Licht.)
Anmeldung durch Vollmacht • Das Ausfüllen eines speziellen Anmeldeformulars ist zumeist nicht mehr notwendig • Wenn der Klient die Vollmacht ausfüllt, gilt er formell als angemeldet (wenn die obligatorische Vorabklärung bereits stattgefunden hat!) • Das Unterzeichnen der Vollmacht ist auch erst im Assessmentgespräch möglich
Kriterien für Anmeldung Die Vorabklärung ergibt, dass für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung eine Koordinierung/Prozessbegleitung durch den IIZ-Koordinator angezeigt ist.
Assessment mit Handlungsplan • rasch = zwei Wochen nach Anmeldung • Sitzungen ‘Roundtable’ bei Bedarf, aber nicht zwingend • Sitzungen nie länger als 90 Minuten / wenn möglich direkt mit dem Klienten • Umsetzung/Überwachung • Überwachung und regelmässige Infos durch den IIZ-Koordinator • Die Institutionen bleiben aktiv gemäss Ihrer jeweiligen Rolle und dem Handlungsplan • Klient bleibt zentrale Person / Case Management und Coaching durch IIZ-Koordinator
Komplementär-Beratung Koordination Coaching • Fallkoordination nach Regelkreis ‚Case Management‘ • Aufrechterhaltung des Informationenflusses zwischen den IIIZ-Partnern unabhängig von Casenet • Organisation • Moderation • akzessorisch zur Fallkoordinationstätigkeit (keine reinen Coachings) • neue Handlungsmuster erarbeiten • neue Lösungsstrategien entwickeln
Evaluation / Abschluss • Einzelfall-Evaluation nach allen Case-Management Fällen, bei welcher eine Vollmacht vorliegt • Auflösung Case-Team • Vollmacht erlischt
Vorteile für die Institutionen Informationsfluss wird durch IIZ-Koordinator sichergestellt kein Schreibaufwand für Berichte/ Anmeldungen unbürokratisches Vorgehen: Casenet fällt weg! Durch IIZ-Meldung ist eine institutionsübergreifende Fallbesprechung möglich /Aussenansicht Dienstleistungsortiertes Vorgehen … und auch wenn kein vertiefter IIZ-Prozess stattfindet: Durch die obligatorische Vorabklärung erhalten SieInformationen, welche Sie in Ihrer Arbeitweiterbringen können!
Vorteile für den Klienten Erhöhung der Eingliederungschancen durch koordiniertes Vorgehen Unterstützung /Begleitung beim Zurechtfinden mit den verschiedenen Institutionen Coaching während der Umsetzungsphase: Hilfe beim Entwickeln von neuen Handlungsmuster und Lösungsstrategien