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Jugendfeuerwehr Landkreis Bad Kreuznach

Jugendfeuerwehr Landkreis Bad Kreuznach. Konzept Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr. Stand: Oktober 2010. Abnahme Jugendflamme Stufe I.

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Jugendfeuerwehr Landkreis Bad Kreuznach

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Presentation Transcript


  1. Jugendfeuerwehr Landkreis Bad Kreuznach Konzept Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr Stand: Oktober 2010

  2. Abnahme Jugendflamme Stufe I • Die Abnahme erfolgt auf Orts- bzw. VG-Ebene durch den Jugendfeuerwehrwart/VG-Jugendfeuerwehrwart. Er kann durch weitere Wertungsrichter unterstützt werden. • Die Abnahme wird im Übungsanzug der Deutschen Jugendfeuerwehr durchgeführt. • Die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen. • Die Erfüllung der Aufgaben führt zur ersten Eintragung im Ausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr durch den Jugendfeuerwehrwart und Verleihung der Jugendflamme Stufe I (gelb, grau, grau). • Voraussetzungen: • Mindestalter 10 Jahre oder nach Eintritt • Mitglied in einer Jugendfeuerwehr • Einzelabnahme

  3. Abnahme Jugendflamme Stufe I • Aufgaben: • Zusammensetzung des Notrufs • Anfertigen von drei Knoten • Durchführung von drei einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben: • Schlauchkunde • Handhabung eines Verteilers • Handhabung des Strahlrohres im praktischen Einsatz • Aufsuchen eines Unterflurhydranten mittels eines Hinweisschildes • Sanitätsgerät aus dem Fahrzeug holen und bereitstellen • Aufgabenauswahl aus • sportlichem, • kulturellem, musikalischem, kreativem, • sozialem, • ökologischem Bereich.

  4. Abnahme Jugendflamme Stufe II • Die Abnahme erfolgt auf VG-Ebene oder Landkreisebene durch den Kreisjugendfeuerwehrwart oder den Fachbereichsleiter Wettbewerbe. Er kann durch weitere Wertungsrichter unterstützt werden. • Die Abnahme wird im Übungsanzug der Deutschen Jugendfeuerwehr durchgeführt. Die Teilnehmer haben festes Schuhwerk zu tragen. • Die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen. • Die Erfüllung der Aufgaben führt zur zweiten Eintragung im Ausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr durch den Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. Fachbereichsleiter Wettbewerbe und Verleihung der Jugendflamme Stufe II (gelb, grau, orange). • Voraussetzungen: • Mindestalter 13 Jahre • Mitglied in einer Jugendfeuerwehr • Erfolgreiche Abnahme der Jugendflamme Stufe I • Gruppenabnahme (Einzelabnahme möglich) • Anerkennung der Wertungsrichter und deren Entscheidungen

  5. Abnahme Jugendflamme Stufe II • Aufgaben: • Lösung von fünf Aufgaben aus dem Bereich Feuerwehrwissen: • Fahrzeug- und Gerätekunde • Sicherung eines Fahrzeugs mit Warndreieck, Leitkegel und Beleuchtungsgerät • Lösung von zwei Aufgaben aus dem Bereich Technik: • Setzen eines Standrohres mit Spülen • Kuppeln und Lösen zweier B-Druckschläuche mit Kupplungsschlüsseln • Improvisierter Wasserwerfer • Aufgabenauswahl aus dem Bereich Sport und Spiel: • Teilnahme am Wandertag • Parcoursspiel

  6. Abnahme Jugendflamme Stufe III • Die Abnahme erfolgt auf Landkreisebene durch den Kreisjugendfeuer-wehrwart oder den Fachbereichsleiter Wettbewerbe. Er kann durch weitere Wertungsrichter unterstützt werden. • Die Abnahme wird im Übungsanzug der Deutschen Jugendfeuerwehr durchgeführt. Die Teilnehmer haben festes Schuhwerk zu tragen. • Die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen. • Die Erfüllung der Aufgaben führt zur zweiten Eintragung im Ausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr durch den Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. Fachbereichsleiter Wettbewerbe und Verleihung der Jugendflamme Stufe II (gelb, rot, orange). • Voraussetzungen: • Bestandene Leistungsspange • Mitglied in einer Jugendfeuerwehr • Erfolgreiche Abnahme der Jugendflamme Stufe II • Gruppenabnahme (Einzelabnahme möglich) • Anerkennung der Wertungsrichter und deren Entscheidungen

  7. Abnahme Jugendflamme Stufe III • Aufgaben: • Lösung von zwei Aufgaben aus dem Bereich Technik: • Schaum • Wasser über simulierten Graben • Vornahme der zweiteiligen Steckleiter • Löschangriff nach FwDV 3 • Erste Hilfe • Nachweis über Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden) • Lösung von zwei Aufgaben, die dem Kenntnisstand des Erste-Hilfe-Kurses entspricht • Dokumentation einer Themenarbeit aus dem • sozialen, • ökologischen, • kulturellen, kreativen, • sportlichen Bereich

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