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Neufassung der

Neufassung der. Entwässerungssatzung zum 01.01.2010. Offenbach am Main, November 2009. Neufassung der Entwässerungssatzung. Die Entwässerungssatzung ab 2010 I. Gesplittete Gebühr

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Presentation Transcript


  1. Neufassung der Entwässerungssatzung zum 01.01.2010 Offenbach am Main, November 2009

  2. Neufassung der Entwässerungssatzung Die Entwässerungssatzung ab 2010 I. Gesplittete Gebühr Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Verwendung des einheitlichen Frischwassermaßstabes in der Abwasserbe-seitigung für nichtig erklärt worden. Dadurch ergibt sich die Erfordernis nach einer getrennten Gebührenerhebung nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser. II. Eigenkontrollverordnung Zudem sind in der Satzung die Erfordernisse aus der Eigen-kontrollverordnung (EKVO) berücksichtigt.

  3. Neufassung der Entwässerungssatzung I. Gesplittete Gebühr Kosten 2010-2014 Die gebührenpflichtigen Kosten sind für die folgenden fünf Jahre kalkuliert und von den Wirtschaftsprüfern PricewaterhouseCoopers geprüft worden. An Gebühreneinnahmen werden durchschnittlich 18.465 TEUR/a benötigt: davon für davon für SW* NW** - Aufteilung: 59,73% 40,27% - Gebühreneinnahmen Ø: 11.029TEUR/a 7.436 TEUR/a - Volumen / Fläche : 5.598 Tm³/a 8.558 Tm² - Gebühr: 1,97 EUR/m³/a 0,87 EUR/m²/a *Schmutzwasser ** Niederschlagswasser

  4. Neufassung der Entwässerungssatzung • Gebührenbelastung / -entlastung • Wer hat mit einer Gebührensteigerung zu rechnen? • Tendenzaussage: Grundstückseigentümer mit geringem Wasserverbrauch aber viel versiegelter Fläche. • - Einkaufsmärkte • - Kirchen • - Autohäuser • - ESO (bzw. ähnliche Unternehmen) • Wer hat nur eine geringe bzw. keine Gebührenerhöhung zu tragen? • - Einfamilienhaus - Geschoßwohnungsbau • - Stadt Offenbach • => Die Entwässerungsgebühr wird Verursachungsgerecht veranlagt.

  5. Neufassung der Entwässerungssatzung • Zusammenstellung des Frischwasserverbrauchs 2004-2008 • Frischwasser Gebühreneinnahmen davon FW* Jahr [Tm³] [Mio. EUR] [Mio. EUR] . • 2004: 6.711 15,9 14,2 • 2005: 6.612 15,6 13,8 • - 2006: 6.538 15,9 14,0 • - 2007: 6.179 14,8 12,9 • - 2008: 6.111 15,4 13,2 • Im Vergleich 2004 zu 2008 ist der Wasserverbrauch um 600 Tm³ gesunken. • * Nach Frischwassermaßstab

  6. Neufassung der Entwässerungssatzung • Beispielbetrachtung • Einfamilienhaus • Frischwasserverbrauch: 218 m³ Versiegelte Fläche: 80 m²Grundstücksfläche: 344 m² • Gebühr Alt / Neu • Schmutzwassergebühr: 498,23 / 429,46 EUR/aNiederschlagswassergebühr: * / 69,60 EUR/a • Summe: 498,23 / 499,06 EUR/aDelta: + 0,83 EUR/a • * ist in Schmutzwassergebühr enthalten

  7. Neufassung der Entwässerungssatzung • Beispielbetrachtung • B) Einfamilienhaus • Frischwasserverbrauch: 140 m³ Versiegelte Fläche: 80 m²Grundstücksfläche: 344 m² • Gebühr Alt / Neu • Schmutzwassergebühr: 319,97 / 275,80 EUR/aNiederschlagswassergebühr: * / 69,60 EUR/a • Summe: 319,97 / 345,40 EUR/aDelta: + 25,43 EUR/a • * ist in Schmutzwassergebühr enthalten

  8. Neufassung der Entwässerungssatzung • Beispielbetrachtung • C) Hochhaus z.B. Lauterborn mit 185 Wohneinheiten (WE) • Frischwasserverbrauch: 20.597 m³ Versiegelte Fläche: 5.005 m² Grundstücksfläche: 9.197 m² • Gebühr Alt / Neu • Schmutzwassergebühr / WE: 254,45 / 219,33 EUR/aNiederschlagswassergebühr / WE: * / 23,54 EUR/a • Summe: 254,45 / 242,87 EUR/aDelta: -11,59 EUR/a • * ist in Schmutzwassergebühr enthalten

  9. Neufassung der Entwässerungssatzung • Beispielbetrachtung • D) ESO • Frischwasserverbrauch: 6.056 m³ Versiegelte Fläche: 17.850 m²Zisterne 40m³ (Gartenbewässerung): - 400 m²Gebührenrelevante versiegelte Fläche: 17.450 m² • Grundstücksfläche: 21.000 m² • Gebühr Alt / Neu • Schmutzwassergebühr / WE: 13.840 / 11.930 EUR/aNiederschlagswassergebühr / WE: * / 15.181 EUR/a • Summe: 13.840 / 27.111 EUR/aDelta: +13.271 EUR/a • * ist in Schmutzwassergebühr enthalten

  10. Neufassung der Entwässerungssatzung Möglichkeit „verspäteter“ Flächenkorrektur Im Jahr 2010 werden Änderungsmitteilungen der Eigentümer auch rückwirkend zum 01.01.2010 berücksichtigt, wenn das Datum der Fertigstellung von Entsiegelungen vor dem 01.01.2010 liegt.

  11. Neufassung der Entwässerungssatzung Vergleich der Abwasser- gebühren „Gesplittete Gebühr“

  12. Neufassung der Entwässerungssatzung II. Eigenkontrollverordnung Jeder Eigentümer ist gem. Hessischen Wassergesetz verpflichtet, Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Die Überwachung der Verpflichtung wird in der Eigenkontrollverordnung (EKVO) geregelt. Es ist davon auszugehen, daß die EKVO zum 01.01.2010 in Kraft tritt. ESO, als Abwasserbeseitigungspflichtiger, hat damit die Verpflichtung, Nachweise über den ordnungsgemäßen Betrieb der privaten Abwasseranlage zu fordern. Dieser Nachweis sollte bis 2015 erfolgt sein.

  13. Neufassung der Entwässerungssatzung Bedeutung für den Grundstückseigentümer Da dem ESO ebenfalls die Verpflichtung zur Prüfung der (öffentlichen) Abwasseranlagen obliegt, wird der öffentliche Kanal alle 15 Jahre stadtteilsbezogen untersucht. Im Zuge der öffentlichen Kanaluntersuchung schlägt der ESO Eigenbetrieb dem Grundstückseigentümer vor, auch die priva-ten Zuleitungskanäle zu untersuchen. Der Grundstückseigen-tümer hat dann die Möglichkeit zu wählen, ob die Durchführung der Prüfung vom ESO oder einem anderen, vom ESO zugelas-senen Unternehmen durchgeführt werden soll.

  14. Neufassung der Entwässerungssatzung Bedeutung für den Grundstückseigentümer Bei festgestellten Schäden hat der Eigentümer die Verpflichtung, den Schaden auf seine Kosten zu beheben. ESO beabsichtigt, den betroffenen Eigentümern zur Kostenreduzierung ein Angebot zur Bündelung von Reparaturmaßnahmen zu unterbreiten. Für den Grundstückseigentümer ist eine Wiederholung der Überprüfung alle 30 Jahre vorgesehen.

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