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Schwimmerlass NW

Schwimmerlass NW. Rettungsbefähigungen im Schwimmunterricht und bei Wassersportveranstaltungen. Schwimmerlass. [....] mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte beauftragt werden, die entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) sind oder

sammy
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Schwimmerlass NW

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Presentation Transcript


  1. Schwimmerlass NW Rettungsbefähigungen im Schwimmunterricht und bei Wassersportveranstaltungen

  2. Schwimmerlass [....] mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte beauftragt werden, die • entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) sind oder • das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und zugleich rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses sind.

  3. Rettungsfähigkeit Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses ist, wer • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen, • ca. 10 m weit tauchen, • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,

  4. Rettungsfähigkeit Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses ist, wer [Forts.] • einen etwa gleichschweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen kann.

  5. Kl. Rettungsfähigkeit • einen etwa 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen, • ca. 10 m weit tauchen und • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können. Anmerkung: in separaten Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Tiefe von 1,35 m

  6. Klassenfahrten • keine Rettungsbefähigung, wenn ein beaufsichtigter Badeplatz / Schwimmbad besucht wird. • dies entbindet die Lehrkraft aber nicht von der Aufsichtspflicht (Urteil MV)

  7. Klassenfahrten Nichtöffentlicher Badeplatz: • nur in Ausnahmefällen besuchen • Schüler DJSA Bronze • Lehrer: DRSA Silber und Ortskenntnis

  8. Schulsport-AG´s Kanu Rudern Segeln Segelsurfen Sporttauchen

  9. Schulsport-AG´s • Lehrer: • fachliche Voraussetzung • DRSA Silber • oder • DRSA Bronze mit sportartspezifische Rettungsfähigkeit

  10. Schulsport-AG´s • Schüler: • DJSA Bronze • Rettungsweste

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