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Barrierefreies Internet

Barrierefreies Internet. Lars Kemnah Iris Killisch-Zülsdorff Andreas Klingenberg. Ablauf. Einführung in die Thematik Rechtliche Grundlagen Technische Realisierung. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Einführung in die Thematik.

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Presentation Transcript


  1. BarrierefreiesInternet Lars Kemnah Iris Killisch-Zülsdorff Andreas Klingenberg Barrierefreies Internet

  2. Ablauf • Einführung in die Thematik • Rechtliche Grundlagen • Technische Realisierung Barrierefreies Internet

  3. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Barrierefreies Internet

  4. Einführung in die Thematik • Deutschland: ca. 6,6 Mio. Schwerbehinderte • Für behinderte Menschen wichtiges Kommunikationsmittel mit der Außenwelt • Viele Dinge des Alltags wieder selbst erledigen Barrierefreies Internet

  5. Problematik • Viele Internetseiten aufgrund Gestaltung und Umsetzung für behinderte Menschen nicht zugänglich • Für behinderte Menschen gewinnt Internet zunehmend an Bedeutung: - Gesellschaftliche und berufliche Integration Erfordert barrierefreien Zugang Barrierefreies Internet

  6. Umfrage • Wer hat den Begriff „Barrierefreies Internet“ schon vor der Veranstaltung gehört? • Wer wusste vor der Veranstaltung damit etwas anzufangen? Barrierefreies Internet

  7. Online-Umfrage • Durchgeführt 2001 • Von der Vitango-Gesellschaft für neue Medien GmbH [www.vitango.de] • Befragte: 245 Unternehmen, Einrichtungen, Hersteller, Vereine, Stiftungen, Parteien usw. Barrierefreies Internet

  8. Online-Umfrage Ergebnis 1 Die Mehrheit der Bevölkerung kann mit dem Begriff „Barrierefreies Internet“ nichts anfangen. Barrierefreies Internet

  9. Online-Umfrage Ergebnis 2 82 % der Befragten haben keinen barrierefreien Internetauftritt Barrierefreies Internet

  10. Barrieren: Gründe • Unwissenheit • Fehlendes Vorstellungsvermögen • Glaube, behinderte Menschen sind nicht Zielgruppe • Neuer / gesonderter Auftritt zu teuer Barrierefreies Internet

  11. Betroffene Gruppen • Sehgeschädigte • Sehbehinderungssimulator: [http://www.absv.de/sbs/sbs_intro.html] • Körperbehinderte • Gehörgeschädigte • Geistig Behinderte Barrierefreies Internet

  12. Rechtliche Grundlagen • § 11 Abs. 1 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 27. April 2002 auch bezeichnet als: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Barrierefreies Internet

  13. Rechtliche Grundlagen • Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz auch bezeichnet als: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 17. Juli 2002 Barrierefreies Internet

  14. BITV – für was? • Internet / Intranet-Auftritte • Öffentlich zugängliche graphische Benutzeroberflächen der Behörden der Bundesverwaltung Barrierefreies Internet

  15. BITV – für wen? • Für behinderte Menschen nach § 3 BGG Barrierefreies Internet

  16. BITV – was? • Zugang zur Nutzung der Informationstechnik Barrierefreies Internet

  17. BITV – bis wann? • 31. Dezember 2003 • Angebote, die sich speziell an behinderte Menschen richten und • die vor Inkrafttreten der BITV (17. Juli 2002) veröffentlicht wurden • 31. Dezember 2005 • Angebote, die nach Inkrafttreten veröffentlicht wurden / werden Barrierefreies Internet

  18. Wie? • Mit festgelegten Standards Zum Beispiel: • Anlage (Teil 1) zur BITV • Nach Empfehlungen der Web Accessibilty Initiative (WAI) des W3C • … Barrierefreies Internet

  19. Technische Realisierung: Barrieren • Bilder und Animationen • Image maps • Multimedia • Hypertext • Seitenaufbau Barrierefreies Internet

  20. Technische Realisierung: Barrieren • Graphiken und Charts • Skripte, Applets und Plug-Ins • Frames • Tabellen Barrierefreies Internet

  21. Hilfsmittel für Entwickler • Zur Gestaltung barrierefreier Internetauftritte • Beispiel: W3C slide style & Slidemaker Erstellen einer einfachen Präsentation Barrierefreies Internet

  22. Validierung • Überprüfen und Validieren der Seite mit • Tools, z. B. „Bobby“ [http://www.cast.org/bobby] • der Checklist und den Richtlinien der WAI: [http://www.w3.org/TR/WCAG] Barrierefreies Internet

  23. Hilfsmittel für Anwender • zur effektiven Nutzung der Informationstechnik für behinderte Menschen • Beispiel: IBM Home Page Reader Barrierefreies Internet

  24. IBM Home Page Reader • Sprechender Web-Browser • Sprachgestützte Installation und Programmanpassung • Akustische Unterscheidung unterschiedlicher Informationsarten • Lernprogramm Barrierefreies Internet

  25. Weiterführende Informationen http://www.Laizosa.de/fh/internetrecht • Kurze Einführung • Materialien als Download • Linkliste Barrierefreies Internet

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