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Jugendschutz und Medien

Jugendschutz und Medien. Strategien zum Umgang mit Mediengewalt Der Schutz von Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen Brutalo-Artikel (StGB § 135) Kriterien für Gewaltdarstellungen von SF DRS 1994 Beurteilungskriterien für Reality-TV-Shows Jugendschutz und Pornographie

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Jugendschutz und Medien

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  1. Jugendschutz und Medien • Strategien zum Umgang mit Mediengewalt • Der Schutz von Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen • Brutalo-Artikel (StGB § 135) • Kriterien für Gewaltdarstellungen von SF DRS 1994 • Beurteilungskriterien für Reality-TV-Shows • Jugendschutz und Pornographie • Jugendschutz und Internet • Beurteilung von Delikten • Altersfreigabe im Kino, Jugendgeeignete Medien

  2. Strategien zum Umgang mit Mediengewalt: • Selbstkontrolle der TV-Sender(z.B. Sendezeiten, Schnitte, Grundsätze) • Gesetzliche Kontrolle • Technische Kontrolle (V-Chip) • Kennzeichnung mit Altersvorgaben • Gewaltfreie Programme als „Gütesiegel“ • Qualifizierung von Eltern, Lehrer/innen, Kindern z.B. durch Thematisierung von Mediengewalt im TV-Programm selbst • Ratgeber im Internet, in Broschüren, Kursen, etc.

  3. Brutalo-Artikel (StGB § 135) • Verboten sind Abbildungen...ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert, grausame Gewaltdarstellungen gegen Menschen oder Tiere,eindringlich dargestellt, die elementare Menschenwürde in schwerer Weise verletzend.

  4. Kriterien für Gewaltdarstellungen von SF DRS 1994 (in Anlehnung an StGB Art. 135) • Keine Verherrlichung von Amoklauf oder Selbstjustiz. • Keine eindringlichen Gewaltdarstellungen, die dem blossen Nervenkitzel oder der Gewaltverherrlichung dienen. • Keine Verharmlosung von Gewalt.

  5. Beurteilungskriterien für Reality-TV-Shows (Deutsches Fernsehen 1994) Programme über ein tatsächliches Geschehen, bei denen sterbende oder schwer leidende Menschen in einer würdeverletzenden Weise dargestellt werden, sind unzulässig.

  6. Jugendschutz und Pornographie (vgl. Selg 1986, Grimm 1999) Einfluss auf Sexualsozialisation: Verunsicherung und unrealistische Erwartungen an sich selbst und andere • Erhöhte Akzeptanz des Vergewaltigungsmythos • Reduziertes Mitgefühl mit Opfern sexueller Gewalt • Erhöhte Akzeptanz von Gewalt gegenüber Frauen • Zunahme von Vergewaltigungsphantasien • Nachahmung von Praktiken sexueller Gewalt

  7. Jugendschutz und Internet (vgl. www.jugendschutz.net) Gewaltdarstellungen: real / fiktional Extremismus, Rassismus Pornographie Kontaktsuche durch Pädophile (Chats, Diskussionsforen) Suizidforen  Jugendmedienschutz und Kinderschutz generell

  8. Beurteilung von Delikten: • Einbezug vielfältiger Aspekte des Alltags: Medienpräferenzen als ein Baustein im System. • Massnahmen: Arbeit am Medienumgang als Nebenthema. (Jugendrichter und -Staatsanwälte Bern)

  9. Altersfreigabe im Kino: Kriterien nach Alterskategorien abgestuft:z.B. für 6-8jährige: • Kontext der Gewalthandlungen: Keine Gewalthandlungen, die für das Verständnis der Gesamthandlung unnötig sind. • Darstellung von Kausalketten in kurzem zeitlichem Abstand. (Diplomarbeit Claudia Messmer, IAP 1996)

  10. Beurteilung von Delikten Fragestellung von Jugendanwälten und Jugendrichtern: • Soll man bei Delikten die mögliche Rolle der Medien immer erfassen? • Einbezug vielfältiger Aspekte des Alltags: Medienpräferenzen als ein Baustein im sozialen System • Risiko: Abschieben von Verantwortung • Juristische Massnahmen: Arbeit am Medienumgang als ein Nebenthema

  11. Förderung jugendgeeigneter Medien Projekt „Jugendgeeignete Videos“ Pestalozzianum Zürich, 1990. • Gewaltdarstellungen in nachvollziehbare Kontexte eingebunden (Ursachen, Folgen) • Alternative Konfliktlösemethoden • Rollenbilder von Frauen und Männern • Positive Botschaft des Filmes (Auflösung)  Auswahlkriterien und Filmempfehlungen

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