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Sparkassenakademie. Unternehmen begleiten: Von der Gründung über Expansion bis zur Nachfolge im Oktober 2012. Eigenkapital / Mezzanine (Beteiligungskapital) Hermann Dittmers. Gliederung/ Übersicht. Vorstellung und allgemeine Rahmenbedingungen Rechtsgrundlagen
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Sparkassenakademie • Unternehmen begleiten:Von der Gründung über Expansion bis zur Nachfolgeim Oktober 2012 Eigenkapital / Mezzanine (Beteiligungskapital) Hermann Dittmers
Gliederung/ Übersicht • Vorstellung und allgemeine Rahmenbedingungen • Rechtsgrundlagen • Ausgangssituation im Deutschen Mittelstand • Definitionen und Einordnung • Beteiligungskapital - allgemeine Sachverhalte • Arten von Beteiligungskapital/Vertriebsansätze • Einordnung wirtschaftliches Eigenkapital (EBIL) • Praxisbeispiele • Literatur- und Quellenverzeichnis
Gliederung/ Übersicht • Vorstellung und allgemeine Rahmenbedingungen • Rechtsgrundlagen • Ausgangssituation im Deutschen Mittelstand • Definitionen und Einordnung • Beteiligungskapital - allgemeine Sachverhalte • Arten von Beteiligungskapital/Vertriebsansätze • Einordnung wirtschaftliches Eigenkapital (EBIL) • Praxisbeispiele • Literatur- und Quellenverzeichnis
Beteiligungsgesellschaft derSparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau
- Beteiligungsgesellschaft 1998 Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Gründung(100 v. H. mit EAV) 2001 Geschäftsanweisung für GF Schaffung von Rechtssicherheit Geschäftspolitik ohne UBGG 2002 Entwicklung BERICO / InvestBase 2003 Erarbeitung neuer Investitionsschwerpunkte Projekt „Corporate Finance“ neuer Unternehmensauftritt 2004 – 2006 S - Capital ständige Produktverbesserung Erweiterung der Investitionsbandbreite 2006-2012 Weitere interne Verbesserungen Aktuell 54 Beteiligungen
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Rechtsgrundlagen I • Gesetz über Unternehmensbeteiligungen (UBGG)§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.
Rechtsgrundlagen I • Gesetz über Unternehmensbeteiligungen (UBGG)§ 1 a UBGG Begriffsbestimmungen(3) Unternehmensbeteiligungen sind Eigenkapitalbeteiligungen an Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit • beschränkter Haftung, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen • Rechts und Gesellschaften vergleichbarer ausländischer Rechtsformen. Als Unternehmensbeteiligungen gelten • auch Beteiligungen als stiller Gesellschafter im Sinne des § 230 des Handelsgesetzbuchs und Genussrechte.
Rechtsgrundlagen I • Gesetz über Unternehmensbeteiligungen (UBGG)§ 3 (2) UBGG Zulässige GeschäfteDie Unternehmensbeteiligungsgesellschaft darf Unternehmen, an denen sie eine Unternehmensbeteiligung hält, Darlehen gewähren.
Rechtsgrundlagen II • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)§§ 64 ff. Insolvenzantragspflicht • Aktiengesetz (AktG)§§ 292 ff. Andere Unternehmensverträge • Handelsgesetzbuch (HGB)§ 266 (3) Gliederung der Passivseite sowie § 275 HGB GuV-Gliederung • Insolvenzverordnung (InsO) §§ 15a, 19 (2), 39 Insolvenzantragspflicht, Überschuldung und Nachrang
Rechtsgrundlagen III • Stellungnahmen und Fachgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW)HFA 1/91 Zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandels- gesellschaften im Jahresabschluss der KapitalgesellschaftHFA 1/94 Zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (Ergänzung 1998)IDW PS 400 Grundsätze für die ordnungsgemäße Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen (PS 450);Hilfestellung:Schreiben der Bundesteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater (abgedruckt in: Deutsches Steuerrecht <DStR> Heft 50/ 2001Beihefter Seiten 1 - 4)
Rechtsgrundlagen IV-Sicherstellung und Haftung • Grundsätzlicher Ansatz Keine Sicherheiten für die (verzinsliche) Beteiligung, somit werden keine Ressourcen des Unternehmens oder des Inhabers gebunden. • Ausnahme Garantien der Eigentümer bei Eintritt des Sanierungs- und Krisenfalls (Hinweis: MBG 20 v.H. Garantie im Regelfall/ bei speziellen Programmen auch Haftungserklärung)
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Ausgangssituation im Deutschen Mittelstand I • UnternehmensfinanzierungNordamerika (Kapitalmarktorient.) = EigenkapitalfinanzierungDeutschland (Bankenorient.) = Fremdkapitalfinanzierung1. Mittelständische Unternehmensstruktur und daher nur eingeschränkter Zugang zum Kapitalmarkt2. Nach dem Zweiten Weltkrieg war das deutsche Finanzsystem (wegen Verlust/Zerstörung der Betriebe) auf massive Fremdkapitalzuführung angewiesen. Im Ergebnis wurde die Fremdfinanzierung gegenüber dem Eigenkapital begünstigt.
Ausgangssituation im Deutschen Mittelstand II • Eigenkapitalquote im Deutschen Mittelstand im Durchschnitt bei ca. 18,3 v.H. (Bilanzjahr 2010) • unzureichende Eigenkapitalquote im internationalen Vergleich, um entsprechendes Wachstum zu finanzieren • je kleiner das Unternehmen, desto geringer das Eigenkapital • 35 v.H. der untersuchten Unternehmen haben eine „Nullquote“, wobei Personengesellschaften (über 80 v.H. aller deutschen Unternehmen) eine höhere „Nullquote“ aufweisen! Eigenkapital Liquidität Fremdkapital
Ausgangssituation im Deutschen Mittelstand III Mit Beteiligungskapital finanzierte Unternehmen … • wachsen/expandieren deutlich schneller • sind trotz höherer Ausgaben für Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen ertragsstärker • erzielen eine höhere Umsatzrendite • stellen überdurchschnittlich viele Mitarbeiter ein
Gliederung/ Übersicht • Vorstellung und allgemeine Rahmenbedingungen • Rechtsgrundlagen • Ausgangssituation im Deutschen Mittelstand • Definitionen und Einordnung • Beteiligungskapital - allgemeine Sachverhalte • Arten von Beteiligungskapital/Vertriebsansätze • Einordnung wirtschaftliches Eigenkapital (EBIL) • Praxisbeispiele • Literatur- und Quellenverzeichnis
Definitionen und Einordnung I Eigenkapital: Abgrenzung zum Fremdkapital (HGB/IDW)
Definitionen und Einordnung II • Grundfunktionen des Eigenkapitalsa. in Geldwerten ausgedrückte Anteile der Unternehmer oder Gesellschafter am Betrieb („Haftungsfunktion“)b. in der Vermögensrechnung das Ergebnis aus Sachvermögen und Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten („Residualgröße“)c. dient dem Ausgleich von Ertragsschwankungen („Risikopuffer- oder Verlustausgleichsfunktion“)
Definitionen und Einordnung III • Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften§ 266 (3) HGB („konstante Kapitalkonten“)I. Gezeichnetes KapitalII. KapitalrücklageIII. Gewinnrücklagen 1. gesetzliche Rücklage 2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden/mehrheitlich beteiligten Unternehmen 3. satzungsmäßige Rücklagen 4. andere GewinnrücklagenIV. Gewinnvortrag/VerlustvortragV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag= haftendes Eigenkapital
Definitionen und Einordnung IV • Eigenkapital bei Personengesellschaften§ 264c (2) HGB („variable Kapitalkonten“)I. KapitalanteileII. RücklagenIII. Gewinnvortrag/VerlustvortragIV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag= haftendes Eigenkapital
Definitionen und Einordnung V Haftendes Eigenkapital+ Eigenkapitalersatz (atypisch stille Einlagen u.a.)= Bilanzielles Eigenkapital+ typisch stille Einlagen/Nachrangdarlehen+ Gesellschafterdarlehen (§ 32a GmbHG)+ Sonderposten mit Rücklageanteil (50 v.H.)= Wirtschaftliches Eigenkapital+ stille Reserven= Effektives Eigenkapital
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Beteiligungskapital - allgemeine SachverhalteEinordnung I Eigenkapital Mezzanine Fremdkapital z.B. GmbH-Anteil Kredite/Darlehen Atypisch stille Beteiligung Nachrang-Darlehen Stille Beteiligung
Beteiligungskapital - allgemeine SachverhalteEinordnung II UnverzinslichesEigenkapital Verzinsliches Eigenkapital Fremdkapital z.B. GmbH-Anteil Kredite/Darlehen Atypisch stille Beteiligung Nachrang-Darlehen Stille Beteiligung
Beteiligungskapital - allgemeine SachverhalteEinordnung III direktes Eigenkapital indirektes Eigenkapital Fremdkapital z.B. GmbH-Anteil Kredite/Darlehen Atypisch stille Beteiligung Nachrang-Darlehen Stille Beteiligung
Beteiligungskapital - allgemeine SachverhalteDirekte Beteiligungsfinanzierung I Zeichnung von Gesellschaftsanteilen, in Abhängigkeit von den verschiedenen Rechtsformen, in denen die Unternehmen organisiert sind (offene Beteiligung): • GmbH - Gesellschaftsanteile • Kommanditanteile • Aktien
Beteiligungskapital - allgemeine SachverhalteDirekte Beteiligungsfinanzierung II Im Ergebnis bedeutet dies: • bilanzielles Eigenkapital • Vermögensanspruch (Erfolg und Wachstum) • Mitgliedschaftsrechte • unbefristet und nicht zurückzahlbar • ohne Sicherheiten • zins- und tilgungsfrei • Gewinn- und Verlustbeteiligung (jährlich) • Ausschüttung/Dividende = keine Betriebsausgaben
Eigenkapital (Eigentümer; (Mit-) Unternehmer) Mezzanine (Nachrangige Gläubiger) Fremdkapital (Unbesicherte Massegläubiger; Besichere Gläubiger mit Eigentumsvorbehalt) Indirekte Beteiligungsfinanzierung(Mezzanine - Finanzierung I) Mezzanine (ital.) bedeutet „Zwischengeschoss“ und zeigt die begriffliche Einstufung innerhalb einer Bilanz zwischen Eigenkapital und Fremdkapital:
Indirekte Beteiligungsfinanzierung(Mezzanine - Finanzierung II) Unterscheidung Mezzanine: • Eigenkapitalähnliche Mezzanine - Instrumente (Equity Mezzanine) = atypisch stille Einlage • Fremdkapitalähnliche Mezzanine – Instrumente (Debt Mezzanine) = Nachrangdarlehen • Hybride Mezzanine Instrumente= typisch stille Einlage
Indirekte Beteiligungsfinanzierung(Mezzanine - Finanzierung III) Vorteile: • (mind.) wirtschaftliches Eigenkapital • nur Mitunternehmerrisiko, keine Mitunterinitiative • vertraglich vereinbarte Vergütung • feste Laufzeiten (bis zu 15 Jahren) • ohne Sicherheiten (i.d.R.) • Nachrangabrede • Liquiditätsschonung
Beteiligungskapital - allgemeine SachverhalteRenditeerwartung Kapitalgeber Bandbreite individueller Risiko-Rendite Präferenzen Rendite Eigenkapital Mezzanine Durchschnittliche Renditeerwartung des Finanziers Risiko Fremdkapital
Gliederung/ Übersicht • Vorstellung und allgemeine Rahmenbedingungen • Rechtsgrundlagen • Ausgangssituation im Deutschen Mittelstand • Definitionen und Einordnung • Beteiligungskapital - allgemeine Sachverhalte • Arten von Beteiligungskapital/Vertriebsansätze • Einordnung wirtschaftliches Eigenkapital (EBIL) • Praxisbeispiele • Literatur- und Quellenverzeichnis
Arten von Beteiligungskapital I • Finanzierungsformen, die bei entsprechender Ausgestaltung (mind.) dem wirtschaftlichen Eigenkapital zuzurechnen sind: • typisch stille Einlage/Beteiligung • atypisch stille Einlage/Beteiligung • offene Beteiligungen • Nachrangdarlehen • Genussrechte
Arten von Beteiligungskapital II • Stille Beteiligungen oder Einlagen (TYPISCH) Rechtsgrundlage §§ 230 ff. HGB mit Ausschluss der jährlichen Verlustbeteiligung Beachte hierzu: § 231 (2) HGB Ausgestaltung bei Insolvenz und Liquidation nachrangig BG tritt i. d. R. nicht in Erscheinung; Geschäftsführung in Unternehmerhand (BEIRAT) Vergütung Festentgelt und Gewinnvergütung, jedoch keine Teilnahme an Unternehmenswertsteigerungen (ersatzweise Endvergütung = Non Equity Kicker).
Arten von Beteiligungskapital III • Stille Beteiligungen oder Einlagen (ATYPISCH) Rechtsgrundlage §§ 230 ff. HGB mit Einschluss der jährlichen Verlustbeteiligung Beachte hierzu: § 231 (2) HGB Ausgestaltung bei Insolvenz und Liquidation nachrangig BG tritt i. d. R. nicht in Erscheinung; Geschäftsführung in Unternehmerhand (BEIRAT) Vergütung Festentgelt und anteiliger Gewinnanspruch sowie Teilnahme an Unternehmenswertsteigerungen.
Arten von Beteiligungskapital IV • Offene Beteiligungen Ausgestaltung Übernahme von KG-, GmbH- und /oder AG- AnteilenRechtsstellung Mitsprache- auch Kündigungsrechte mit detaillierten Regelungen im Gesellschaftsvertrag (GmbH/KG) oder in der Satzung (AG) unabhängig von prozentualer Beteiligungshöhe Vergütung jährliche Gewinn- und Verlustbeteiligung mit Beteiligung am UnternehmensmehrwertProblem Unternehmenswertermittlung und -verfahren
Arten von Beteiligungskapital V • Nachrangdarlehen Ausgestaltung Darlehensgewährung (ohne Sicherheiten) ohne laufende Tilgung mit EndfälligkeitRechtsstellung nachrangig zu bedienender Darlehensgeber Vergütung Festzinsvereinbarung mit Agio/ Einmalzahlung bei VertragsendeProblem ohne Beteiligung (offen) nicht möglich (Kreditinstitut)!
Arten von Beteiligungskapital VI/1 • Genussrechte Grundlagen Genussrechte beruhen auf einem schuldrechtlichen Vertrag, in dem der Genussrechtsemittent dem Genussrechtsinhaber als Gegenleistung für die Überlassung von Kapital (Kapitalzufuhr oder Forderungsverzicht § 397 BGB) oder zur Abgeltung anderer Ansprüche Vermögensrechte gewährt, wie sie sonst typischerweise nur im Verhältnis zu Gesellschaftern bestehen. Unabhängig von ihrer Ausgestaltung verlieren Genussrechte nicht ihren schuldrechtlichen Charakter. Genussrechte gewähren keine Mitgliedsrechte.(vgl. §§ § 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG und § 221 Abs. 4 AktG namentlich erwähnt, es existiert aber keine gesetzliche Definition)
Arten von Beteiligungskapital VI/2 • Genussrechte Ausgestaltung Verbrieft (sog. Genussschein) oder nicht verbrieft; Inhaber-, Order- oder Namenspapiere.Behandlung 1. Passivierung als Fremdkapital 2. Unmittelbar in das Eigenkapital einzustellen 3. Erfolgswirksam zu vereinnahmen.
Arten von Beteiligungskapital VI/3 • Genussrechte Betrachtung Unmittelbar in das Eigenkapital einzustellen, wenn eine ausreichende Haftungsqualität (aus Gläubigerschutzfunktion) gegeben ist: - Nachrangigkeit - Erfolgsabhängigkeit der Vergütung sowie Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe - Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung
Arten von Beteiligungskapital VI/4 • GenussrechteNachrangigkeit Rückzahlungsanspruch für Genussrechts- zeichner im Insolvenz- und Liquidationsfall erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger, deren Kapitalüberlassung nicht den Kriterien für einen Eigenkapitalausweis genügt => Erhaltung der Haftungssubstanz.