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Erstes Staatsexamen. Nach einem Lehramtsstudium im Rahmen des Dortmunder Modellversuches und dem Erwerb eines Master of Education erhalten Sie auf Antrag ein Erstes Staatsexamen Rechtsgrundlage ist die „Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs“ (VO – B/M vom 27.3.2003).
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Erstes Staatsexamen Nach einem Lehramtsstudium im Rahmen des Dortmunder Modellversuches und dem Erwerb eines Master of Education erhalten Sie auf Antrag ein Erstes Staatsexamen Rechtsgrundlage ist die „Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs“ (VO – B/M vom 27.3.2003)
Noten der Ersten Staatsprüfung § 11 (1) VO – B/M Die Noten in den Unterrichtsfächern, in EW und in der Master-Arbeit werden für das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung aus den Bachelor- und Master-Prüfungsleistungen übernommen
Zeugnis gemäß LPO 2003 Das durch die Lehramtsprüfung (LPO) 2003 vorgegebene Zeugnisformat erfordert das Ausweisen bestimmter (Teil) Noten: • zwei Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche • ggf. Fachpraktische Prüfung • Didaktisches Grundlagenstudium • Berufspädagogik • Sonderpädagogische Fachrichtungen • Erziehungswissenschaften • Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium • Schriftliche Hausarbeit
Notenberechnung an der TU Dortmund 1. Bei der Notenberechnung werden die im Bachelor und Master erbrachten Prüfungsleistungen berücksichtigt. 2. Die Noten der Unterrichtsfächer werden entsprechend ihrer Kreditierung für die Gesamtnote im Fach herangezogen. 3. Die Note der Bachelorarbeit wird dem Fach zugerechnet, in dem sie verfasst worden ist. 4. Die Gewichtung der einzelnen Noten ergibt sich aus der VO-B/M bzw. durch die nach LPO 2003 vorgegebene Berechnung der Gesamtnote der Staatsprüfung.
Beispiel Lehramt GHR (BvP)Note im 1. Unterrichtsfach BA-Note Deutsch 2,0 x 60 CP=120 MA-Note Deutsch 1,8 x 5 CP = 9 BA-Arbeit 1,5 x 8 CP =12 Note in Deutsch 141 : 73 CP= 1,93
Beispiel Lehramt GHR (BvP)Note im 2. Unterrichtsfach BA-Note Sport 1,1 x 45 CP = 49,50 MA-Note Sport 1,2 x 5 CP = 6 Fachpraktische Prüfung 1,2 Note in Sport 55,50 : 50 = 1,11
Gesamtnote gemäß LPO 2003 Deutsch 1,9 x 2 Sport 1,1 x 2 Didaktisches Grundlagenstudium 1,8 x 1 Erziehungswissenschaft Schriftliche Prüfung 2,2 x 1 Abschlusskolloquium 1,7 x 1 Masterarbeit/Hausarbeit 1,0 x 2 13,7: 9= 1,52 Note der Ersten Staatsprüfung „sehr gut“ (1,5)
Beispiel Lehramt Gy/Ge (BfP)Note im 1. Unterrichtsfach BA-Note Chemie 1,9 x 90 CP = 171 MA-Note Chemie 3,0 x 9 CP = 27 BA-Arbeit Chemie 2,0 x 8 CP = 16 Note in Chemie 214 : 107 = 2,0
Beispiel Lehramt Gy/Ge (BfP)Note im 2. Unterrichtsfach BA-Note Englisch 4,0 x 45 CP = 180 MA-Note Englisch 2,0 x 45 CP = 90 Note in Englisch 270 : 90 = 3,0
Gesamtnote gemäß LPO 2003 Chemie 2,0 x 3 Englisch 3,0 x 3 Erziehungswissenschaft Schriftliche Prüfung 2,0 x 1 Abschlusskolloquium 1,0 x 1 Masterarbeit / Hausarbeit 2,0 x 2 22:10 = 2,2 Note der Ersten Staatsprüfung „gut“ (2,2)
Beispiel Lehramt für Sonderpädagogik Note im 1. Fach (Komplementfach) Deutsch BA Note Deutsch 1,0 x 45 CP= 45 MA Note Deutsch 4,0 x 9 CP = 36 Ggf. BA-Arbeit x 8 CP Deutschnote 45+36=81: 54= 1,5
Note im Förderschwerpunkt BA Note Lernen 1,3 x 18 CP= 23,4 MA Note Lernen 1,1 x 18 CP= 19,8 Ggf. BA-Arbeit 2,0 x 8 CP= 16 BA Allg. Reha 1,3 x 23 CP= 29,9 MA Allg. Reha 1,3 x 9 CP= 11,7 Note LERNEN 100,8 : 76= 1,3
Gesamtnote gemäß LPO 2003 1. Fach 1,5 x 2 2. Fach 3,0 x 2 Fö Lernen 1,3 x 1 2. Förderschwerpkt. 2,0 x 1 Erziehungsw.(Schriftl.) 3,0 x 1 Abschlusskolloquium 1,7 x 1 Masterarbeit/Hausarbeit 1,7 x 2 Note der 1. Staatsprüfung 20,4 : 10= 2,0 („gut“)
Einstellung in den Vorbereitungsdienst Über die Einrichtung eines zusätzlichen Einstellungstermins in einen dann 18-monatigen VD in der zweiten Jahreshälfte wird im Februar 2011 entschieden. Aktuelle Informationen werden voraussichtlich ab Ende Februar/Anfang März 2011 unter www.sevon.nrw.de veröffentlicht. Bewerbungen sind erst nach dem Start des Verfahrens möglich.
Verfahrensablauf Ausstellung des Bachelor-Zeugnisses und des Master- Zeugnisses durch die TU Dortmund Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung beim Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen -Geschäftsstelle Dortmund- Beachtung von Fristen (Antrag soll 4 Wochen vor Nachreichfrist des Zeugnisses vorliegen)
Aktuelle Informationen www.msw.nrw.de www.lpa1.nrw.de www.uni-dortmund.de/bml Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen –Geschäftsstelle Dortmund – Emil- Figge-Str. 68 ( Gebäude G3) 0231 / 7554165 Meurel, RSD