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Übergang von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe

Übergang von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe. Eine Information für Eltern. Welche Schularten gibt es in Bremen 2011/12?.

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Übergang von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe

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Presentation Transcript


  1. Übergang von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe Eine Information für Eltern Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  2. Welche Schularten gibt es in Bremen2011/12? 1. Die Oberschule (in der Region West: Findorff, Waller Ring, Helgolander Straße, GSW, Neue Oberschule Gröpelingen, Schule im Park) mit eigener oder verbundener Oberstufe 2. Das eigenständige Gymnasium (z.B. Altes Gymnasium, Hermann-Böse-Gymnasium, Kippenberg-Gymnasium) • Neu!! In beiden Schularten gibt es künftig weder • Abschulung • noch • Nichtversetzung! Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  3. Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  4. Das Gymnasium Das Gymnasium • ist auf das Abitur ausgerichtet und setzt Lernfähigkeit in erhöhtem Lerntempo auf einem hohen Anforderungsniveau voraus, • bietet eine 2. Fremdspracheverpflichtend an, • führt ausschließlich nach 8 Jahren zum Abitur, • führt zu Abschlüssen in der Sek I (Berufsbildungsreife und Mittlerer Schulabschluss), • hat eine beschränkte Aufnahmekapazität. Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  5. Die Oberschule Die Oberschule • ist eine Schule für alle und führt zu allen Abschlüssen (Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur), • ist durchgängig, entweder mit eigener GyO (Findorff) oder im Verbund, • bietet eine 2. Fremdsprache an, sie ist aber nicht Pflicht, • bietet neben dem Abitur nach 9 Jahren an den meisten Standorten auch das Abitur nach 8 Jahren an. Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  6. Differenzierungskonzept der Oberschule(Beispiel Findorff, andere Oberschulen vergleichbar) • Lernzeitstunden mit differenzierten Aufgaben • Logbücher / Lerntagebücher • Projekte • Wettbewerbe • Orientierung an Kompetenzen • zusätzlicher Unterricht im Rahmen des Ganztags (für Gymnasium in 8 Jahren verbindlich) • Zusatzangebote auch für Leistungsstarke z.T. mit externer Betreuung • besondere Förderung von Kindern mit Förderbedarf • Leistungsdifferenzierung ab Jahrgang 7 Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  7. Inklusion Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf haben das Recht auf inklusive Beschulung. Sie müssen ihre Kinder bei der Senatorin f. Bildung zur inklusiven Beschulung anmelden. Die Behörde bestimmt dann den Förderort nach regionalen und Kapazitäts-Gesichtpunkten. Im Prinzip ist jede Schule zur Umsetzung inklusiver Beschulung verpflichtet. Für Inklusionsklassen gilt: 17 Regelschüler/innen + 5 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Die Regelschulen bauen ein Zentrum für Unterstützende Pädagogik (ZUP) auf, das von einem zusätzlichen Schulleitungsmitglied geleitet wird. Die Schule entscheidet über die Organisation der Fördermaßnahmen und die Klassenbildung. Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  8. Welche Schulart für mein Kind?Im Stadtteil anmelden oder wechseln? Häufig vorgebrachte Argumente von Eltern: 1. „Mein Kind soll später einen guten Beruf ausüben können!” Das entscheidet nicht die jetzige Schulwahl 2. „Wir wollen es doch wenigstens probieren!” Rückgängig machen geht an Gymnasien nicht mehr 3. „Unser Kind soll mit seinen Freunden/Freundinnen zusammen bleiben!” Freundschaften verändern sich in der Pubertät 4. „Unser Kind möchte so gerne...” ...aber wer trägt die Verantwortung? 5. „Die Schule X soll ja so gut/schlecht sein...” Es gibt nur gute/schlechte Programme und gute/… Lehrerinnen... Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  9. Beratung der Grundschule • Die Grundschule bescheinigt Kindern bei durchgehend überdurchschnittlichen Kompetenzen in Deutsch und Mathematik Leistungen über dem Regelstandard. • Die Grundschuleberät darüber hinaus die Eltern bei der Entscheidung für die weitere Schullaufbahn. • Die Beratung stützt sich auf • den gegenwärtigen Leistungsstand, • die Lernentwicklung während der gesamten Grundschulzeit, • das Sozial- und Arbeitsverhalten, • Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  10. Standortwahl der Eltern • Abgabe der Anmeldungen bis Fr.,04.02.2011nur an der derzeit besuchten Grundschule • grundsätzlich stadtweite Schulwahl im Rahmen der festgesetzten Kapazitäten • mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch • Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die festgesetzte Kapazität, findet ein Aufnahmeverfahren statt. • Wenn das Verfahren an keinem der gewählten Standorte zur Zulassung führt, erfolgt nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern die Zuweisung zu einem anderen Standort durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Am Sonnabend 05.03.2011 wird es eine telefonische Elternberatung seitens der Behörde geben. • Das ganze Verfahren soll vor den Osterferien abgeschlossen sein! Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010 >>

  11. Anmeldeverfahren Erstwahl Oberschule Findorff (Kapaz. ca. 130 Plätze) Gymnasium XY (Kapaz. 150 Plätze) Kapaz. überschritten Kapaz. überschritten 1. Härtefälle (max. 10% = 15) 2. Überdurchschnittliche Leistungen; wenn mehr vorhanden als Plätze  Los 3. Losverfahren für restliche Bewerber 1. Härtefälle (max. 10% = 13) 2. Überdurchschnittliche Leistungen (max. 1/3 = 43); wenn mehr vorhanden als Plätze  Los 3. Regionale Aufnahme zugeordnete Grundschulen (nicht Wohnort!) 4. Los Rest an andere Schulen mit freien Plätzen Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  12. Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

  13. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Wir freuen uns auf Sie am14.01.11, 15-18 Uhr 17.01.11, 19.00 Uhr Oberschule Findorff Bremen, Nov./Dez.2010

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