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Anti-Doping-Fortbildung 2008 des NRIV

Anti-Doping-Fortbildung 2008 des NRIV. Hannover, 03.08.2008 M. Gärtner. Was ist eigentlich Doping?. Ursprung - Starker Schnaps der Einheimischen in Südafrika - Übernahme des Begriffes von den Buren und später den Engländern: Getränke mit stimulierender Wirkung

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Anti-Doping-Fortbildung 2008 des NRIV

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  1. Anti-Doping-Fortbildung 2008des NRIV Hannover, 03.08.2008 M. Gärtner

  2. Was ist eigentlich Doping? Ursprung - Starker Schnaps der Einheimischen in Südafrika - Übernahme des Begriffes von den Buren und später den Engländern: Getränke mit stimulierender Wirkung - Erste dokumentierte „Anwendung“ 1899 als eine Mischung aus Opium und Narkotika, die Pferden in Rennen verabreicht wurde - Erster „offizieller Fall“: 13.07.67; Tour de France, Mont Ventoux, Tom Simpson; gestorben an einer Mischung aus Alkohol und Amphetaminen - 1968 bei der Olympiade in Mexiko erste Dopingkontrollen

  3. Was ist eigentlich Doping? • Definitionen: • 1. Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes in den Körperflüssigkeitsproben (Urin/Blut/...) • 2. Anwendung oder Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode • 3. Verweigerung oder das Unterlassen einer Dopingkontrolle ohne zwingenden Grund • 4. Verstoß gegen die Meldevorschriften

  4. Was ist eigentlich Doping? • 5. Heimliche Beeinflussung der Dopingprobe • 6. Besitz eines verbotenen Wirkstoffes/Hilfsmittels oder einer verbotenen Methode auch durch das „Hilfspersonal“ des Sportlers • 7. Verkauf oder Weitergabe von verbotenen Wirkstoffen • 8. Deutschland: Teilnahme an einem Wettkampf während einer Sperre

  5. „Eigenleistungen“ von Kaderathleten • (Mit-)Führen eines Sportlergesundheitspasses • Aktuelle „Positivliste“ bei Arztbesuchen mitführen (Aktualisierung i.d. Regel einmal jährlich) • Bei Kaderathleten erfolgt der sofortige Ausschluß aus „öffentlichen“ Fördermaßnahmen bei Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen neben der obligatorischen Sperre

  6. Sinn der Antidopingfortbildung • PRÄVENTION (Vorbeugung/Aufklärung) • Verpflichtung seit Anfang 2007 für Kaderathletinnen und Kaderathleten zur einmal jährlichen Teilnahme an einer Antidopingfortbildung

  7. Die Dopingkontrolle • Theoretisch Dopingkontrollen für D und C-Kaderathleten auch außerhalb des Wettkampfbereiches möglich • Praktisch Kontrollen bei Wettkämpfen (insbes. Deutsche Meisterschaften) • Dopingkontrolle in der Regel in Form einer Urinprobe (75 ml); Blutprobenabnahme nur durch Arzt erlaubt

  8. Beispiele für verbotene Substanzen • Anabolika • Hormone wie Erythropoeitin und Wachstumstumshormone • Glukokortikoide • ß2-Agonisten (Asthmasprays); ggf. vor Anwendung medizinische Ausnahmegenehmigung besorgen (Formular TUE) • ß-Blocker (zur Beruhigung) • Stimulanzien wie Amphetamine und Kokain • Diuretika (Maskierungsmittel) • Insulin

  9. Kontaktadressen • NADA (Nationale Antidopingagentur); www.nada-bonn.de; Tel. 0228/812920 • LSB-Niedersachsen • - sportmedizinisches Zentrum (0511/16747470) • - Referat Leistungs-/Spitzensport (0511/126820 • NRIV-Antidopingbeauftragter ; M. Gärtner; katrin.michael.gaertner@web.de Tel. 05137/94702

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