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Sozialraumorientierte Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland

Sozialraumorientierte Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland. Ein gemeinsames Projekt von öffentlichem und freien Trägern Amt für Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren Diakonisches Werk Husum gGmbH. Gliederung:. Ausgangslage des Sozialraumprojektes

tariana
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Sozialraumorientierte Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland

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Presentation Transcript


  1. Sozialraumorientierte Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland Ein gemeinsames Projekt von öffentlichem und freien Trägern Amt für Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren Diakonisches Werk Husum gGmbH

  2. Gliederung: • Ausgangslage des Sozialraumprojektes • Grundsätze der Hilfe zur Erziehung im Kreis Nordfriesland • Fallbearbeitung im Sozialraumprojekt • Das Verfahren der kollegialen Beratung im Regionalteam • Fallunspezifische und fallübergreifende Arbeit • Controlling • Qualitätssicherung • Bisherige Erfahrungen mit der sozialraumorientierten Jugendhilfe

  3. (1) Ausgangslage des Sozialraumprojektes Im Kreis Nordfriesland wird seit dem 01.01.2002 das Projekt „Sozialraumorientierte Jugendhilfe“ durchgeführt. Es war zunächst auf fünf Jahre angelegt und wurde im Sommer 2005 um drei Jahre verlängert. Das Projekt wird in verbindlicher Kooperation zwischen dem Kreis Nordfriesland und drei freien Trägern der Jugendhilfe umgesetzt. Einer der Träger ist die Diakonie Husum gGmbH.

  4. Die Geburtsstunde des Projektes ist untrennbar verbunden mit der Akzeptanz einer externen Erkenntnis, nämlich den erziehungswissenschaftlichen Ideen von Professor Dr. Hinte und der Überzeugung, die Erziehungshilfetrotz knapper werdenden finanziellen Ressourcenqualifizieren zu können.

  5. Wichtigstes Ziel des Projektes ist es demnach, im Zusammenwirken von freien und öffentlichen Trägern eine fachliche Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung im Kreis Nordfriesland herbeizuführen.

  6. Die Grundlagen dafür sind nebengemeinsam vereinbarten strategischen Qualitätszielen ein verändertes Hilfeplanverfahren sowie ein verändertes Finanzierungssystem.

  7. Der Kreis Nordfriesland ist ein Flächenkreis mit insgesamt 167 000 EinwohnerInnen • Kreisstadt ist Husum mit 20 000 EinwohnerInnen • Sozialräumlich gesehen eine Besonderheit sinddie Inseln und Halligen (Sylt, Amrum, usw.) • Das Gesamtbudget für Hilfen zur Erziehung beträgt insgesamt 7 787 000 Euro

  8. Die sozialräumliche Orientierung ist verknüpft mit Forderungen an die Jugendhilfe, die sich verkürzt wie folgt darstellen:

  9. Berücksichtigung der Bedingungen des sozialen Umfeldes und Auflösung der HzE-Säulen

  10. Die Nutzung der Ressourcen des sozialen Raumes für die Jugendhilfe

  11. Eine Flexibilisierung und Adressatenorientierung in der Leistungserbringung

  12. Ersetzung der Einzelfallfinanzierung durch ein Sozialraumbudget

  13. Eine Verzahnung der Fallarbeit mit der fallunspezifischen Arbeit

  14. Das Konzept des Sozialraumprojektes im Kreis Nordfriesland gilt als sozialräumlich orientierte und Budget finanzierte Jugendhilfe.

  15. (2) Grundsätze für die Hilfen zur Erziehung in Nordfriesland Ressourcen- orientierung Maßgeschnei- derte Hilfen Lebenswelt- orientierung Regeleinrich- tungen stärken Gute Arbeit soll sich lohnen KlientInnen als Co-Produzenten der Hilfe Wohnortnahe Hilfen (HüTN) Fallun- spezifische Kontaktpflege Sozialraum- budget Stärken der KlientInnen herausarbeiten Willen der KlientInnen erfassen Unterstützungs- systeme installieren Unterstützung bei Projekten Nachver- Handlungen sind möglich Unterstützende Personen im Umfeld finden Ziele der KlientInnen herausarbeiten (Selbsthilfe-)Netz- werke (mit) schaffen und stärken Mitwirken bei Einzelfallberatung im Vorfeld der HzE-Arbeit Unterstützende Personen in der weiteren Lebens- welt finden Eigene Handlungsmög- lichkeiten mit den KlientInnen erarbeiten Sozialräume kennen (Personen und Institutionen) Gemeinsame Fortbildungen ermöglichen Einrichtungen, Institutionen, Vereine usw. im Umfeld nutzen Mitwirkung ist unverzichtbar! Fallübergrei- fende Hilfen installieren Vernetzung fördern Kontrakt mit Familie schließen - Umgangssprache! Entscheidung über Hilfe liegt bei KlientInnen

  16. (3) Fallbearbeitung im Sozialraumprojekt Die Fallbearbeitung im Sozialraum ersetzt das frühere Hilfeplanverfahren. Seit dem Beginn des Projektes übernimmt das Regionalteam sämtliche Schritte der Fallbearbeitung.

  17. Der ASD und der freie Träger haben eine gemeinsame Fallverantwortung. • Der ASD ist dafür verantwortlich, daß potentielle Fälle der Erziehungshilfe in das Regionalteam zur kollegialen Fallbearbeitung eingebracht werden. Gleichzeitig verantwortet er auch das weitere Verfahren der Fallbearbeitung.

  18. Der freie Träger hingegen verantwortet die Durchführung der Hilfeleistung. • Das Regionalteam arbeitet fallspezifisch und fallunspezifisch.

  19. z.B.: Hilfe zur Selbsthilfe z.B.: Hilfe im Sozialraum z.B.: Hilfe wird gar nicht mehr gewünscht (3) Fallbearbeitung im Regionalteam Falleingangs- phase Erstkontakt mit ASD Ressourcencheck und Zieldefinition Beenden nach 5 – 6 Kontakten oder: Regionalteam Regionalteam: ASD + WJH+ Sozialraumträger Tagt regel- mäßig Bespricht standardisiert alle Fälle Falldarstellung und Infor- mationsfragen Perspektiven- wechsler und Ideenbörse Fallbe- sprechung Erarbeitet verschiedene Hilfevorschläge ASD bereitet Kontrakt- gespräch vor Familie lädt ein an Ort ihrer Wahl Familie kann weitere Perso- nen einladen Familie und Profis formulieren Ziele der Hilfe Was will die Familie? Kontrakt- gespräch mit Familie (ASD + zwei) Familie entschei- det sich für eine Hilfe Familie unter- schreibt Kontrakt mit Aufga- ben für alle Familie ist Co-Produzent der Hilfe Träger über- nimmt Fallbearbeitung Regelmäßige Überprüfung der Ziel- erreichung

  20. (4) Das Verfahren der kollegialen Beratung im Regionalteam Unter Einbeziehung der Ziele und Ressourcen der Menschen und ihres Umfeldes dient die Fallbesprechung der Sammlung von: • Ideen • Ressourcen • Möglichen Lösungs- und Vorgehensweisen

  21. Aber: Keine Erstellung eines fertigen Hilfekonzeptes, jedoch Gewährleistung eines breiten Spektrums an Ideen und Ressourcen, um Hilfen möglichst flexibel und paßgenau zu gestalten.

  22. (5)Die fallunspezifische und fallübergreifende Arbeit Fallunspezifische Arbeit heißt, das im Sozialraum vorhandene Ressourcen erschlossen werden, die dann später im Einzelfall genutzt werden können. Fallübergreifende Arbeit heißt, dass Einzelfälle aus dem HzE-Bereich und dem HzE-Vorfeld gebündelt werden.

  23. Die fallunspezifische und fallübergreifende Arbeit soll im weitesten Sinne die HzE-Arbeit des Regionalteams • unterstützen • erleichtern • effektiver gestalten

  24. Fallunspezifische / fallübergreifende Arbeit (FuA) im Sozialraumprojekt FuA/FüA-Team besteht aus dem HzE-Team und den Besonderen Soz. Diensten alle 4 Wochen ein großes FuA/FüA-Regio- nalteam plant, koordiniert und führt FuA/ FüA im Sozial- raum durch Projekte werden selbst durchge- führt oder in Kooperation mit Anderen im Sozialraum FuA/FüA-Bedarf erkennen „Gefühlter“ Bedarf Klärung des konkreten Bedarfes HzE-Bezug muss geprüft werden Betroffene fragen FuA/FüA-Bedarf verifizieren und umsetzen Ergebnisse im FuA/FüA-Team besprechen Verbündete finden Ziele formulieren Handlungs- schritte erarbeiten Personal finden Kosten ermitteln Indikatoren Kennzahlen evtl. Zielgrößen SRT-Mitarbeiter Honorarkräfte Freiwillige... Projekt umsetzen

  25. Fallunspezifische und fallübergreifende Arbeit Team Mittel / Ressour-cen Bedarfe Ideen Men-schen Wege zur Bedarfs- deckung Materielle und infrastrukturelle Ressourcen Kooperations- partnerInnen / BürgerInnen Problem Begrenzung

  26. Projektbeschreibung • Handlungsziele / Was soll erreicht werden? • Handlungsschritte / Was wird konkret getan, um die Ziele zu erreichen? • Indikatoren / Woran erkennt man, daß das Ziel erreicht wird? • Kennzahlen / Woran kann man messen, wie hoch der Zielerreichungsgrad ist? • Zielgröße / Wie viel soll mindestens erreicht werden?

  27. Ziel ist es, den Kindern einen Rahmen zu schaffen, in dem sie über Belastungen im Zusammenleben mit ihren Eltern sprechen und positive Erfahrungen machen können. Das Angebot hat sich entwickelt aus dem Arbeitskreis (siehe Sozial- Raumkonferenz) „Kinder psychisch kranker Eltern“ Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Kindern psychisch krankerEltern Wöchentliches Gruppen- angebot für Kinder psychisch kranker Eltern durch eine Mitarbeiterin des Sozialraumträgers in der Husumer Insel (Einrichtung für psychisch kranke Menschen) Miteinander sprechen, spielen, basteln, essen

  28. Bedingungen für die fallunspezifischeund fallübergreifende Arbeit in Nordfriesland

  29. Rahmen- bedingungen Förderlich Hinderlich Finanzielle Auto- nomie der RT Definition eines FuA- Budgets Angst vor Budget- überschrei- tungen Möglichkeit des selbstbestimmten Handelns Anreize durch Leistungs- bonus

  30. Einstellung Haltung Förderlich Hinderlich Zufriedenheit und Spaß bei „eigenen“ Projekten Motivation und Ressourcen- orientierung „Identitäts- Probleme“ der Nicht-HzE- Mitarbeiter Zuverlässige Zusammen- arbeit

  31. Professionalität Förderlich Hinderlich Gute Struktu- rierung und Dokumentation Beharrlichkeit Bedarf an Projekt- management- kompetenz Professionalität gefragt bei Bedarfsein- schätzung FuA/FüA im ToJ mit ISSAB = Qualitäts- bewußtsein Ziele / Maßnah- men / Indika- toren / Ziel- größen Nicht Sozialraum- träger koope- rieren in diesem Bereich

  32. (6) Controlling im Sozialraumprojekt Controlling- Workshop Jährlich / Anfang des Jahres Beteiligung aller MitarbeiterInnen (öff. / freie Träger) der Regional- teams Austausch der Teams untereinander Reflektion des vergangenen Jahres bezogen auf die Ziele Festlegung neuer Themen / Ziele / Handlungsschritte in den Teams Festlegung Indikatoren / Kennzahlen / Zielgrößen in den Teams

  33. Leistungsbonus Themen für den Leistungsbonus Steigerung der Ressourcen- Kompetenz / Einbeziehung von Ehrenamtlichen Einhaltung der Budgets „Joker“ (Definition durch das Regionalteam) Rating im Regionalteam bezogen auf Ziele und Ressourcen Qualifizierung der Zusammenarbeit mit stationären Trägern Vertraglich festgelegter Betrag Verwendung für Teamentwicklung und Projekte

  34. Projektsteuerung Projektverantwort- liche aller Regional- teams der freien und des öff. Trägers Treffen einmal monatlich Steuerung und fachliche Weiterentwicklung des Projektes Informations- und Erfahrungsaus- tausch der Sozial- räume unterein- ander

  35. Finanzcontrolling Monatlicher Ab- gleich zwischen öff. und freien Trägern über den tatsächlichen Budgetver- brauch; Nachweis aller Kosten Monatliche Hoch- rechnung über den Budget- verbrauch Zwischen öff. und freiem Träger zeitnahe „Finanz- alarmgespräche“ Entwicklung von Maßnahmen

  36. 7) Qualitätssicherung Rating der Fallein- gaben und Kontrakte (Ziele und Ressourcen) Evaluation mit den Betroffenen Qualifizierte Prozeß- Reflexion im Regionalteam Viermal jährlich „Training on the Job“ in den Regionalteams (ISSAB Uni Essen) Teamentwicklung in den Regionalteams zwei- bis drei Tage jährlich Fortbildungen zu aktuellen Themen

  37. 8) Bisherige Erfahrungen mit der sozialraumorientierten Jugendhilfe Durch die konzentrierte Arbeit mit den Menschen an ihren Zielen, sowohl in der Falleingangsphase als auch im Hilfeverlauf, wird die Hilfe bedarfsgerecht, flexibel und passgenau gestaltet.

  38. Die frühe Einbindung des freien Trägers in die Gestaltung und Entwicklung von Hilfen gewährleistet eine qualifizierte Zusammenarbeit.

  39. Durch die veränderte Fallbearbeitung im Regionalteam sind die Aufträge, die wir an die jeweils Durchführenden geben, konkreter und zielorientierter.

  40. Entscheidungen über Vorschläge für die Hilfegestaltung sind Teamempfehlungen und keine Einzelentscheidungen.

  41. Die fallunspezifische und fallübergreifende Arbeit ermöglicht sowohl eine Bündelung von Einzelfällen als auch eine Einflußmöglichkeit auf den Zusammenhang zwischen dem HZE-Bedarf und der Lebenswelt.

  42. Durch die neue Finanzierung erhalten die freien Träger Mitverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten.

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