1 / 104

Einsatzlehre

theresa
Télécharger la présentation

Einsatzlehre

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


    1. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 1 Einsatzlehre Behördenaufbau Selbstverständnis Aufgaben Organisation

    2. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 2 Quellenhinweis: Dieser Präsentation liegen u.a. die Informationen der Portalseite der Polizei NRW "www.polizei.nrw.de" zu Grunde

    3. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 3 Neue Strukturen in der Polizei Der Landtag NRW hat im März 2007 ein Gesetz beschlossen, das den operativen Bereich der Polizei stärkt und die Konzentration auf Kernaufgaben konsequent fortführt. Das Polizeiorganisationsgesetz II (Kurzbezeichnung „POG II“) führt zu Änderungen beim Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes (POG), des Landesorganisationsgesetzes und weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei NRW.

    4. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 4 Polizeiorganisation Das Gesetz ist Teil einer der umfangreichsten Reformen der Polizeiorganisation in NRW. Die damit verbundene weitere Straffung der äußeren Strukturen ist neben dem Bürokratieabbau und der Binnenmodernisierung der Kreispolizeibehörden ein wesentlicher Teil des 3 - Säulen - Konzeptes zur Erneuerung der Polizei in unserem Land. Durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem sog. POG I, (Zusammenführung von drei Polizeipräsidien und der Verlagerung der Autobahnpolizei von den Bezirksregierungen zu fünf großen Kreispolizeibehörden, konnten insgesamt ca. 180 Stellen für den operativen Bereich zurück gewonnen werden.

    5. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 5 Polizeiorganisation Mit dem POG II, das zum 01.07.2007 in Kraft tritt, werden nunmehr die verbliebenen polizeilichen Aufgaben aus den Bezirksregierungen ausgegliedert. Die Aufgaben, die nicht entfallen oder bei den Bezirksregierungen verbleiben, werden auf andere Polizeibehörden verlagert. Die Polizei in NRW ist damit zukünftig bundesweit beispielgebend mit der flachsten Hierarchie organisiert. Die ca. 300 bei den Polizeidezernaten der Bezirksregierungen bisher tätigen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter werden nun anderweitig eingesetzt.

    6. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 6 Polizeiorganisation Die oberste Dienst- und Fachaufsicht wird im Innenministerium konzentriert, die Polizeiverwaltung damit verschlankt. Die drei Landesoberbehörden, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), das Landeskriminalamt (LKA) und das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) unterstützen das Innenministerium in erforderlichem Umfang.

    7. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 7 Polizeiorganisation Das LKA konzentriert sich wie bisher auf Kriminalitätsangelegenheiten, das LZPD ist zuständig für Einsatz, Verkehr und Technik und das LAFP erhält zusätzlich zur Aus- und Fortbildung die Zuständigkeit für landeszentrale Personalangelegenheiten. Die Polizei wird zukünftig noch schneller und flexibler als bisher sein. Die bisherigen oft zeitaufwändigen Abstimmungen, ggf. mit den fünf Bezirksregierungen, entfallen vollständig. Damit werden Entscheidungswege verkürzt und die Kommunikation beschleunigt.

    8. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 8 Organigramm PP Münster

    9. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 9 Rolle und Selbstverständnis Die Polizei ist wesentlicher Garant für die Innere Sicherheit und unterliegt als Trägerin der Gewaltmonopols einer umfassenden öffentlichen Kontrolle. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich geregelt. Trotzdem setzt sie sich intensiv mit ihrem Rollen- und Selbstverständnis auseinander. Das ist notwendig und wichtig, weil: In der Polizei Nordrhein-Westfalens sind rund 50 000 Menschen beschäftigt. Sie alle haben ihre persönlichen Wertvorstellungen und ein eigenes Selbstverständnis.

    10. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 10 Rolle und Selbstverständnis Wir übernehmen mit dem Eintritt in die Polizei aber nicht "automatisch" die Werte und Ziele, für die die Polizei nach außen und innen steht. Deshalb werden die Rolle und das Selbstverständnis der Polizei im Studium vermittelt. Das gibt Ihnen Sicherheit und Orientierung für Ihr Verhalten gegenüber der Bevölkerung sowie in der Zusammenarbeit untereinander.

    11. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 11 Rolle und Selbstverständnis Recht und Gesetz sind prägend für die Rolle und das Selbstverständnis der nordrhein-westfälischen Polizei: Sie achtet die Menschenwürde, sie schützt den Bestand des Staates und seine Funktionsfähigkeit und die Grundrechte der Einzelnen. Die Polizei orientiert sich außerdem am Sicherheitsgefühl und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Sie weiß, dass Sicherheitsprobleme oft nur gemeinsam mit ihnen gelöst werden können.

    12. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 12 Rolle und Selbstverständnis Örtliche Sicherheitsprobleme können oft nur gelöst werden, wenn verschiedene Institutionen eng zusammen arbeiten. Dabei übernimmt die Polizei einen aktiven Part. Das zeigt sich im Zusammenhang mit Kriminalpräventiven Räten und Ordnungspartnerschaften in den Städten und Gemeinden. Hier führt sie vielfach die Verantwortungsträger aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung in gemeinsamen Gremien zusammen und wirkt selbst an der Lösung mit.

    13. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 13 Rolle und Selbstverständnis Die Rolle und das nach außen gerichtete Selbstverständnis müssen sich auch im Innenverhältnis bewähren. Offener, vertrauensvoller und verlässlicher Umgang untereinander ist Grundlage für eine erfolgreiche Teamarbeit. Das kann im Einzelfall lebenswichtig sein, denn man muss sich in kritischen Einsätzen aufeinander verlassen können.

    14. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 14 Rolle und Selbstverständnis Veränderungen in der Gesellschaft und neue Anforderungen führen regelmäßig dazu, die Rolle und das Selbstverständnis der Polizei zu überdenken und anzupassen.

    15. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 15 Mitarbeiterorientierung Die Polizei in Nordrhein-Westfalen weiß, dass sie nur mit motivierten, qualifizierten, eigenverantwortlich handelnden und zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die an sie gerichteten Erwartungen erfüllen kann.

    16. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 16 Mitarbeiterorientierung Deshalb hat Mitarbeiterorientierung einen hohen Stellenwert. Niemand kennt die täglichen Anforderungen besser als die Beschäftigten selbst. Deshalb ist es wichtig zu erfahren, mit welchen Bedingungen sie zufrieden sind und mit welchen nicht. Sie kennen Ihren Verbesserungsbedarf am Besten. Um diese wichtigen Informationen zu erhalten, werden Mitarbeiterbefragungen durchgeführt.

    17. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 17 Mitarbeiterorientierung Die Beschäftigten können sich dabei freiwillig und anonym äußern. Sie teilen ihre Zufriedenheit über Ausstattung, Organisation, Kolleginnen und Kollegen Vorgesetzten mit und bewerten, was aus ihrer Sicht dringlich geändert werden sollte.

    18. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 18 Mitarbeiterorientierung Die Polizei NRW hat seit Mitte 2001 landesweite Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Von 2001 bis 2005 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei NRW gestaffelt in drei Durchgängen zu ihrer Arbeitssituation befragt. Die Ergebnisse stehen Interessierten als PDF-Download auf der Portalseite der Polizei NRW zur Verfügung

    19. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 19 Bürgerorientierung Die Polizei ist auf die Hilfe und Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Oft können Gefahren nur abgewehrt, Straftaten nur verhütet oder aufgeklärt werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger die polizeiliche Arbeit aktiv unterstützen. Ihre Hinweise, Zeugenaussagen oder Anzeigen sind unverzichtbar: Neun von zehn Straftaten werden durch die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger aufgeklärt!

    20. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 20 Bürgerorientierung Bürgerorientierte Polizeiarbeit heißt, die Erwartungen der Bevölkerung in die polizeiliche Tätigkeit einzubeziehen. Bürgerorientiertes arbeiten ist aber nur möglich, wenn die Bedürfnisse der Bevölkerung bekannt sind. Darum führen die Kreispolizeibehörden in regelmäßigen Abständen Bürgerbefragungen durch. Die Polizeibehörden erhalten so wichtige Informationen über das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.

    21. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 21 Bürgerorientierung Spezielle Bürgerbefragungen richten sich an die Menschen, die z. B. als Opfer von Straftaten, bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen oder dem Erstatten einer Anzeige unmittelbaren Polizeikontakt hatten. Die Betroffenen teilen mit, wie sie die Polizei in der konkreten Situation erlebt haben. Das ermöglicht, die Polizeiarbeit kontinuierlich zu verbessern.

    22. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 22 Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Transparenz und Offenheit schaffen Vertrauen Die Bevölkerung ist dann zur Hilfe und Unterstützung bereit, wenn sie der Polizei vertraut. Das setzt voraus, dass sie auch die Möglichkeiten hat, ihre Polizei kennen zu lernen. Eine kontinuierliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist hierzu ein wesentlicher Baustein. Erst durch ausführliche Informationen wird die Polizeiarbeit transparent.

    23. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 23 Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Das geschieht: durch tägliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, über regionale Informationsveranstaltungen von Polizeidienststellen, die der Information und Diskussion aktueller Themen dienen, und jedes Mal, wenn wichtige Ereignisse polizeiliche Informationen erfordern. über das Internetangebot  http://www.polizei.nrw.de/  oder auch über den hier angebotenen Newsletter

    24. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 24 Öffentlichkeitsarbeit nach Innen Die Mitarbeiterzeitung "Streife" wird seit 1962 vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Erstellt wird sie im Referat Öffentlichkeitsarbeit in enger Zusammenarbeit mit der Polizeiabteilung. Die Mehrzahl der redaktionellen Beiträge erhält die "Streife" Polizeibeamten Nordrhein-Westfalens. Aus der Polizeiabteilung des Innenministeriums oder aus Landesprojektgruppen kommen die übergreifenden Beiträge, die einen landesweiten Bezug haben und alle Polizeibeschäftigten erreichen sollen....

    25. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 25 Öffentlichkeitsarbeit nach Innen ...die „Streife“ erscheint zehn mal jährlich und liegt bei allen Polizeidienststellen und auch an den Standorten der FHöV aus. Die „Streife“ kann auch online im Polizeiportal NRW bezogen werden.

    26. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 26 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit Der Schutz der Grundrechte(Art. 1 bis 19 GG) ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, also auch der Exekutive, zu der die Polizei gehört. Der polizeiliche Auftrag ist gesetzlich fixiert und erstreckt sich hauptsächlich auf folgende Aufgaben:   Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren Straftaten zu verhüten und vorzubeugen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen

    27. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 27 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit Diese Aufgaben sind gesetzlich verankert: Im Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen , in der Strafprozessordnung und im Ordnungswidrigkeitengesetz ist festgelegt, was die Polizei zu leisten hat und wofür sie zuständig ist.

    28. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 28 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit Laut § 1(1) Polizeigesetz NRW hat die Polizei folgende Aufgaben: Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren (Gefahrenabwehr). Straftaten zu verhüten. für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten). erforderliche Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

    29. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 29 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit Laut § 1(2) PolG NRW obliegt der Polizei der Schutz privater Rechte nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechtes vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Laut § 1(3) PolG NRW leistet die Polizei anderen Behörden Vollzugshilfe. (§§ 47 bis 49). Laut § 1(4) PolG NRW hat die Polizei ferner die Aufgabe zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind, z.B ...

    30. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 30 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit ...§ 163 Strafprozessordnung - Aufgaben der Polizei (1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr in Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln

    31. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 31 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit ...Versammlungsgesetz: Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wer eine Versammlung unter freiem Himmel organisiert, muss die Versammlung bei der zuständigen Kreispolizeibehörde anmelden. Die Polizei berät die Anmelder zu Einzelheiten der Versammlung.

    32. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 32 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit ...Waffengesetz: Die Kreispolizeibehörden prüfen das Bedürfnis, die vorhandene Sachkunde und die persönliche Eignung für den Erwerb von Waffen und Munition. Sie entscheiden darüber, ob eine Waffe in der Öffentlichkeit getragen werden darf. Wer gewerbsmäßig Waffen herstellen, mit ihnen handeln oder Schießstätten betreiben will, muss sich ebenso an die Polizeibehörde wenden. Sie entscheidet auch über die Rücknahme von Berechtigungen.

    33. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 33 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit ...Vereinsrecht: Aus dem öffentlichen Vereinsrecht ergeben sich zusätzliche wichtige Verwaltungsaufgaben für die Polizei. Sie muss gegen solche Vereine einschreiten, die die verfassungsrechtlich gewährleistete Vereinsfreiheit missbrauchen, z. B. um unter dem Schutz des Vereinsrechts kriminelle Handlungen zu begehen.

    34. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 34 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit ... Art. 35 GG (Unterstützung anderer Behörden) Die Polizei ist verpflichtet, andere Behörden auf deren Ersuchen zu unterstützen (Vollzugs- und Amtshilfe). Beispiele für Amts- und Vollzugshilfe: Vorführung von Zeugen und Beschuldigten, die der Ladung eines Gerichtes nicht gefolgt sind, Schutz von Beschäftigten kommunaler Ordnungsbehörden die z.B. psychisch Kranke in psychiatrische Einrichtungen einweisen müssen. Schutz des Gerichtsvollziehers bei Gefährdung

    35. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 35 Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit Weitere rechtliche Grundlagen für die Polizeiarbeit (nicht vollständige Aufzählung): Strafgesetzbuch (StGB) Strafprozessordnung (StPO) Versammlungsgesetz (VersG) Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) Hundegesetz  Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Straßenverkehrsgesetz etc.

    36. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 36 Gradmesser für Entwicklungen Kriminalstatistik Kriminalität wird als Bedrohung empfunden und daher hat Kriminalitätsfurcht Auswirkungen auf die Lebensqualität. Gesellschaftliche Fehlentwicklungen werden mit dem Hinweis auf die polizeilichen Zahlen abgelesen. Daran entzündet sich immer auch die Frage, mit welchem Mitteln man hier gegensteuert. Die Bundesländer erfassen die Zahlen nach einem einheitlichen Schema. Einmal im Jahr werden sie in Nordrhein-Westfalen der Öffentlichkeit vorgestellt.

    37. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 37 Gradmesser für Entwicklungen Lagebilder Eine weitere Quelle für Zahlen und Fakten sind die sogenannten "Lagebilder", die die Entwicklung in einem Einzelbereich aufzeigen. Auf der Grundlage dieser Daten werden spezielle Maßnahmen eingeleitet, mit denen auf die Entwicklungen reagiert wird. Es gibt sie z.B. für folgende Bereiche: Organisierte Kriminalität, Computerkriminalität, Finanzermittlungen, Menschenhandel oder Korruption. Eine Übersicht über die Lagebilder finden Sie im Internetangebot des Landeskriminalamtes.

    38. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 38 Gradmesser für Entwicklungen Verkehrsunfallstatistik Wie viele Unfälle gab es auf Autobahnen, welche Verkehrsteilnehmer sind besonders gefährdet, wie vielen jungen Leuten wird das Rasen auf dem Nachhauseweg von der Disco zum Verhängnis ? Diese Fragen beantwortet die Verkehrsunfallstatistik. Sie wird wie die Kriminalstatistik einmal jährlich bekannt gegeben.

    39. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 39 Wachdienst Mehr als 16 000 Polizeibeamte des Wachdienstes stehen den Menschen in unserem Land rund um die Uhr als kompetente Ansprechpartner und als Helfer in der Not zur Verfügung. Die Bürger erwarten eine professionelle Polizeiarbeit. Dazu bedarf es eines dichten Netzes von Polizeidienststellen mit Polizeibeamten, die zu Fuß oder auf dem Fahrrad, im Funkstreifenwagen oder mit dem Motorrad Dienst leisten.

    40. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 40 Wachdienst Der Wachdienst bewältigt eine Vielfalt von Einsätzen z.B.: Entgegennahme von Fundsachen, Aufnahme von Verkehrsunfällen, erste Maßnahmen Tatortaufnahmen z.B. bei Einbrüchen, Gewaltstraftaten, oder Bränden, Hilfeleistung in Fällen häuslicher Gewalt, Hilfeleistung bei Ruhestörungen, usw. Die Beamten des Wachdienstes müssen sich innerhalb kürzester Zeit auf die jeweilige Situation einstellen.

    41. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 41 Gewalt gegen Polizeibeamte Die Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Darum steigen die Anforderungen an Ihre persönlichen Entscheidungen über das eigene Verhalten. Zeit bleibt hierfür oft nur Sekunden. Das Thema "Gewalt gegen Polizeibeamte" fand sich in den vergangenen Jahren zunehmend in den Schlagzeilen wieder. Mehrere Polizisten wurden in den letzten Jahren getötet Ausgangspunkt waren überwiegend scheinbar alltägliche Situationen,wie Familienstreitigkeiten oder Verkehrskontrollen.

    42. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 42 Gewalt gegen Polizeibeamte Die Innenminister von Bund und Ländern haben zu diesem Thema Beschlüsse gefasst. Im wesentlichen geht es um zwei Aspekte: zum einen wie man die Polizeibeamte durch Ausstattung, Training und Sensibilisierung für das Thema "Eigensicherung" besser auf solch schwierige Situationen vorbereiten kann und die Bürger über solche Maßnahmen zu informieren und für das Sicherungsverhalten der Beamten um Verständnis zu werben.

    43. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 43 Notruf 110 Über die Leitstellen der Polizei ist schnelle Hilfe garantiert. Immer dann, wenn Bürgerinnen und Bürger den Notruf 110 wählen, signalisieren die Telefoncomputer in den zentralen Leitstellen der Polizeibehörden höchste Priorität. Speziell geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte stehen rund um die Uhr für die Gesprächsannahme zur Verfügung.

    44. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 44 Notruf 110 Alle erforderlichen Angaben von Hilfesuchenden werden sofort aufgenommen und mit einem speziellen Computersystem (Computer Einsatz Bearbeitungs-, Informations- und Unterstützungssystem - CEBIUS) automatisch auf Plausibilität geprüft (weitere Systeme wie EMA, IGVP runden die Einsatzvorbereitung ab). Abhängig von der einsatztaktischen Bewertung durch die Polizeibeamtin oder den Polizeibeamten werden ein oder mehrere verfügbare Funkstreifenwagen - möglichst in der Nähe des Einsatzortes - für den Einsatz vorgeschlagen und über Funk angesprochen.

    45. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 45 Notruf 110 Während im Funkstreifenwagen die Übernahme des Einsatzes bestätigt wird, werden parallel in der Leitstelle alle weiteren Maßnahmen koordiniert. So werden z. B. zusätzliche Unterstützungskräfte der Polizei entsandt oder über die Direktleitung zur Feuerwehr der Einsatz von Rettungskräften veranlasst.

    46. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 46 Notruf 110 Die Polizei NRW ist natürlich auch gerüstet, wenn Menschen mit Hörbehinderungen einen Notfall mitteilen wollen. Dazu wurde das sogenannte Notruf-Fax eingerichtet.

    47. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 47 Häusliche Gewalt Seit dem 1. Januar 2002 hat die Polizei NRW die Möglichkeit, gegen Täter und Täterinnen von häuslicher Gewalt konsequent vorzugehen. Dabei gilt in erster Linie der Grundsatz: das Opfer bleibt, während der Täter die Wohnung verlässt.

    48. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 48 Häusliche Gewalt Das Gewaltschutzgesetz des Bundes ermöglicht dem Familiengericht, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Zugleich wurde mit der Einführung des § 34a des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes den Beamten vor Ort die Möglichkeit gegeben, die gewalttätige Person für die Dauer von zehn Tagen aus der auch vom Opfer bewohnten Wohnung zu verweisen und ihr die Rückkehr zu untersagen.

    49. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 49 Häusliche Gewalt Mit den neuen Regelungen wurde erreicht, dass Opfer häuslicher Gewalt in dem Bewusstsein gestärkt werden, dass staatliche Stellen Hilfe leisten und die Täter erfahren, dass Gewalt in Beziehungen keine Privatangelegenheit ist und sie zur Rechenschaft gezogen werden. In der konkreten Situation kann weitere Gewalt verhindert werden und den Opfern wird durch Vermittlung an geeignete Beratungseinrichtungen konkrete Hilfe geleistet.

    50. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 50 Die Bereitschaftspolizei Bei Einsätzen aus besonderem Anlass wird die Bereitschaftspolizei angefordert, wenn der Kräftebedarf die Möglichkeiten der einsatzführenden Kreispolizeibehörde übersteigt oder die besondere Ausstattung und die Einsatzerfahrung der Bereitschaftspolizei gefordert ist.

    51. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 51 Die Bereitschaftspolizei Die Bereitschaftspolizei besteht aus drei Abteilungsführungen, drei Technischen Einsatzeinheiten und 18 Einsatzhundertschaften. Letztere sind auf 14 Polizeipräsidien verteilt(siehe Folie 44). Zu den Einsätzen gehören herausragende Großeinsätze innerhalb und außerhalb Nordrhein-Westfalens mit großem Kräftebedarf wie: Atomtransporte z.B. nach Gorleben, EU- / Weltwirtschaftsgipfel, Großdemonstrationen im gesamten Bundesgebiet.

    52. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 52 Die Bereitschaftspolizei Die Einsatzhundertschaften unterstützen darüber hinaus die Kreispolizeibehörden bei der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung. Da alle Beamten der Einsatzhundertschaften schon im Wachdienst eingesetzt waren, können die Einheiten die Arbeit in ihren "Patenschaftsbehörden" eigenverantwortlich übernehmen.

    53. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 53 Die Bereitschaftspolizei Die Bereitschaftspolizei NRW umfasst: 18 Einsatzhundertschaften (EHu) 3 Technische Einsatzeinheiten (TEE) 3 Führungsgruppen (FüGrBP) in folgenden Behörden:

    54. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 54 Die Bereitschaftspolizei PP Bochum PP Dortmund PP Bielefeld PP Düsseldorf PP Duisburg PP Essen PP Mönchengladbach PP Wuppertal PP Aachen PP Bonn PP Köln PP Gelsenkirchen PP Münster PP Recklinghausen 2 EHu, 1 TEE, 1 FüGrBP 1 EHu 1 EHu 1 EHu 1 EHu 1 Ehu 2 Ehu, 1 TEE, 1 FüGrBP 1 Ehu 1 EHu 2 Ehu, 1 TEE, 1 FüGrBP 1 EHu 1 EHu 1 EHu 1 EHu

    55. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 55 Kriminalkommissariate Sie untersuchen Tatorte, ermitteln Zusammenhänge und verhören Zeuginnen und Zeugen. So bürgernah wie möglich und so spezialisiert wie nötig, nach diesem Grundsatz ist die polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen aufgebaut.

    56. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 56 Kriminalkommissariate Kriminalkommissariate finden die Menschen unseres Landes in jeder Direktion Kriminalität / Kriminalinspektion. Die Beamten stehen dort sowohl für die Bearbeitung von Delikten der Alltagskriminalität, als auch für die Ermittlung überörtlicher Straftatenserien, Todesfälle, Waffendelikte, Sexualstraftaten und Rauschgiftdelikte zur Verfügung. Je nach Spezialisierungserfordernis werden Straftaten durch besonders fortgebildete Beamtinnen und Beamte bearbeitet. Sie nehmen Tatorte auf, vernehmen Zeugen, Geschädigte und Täter. So tragen sie zu einer schnellen Aufklärung bei.

    57. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 57 Kriminalkommissariate Kapitalverbrechen, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und politisch motivierte Kriminalität werden durch Spezialisten der 16 zu Kriminalhauptstellen bestimmten Kreispolizeibehörden bekämpft (siehe Kriminalhauptstellenverordnung -KHStVo- im Fachhandbuch). Sechs Polizeibehörden verfügen zudem über Spezialeinheiten, die landesweit bei Erpressungen, Entführungen, Geiselnahmen und anderen schwersten Gewaltverbrechen zum Einsatz kommen.

    58. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 58 Spezialeinheiten Zu den "Spezialeinheiten" gehören: - Spezialeinsatzkommandos (SEK), die insbesondere für Zugriffs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, wenn Täter bewaffnet oder gewalttätig sind, - Mobile Einsatzkommandos (MEK), die vorrangig Observations- und Fahndungsaufgaben in besonders schwerwiegenden Kriminalfällen durchführen, - Verhandlungsgruppen (VG), die zur Gesprächsführung sowie zur notwendigen polizeilichen Betreuung von Menschen in psychischen Ausnahmesituationen eingesetzt werden, - Technische Einsatzgruppen (TEG), die für den Einsatz von hochspezialisierter Technik verantwortlich sind.

    59. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 59 Fliegerstaffel Die Polizei in Nordrhein-Westfalen verfügt über eine hoch spezialisierte Fliegerstaffel. Sie unterstützt bei Tag und Nacht mit ihren Hubschraubern und Flugzeugen die Kollegen am Boden bei der Suche nach Vermissten und Straftätern oder sichert aus der Luft Beweise, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Umweltdelikten. Seit September 2003 setzt die nordrhein-westfälische Polizei zwei neue High-Tech-Helikopter zur Verbrechensbekämpfung ein. Die Transporthubschrauber vom Typ EC 155 sind mit hochwertiger Elektronik ausgestattetet.

    60. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 60 Fliegerstaffel Beim Transport von Spezialeinheiten, der Suche nach Vermissten, der Fahndung nach Tätern und vielen anderen Einsätzen ist die Unterstützung aus der Luft unverzichtbar. Deshalb erhielten zwei der vorhandenen Hubschrauber (BK 117) neue, hochmoderne Wärmebildkameras.

    61. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 61 Fliegerstaffel Die neuen Wärmebildkameras der umgerüsteten BK 117 stellen Temperaturunterschiede von 0,03 Grad Celsius auf der Erdoberfläche oder einer Wasserfläche fest. Dadurch spüren sie verloren gegangene Kinder oder verwirrte Personen ebenso auf wie flüchtige Täter oder die noch warmen Motoren von Fluchtautos. Aufgenommene Bilder können live an speziell ausgerüstete Polizeifahrzeuge oder Leitstellen übertragen werden.

    62. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 62 Fliegerstaffel Polizeibeamte am Boden werden vom Hubschrauber aus schnell zum Ort des Geschehens geführt. Bei Dunkelheit machen Restlichtverstärker, Infrarotkameras oder starke Suchscheinwerfer der Helikopter die Nacht zum Tag.

    63. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 63 Fliegerstaffel Bei Geiselnahmen, Entführungen oder sonstigen Fällen schwerer Gewaltkriminalität erreichen Spezialeinheiten ihren Einsatzort mit dem neuen EC 155 innerhalb kürzester Zeit. Unabhängig vom Verkehr kann eine komplette Einheit samt notwendiger Ausrüstung auf schnellstmöglichem Wege transportiert werden. So braucht der EC 155 von Düsseldorf nach Dortmund nur etwa elf Minuten.

    64. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 64 Fliegerstaffel Die polizeiliche Luftflotte in NRW hat jetzt zwei hochmoderne EC 155 für den Transport der Spezialeinheiten, zwei umgerüstete BK 117 mit neuen Wärmebildkameras, vier altbewährte BO 105 sowie zwei Flugzeuge vom Typ Cessna 182 S. Mit den beiden umgerüsteten Alarmhubschraubern BK 117 ist ab sofort die ständige Einsatzbereitschaft der Wärmebild-/TV-Systeme gewährleistet

    65. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 65 Verkehrssicherheitsarbeit Deutschlands Straßen sind gekennzeichnet durch eine hohe Dichte des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs sowie des Individualverkehrs. Entsprechend hohe Gesamtunfallzahlen mit schweren Personen- und Sachschäden sind die Folge.

    66. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 66 Verkehrssicherheitsarbeit Auf nordrhein-westfälischen Straßen kommt es jährlich zu mehr als einer halben Million Verkehrsunfällen, bei denen über 90 000 Menschen zum Teil erheblich verletzt werden. Bürgerbefragungen zeigen, dass die Furcht vor einem Verkehrsunfall größer ist als die vor einer Straftat, und dass die Bevölkerung gezielte polizeiliche Maßnahmen zur Unfallverhütung fordert.

    67. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 67 Verkehrssicherheitsarbeit Die Polizei in Nordrhein-Westfalen leistet mit ihrer Verkehrssicherheitsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Inneren Sicherheit. Ihre vorrangigen Ziele sind, die Zahl der Verkehrsunfälle zu senken und die Unfallfolgen zu mindern. Dabei steht die Verhütung schwerer Verkehrsunfälle und damit der Schutz für Leben und Gesundheit sowie für bedeutende Sachwerte im Vordergrund. Verkehrssicherheitsberatung hilft Unfälle zu vermeiden

    68. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 68 Verkehrssicherheitsarbeit Die Verkehrssicherheitsberatung (Verkehrserziehung, Verkehrsaufklärung und Öffentlichkeitsarbeit) soll vorbeugend dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu verhüten. Sie richtet sich vorrangig an Zielgruppen mit erhöhtem Verkehrsunfallrisiko, z. B. Kinder, junge Erwachsene und Senioren. Durch die Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung werden die Risiken und persönliche Verantwortung im Straßenverkehr bewusst gemacht, positive Verhaltensmuster vermittelt und partnerschaftliches Verhalten als vorbildlich herausgestellt.

    69. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 69 Verkehrssicherheitsarbeit Diese Aufgabe nehmen in erster Linie besonders geschulte Verkehrssicherheitsberater wahr. Beamte des Bezirksdienstes und des Streifendienstes wirken z.B. mit aufklärenden Gesprächen an der Beratung mit. Jährlich finden für über zwei Millionen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen Veranstaltungen zur Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalens statt.

    70. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 70 Verkehrsüberwachung Erhöhte Sicherheit durch Verkehrsüberwachung Ein weiterer Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit ist die Verkehrsüberwachung. Hierzu gehören alle präventiven und repressiven polizeilichen Aktivitäten im Verkehrsraum, die die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltbeeinträchtigungen reduzieren: z. B. wird die Beachtung der Verkehrsregeln kontrolliert und der Zustand von Verkehrsmitteln (von Fahrrädern bis hin zu Lastkraftwagen) überprüft.

    71. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 71 Verkehrsüberwachung Die Verkehrsüberwachung orientiert sich vorrangig an der Unfallentwicklung und findet ausgesucht dort statt, wo Gefahren für die Allgemeinheit oder für bestimmte Zielgruppen am größten sind und besonders hohe Schäden drohen. Erfahrungsgemäß fördert erkennbare polizeiliche Präsenz ein normgerechtes Verhalten im Straßenverkehr.

    72. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 72 Verkehrsüberwachung Deshalb führen uniformierte Polizeibeamte Verkehrskontrollen durch. Die Betroffenen werden regelmäßig nach ihrem Fehlverhalten angehalten und auf die damit verbundenen Gefahren angesprochen(verkehrsdidaktisches Gespräch). Dies entspricht bürgerorientierter Polizeiarbeit und führt zu einer höheren Akzeptanz der Verkehrsregeln.

    73. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 73 Verkehrsüberwachung Die nordrhein-westfälische Polizei setzt folgende Schwerpunkte: Grob verkehrswidriges Verhalten (z. B. "Raser" und "Drängler") reduzieren und die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützen. Geschwindigkeitsüberwachung intensivieren, denn: Jedes Jahr gibt es die meisten Verunglückten wegen nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit. Bei knapp der Hälfte der Unfälle mit Getöteten und nahezu einem Viertel der Unfälle mit Verletzten spielt erhöhte Geschwindigkeit eine Rolle. Gewerblichen Personen- und Güterverkehr intensiv durch speziell ausgebildete Polizeikräfte überwachen, denn: Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrern/Fahrzeugen dieses Bereichs sind vielfach besonders folgenschwer.

    74. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 74 Aufgaben bei Verkehrsunfällen Verkehrsunfall Die nordrhein-westfälische Polizei kommt zum Unfallort. Die Polizei geht jedem Unfall nach, von dem sie Kenntnis erhält. Es entspricht dem Bedürfnis nach bürgerorientiertem Handeln, wenn die Polizei den Verkehrsteilnehmern bei der Bewältigung des Unfallereignisses zur Seite steht, wann immer sie gerufen wird. Damit trägt sie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei.

    75. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 75 Aufgaben bei Verkehrsunfällen Art und Umfang der Unfallaufnahme richten sich im Wesentlichen nach der Schwere des Verkehrsunfalls, der Art des Verkehrsdelikts und der Verkehrssituation am Unfallort. Die Beteiligten erhalten von der Polizei eine Unfallmitteilung, in der neben ihren Personalien auch die der Zeugen, das polizeiliche Aktenzeichen und Daten für die zivilrechtliche Schadensregulierung (z. B. über Versicherungen) enthalten sind. Darüber hinaus leistet die Polizei nach Verkehrsunfällen Opferschutz und Opferhilfe.

    76. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 76 Opferschutz und Opferhilfe Opfern steht Hilfe und Unterstützung zu. Straftaten, Verkehrsunfälle und andere schädigende Ereignisse hinterlassen Opfer, für die die Polizei häufig die erste Anlaufstelle ist. Die Opfer dürfen in ihrer Not nicht alleine gelassen werden und haben ein Anrecht auf Verständnis und Unterstützung, auf Informationen über den Fortgang des Verfahrens, über Entschädigungsmöglichkeiten und Opferhilfeeinrichtungen.

    77. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 77 Opferschutz und Opferhilfe Opferschutzbeauftragte der Polizei NRW Opfer von Straftaten haben Anspruch auf eine schonende Behandlung im Ermittlungsverfahren und auf polizeiliche Hilfe. Um dem Opferschutz im polizeilichen Alltag Rechnung zu tragen, hat jede Kreispolizeibehörde Opferschutzbeauftragte ernannt. Sie haben die Aufgabe, vor Ort Netzwerke des Opferschutzes und der Opferhilfe mit staatlichen, kommunalen und freien Trägern aufzubauen. Die Opferschutzbeauftragten sind Anlaufstelle für allgemeine und spezielle Opferfragen, -betreuung und -hilfe.

    78. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 78 Opferschutz und Opferhilfe Einen besonderen Aspekt des Opferschutzes stellt der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt dar. Auf Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurde das Polizeigesetz um den § 34a erweitert. Mit dieser Rechtsänderung wurde eine Grundlage geschaffen, dass die Täterin oder der Täter zum Schutz des Opfers von Gewalt die Wohnung verlassen muss. Der Grundsatz lautet nunmehr: Die Täterin / der Täter verlässt die Wohnung, das Opfer bleibt.

    79. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 79 Kriminalprävention Vorbeugung Nicht erst ansetzen, wenn etwas passiert. Auf unterschiedlichen Ebenen initiiert die Polizei in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen bei Ihrer Arbeit im Rahmen der Vorbeugung.  

    80. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 80 Kriminalprävention Nicht nur die Polizei, sondern auch andere staatliche und nichtstaatliche Stellen, die Wirtschaft, die Medien sowie die Bürgerinnen und Bürger selbst müssen dabei Verantwortung übernehmen und eigene Beiträge leisten. Polizeiliche Kriminalitätsvorbeugung umfasst alle Programme und Maßnahmen, die der Reduzierung erkannter Kriminalitätsursachen dienen.

    81. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 81 Kriminalprävention Die Inhalte der polizeilichen Kriminalitätsvorbeugung sind: Aufklärung der Bevölkerung über Ursachen, Entstehung und Begehungsweisen von Straftaten, Hinweise zum Selbstschutz, Erklärung der Ursachen von Opfersituationen und Strategien für deren Vermeidung, Verbesserung des Zusammenwirkens von Bürgern und Polizei.

    82. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 82 Ordnungspartnerschaften in NRW Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind von entscheidender Bedeutung für Freiheit und Recht in einer demokratischen Gesellschaftsordnung. Sie zu gewährleisten ist in erster Linie eine Aufgabe der Polizei. Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind darüber hinaus Aufgaben, die nur zusammen mit der Politik, den gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbänden, den Städten und Gemeinden und den einzelnen Bürgern erfolgreich gestaltet werden können.

    83. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 83 Ordnungspartnerschaften in NRW Diesen Gedanken verkörpert idealtypisch die Idee der Ordnungspartnerschaft. Die Initiative "Ordnungspartnerschaften in Nordrhein-Westfalen - Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden" wurde 1997 gestartet und hat sich schon nach einem Jahr zu einer Landesinitiative weiterentwickelt.

    84. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 84 Ordnungspartnerschaften in NRW Seit mittlerweile sechs Jahren wird intensiv für die Gründung von Ordnungspartnerschaften geworben, um damit Problemen wie etwa Farbschmierereien und Graffiti, Vandalismus oder Pöbeleien, unverhohlenem Drogenkonsum und exzessivem Alkoholgenuss aber auch von zunehmend aggressivem Verhalten entgegentreten zu können.

    85. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 85 Ordnungspartnerschaften in NRW Die konkreten Erfahrungen zeigen: Durch die Zusammenarbeit von Polizei und - in erster Linie - kommunalen Behörden mit ihren Ordnungs-, Sozial- und Jugendämtern, aber auch mit dem Bundesgrenzschutz, den Verkehrsbetrieben, Schulen, mit dem Einzelhandel oder Drogen- und andere Beratungsstellen lassen sich Sicherheit und Ordnung nachweisbar verbessern.

    86. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 86 Präsenz vor Ort - der Bezirksdienst Den "Schutzmann an der Ecke" hat die Polizei nicht aufgegeben. Die über 2.000 Bezirksbeamtinnen und Bezirksbeamten sind und bleiben die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger im unmittelbaren Wohn- und Geschäftsbereich. Sie gestalten durch sichtbare Präsenz und engen, vertrauensvollen Kontakt zur Bevölkerung das Verhältnis zur Polizei positiv. In ihren Bezirken sind sie weitestgehend von Ermittlungs- und Schreibtischarbeit befreit, damit sie ihren "Dienst auf der Straße" versehen können.

    87. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 87 Die Wasserschutzpolizei Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen  Die Abteilung Wasserschutzpolizei des Polizeipräsidiums Duisburg ist nicht in einer Stadt oder einem Landkreis allein zuständig, sondern auf allen schiffbaren Wasserstraßen in NRW und streckenweise in Niedersachsen.

    88. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 88 Die Wasserschutzpolizei Die Abteilung Wasserschutzpolizei des Polizeipräsidiums Duisburg sorgt für Sicherheit auf den insgesamt ca. 900 Kilometern schiffbaren Wasserstraßen des Landes mit 260.000 Schiffsbewegungen pro Jahr, sowie den Leinpfaden und Seitenwegen. Sie überwacht die Schifffahrt und die Reinhaltung unserer Gewässer, und fühlt sich seit Jahrzehnten dem Umweltschutz verpflichtet.

    89. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 89 Aufgaben der Wasserschutzpolizei Aufgaben der Wasserschutzpolizei Bootsstreifendienst Überwachung und Regelung des Schiffsverkehrs (einschließlich Sportbootverkehrs), Begleitung von Sondertransporten, anlassbezogene Durchführung von Schifffahrtssperren, Überwachung der Lade-/Löschvorgänge der Schiffe, Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Bereich des Schiffsverkehrs in Zusammenarbeit mit den Wasser- und Schifffahrtsämtern (z.B. das Bergen vertriebener Tonnen, Absicherungsmaßnahmen bei Bauarbeiten oder Untiefen usw.)

    90. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 90 Aufgaben der Wasserschutzpolizei Bekämpfung von Schiffsunfällen Überwachung von Unfallbrennpunkten und Bekämpfung der Hauptunfallursachen unter örtlichen Aspekten wie Untiefen, Flusskrümmungen, Hafeneinfahrten und sonstigen Einmündungen, Schleusen usw., Fertigung und Bearbeitung entsprechender Vorgänge.

    91. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 91 Aufgaben der Wasserschutzpolizei Durchführung von Schiffskontrollen Überprüft werden: Ausrüstung, baulicher Zustand, Anzahl und Qualifikation der Besatzungsmitglieder, Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten, erforderliche Befähigungsnachweise der Schiffsführer (Patente), Schiffspapiere (Schiffsattest, Bordbuch, Genehmigung zum Transport bestimmter (Gefahr-)Güter, Prüfbescheinigungen für Gasanlagen, Feuerlöscher ), Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und vieles mehr. Darüber hinaus wird nach Personen und Sachen gefahndet.

    92. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 92 Aufgaben der Wasserschutzpolizei Überwachung von Transport und Umschlag gefährlicher Güter Kontrolle und Überwachung der besonderen Sicherheitsvorschriften für diese Transporte, Überprüfung der Ladungspapiere, der Ausrüstung, der baulichen Vorraussetzungen der Schiffe und der notwendigen Qualifikation der Besatzung. Zudem wird der Umschlag dieser Güter überwacht und die Einhaltung der dabei geltenden Vorschriften land- und schiffsseitig kontrolliert.

    93. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 93 Aufgaben der Wasserschutzpolizei Sicherheits- und Ordnungsdienst auf dem Wasser Bei den gerade im Frühjahr und Sommer häufig vorkommenden Veranstaltungen, Regatten, "Rhein in Flammen", Hafenfesten usw., regelt die Wasserschutzpolizei den Schiffsverkehr, kontrolliert Auflagen und gewährleistet den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltungen.

    94. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 94 Aufgaben der Wasserschutzpolizei 6. Umweltschutz / Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen Überwachung der Gewässer, unter anderem durch eine enge Zusammenarbeit mit der Polizeifliegerstaffel bei gemeinsamen, regelmäßig stattfindenden Kontrolleinsätzen, Entnahme von Gewässerproben und Vergleichsproben bei Verunreinigungen, Überwachung der Schifffahrt unter Aspekten des Umweltschutzes (u.a. durch Kontrolle entsprechender technischer Einrichtungen auf Schiffen sowie der Altölabgabe), Aufnahme und Bearbeitung von Anzeigen, Ermittlung von Tatverdächtigen usw.

    95. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 95 Beteiligung der Polizei NRW an internationalen Friedensmissionen Die nordrhein-westfälische Polizei beteiligt sich seit 1994 an internationalen Friedensmissionen unter Federführung internationaler Mandatgeber, wie den Vereinten Nationen oder der EU. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame gesamtstaatliche Aufgabe der Polizeien der Länder und des Bundes. Nach der Bundespolizei stellt Nordrhein-Westfalen stellt den größten Personalbeitrag.

    96. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 96 Beteiligung der Polizei NRW an internationalen Friedensmissionen Arbeitsschwerpunkte und Einsatzgebiete Der Einsatzschwerpunkt liegt auf dem Balkan (Kosovo, Bosnien-Herzegowina). Inzwischen gehören aber auch Afghanistan, Georgien und Palästina sowie afrikanische Länder (Liberia, Sudan) zu den Einsatzgebieten. Mehrheitlich geht es um Aufbau und Ausbildung bzw. Beratung und Überwachung der lokalen Polizei. In besonders gelagerten Fällen kann aber auch die vorübergehende Übernahme hoheitlicher Aufgaben erforderlich sein. Die Beamtinnen und Beamten werden dann selbst unmittelbar zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung tätig.

    97. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 97 Beteiligung der Polizei NRW an internationalen Friedensmissionen Weitere Informationen zu Friedensmissionen unter http://www.police-mission.de/.

    98. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 98 Zusammenarbeit über Grenzen hinweg Nordrhein-Westfalen arbeitet eng mit den Polizeien der angrenzenden Staaten (Belgien, Niederlande) zusammen. Benachbarte Behörden tauschen täglich Lagebilder aus und stimmen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung miteinander ab.

    99. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 99 Regionale Verbindungsstellen Durch regionale Verbindungsstellen bei den Polizeipräsidien in Aachen, Krefeld, Mönchengladbach und Münster und den Verbindungsstellen beim Landeskriminalamt können aktuell erforderliche Maßnahmen schnell koordiniert werden.

    100. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 100 Internationale Zusammenarbeit Mit Interpol gibt es bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts erste Formen der grenzüberschreitenden kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit, die mit dem Zusammenwachsen Europas intensiv ausgebaut wurden.

    101. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 101 Internationale Zusammenarbeit Heute können Straftäter, die in Nordrhein-Westfalen gesucht werden, durch das Schengener Informationssystem in allen Teilnehmerstaaten des Schengener Abkommens auch zur Festnahme ausgeschrieben werden. Sogar sichergestellte Gegenstände, die durch Straftaten abhanden gekommen sind, können in den Teilnehmerstaaten im Rahmen von Überprüfungen zweifelsfrei identifiziert werden.

    102. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 102 Internationale Zusammenarbeit Europol - die europäische, kriminalpolizeiliche Zentralstelle Organisierte Kriminalität, Rauschgift- und Menschenhandel, Geldwäsche, aber auch der internationale Terrorismus, Korruption, Wirtschaftskriminalität und illegaler Waffenhandel sind Delikte, denen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.

    103. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 103 Internationale Zusammenarbeit Mit Europol ist in Den Haag eine neue europäische Zentralstelle geschaffen worden, die die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität erleichtern soll. Dort werden die Daten der kriminalpolizeilichen Zentralstellen (in Deutschland sind dies das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter) auswertet, zu Lagebildern auf europäischer Ebene verdichtet und den Mitgliedsstaaten zugänglich gemacht. Auch nordrhein-westfälische Polizeibeamte verrichten ihren Dienst bei Europol.

    104. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHÖV NRW 104

More Related