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„Der Garten ist der Zufahrtsweg zur Natur“ Richard von Weizsäcker

„Der Garten ist der Zufahrtsweg zur Natur“ Richard von Weizsäcker. Bebauungsplangebiet. Gartengestaltung ist ein planerischer Prozess!. Vorbereitende Gedanken zur Gartenanlage: Grundidee (Ziergarten/Nutzgarten mit Gemüsebeet und Obstbäumen)? Geländemodellierung? Blickbeziehungen?

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„Der Garten ist der Zufahrtsweg zur Natur“ Richard von Weizsäcker

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Presentation Transcript


  1. „Der Garten ist der Zufahrtsweg zur Natur“ Richard von Weizsäcker

  2. Bebauungsplangebiet

  3. Gartengestaltung ist ein planerischer Prozess! • Vorbereitende Gedanken zur Gartenanlage: • Grundidee (Ziergarten/Nutzgarten mit Gemüsebeet und Obstbäumen)? • Geländemodellierung? • Blickbeziehungen? • Wegeführung? • Zaungestaltung? • Teich? • Sitzgelegenheiten? • Grillplatz? • Pergola? • Wäschespinne? • Kompostplatz? • Gartenhäuschen? • Gewächshaus? • Beleuchtung? • Spielgeräte/Sandkasten? • ...

  4. Gartengestaltung ist ein planerischer Prozess! 1. Platz- und Wegeflächen

  5. Gartengestaltung ist ein planerischer Prozess! 2. Raumbildende Pflanzung

  6. Gartengestaltung ist ein planerischer Prozess! 3. besondere Pflanzflächen

  7. Gartengestaltung ist ein planerischer Prozess! Gesamtplan

  8. Besondere Aufmerksamkeit schenken! • Vorgärten: • Was sagt der Bebauungsplan? • Vorgartenbereiche sind auf eine Tiefe von 5,0 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, • von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO (z.B. Fahrradunterstand) frei zu halten. Ausgenommen • hiervon ist die Errichtung von Abfallbehätern, Klingel- und Hausanschlusskästen. • In den im Bebauungsplan ausgewiesenen „Vorzonen“ sind Einfriedungen unzulässig. • Visitenkarte der Bewohner! • Wirkt sehr stark in den öffentlichen Bereich!

  9. Auszug aus dem Bebauungsplan - Vorzonen

  10. Achtung! Gefahr von „Wildwuchs“ in Vorgärten

  11. Abschirmende Hecke vor Fahrradport

  12. Da müssen doch nette Leute wohnen

  13. Kleine Fläche - große Wirkung

  14. Garagenzufahrten: Was sagt der Bebauungsplan? Zufahrten zu Garagen sowie offene Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. • Vielfältiges Angebot an entsprechenden Pflastersteinen! • Es geht aber auch ohne!

  15. Bitte keine „Autobahn“ zur Garage

  16. Sickerfugenpflaster im privaten Bereich

  17. Schöner: Natursteinpflaster, aber ca. 3-4-facher Preis gegenüber Betonpflaster

  18. Doppelgaragenzufahrt gestalterisch optimal gelöst

  19. Einfriedungen / Spaliere / Sichtschutzwände: Was sagt der Bebauungsplan? • Die Einfriedung von Garagen und Stellplätzen zur öffentlichen bzw. öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche sowie im Bereich von Vorzonen ist nicht zulässig. • Einfriedungen sind ohne Sockel zu errichten. An allen den öffentlichen bzw. öffentlich-rechtlich gewidmeten Verkehrsflächen zugewandten Grundstücksgrenzen sind ausschließlich Staketenzäune / Holzzäune mit senkrechter Lattung zwischen 1,0 m und 1,2 m zulässig. In den übrigen Bereichen sind auch hinterpflanzte Maschendrahtzäune zwischen 1,0 m und 1,2 m oder Hecken und Gehölzstreifen (Achtung Nachbarrecht!!) zulässig. • Spaliere und Sichtschutzwände sind ausschließlich auf der Gartenseite im direkten Anschluss an das Hauptgebäude zulässig. Die Maße dürfen 2,0 m x 3,0 m (Höhe x Länge) nicht überschreiten. Es sind nur Konstruktionen aus Holz zulässig.

  20. Einfriedungen in Vorgärten sind i.d.R. untersagt

  21. Schlimmer geht’s nimmer

  22. Zaun- u. Sichtschutzgestaltung gemäß Bebauungsplan

  23. Begrünte Sichtschutzwände verschönern die Terrasse

  24. Gartenhäuschen: Was sagt der Bebauungsplan? In Bauräumen können Nebenanlagen nach § 14 (1) BauNVO (z.B. zur Kleintierhaltung) errichtet werden. Darüber hinaus ist eine Nebenanlage als Gartenhäuschen pro Gartengrundstück zulässig. Von Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Flächen ist ein Abstand von mind. 2,0 m einzuhalten. Die Fläche dieser Gartenhäuschen darf max. 9 m² betragen, ihre Höhe max. 2,50 m. Es sind nur Konstruktionen aus Holz zugelassen.

  25. Da könnte ein Gartenhäuschen geplant sein ?

  26. Gartenhäuschen - „Fluch der Gärten“ (Fiktion)

  27. direkte Gegenüberstellung

  28. Gartenhäuschen - „Fluch der Gärten“ (Realität) praktisch aber hässlich und dominant im kleinen Garten Kompromiss: Gerätebox oder schmaler Gartenschrank an Sichtschutzwand

  29. Baumpflanzungen: Was sagt der Bebauungsplan? • Durch Planzeichen festgesetzt (grüne Kreise) • ...sind zu pflegen und vor Beschädigungen zu schützen. Ausgefallene Gehölze sind nachzupflanzen. • ...darauf zu achten, dass die Bäume in mindestens 2,50 m von unterirdischen Versorgungseinrichtungen...gepflanzt werden. • Bäume 1. Ordnung (ab 20 m) : Hochstämme oder mehrstämmige Solitärs, STU in 1 m Höhe  20 cm, mB. Nur für das öffentliche Grün. • Bäume 2. (12-20 m) + 3. Ordnung (bis 12 m): Hochstämme oder mehrstämmige Solitärs, STU in 1 m Höhe  18 cm, mB. • Pro angefangene 300 m² Grundstücksfläche ist ein Baum 2./3. Ordnung oder ein Obstbaum zu pflanzen. • Sträucher: Mindestpflanzgröße 60 - 100 cm • Die zu pflanzenden standortgerechten Gehölze sollen nach Möglichkeit aus heimischen Arten bestehen

  30. Durchgrünung des öffentlichen Straßenraums Privates Grün sollte die öffentliche Durchgrünung im Garten aufnehmen und fortsetzen

  31. Die Baumart an die Gartengröße anpassen

  32. Bäume wirken in den Straßenraum hinein

  33. Private Freiflächen: Was sagt der Bebauungsplan? • Private Freiflächen sind zu mind. 60 % zu begrünen (einzusäen und/oder zu bepflanzen). Pro angefangene 300 m² Grundstücksfläche ist ein Baum 2./3. Ordnung oder ein Obstbaum zu pflanzen. Als Abschirmung und Hinterpflanzung von Einfriedungen sind geschnittene Laubhecken bis max. 2 m Höhe zulässig. Bei frei wachsenden Pflanzungen sind überwiegend heimische Gehölze zu verwenden. • Die Bekanntmachungen über die Gefährdung von Kindern durch giftige Pflanzen sind zu beachten. • Nachfolgend angeführte Gehölze sollen nicht gepflanzt werden: Einfassungshecken aus Nadelgehölzen wie z.B. Thuja, Fichte, Scheinzypresse. Nadelgehölze, soweit sie eine Höhe von mehr als 1,50 m erreichen und Trauerformen. • Ortsrand auf privater Freifläche: Auf dem festgesetzten Grünstreifen ist eine Strauchpflanzung mit heimischen Gehölzen, Pflanzabstand 1,5 m x 1,5 m festgelegt. Der Streifen ist zu 75 % zu bepflanzen.

  34. So bitte nicht!

  35. Für Schnitthecken gibt es gute Alternativen zu Thujen

  36. Eine wirkungsvolle Bereicherung des Straßenbildes

  37. Blumen an Fenster und Balkon nicht vergessen

  38. Fassadenbegrünung als wichtiges Gestaltungselement

  39. Fassadenbegrünung als wichtiges Gestaltungselement

  40. Staudenpflanzungen nicht vergessen!

  41. Stauden sind auch ideal für die Gehölzunterpflanzung

  42. Anbindung der Pflanzung an die Terrasse

  43. Anbindung der Pflanzung an die Terrasse

  44. Auch an den Herbst denken!

  45. ... und an den Winter!

  46. Bodenschutz: Was sagt der Bebauungsplan? • Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Bei der Durchführung der Baumaßnahme ist auf die Grundsätze des Bodenschutzes zu achten. Bei allen Baumaßnahmen ist der Oberboden so zu schützen und zu pflegen, dass er wiederverwendungsfähig bleibt (getr. Lagerung, max. Mietenhöhe 2,50 m, 40 cm Einbautiefe). • Fertigstellung Grünflächen: • Was sagt der Bebauungsplan? • ... Fertigstellungstermin auf spätestens zwei Jahre nach Bezugsfertigkeit der Gebäude festgesetzt.

  47. Belastung des Bodens während der Bauarbeiten

  48. - Planungsbeispiele - 1. naturnaher Ziergarten 2. streng geometrisch

  49. Planungsbeispiel Mit Spielbereich

  50. Planungsbeispiel Drei Nachbarn planen ihre Gärten gemeinsam

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