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BRIDGES Consulting Public Affairs & Management ___________________________________

BRIDGES Consulting Public Affairs & Management ___________________________________ Sachstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II - __________________________________ Dortmund, den 17.06.2004. Wer ist BRIDGES ?. BRIDGES Consulting Public Affairs & Management.

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Presentation Transcript


  1. BRIDGES Consulting Public Affairs & Management ___________________________________ Sachstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II - __________________________________ Dortmund, den 17.06.2004 BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  2. Wer ist BRIDGES ? BRIDGES Consulting Public Affairs & Management • baut Brücken überall dort, wo politische, gesellschaftliche und • wirtschaftliche Interessen aufeinander treffen. • ist eineKommunikations- und Organisationsberatung, deren • Spezialität die Kenntnis der politischen und gesellschaftlichen • Entscheidungsprozesse ist. • legt Wert darauf, Dialogpartner für inhaltliche Entscheidungs- • prozesse zu sein. Wir verbinden Beratung mit einem kritischen • Dialog und helfen damit unseren Kunden, neue Wege zu gehen. • kennt die Prinzipien und Funktionsweisen privatwirtschaftlicher, • öffentlicher und politischer Systeme. BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  3. BRIDGES baut Brücken Beratung von kommunalen Unternehmen und Outsourcing-Maßnahmen Unternehmen im Dialog mit Politik und Gesellschaft Verwaltungsmodernisierung BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  4. Inhalt und Ziel der Präsentation Aufbereitung von Informa- tionen zu aktuellen Entwick- lungen über die Vorschriften des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (BGBL vom 29. Dez. 2003, S. 2964 ff.) Insbesondere zum Stand der Umsetzung und Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeits- losengeld II - nach dem neu- en Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II). (Artikel 1, Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV) • … BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  5. Zielsetzung der Grundsicherung Ausreichende materielle Sicherung bei Arbeitslosigkeit Schnelle und passgenaue Vermittlung in Arbeit Ziel der Grund-sicherung für Arbeitssuchende ist: Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Verbesserung der Beschäftigungs- fähigkeit Keine einseitige Verschiebung von (finanziellen) Lasten zwischen den Gebietskörperschaften Die Stärkung der Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben - nach dem „Fördern und Fordern - Prinzip“ BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  6. Die Agentur für Arbeit (oder die optierende Kommune) benennt dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in (Fallmanager, Fallzahl 1:75) und schließt fallbezogen eine Eingliederungs-vereinbarung für 6 Monate ab (§ 15 SGB II). Grundsätzlich erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige die Leistungen, die für die Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Nach § 16(1) SGB II alle Leistungen des SGB III, nach § 16(2) SGB II weitere Leistungen zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - z.B. Schuldnerberatung und das neue Einstiegsgeld. Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Nach § 16 (3) Satz 1 SGB II sind damit alle möglichen Formen gemeint, die nicht von § 16(1), (2) erfasst sind. Nach § 16(3) Satz 2 SGB II kommen auch zusätzliche Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen (bei Zahlung von Mehraufwandentschädigung) dafür in Frage, ohne das dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. Eingliederungsleistungen BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  7. Die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur neuen Leistungsart Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II - tritt stufenweise in Kraft: Januar 2004 Regelungen zur Bestimmung der Träger und der von ihnen zu erbringenden Leistungen, Errichtung von Arbeitsgemein- schaften (ARGE) oder eines kommunalen Optionsmodells (nach einem festgelegten Zeitplan). Regelung zur Finanzierung der Grundsicherung für Arbeit- Suchende. Möglichkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen. Inkrafttreten Januar 2004 Regelungen zur Bestimmung der Träger und der von ihnen zu erbringenden Leistungen, Errichtung von Arbeitsgemein- schaften (ARGE) oder eines kommunalen Optionsmodells (nach einem festgelegten Zeitplan). BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  8. Rechtsverordnungsermächtigung zu: Aktueller Stand • Einkommensberechnung und Vermögensanrech-nung (§13 SGB II) – befindet sich z. Z. in der Ressort-abstimmung – reine Minister VO – kann ohne Zu-stimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden • Mindestanforderungen an Verträge zur Leistungs-erbringung zwischen Kommunen/BA (§18 SGB II) – in Vorbereitung - reine Minister VO kann ohne Zustim-mung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden • Definition Kosten der Unterkunft und ihre Pauscha-lierung (§27 SGB II) sowie die Festlegung der Höhe des (neuen) Einstieggeldes (§29 SGB II) – werden nicht genutzt. Aber: • §27 SGB II ist rechtliche Grundlage für die vorge-sehene quotale Beteiligung des Bundes an den KdU BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  9. Rechtsverordnungsermächtigung zu: Aktueller Stand • Gemeinsame Einigungsstelle (§45 SGB II) – würde erst zum 1.1. 2005 möglich sein – würde bei Zu-stimmung des Bundesrates vorgezogen • Aufsicht (§47 SGB II) – wird so schnell nicht kommen • Festlegung von Einzelheiten des Übergangs vom Sozialhilfeträger auf die BA (§66 SGB II) – Verord-nungsentwurf vom Kabinett verabschiedet – dem Bundesrat zugeleitet, soll am 9. Juli dort nach dem Wunsch der Bundesregierung verabschiedet werdenInhalt u. a.: Übergangsweise bescheiden BA und Kommunen ihre je eigenen – bisherigen – Klienten und auch entspre-chende Eingliederungsmaßnahmen! BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  10. Weiterer „Fahrplan“ der Regelungen Ende April 2004 Oktober 2004 Januar 2005 Regelungen zur Vorbereitung des Übergangs vom Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezug zum ALG II, insbesondere die Regelungen zur Erhebung der erforderlichen Daten. Nach dem Optionsgesetz auf den August 2004 vorgezogen – in Krafttreten noch offen. Regelungen zur Durchführung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Eingliederungs- leistungen, ALG II/ Sozialgeld), Wahr-nehmung der Option kommunale Trägerschaft, Ände- rung des Wohngeld- und Bundes- kindergeldgesetzes zur Einführung eines Kindergeldzuschlags. In einer Bundestags-entschließung vom Dezember 2003 war vorgesehen, bis zu diesem Termin das Optionsgesetz nach § 6a SGB II zu verabschieden – dies ist im Bundes- tag geschehen – im Bundesrat wurde das Gesetz am 14.05. in den Vermittlungs-ausschuß überwiesen. BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  11. Träger der neuen Leistung sind nach § 6 SGB II für: Gespaltene Finanzierungsverantwortung zwischen Bund und Kommunen • Leistungen zur • arbeitsmarktlichen • Eingliederung, • Sicherung des • Lebensunterhalts. • Leistungen für Unterkunft • und Heizung, darüber • hinaus Kosten für soziale • Beratungs- und Be-treuungsleistungen, • Einmalleistungen. Die Agenturen für Arbeit Die Kommunen BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  12. Gespaltene Finanzierungsverantwortung zwischen Bund und Kommunen ABER Nach § 6(3) SGB II können die Träger Dritte mit der Durchführung/Erbringung der Leistungen be- auftragen - ACHTUNG: Grundsätzlich gilt bei Leistungsaustausch die Vergabeordnung! Neue EU Richtlinie dazu ist noch in nationales Recht zu überführen! UND Nach §§ 17 und 18 SGB II sind die Agenturen zur Ko- operation mit den örtlichen Akteuren des Ar- beitsmarktes verpflichtet! Soweit Leistungs- anbieter vorhanden sind, dürfen die Agenturen keine Eigenen aufbauen! BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  13. Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung - mögliche Umsetzungsmodelle Variante 1 (§ 44b) SGB II Variante 2 (§ 6 a) SGB II Variante 3 (§§ 6,44b) SGB II Errichtung von Arbeits-gemeinschaften (Gesetzlicher Regelfall) Option kommunaler Trägerschaft (Näheres regelt das am 29.4. im Bundestag verabschiedete Optionsgesetz) Geteilte Zuständigkeit (beide Behörden administrieren ihre Leistungen getrennt; dies bedeutet, dass ALG-II-Leistungen an zwei Stellen zu beantragen sind) BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  14. Aktuelle Entwicklungen Variante 1 Variante 2 Die aktuelle Debatte erfolgt anhand der beiden Varianten Option kommunaler Trägerschaft Bildung von Arbeits- gemeinschaften BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  15. Nach dem Gesetz haben: Das Gesetz bestimmt: Variante - Optionsgesetz Kreise und kreisfreie Städtedie Möglichkeit, die Aufgaben der Agenturen für Arbeit nach dem SGB II auf Antrag auszuführen. Das die von den kreisfreien Städten und Kreisen benannten und vom BMWA „zugelassenen kommunalen Stellen, die Aufgaben als Organe der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen“. (Organleihe) • … BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  16. Aktuelle Debatte zum Optionsgesetz Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist am 14. Mai im Bundesrat abgelehnt worden: Die Organleihe wird von Seiten der Union sowie teilweise von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände abgelehnt, da diese die kommunalen Stellen an die Vorgaben der Bundesagentur und ihre Weisungen binde.Gefordert wird eine weitgehende Unabhängigkeit entsprechend dem Entschließungsantrag des Bundestags zu HARTZ IV. Dessen Umsetzung würde eine direkte Finanzbeziehung zwischen Bund und Kommunen notwendig machen, die verfassungsrechtliche Probleme aufwirft und eine Grundgesetzänderung erfordern würde. Diese ist nach Auffassung der Bundesregierung im Bundesrat z. Z. nicht mehrheitsfähig. Eine vollständige Unabhängigkeit der Kommunen wiederum ist nicht vorstellbar, wenn der Bund wesentliche Teile der Kosten trägt. Heute – 17.06. – Vermittlungsausschuss, (vielleicht) noch einmal 30. Juni. Die letzte Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause am findet am 9. Juli 2004 statt. BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  17. Aktuelle Debatte zur Umsetzung des SGB II Weitere kritische Punkte sind zur Zeit: • Sicherstellung der versprochenen finan- ziellen Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro: • Bundesregierung und DST schlagen als Lö-sung eine Revisionsklausel und eine quotale Beteiligung der BA an den Kosten der Unterkunft vor. • Sicherstellung der rechtzeitigen Daten-erfassung und Arbeitsfähigkeit der IT-Systeme: • Der Verwaltungsrat der BA stellte am 24. Mai 2004 „Risiken aufgrund der engen Zeitplanung“ und „eine große Verantwort-ung“ dafür bei der „Politik – Bund, Länder Kommunen“ fest. BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  18. Aktuelle Debatte zur Umsetzung des SGB II Ebenso kritisch zu sehen ist: • Sicherstellung der Umsetzung des weiteren Umbaus der BA – u. a. Ein-richtung von Job-Centern: • Der Verwaltungsrat stellte am 24. Mai fest: „Damit (ALG II - Einführung) verzö-gert sich der verbesserte Service für die Arbeitslosengeld I Kunden der BA“ • Sicherstellung eines ausreichenden Eingliederungstitels: • in der vom Bundestag am 29.04.2004 angenommenen Entschließung werden für 2005 als „Gesamtintegrationsbudget“ 9,15 Mrd. Euroals notwendig angesehen –aber: Je nach Basisjahr unzureichend! BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  19. Die kommunalen Träger sollen die ihnen im Rahmen des SGB II obliegenden Aufgaben auf die ARGE übertragen: Die Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften führt das BMWA im Einvernehmen mit der zuständigen Obersten Landesbehörde. Variante - Arbeitsgemeinschaften (§ 44 b SGB II) • einerseits zur Verwaltungsvereinfachung für die Träger wie für die betroffenen Leistungsbezieher, • anderseits auch im Interesse der Leistungserbrin-gung aus einer Hand. BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  20. Sicherung der Auszahlung der Leistungen Festlegung der Anlauf- und Auszahlungsstellen – Entscheidung über den Erhalt der bisherigen kommunalen Anlaufstellen und der BA als „Außenstellen“ der ARGE oder die Einrichtung von Anlauf- und Auszahlungsstellen nur an einer Stelle. Regelungen für aktuelle Notlagen - Barzahlungen, Gutscheine. Datenzusammenstellung und -übermittlung für die bereits vorhandenen Leistungsfälle. VO sagt: Getrennte Bescheidung! Wie können vorhandene (weitestgehend vollständige) kommunale Daten aus vorhandenen IT Systemen übertragen werden? BA sagt: Überhaupt nicht! Welche (rechtlich verbindlichen) Dokumente sind notwendig und werden von beiden Seiten akzeptiert? Wie können bewährte kommunal eingesetzte Zahlungssysteme – und das vorhandene kommunale Anwendungs-know-how - beibehalten werden? BA sagt: Eigentlich nur Nutzung BA System vorgesehen! WichtigeRegelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  21. Arbeitsorganisation der ARGE Entscheidung alle Arbeitssuchende (ALG I und II Empfänger) an gemeinsamen oder getrennten Anlaufstellen zu bedienen. Arbeitsorganisation im direkten Kundenkontakt (front-office). Arbeitsorganisation bei der Leistungsberechnung (back-office). Organisation des Kontakts zu ausbildenden oder einstellenden Unternehmen (Vermittlungsgeschäft). Fallmanagement – was heißt „Leistungen aus einer Hand“ konkret? Entscheidung Fallmanagement und Leistungs-gewährung aus einer Hand anzubieten oder getrennt. Notwendiges Profiling – Entscheidung, ob durch eigene Mit-arbeiter oder beauftragte Dritte. Wie und durch wen werden weitere notwendige Leistungen (z.B. Schuldner-, Suchtberatung) erbracht? Grundlegende Aufbau- und Ablauforganisation der ARGE. WichtigeRegelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  22. Personalkonzept Festlegung der qualitativen und quantitativen Soll Personal-bedarfe. Personaleinsatzplanung (Ist-Personal) für die ARGE: wer wird, für welche Aufgaben, aus welchen bisherigen Arbeitsbereichen, mit welcher Qualifikation und mit welcher Entlohnung, in die ARGE delegiert und wie und wo werden fehlende Kapazitäten „eingekauft“? Regelungen zur Mitwirkung der Personalvertretungen. Grundsätze des Führungskonzeptes der ARGE – Bestimmung der Methoden des Personalmanagements in der ARGE. Personalentwicklung für delegiertes Personal – innerhalb der ARGE und in Zukunft innerhalb der (ehemaligen) Arbeitsbe-reiche/Arbeitgeber. Konzept für notwendige Anpassungs-Qualifizierung. WichtigeRegelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  23. Raum-, EDV-, Investitions- und Finanzkonzepte Nutzung vorhandener/neuer Räumlichkeiten der ARGE Partner Bereitstellung/Kosten vorhandener und/oder neuer EDV Systeme Entscheidung über ein eigenes Budget der Arbeitsgemeinschaft Regelungen zu Entscheidungen über Investitionen: welche, von wem veranlasst und wie finanziert (Vor-)Finanzierung und Erstattung der laufenden Aufwendungen Regelungen zur Sicherung der Liquidität der ARGE, der Partner, der Kunden und der mit der Leistungserbringung beauftragten Dritten Finanzcontrolling – Abstimmung, wie die Berichtssysteme der Bundesagentur und der kommunalen Seite jeweils zufrieden stellend bedient werden können Abstimmung, wie Finanzwirksame Entscheidungen inhaltlich und formell nach den jeweils geltenden Verfahrensregelungen der ARGE Partner getroffenen werden müssen WichtigeRegelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  24. Eingliederungsmaßnahmen - Planung, Umsetzung, Wirkung Fortsetzung und/oder Übergangsregelungen von 2004 bis Mitte 2005. Absprache über Inhalte und Mengengerüste der Zielverein-barungen. Bestimmung der Zielgruppen aktiver Arbeitsmarktpolitik. Bestimmung und Planung der geeigneten Eingliederungsmaß-nahmetypen für die jeweiligen Zielgruppen. Festlegung der An-teile von SGB III- und sonstigen Maßnahmen. Finanzierung und Organisation der Umsetzung der Maßnahmen. Klärung des Einbezugs Dritter – z.B. von Beschäftigungsgesell-schaften, Wohlfahrtsverbänden, privaten Anbietern. Einkauf der Eingliederungsleistungen durch die ARGE und/oder die Partner – Festlegungen zu Ausschreibungsverfahren. Wirkungsmessung der Maßnahmen – Festlegung der Methoden zum Benchmarking und zur Evaluierung der Maßnahmen. WichtigeRegelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  25. Kooperation mit anderen Akteuren des Arbeitsmarktes Abstimmung, wie Unternehmen, Sozialpartner und andere Arbeitsmarktakteure in die Arbeit der ARGE einbezogen werden - zum Beispiel in Form eines Beirates. Entscheidung, ob diese Akteure (alternativ zu einer Beirats-funktion) gesellschaftsrechtlich an der ARGE beteiligt werden sollen. Abstimmung zwischen den ARGE-Partner und den anderen Arbeitsmarktakteuren, welche konkreten Aufgaben und Rollen sie übernehmen sollen, wollen und können. Vereinbarung von Regelungen, die Interessenkonflikte dieser Akteure soweit sie selbst direkt oder indirekt Leistungser-bringer für die ARGE (die Agentur oder die Kommune) sind, ausschließen (Als Minimum: Selbstverpflichtungserklärungen). WichtigeRegelungsfelder für die Arbeitsgemeinschaft BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  26. Fazit: Offene Fragestellungen sind u. a.: • Finanzierung: • Höhe und Verteilung der Fallpauschalen für Ein- gliederungsleistungen und Verwaltung Aufbau- und Ablauforganisation: • Fallmanagement und Führungskonzept Offene Fragen Zielvereinbarungen und Controlling: • Gestaltungsspielräume Datenübergabe/IT-System: • Kompatibilität und Zeitpunkt der Bereitstellung Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des regionalen Arbeitsmarktes: • Einbeziehung von Dritten (u.a. Anbieter von • Eingliederungsmaßnahmen) BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

  27. Die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 stellt für Kommunen, Agenturen für Arbeit und Anbieter von Eingliederungsmaßnahmen eine große Herausforderung dar - wir helfen dabei sie zu meistern. BRIDGES bietet Ihnen die Unterstützung BRIDGES erarbeitet mit Ihnen das lokale Kooperationsprojekt • Lokale Arbeitsmarktanalyse • Strategieentwicklung • Konkrete Zielvereinbarungen • Festlegung Meilensteine • Beobachtung der weiteren Entwicklung Optionsgesetz • Erfahrungstransfer aus Pilotprojekten und Austausch „Good Practice“-Beispiele • Zusammenbringen wichtiger Akteure • Kommunikations-politik Beratungsgegenstand bei der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe • Erarbeitung Koopera-tionsverträge • Gezielte Personalentwicklung und –vermittlung • Erfahrungsaustausch mit anderen Projekten • Relevante Entscheider • Für die Durchsetzung zu gewinnende Unterstützer • Finanzierungs- und Umsetzungs-alternativen BRIDGES begleitet Sie und Ihre Partner BRIDGES identifiziert mit Ihnen BRIDGES Consulting Public Affairs & Management GmbH

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