Der MSA 2013 in der Klasse 10
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Der MSA 2013 in der Klasse 10. am Georg-Büchner-Gymnasium. Warum MSA am Gymnasium?. nicht entstanden auf Initiative des GBG seit 2006 verbindlich an allen Schulformen Berlins ersetzt den Berliner Realschulabschluss soll Vergleichbarkeit schaffen (bundesweit geltende Standards)
Der MSA 2013 in der Klasse 10
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Der MSA 2013 in der Klasse 10 am Georg-Büchner-Gymnasium
Warum MSA am Gymnasium? • nicht entstanden auf Initiative des GBG • seit 2006 verbindlich an allen Schulformen Berlins • ersetzt den Berliner Realschulabschluss • soll Vergleichbarkeit schaffen (bundesweit geltende Standards) • INTERNET: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/msa.html
Wie setzt sich der MSA zusammen? • Prüfungsteil (Prüfungen zum MSA) • Jahresteil(Jahrgangsnoten Klassenstufe 10)
Prüfungen zum MSA (Prüfungsteil) • 3 zentral gestellte schriftliche Prüfungen (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache/Englisch) • Ergänzung der schriftlichen Englischprüfung durch eine mündliche Prüfung (dezentral, Gewichtung 3 zu 2, zählt als Einheit) • Präsentationsprüfung • die 4 Prüfungsteile gehen gleichwertig in die Bewertung ein
Termine der Prüfungen • Deutsch (180 min): 16. April, 10:00 Uhr • Mathematik (120 min): 18. April, 10:00 Uhr • Englisch (150 min): 23. April, 10:00 Uhr • Englisch (ergänzend mündlich): 22. Mai – 24. Mai • Präsentationsprüfung: voraussichtlich 27. Februar – 01. März
Inhalte der schriftlichen Prüfungen • Details bei den jeweiligen Fachlehrern zu erfragen
Organisation/Inhalte der ergänzenden Englischprüfung • Partnerprüfung • monologisches und dialogisches Sprechen • pro Prüfling ca. 5-6 min • 2 Prüfende
Organisation der Präsentationsprüfung • grundsätzlich Gruppenprüfung (2-4) • Einzelprüfung nur mit Genehmigung • Prüfung beinhaltet Präsentation und Kolloquium • Zeitfenster für die Prüfung: - 10 – 20 min pro Prüfling (Gruppenprüfung) - 15 – 30 min (Einzelprüfung) • Präsentationin der Regel 10 min pro Prüfling (Gruppenprüfung) und 15 min (Einzelprüfung) • Kolloquiumin der Regel 5 min pro Prüfling • 2 Prüfer
Thema der Präsentationsprüfung • Auswahl des Themas, des Bezugsfachs, des betreuenden Fachlehrers erfolgen selbstständig • Bezugsfach muss Fach der 10. Klasse sein • die schriftlichen Prüfungsfächer (DE, MA, EN) und Sport können nicht gewählt werden • Thema muss Rahmenrichtlinien des Bezugsfachs entsprechen • Fachlehrer soll bei Formulierung des Themas und der Gliederung um Rat gefragt werden
Gruppenprüfungen: Arbeitsaufteilung • Prüfungsgruppe hat ein gemeinsames Prüfungsthema • Prüflinge zeigen sich für individuelle Unterthemen verantwortlich (Zuständigkeiten sind in Gliederung zum „Erarbeitungsprodukt“ zu vermerken)
Art des Erarbeitungsproduktes • PowerPoint Datei • Plakat • Szenische Darstellung • Tafel/Folien • Portfolio
Was ist ein Portfolio? • „zusammengetragene Blätter“ (von lat. portare für tragen und folium für Blatt)/Sammelmappe • Zusammenstellung verschiedener Dokumente zum Thema (Unterthemen, Texte, Beispiele) • Sinn und Ziel: Dokumentation und Reflexion des Lernprozesses • Qualitätsmerkmal: sinnvolle Auswahl der einzelnen Kurzbeiträge für eine strukturierte Zusammenstellung
Zwischentermine Präsentationsprüfung Schüler • Bis zum 23.11. • Abgabe des Formblatts „Antrag auf eine Präsentationsprüfung“ (vom Klassenlehrer ausgehändigt) an beratenden Fachlehrer • Gliederung und Quellenbestandsaufnahme (vorläufig) dem Formblatt beifügen • Bis zum 07.01. • Rückgabe der genehmigten Anträge/Themen an Schüler • Beginn der offiziellen Arbeitszeit mit „Arbeitsprotokoll“ (dokumentiert Arbeitsschritte/Arbeitsaufteilung, Form mit Fachlehrer besprechen) • Beratungstermine wie auf Antrag vermerkt wahrnehmen • Bis zum 25.01. Abgabe eines Zwischenberichts beim Fachlehrer
Prüfungsteil (Prüfungen) bestanden, wenn alle 4 Prüfungsnoten mindestens 4 bestanden, wenn höchstens eine 5 auftaucht und Ausgleich durch mindestens eine 3 vorhanden ist (Beispiel: 5,3,4,4) Jahresteil (Jahresnoten) 1. Möglichkeit: Erfüllen der Voraussetzungen zur Versetzung in die gymnasiale Oberstufe 2. Möglichkeit: Bestehen des Jahresteils ohne Versetzung in die Oberstufe Bedingungen zum Bestehen des MSA
Versetzung oder Bestehen des Jahrsteils ohne Versetzung • Kriterium: Notenbild Jahresteil • „Faustregel“: • Versetzung in die Oberstufe nur möglich mit höchstens zwei Fünfen im Jahresteil • Bestehen des MSA möglich mit drei Fünfen im Jahresteil, falls Ausgleich vorhanden
Nachprüfung Prüfungsteil mündliche Nachprüfung in einemder 3 schriftlichen Fächer möglich (Antrag) Verhältnis schriftliche Prüfung zu Nachprüfung ist 2 zu 1 Minimalziel: höchstens eine 5 mit Ausgleich 3 (z.B.: 5,4,4,4 zu 5,3,4,4 oder 5,5,3,4 zu 5,4,3,4) Nachprüfung Jahresteil Optimalgewinn: Versetzung in die Oberstufe Minimalgewinn: Bestehen des MSA Bedingung: höchstens eine Nachprüfung in einem Fach zur Verbesserung einer Jahrgangsnote 5 Nachprüfung bei Nichtbestehen des Prüfungsteils und/oder Jahresteils
MSA bestanden aber keine Oberstufe – was dann? • 10. Jahrgangsstufe kann wiederholt werden, Prüfung zum MSA muss nicht/darf nicht wiederholt werden
MSA nicht bestanden – was dann? • Jahrgangsstufe kann wiederholt werden, MSA kann wiederholt werden (alle Prüfungsleistungen müssen neu erbracht werden) D. Pierags, Oktober 2012