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Möglichkeiten zum Wachstum – Wie kann Wachstum in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen gebracht werden? Strickhof Schweine-Tag vom 18. Januar 2013 Dr. Jürg Niklaus, Rechtsanwalt, Zürich. Folie 1. Übersicht Was ist Wachstum? Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum?

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Presentation Transcript


  1. Möglichkeiten zum Wachstum – Wie kann Wachstum in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen gebracht werden? Strickhof Schweine-Tag vom 18. Januar 2013 Dr. Jürg Niklaus, Rechtsanwalt, Zürich Folie 1

  2. Übersicht Was ist Wachstum? Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Fallbeispiele und Empfehlungen Folie 2

  3. Was ist Wachstum? Hansjörg Walter (Sonntagszeitung vom 14. August 2005):ca. 30‘000 Betriebe bis 2030 wegen Effizienzsteigerung betriebswirtschaftliche Sicht – volkswirtschaftliche Sicht Wachstum: strukturelle Veränderung des Betriebes im Sinne einer „Vergrösserung“ Folie 3

  4. Was ist Wachstum? In welche Richtung kann das Wachstum gehen? • internes (natürliches) Wachstum – externes Wachstum • horizontales Wachstum – vertikales Wachstum • Flächenwachstum • Intensivierung • Effizienzsteigerung • Veränderungen im Produktionssystem (konventionell, Label, Bio) • innere Aufstockung • bauliche Veränderungen • Paralandwirtschaft • Nebenerwerb • Kontrollwechsel • überbetriebliche Zusammenarbeit Folie 4

  5. Was ist Wachstum? • Woran lässt sich Wachstum messen? • Umsatz • Bilanzsumme • Betriebsgewinn • Cash Flow • Direktzahlungen • Betriebsfläche • Anzahl der Arbeitnehmer • Grösse des Tierbestandes • Produktionssystem • Mechanisierung • ... Folie 5

  6. Was ist Wachstum? Wachstum ist kein Selbstzweck! strategisches Wachstum – taktisches Wachstum Wachstumsmotive: • Ertragskraft erhalten • Grössenvorteile • Spezialisierungsvorteile • Rentabilität steigern • Kompensation verschärfter Auflagen (vgl. Tierschutz) • Risikostreuung • Synergieeffekte • Stärkung der Verhandlungsposition am Markt • Optimierung der Arbeitsplanung Folie 6

  7. Was ist Wachstum? • Ob Wachstum möglich und sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Gesichtspunkten ab: • Know-how und Vorlieben des Betriebsinhabers • absatz- und beschaffungsseitige Marktentwicklungen • Alter des Betriebsinhabers • Familien- und Nachfolgesituation • Standort und Erschliessung • Bauten und Anlagen • Finanzierungsmöglichkeiten • rechtliche Situation • ... Folie 7

  8. Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Staatliche Rahmenbedingungen: • Landwirtschaftsrecht • Bodenrecht / Pachtrecht • Raumplanungs- und Baurecht • Schutzgüter (Umwelt-, Gewässer-, Tierschutz usw.) • Steuerrecht • Private Rahmenbedingungen: • Marktpartner • Label • Integration Folie 8

  9. Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? • Die Eckpfeiler der schweizerischen Wirtschaftsverfassung: • Wirtschaftsfreiheit (Art. 27, 94, 101 BV) • Wettbewerbsfreiheit („Wettbewerbspolitik“; Art. 96 BV) • Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) • Vertragsfreiheit (Art. 27 BV) • Vereinigungsfreiheit (Art. 23, 27 BV) • Merke: Aus regulatorischer Sicht ist das Wachstum grundsätzlich unbegrenzt. Folie 9

  10. Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? • Die Besonderheiten der schweizerischen Agrarverfassung: (Art. 104 Bundesverfassung) • Beitrag der Landwirtschaft zu den multifunktionalen Zielsetzungen • Primat der zumutbaren Selbsthilfe • Förderung der bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe • Massnahmenkatalog • Merke: Der Verfassungsgeber hat im Bereich der Landwirtschaft bestimmte Strukturvorstellungen. Folie 10

  11. Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? Landwirtschaftsrecht: • Marktordnungen, Interventionen • Verbote, Gebote • Kontingentierung (aufgehoben) • Lenkungsabgaben (Höchstbestandesverordnung) • Direktzahlungen (DZ: SAK, Deckelung, ÖLN) • soziale Begleitmassnahmen • Strukturverbesserungen • bäuerliches Bodenrecht, landwirtschaftliches Pachtrecht • Hinweise auf strukturpolitisch bedingte Sonderregelungen: Handelsrecht, Steuerrecht, LSVA, Arbeitsrecht, Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht usw. Folie 11

  12. Welche Rechtsbereiche befassen sich mit Wachstum? • Raumplanungs- und Baurecht: • Zonenkonformität • wirtschaftliche Tragfähigkeit • Bodenabhängigkeit • innere Aufstockung • Intensivlandwirtschaftszone • keine überwiegenden, entgegenstehenden Interessen • Erschliessung • baupolizeiliche Vorschriften • Hinweis: baulicher Umweltschutz, bauliche Höchstbestandeskontrolle, Tendenz zu einer „baulichen Cross Compliance“? Folie 12

  13. Welche Rechtsbereiche betreffen das Wachstum? • Schutz der Polizeigüter: • Leib, Leben, Freiheit, Eigentum, öffentliche Gesundheit, öffentliche Ruhe, öffentliche Sicherheit und Ordnung, öffentliche Sittlichkeit • Umweltschutz • Gewässerschutz • Tierschutz • Artenschutz • Gesundheitsschutz (inklusive Tierseuchenbekämpfung) • Verbraucherschutz • Hinweis: Regulierung zur Verhinderung von Marktversagen Folie 13

  14. Fallbeispiele und Empfehlungen Beispiele: Höchstbestandesvorschriften bäuerliches Bodenrecht Raumplanungs- und Baurecht Tierschutzrecht (Übergangsfristen) Umweltschutzrecht Folie 14

  15. Fallbeispiele und Empfehlungen Zwei Grundsätze: Gesetze gelten sofort: Gesetze gelten grundsätzlich sofort mit der Inkraftsetzung. Übergangsfristen gibt es nur, wenn sie vorgesehen sind (siehe etwa die Anwendungsfälle im Tierschutzrecht). Das kann Investitionen gefährden. Entschädigungen sind nach den Grundsätzen der formellen oder materiellen Enteignung und allenfalls nach den Grundsätzen der Verantwortlichkeit zu prüfen. Eigenverantwortung: Der Rechtsunterstellte muss die Rechtskonformität seines Verhaltens grundsätzlich selber sicherstellen und sich entsprechend auch selber kontrollieren. Rechtsunkenntnis entbindet nicht von der Einhaltung der Gesetze. Folie 15

  16. Fallbeispiele und Empfehlungen Merksätze: • Früherkennung: Entwicklungen bei den Rahmenbedingungen früh erkennen („gouverner, c‘est prévoir“) • Optionen: Optionen mehren und pflegen (etwa bei der Zonenplanung) • Zielsetzung: Setzen Sie sich realistische Ziele (bei Zweifeln Beratung, Vorentscheid) • Drehbuch: kluge Strategie, kluge Taktik (Drehbuch) • Betroffene Akteure: Ziehen Sie die betroffenen Akteure rechtzeitig mit ein und stellen Sie die Verbindlichkeit der Akteure her (Vereinbarung von Schritten, Einholung von Rulings usw.) Folie 16

  17. Fallbeispiele und Empfehlungen • Fallstricke: • Pyrrhussiege: Kann ich mit dem Wachstum meine Ziele auch wirklich erreichen? • Wecken schlafender Hunde: Ist der betriebliche Status quo überhaupt legal? • „Entrechtung“: Löst die Umsetzung meines Planes Drittrechte aus (etwa Vorkaufs- oder Gewinnanteilsrechte)? • Sackgassen: Schaffen Sie die Voraussetzungen, bevor Sie investieren! • Unbeweglichkeit: Versteifen Sie sich nicht auf Plan A, sondern bereiten Sie einen Plan B (und allenfalls auch einen Plan C usw.) vor! Folie 17

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