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Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet!

Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet!. Neue Methoden der Betriebsprüfung. Bisherige Prüfungspraxis:. Vergleich Rohgewinn und Aufschlagsätze mit der Richtsatz- sammlung Interner Betriebsvergleich über mehrere Jahre (Kontrolle Verhältnis Umsatz – Rohgewinn - Gewinn)

verity
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Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet!

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  1. Wenn der Betriebsprüfer zweimal rechnet! Neue Methoden derBetriebsprüfung Neue Methoden der Betriebsprüfung

  2. Bisherige Prüfungspraxis: • Vergleich Rohgewinn und Aufschlagsätze mit der Richtsatz- sammlung • Interner Betriebsvergleich über mehrere Jahre (Kontrolle Verhältnis Umsatz – Rohgewinn - Gewinn) • Kontrolle der Kassenbuchhaltung (insbesondere Kassen- minusprüfung, Überprüfung der Privatentnahmen  und -einlagen ) • Stichprobenartige Kontrolle der Belege • Kontrolle der Privatanteile Neue Methoden der Betriebsprüfung

  3. Folgen der bisherigen Prüfungspraxis: • Zeitintensiv (z.B. Kassenminusprüfung) • Die Beweiskraft der Buchführung wurde nur bei gravierenden Mängeln erschüttert. • Die Überprüfungsmöglichkeiten waren im Hinblick auf die zeitlichen und technischen Möglichkeiten beschränkt. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  4. Neue Prüfungspraxis: Bei Auffälligkeiten ist immer öfter der Trend zu verzeichnen, dass der Betriebsprüfer versucht, die Beweiskraft der Buch-führung zu erschüttern. Folge: Wenn die Buchführung ihre Beweiskraft verliert, berechtigt dies zu Teil- oder Vollschätzungen. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  5. Neue Prüfungspraxis: • Die Beweiskraft der Buchführung kann der Betriebsprüfer insbesondere durch die Feststellung von Mängeln bei der Erfüllung der • formellen und • materiellen Anforderungen • der Buchhaltung erschüttern. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  6. Häufige formelle Fehler: • Nichteinhaltung der Ordnungsvorschriften • Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflichten • Buchung der Tageseinnahmen ohne Beleg • Keine gesonderte Aufzeichnung von Schecks • Keine zeitnahe Eintragung ins Kassenbuch • Nicht zeitgerechte Buchung der Kasseneinlagen und Entnahmen • End- und Anfangssaldo wird nicht überprüft Neue Methoden der Betriebsprüfung

  7. Häufige materielle Fehler: • Nichterfassung von Einnahmen • Nichterfassung von Ausgaben • Nicht chronologisch fortlaufend geführtes Kassenbuch • Nichtzählen des täglichen Kassenbestandes (Führen einer rechnerischen Kasse) • Keine Erstellung von Eigenbelegen für Privatentnahmen • Nur summenmäßige tägliche Kassenbucheintragung • falsch ausgestellte Rechnungen (u.a. MwSt-Ausweis) Neue Methoden der Betriebsprüfung

  8. Kassenbuch / Kassenbuchführung Kassenbücher sind das buchmäßige Abbild der Geschäfts- kasse. Das Kassenbuch beinhaltet sämtliche Bargeld- bewegungen wie Einnahmen, Ausgaben, Einlagen und Entnahmen. Zahlungen mit Scheck, Kreditkarte oder EC-Karte sind im Kassenbuch nicht zu erfassen, da diese Zahlungsarten unbar sind. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  9. Kassenbuch / Kassenbuchführung • Die zu erfüllenden Anforderungen an das Kassenbuch • richten sich insbesondere an die tatsächliche geführte Kasse. • Grundsätzlich sind hier zwei Fälle zu unterscheiden: • Ladenkasse / PC-Kasse ohne Testat • Registrierkasse (mit fortlaufenden Z-Abschlägen)/ PC-Kasse mit Testat Neue Methoden der Betriebsprüfung

  10. Offene Ladenkasse / PC-Kasse Offene Ladenkasse: Häufig in kleineren Gastronomiebetrieben sowie im Bereich des Tresenverkaufs anzutreffen. PC-Kasse ohne Testat: Bei vielen PC-Kassen ist die Stornierung von Buchungen ohne Hinterlassung einer offensichtlichen Spur möglich. Diese PC-Kassen genügen nicht den GoBS! (Achtung: Innerhalb der EDV sind die Stornobuchungen in vielen Fällen doch sichtbar!) Neue Methoden der Betriebsprüfung

  11. Offene Ladenkasse / PC-Kasse Bei offenen Ladenkassen sind zwingend tägliche Kassenberichte zu führen. Gleiches dürfte auch für PC-Kassen ohne Testat gelten, da diese insoweit auch nicht den GoBS genügen und die Vollständigkeit der Einnahmen damit anderweitig nachzu- weisen ist. (Hierzu gibt es, so weit ersichtlich, noch keine Rechtsprechung, jedoch ist die Führung von Kassenberichten vermutlich die logische Konsequenz aus der Nichterfüllung der Anforderungen der GoBS der PC-Kassen.) Neue Methoden der Betriebsprüfung

  12. Offene Ladenkasse / PC-Kasse Kassenberichte: Kassenberichte dienen der nachvollziehbaren, systematischen und insbesondere der rechnerischen Ermittlung der täg- lichen Bareinnahmen. Das Berechnungsschema von Kassenberichten beginnt zwin- gend immer mit dem ausgezählten Tageskassenendbestand und endet mit der rechnerisch ermittelten Summe der Tageseinnahmen. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  13. Offene Ladenkasse / PC-Kasse Kassenberichte: Ein Kassenbuch ersetzt auch dann nicht den Kassenbericht, wenn in einer gesonderten Spalte die Kassenbestände aus- gewiesen werden! Achtung: Im Handel sind auch systemwidrige Kassenberichtsmuster erhältlich, die die Anforderung der rechnerischen Ermittlung der Kasseneinnahmen nicht erfüllen. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  14. Offene Ladenkasse / PC-Kasse Kassenberichte: Die Kassenberichte müssen vollständig sein. Für jeden Tag muss ein Kassenbericht vorliegen. Nicht notwendig ist ein fester Einband oder eine durchgängige, nicht austauschbare Drucknummerierung. Die Summe aller Kassenberichte ergibt das Kassenbuch. Da die Auszählung des Tagesendbestandes Ausgangspunkt für den Kassenbericht ist, sollte ein Zählprotokoll geführt werden. Dieses Zählprotokoll ist nicht vorgeschrieben, dient aber der Beweissicherung. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  15. Offene Ladenkasse / PC-Kasse Kassenberichte: Ganz wichtig: Auch das Hartgeld ist zwingend zu zählen! Nur so ist eine korrekte Kassensturzfähigkeit gewährleistet! Neue Methoden der Betriebsprüfung

  16. Offene Ladenkasse / PC-Kasse Neue Methoden der Betriebsprüfung

  17. Registrierkasse / PC-Kasse (Testat) Registrierkasse: Wird eine Registrierkasse geführt, deren Tagesabschluss- bons die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 09. Januar 1996 erfüllen, ist es ausreichend, wenn in einem Kassenbuch täglich die Tageseinnahmen in einer Summe (aber getrennt je Barkasse) sowie alle Ausgaben aufgezeich- net werden. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  18. Registrierkasse / PC-Kasse (Testat) • Aufzuhebende Belege bei Registrierkassen: • (Gem. BMF-Schreiben vom 09. Januar 1996) • Tagessummenendbons (Z-Abschläge),fortlaufend und vollständig • Alle weiteren im Rahmen des Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der EDV-Registrierkasse (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertung, Ausdrucke der Trainingsspeicher, Kellerberichte (X-Abschläge), Spartenberichte) • Organisationsunterlagen der Kasse, insbesondere die Bedienungs-anleitung, die Programmieranleitung, die Programmabrufe nach jeder Änderung (z.B. der Artikelpreise) • Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer-, Kellner- und Trainingsspeichern sowie alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung (z.B. Anweisung zum maschinellen Ausdrucken von Proforma-Rechnungen oder zum Unterdrücken von Daten und Speicherinhalten) • Mit Hilfe der Registrierkasse erstellte Rechnungen Neue Methoden der Betriebsprüfung

  19. Begriffsdefinition Y- & Z-Abschlag • X-Abschlag • Zwischenabruf des jeweiligen Speichers (Finanzen, Artikel, ...) ohne Daten zu löschen • Keine Nummer • Ersetzt nicht den Z-Bericht • Z-Abschlag • Abfrage der gespeicherten Daten (Umsätze, WG, ... ) mit anschließender Löschung des jeweiligen Speichers • Enthält fortlaufende Nummer • Enthält: Name, Brutto-, Nettoumsatz, Z-Zähler, Datum/Zeit, • Zahlwege und Storno-, Retourebuchungen • >>> Der Z-Abschlag ist zwingend aufzubewahren! Neue Methoden der Betriebsprüfung

  20. Registrierkasse / PC-Kasse (Testat) • Aufzubewahrende Belege bei Registrierkassen: • Fraglich ist, ob auch der Kontrollstreifen (Permanentrolle) • aufzuheben ist. Dafür sprechen: • Wortlaut des § 147 Abs. 1 AO • BMF-Schreiben vom 09. Januar 1996 erwähnt den Kontrollstreifen nicht als Beleg, der bei Gewähr der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen nicht aufbewahrt werden muss. Insoweit ist von einer Aufbewahrungspflicht auszugehen. • Aufbewahrungspflicht gleichfalls bejahend Assmann/Burhoff (Vors. Richter am FG a.D.) in Besteuerung des Hotel- und Gaststätten- gewerbes, NWB-Verlag mit Bezug auf RFH v. 13.11.1925, RStBl. 29 Seite 641) Tendenziell auch BFH I-199/60, Urteil vom 30.05.1962 (war jedoch nicht entscheidungserheblich) • Es gibt keine anders lautende Verlautbarung der Finanzbehörden. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  21. Registrierkasse / PC-Kasse (Testat) Liegen die vorgenannten Belege vollständig vor und werden sie entsprechend der Aufbewahrungsfristen auch aufbewahrt, reicht die Führung eines Kassenbuches aus. Auf die Führung von täglichen Kassenberichten kann dann verzichtet werden. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  22. Digitale Betriebsprüfung • Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) vom 23.10.2000 • (BStBl. Teil I Seite 1428, 1455) wurde der Datenzugriff für • alle Außenprüfungen, die nach dem 1.1.2002 beginnen • (§ 19 b EGAO) eingeführt. • Im Hinblick auf eine effiziente Prüfung wird damit der • Finanzverwaltung das Recht eingeräumt, für alle ab dem • Januar 2002 beginnenden Außenprüfungen auf die Daten- • bestände buchführungspflichtiger Unternehmen digital • zuzugreifen. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  23. Digitale Betriebsprüfung §147 Abs. 6 AO (Ordnungsvorschrift für Buchführung und Aufzeichnung) (1) Sind Unterlagen nach Abs. 1 mit Hilfe eines Datenver- arbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungs- system zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen (Z1). (2)Sie kann im Rahmen einer Außenprüfung auch verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet (Z2) oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeich- nungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (Z3) zur Verfügung gestellt werden. (3)Die Kosten trägt der Steuerpflichtige. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  24. Digitale Betriebsprüfung Zeitliche Anwendung: Der Datenzugriff wurde erstmals zulässig für Außenprüfungen, bei denen nach dem 31.12.2001 mit der Prüfung begonnen wurde. Für alle Daten, die nach dem 31.12.2001 archiviert werden, muss die maschinelle Auswertung für den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungspflicht (bis 10 Jahre) sicherge- stellt sein, auch bei einem Wechsel der Hard- oder Software. Dies gilt für Daten des PZ 2001, ggf. auch Daten des PZ 2000. Ab dem Prüfungszeitraum 2001 ist es nicht mehr zulässig, nur noch ausgedruckte Daten vorzulegen, wenn Daten digital er- fasst wurden und diese Daten zum 1.1.2002 noch nicht archi- viert waren. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  25. Digitale Betriebsprüfung • Zugriffsmöglichkeiten der Finanzverwaltung • Formen des Datenzugriffs: • Unmittelbarer Datenzugriff (Z1) • Mittelbarer Datenzugriff (Z2) • Datenträgerüberlassung (Z3) • Alle 3 Zugriffsarten müssen über 10 Jahre gewährleistet werden. • Der unmittelbare Zugriff am System des Steuerpflichtigen kann nur • umgangen werden, wenn ein Archivsystem vorliegt, das die gleichen • Auswertungsmöglichkeiten bietet wie das Produktivsystem. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  26. Digitale Betriebsprüfung • Umsetzung des Datenzugriffs seitens der Finanzverwaltung • Die Ausgestaltung des Datenzugriffs weicht in den Ländern stark ab. • Einheitlich sind die Bestrebungen aller Ministerien und OFD, den Daten- zugriff umzusetzen (Anwendung des Gesetzes). • Der Umsetzungsstand in den Ländern beträgt in Abhängigkeit der Größenklasse zwischen 30 - 80% der abgeschlossenen Prüfungsfälle. • Bei sehr kleinen Betrieben ist die Umsetzung relativ gering. • Im Bereich der Konzernprüfung wird in nahezu allen Fällen ein Daten- zugriff, in der Regel Z1, realisiert. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  27. Digitale Betriebsprüfung Frage: Sind auch die digitalen Daten von Registrierkassen und PC-Kassen zu sichern und aufzubewahren? Antwort: Bis jetzt gibt es hierzu keine Stellungnahme der Finanzverwaltung. Auch in der Fachliteratur, soweit ersichtlich, wurde hierzu konkret noch keine Stellung genommen. Aber: Der Wortlaut des § 147 Abs. 6 AO in Verbindung mit § 147 Abs. 1 AO spre- chen sehr deutlich dafür. Da bisher keine Verneinung seitens der Finanz- behörden und der Finanzgerichte erfolgte, ist zur Sicherheit davon auszu- gehen, dass die Daten von PC-Kassen für den digitalen Zugriff vorgehalten werden müssen. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  28. Digitale Betriebsprüfung Auf welche Daten kann die Finanzverwaltung beim Zugriff auf die digitalen Daten von Registrier- und PC-Kassen technisch zugreifen? Neue Methoden der Betriebsprüfung

  29. Digitale Betriebsprüfung Was und wie lange gespeichert wird, hängt vom Kassentyp ab. Im Wesentlichen sind zwei Typen zu unterscheiden. EDV-Kassensystem (Festplatte) Proprietäres Kassensystem (E-Prom-Kassen) Neue Methoden der Betriebsprüfung

  30. Speicherprinzip einer Proprietären Kasse Z - Abschlag Tagesumsatz Z1-Speicher Monatsbericht El.-Journal Überschreibt sich Z2-Speicher Nirwana Gilt für alle Speicher: Umsatz, Artikel, Bediener, WG, Stunden, ... Neue Methoden der Betriebsprüfung

  31. Speicherprinzip einer EDV-Kasse Z-Abschlag Jede Buchung 21.02.07 Daten bleiben gespeichert und können vom FA ver – langt werden 20.02.07 19.02.07 18.02.07 Period. Berichte Journaldatei endlos Stornos, Retoure, Abschläge Festplatte Neue Methoden der Betriebsprüfung

  32. Digitale Betriebsprüfung PC-Kassen liefern damit auslese- und auswertbare digitale Daten, die entsprechend aufzubewahren sind. Und dies regelmäßig über einen Zeitraum von 10 Jahren. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  33. Digitale Betriebsprüfung Die Finanzverwaltung kann die digitalen Daten mittels des Programms „Idea“ auswerten. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  34. Digitale Betriebsprüfung • IDEA: • IDEA ist ein Programm, mit dessen Hilfe Wirtschaftsprüfer, Revisoren und Controller Datensätze unterschiedlichster Art und Herkunft einfach und konsistent selektieren, analysieren und aufbereiten können. • Es sind komplexe Analysen von Daten, Analysen spezieller Bereiche und viele weitere Funktionen unter Windows aus- zuführen. • Das Programm wurde für die kanadische Regierung ent- wickelt, später von Wirtschaftsprüfern und der kanadischen Verwaltung eingesetzt. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  35. Digitale Betriebsprüfung • IDEA – Wesentliche Programmfunktionen: • Dokumentation der Analyseplanungen und der einzelnen Fortschritte in einer Liste (To-Do-Liste) • Import (einer breiten Auswahl) von Dateitypen • Analyse von Daten (vergleichende Statistiken, Profile, Analyse von Mehrfachbelegungen, Summierungen, Altersstrukturanalyse usw.) • Suchen von Ausnahmen und Auffälligkeiten (mit Hilfe von ca. 80 Funktionen, arithmetischen Operatoren, Text- und Datumskriterien) • Lückenanalysen eines Bereichs (z.B. Suche nach doppelten Einträgen) Neue Methoden der Betriebsprüfung

  36. Digitale Betriebsprüfung • IDEA – Wesentliche Programmfunktionen: • Vergleich verschiedener Dateien (mit Hilfe des systema- tischen, des Zufalls- oder des Monetary-Untis-Verfahrens) • Unterschiedliche Schichtungsverfahren • Erstellen von Pivot-Tabellen oder von multidimensionalen Analysen • Automatische Generierung von komplett dokumentierten Historien der Analysen • Aufzeichnen oder Erstellen von Makros (mit IDEA-Script) Neue Methoden der Betriebsprüfung

  37. Digitale Betriebsprüfung • IDEA –Import von verschiedenen Dateien • ASCII fixe Länge • ASCII delimited (=Comma Separated Value) • EBCDIC fixe Länge • dBase, • Excel, Access, Lotus • SAP/AIS Importdatei Format • Sonstige Datenbankformate • Druckdateien Neue Methoden der Betriebsprüfung

  38. Digitale Betriebsprüfung • IDEA – zwei der wichtigsten Prüfverfahren • Benfords Law • Chi-Quadrat-Test Neue Methoden der Betriebsprüfung

  39. Digitale Betriebsprüfung • Benfords Law: • Der Physiker Frank Benford stellte 1920 die Hypothese auf, dass es in der Welt mehr Zahlen mit niedriger Anfangsziffer gibt als solche mit einer hohen ersten Ziffer (Betrachtung der relativen Häufigkeit be- stimmter Anfangsziffern). • Benford war in Diensten der General Electric Company, wo er seine logarithmische Formel (Benfords Law) entwarf: • Die Wahrscheinlichkeit p(d) dafür, dass eine Zahl mit derZiffer d beginnt, ist gegeben durch p(d) = ln(1+1/d)/ln(d). • Hierin ist d die Basis des Stellenwertsystems für die Zahlendarstellung. Im Dezimalsystem ist d = 10 und das Benfordsche Gesetz vereinfacht sich zu: • p(d)=log(1+1/d) . • Darin bezeichnet log den dekadischen Logarithmus. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  40. Digitale Betriebsprüfung • Benfords Law: • Benford stürzte sich dabei auf alles, was die Statistik hergab: • Luftdruckmessungen • Ergebnisse der amerikanische Baseball-Liga • Atomgewichte • Bevölkerungszahlen • die Höhe der Stromrechnungen auf den Solomon Islands • Artikel aus der Zeitschrift „Reader's Digest“ • Buchführungen verschiedener Unternehmen usw. • Mit über 20.000 Einzelbeobachtungen, die alle dasselbe • ergaben: die '1' lag immer vorn, die '9' immer hinten. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  41. Digitale Betriebsprüfung Benfords Law: Ziffer Häufigkeit 1 30,10 % 2 17,60 % 3 12,49 % 4 9,69 % 5 7,91 % 6 6,69 % 7 5,79 % 8 5,11 % 9 4,57 % Neue Methoden der Betriebsprüfung

  42. Digitale Betriebsprüfung Neue Methoden der Betriebsprüfung

  43. Digitale Betriebsprüfung Benfords Law – Ein Beispiel zur Verdeutlichung 10.000,- € wurden zu einem Zinssatz von 5% p.a. angelegt. Mit Zinseszins sind dies in 15 Jahren 20.789 €. Solange brauchte das Kapital, um sich zu verdoppeln und um die Anfangsziffer '1' in eine '2' zu verwandeln. Um von der '2' auf die führende '3' zu wechseln, ist jedoch keine Verdoppelung mehr notwendig, sondern lediglich ein Wachstum um 50 %. Das wird schon nach 8 weiteren Jahren erreicht. So sinkt die für eine Änderung der Anfangsziffer erforderliche prozentuale Steigerung konti- nuierlich. Bei einer führenden '9' sind maximal noch 11,1 % Steigerung notwendig, um wieder eine Anfangs-Eins zu erhalten. Danach beginnt diese Gesetzmäßigkeit von vorne. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  44. Digitale Betriebsprüfung Benfords Law in der Praxis: Das Wissenschaftsmagazin des WDR‚ QUARKS & Co lud aus dem WDR-System aus der Revisionsabteilung im November 2002 die Rechnungen der letzten beiden Vormonate herunter: 12.372 Posten. Eine Überprüfung nach Benford ergab, dass die Zahlen nicht auffällig waren. Die Daten wurden in 2 Varianten verändert und Wirtschafts- prüfern zur Untersuchung vorgelegt. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  45. Digitale Betriebsprüfung • Benford Analyse: • 1. unterstellter Sachverhalt • Ein Mitarbeiter bevorzugt im Einkauf einen bestimmten Lieferanten, obwohl dieser nicht der günstigste ist. • Solange die Bestellungen unter 5.000 Euro liegen, merkt dies niemand, da erst bei größeren Anschaffungen der Vorgesetzte informiert werden muss. • Die Lieferfirma spendiert diesem Mitarbeiter hin und wieder einen Kurzurlaub. • Für diesen Fall wurden 63 Rechnungen des Lieferanten auf knapp unter 5.000 Euro verändert. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  46. Digitale Betriebsprüfung • Benford Analyse - 1. Unterstellter Sachverhalt • Ergebnis der Analyse durch Experten von Ernst & Young • Bei der Untersuchung dieser Daten haben wir beim Erste- Ziffer-Test Auffälligkeiten bei der 4 gefunden. • Daraufhin sind wir auf einen Lieferanten gekommen, der eine vermehrte Häufigkeit bei dieser Ziffer 4 aufweist. • Bei genauerem Hinsehen erkannten wir, dass diese Beträge mit der 4 als erste Ziffer alle knapp unter 5.000 Euro liegen. • Dafür kann es mehrere Gründe geben: zum Beispiel eine Unterschriftenregelung oder Ähnliches in einem Unter- nehmen. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  47. Digitale Betriebsprüfung • Benford Analyse • 2. Unterstellter Sachverhalt • Jeden Tag überweist ein Mitarbeiter Geld auf sein eigenes Konto. Dies ist unauffällig, weil es in der Firma eine Baga- tellgrenze für Kleinbeträge gibt, die nicht weiter überprüft werden. • Bei der Datei mit den ungefälschten Daten wurde ein neuer Lieferant erfunden und je Woche 5 Überweisungen einge- fügt. Alle Beträge lagen zwischen 70 und 80 Euro. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  48. Digitale Betriebsprüfung • BenfordAnalyse – 2. Unterstellter Sachverhalt • Obwohl dieses Mal noch weniger Zahlen als im vorigen • Beispiel manipuliert wurden, ergab sich folgendes: • Bei der Ziffer 7 haben wir eine Auffälligkeit festgestellt. Wir haben uns diese Beträge näher angeschaut und sind auf einen Lieferanten aufmerksam geworden, der bestimmte Rechnungsbeträge zwischen 70 und 80 Euro hatte. • Es könnte sein, dass es in diesem Unternehmen eine Baga- tellgrenze gibt, unter der diese Beträge liegen. • Es könnte aber auch ein Systemfehler sein, weil die Beträge immer werktags gebucht wurden. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  49. Digitale Betriebsprüfung CHI-QUADRAT-TEST Karl Pearson (1857 –1936) entwickelte im Jahr 1900 den Chi-Quadrat-Anpassungstest. Er gehört zu den Signifikanztests und wird zur Überprüfung einer statistischen Hypothese über eine unbekannte Häufig- keitsverteilung eingesetzt. Im Gegensatz zu Benfords Law untersucht der Chi-Quadrat- Test nicht die Erstziffernverteilung, sondern – soweit auswert- bar und sinnvoll – die Verteilung der letzten und vorletzten Ziffern vor dem Komma sowie die Verteilung der ersten und zweiten Nachkommastellen. Neue Methoden der Betriebsprüfung

  50. Digitale Betriebsprüfung CHI-QUADRAT-TEST Der Chi-Quadrat-Test stellt eine mathematische Überprüfung von Häufigkeitsverteilungen von Einnahmen dar. Er beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der bei seinen Einnahmen unzutreffende Werte erfasst, unbewusst eine Vor- liebe für bestimmte Lieblingszahlen hat und diese dem ent- sprechend häufiger verwendet. Der Chi-Quadrat-Test untersucht die Verteilung bestimmter Ziffern und vergleicht, wie oft jede Ziffer in der Gesamtheit nach ihrer statistischen Wahrscheinlichkeit auftauchen sollte und wie oft sie tatsächlich verzeichnet ist. Neue Methoden der Betriebsprüfung

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