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2. Gliederung. 1. Geschichtliche Entwicklung der Verwaltung2. Allgemeines zur ?ffentlichen Verwaltung3. Hoheitsverwaltung3.1. obrigkeitliche Verwaltung3.2. Schlicht-hoheitliche Verwaltung4. Leistungsverwaltung5. Quellen. 3. 2. ?ffentliche Verwaltung. = das sich nach Gesetz o. einer bestimmt
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1. 1 Hoheits- und Leistungsverwaltung Erarbeitet von:
Sabine, Daniela, Sabrina, Jennifer, Sandra und Marlit
2. 2 Gliederung 1. Geschichtliche Entwicklung der Verwaltung
2. Allgemeines zur ffentlichen Verwaltung
3. Hoheitsverwaltung
3.1. obrigkeitliche Verwaltung
3.2. Schlicht-hoheitliche Verwaltung
4. Leistungsverwaltung
5. Quellen
3. 3 2. ffentliche Verwaltung = das sich nach Gesetz o. einer bestimmten Ordnung vollziehende planmige Handeln eines ffentlichen Verbandes zur Erfllung ffentlicher Aufgaben
lsst sich nach verschiedenen Gesichtspunkten grundstzlich in folgende Arten einteilen:
4. 4 2. ffentliche Verwaltung
5. 5 2. ffentliche Verwaltung Fiskalische Verwaltung
Ordnungs-verwaltung
(Eingriffsverw.) liegt vor, wenn die Verwaltung am priv. Rechtsverkehr teilnimmt u. dem Brger gleichgeordnet und gleichberechtigt gegenbertritt
ist diejenige Verwaltungsttigkeit, die der Gefahrenabwehr u. der Aufrechterhaltung der ff. Sicherheit und Ordnung dient
6. 6 2. ffentliche Verwaltung Vollzugs-verwaltung
Planungs-verwaltung
Verwaltungsttigkeit, die nach Magabe der Gesetze o. auf der Grundlage der Beschlsse der Planungsverwaltung verbindliche Entscheidungen gegenber dem Brger trifft
Verwaltungsttigkeit, die der Vorbereitung u. Ausfhrung eines bestimmten in Zukunft liegenden Vorhabens zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs dient
7. 7 2. ffentliche Verwaltung Staats-verwaltung
Selbst-verwaltung
Verwaltungsttigkeit, die der Staat durch eigene Verwaltungseinrichtungen wahrnimmt
innerhalb der Staatsverwaltung wird unterschieden zwischen unmittelbarer und mittelbarer Selbstverwaltung
Verwaltungsttigkeit, die durch rechtsfhige Krperschaften des ff. Rechts in eigener Verantwortung unter der Rechtsaufsicht des Staates wahrgenommen wird
im Artikel 28 Abs. 2 GG wird kommunale Selbstverwaltung garantiert
8. 8 2. ffentliche Verwaltung
9. 9 3. Hoheitsverwaltung liegt vor, wenn die Verwaltung auf ffentlich-rechtlicher Grundlage dem Brger im Verhltnis der ber- und Unterordnung gegenbertritt
innerhalb der hoheitlichen Verwaltung wird je nach Beziehungen, die zwischen der Verwaltung und dem der Staatsgewalt unterworfenen Brgern bestehen, unterschieden:
10. 10 3. Hoheitsverwaltung
11. 11 3.1. Obrigkeitliche Verwaltung von obrigkeitlicher Verwaltung spricht man, wenn die Verwaltung dem Brger mit der ihr durch Gesetz verliehenen Gewalt etwas gebietet, verbietet, erlaubt oder gewhrt
das charakteristische Mittel der obrigkeitlichen Verwaltung ist der Verwaltungsakt (VA)
der Staat ist bergeordnet und handelt nach Normen, die nur fr ihn gelten
12. 12 3.1. Obrigkeitliche Verwaltung Beispiele:
Festsetzung einer Steuer
Einberufung zum Wehrdienst
Enteignung eines Grundstcks
Abbruchverfgung eines bauflligen Gebudes
13. 13 3.2. Schlicht-hoheitliche Verwaltung von schlicht-hoheitlicher Verwaltung spricht man, wenn die Verwaltung auf ffentlich-rechtlicher Grundlage Leistungen zum Wohle des Brgers frei von Befehl und Zwang erbringt
Staat verbietet nicht, befiehlt nicht und wendet im Notfall auch keinen Zwang an, sondern nimmt ohne solchen Zwang hoheitliche Aufgaben wahr
Staat bleibt Hoheitstrger
Schlichte Hoheitsverwaltung vollzieht sich nach dem ffentl. Recht
14. 14 3.2. Schlicht-hoheitliche Verwaltung Beispiele:
Bau und Unterhaltung von ffentlichen Straen
Abwasseranlagen oder Sportsttten
Bewilligung von Sozialhilfe
Betrieb eines ffentlichen Krankenhauses
15. 15 4. Leistungsverwaltung Verwaltungsttigkeit, die der Sicherung u. Verbesserung der Lebensverhltnisse der Brger dient
bezeichnet Handlungen der ff. Verwaltung, die den Brgern Leistungen darbieten
der Begriff wird i.d.R. nicht zur Charakterisierung einer konkreten Handlung benutzt, sondern dazu, allgemein den leistenden Aspekt von Verwaltungshandeln zu bezeichnen oder zu betonen
dient dem Zweck der Bedarfsbefriedigung der Brger
16. 16 5. Quellen Die Prfung der VfA, Flle -Fragen-Lsungen, 10. Auflage, Verlag: Kiehl
Grundriss des Verwaltungsrechts, 17. Auflage, Verlag: Kohlhammer
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz, 10. Auflage, Verlag: Dt. Gemeindeverlag
Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Auflage, Verlag: C.H. Beck
Die Rechtsordnung, 3. Auflage, Band 370, Verlag: Hermann Avenarius
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