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Mythos Seminararbeit. Die wichtigsten Informationen für den Schwerpunktbereich. § 13 Abs. 2 TStudPO
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Mythos Seminararbeit Die wichtigsten Informationen für den Schwerpunktbereich
§ 13 Abs. 2 TStudPO Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung dient der Feststellung des wissenschaftlichen Verständnisses und der Befähigung zur praktischen Rechtsanwendung in einem von dem Prüfling zu wählenden Schwerpunktbereich.
§ 16 Abs. 1 TStudPO Die Studienarbeit besteht aus einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung im Rahmen eines Seminars (Prüfungsseminar). Der Prüfling hat eine schriftliche Ausarbeitung zu fertigen und ein Referat zu halten. Zudem findet eine Aussprache über das bearbeitete Thema statt.
Schriftliche Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung Erfordert: • Sorgfältige Untersuchung eines abstrakten Rechtsproblems • Präsentation juristischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Fähigkeiten • Vertiefung und Schwerpunktsetzung • Entwickeln einer eigenständigen Lösung (nicht notwendig eigene Meinung) • Einhalten der entsprechenden Formalien
Vorgehensweise Einlesen • Literaturhinweise • Als Einstieg gedacht, kein Hinweis auf den Schwerpunkt der Arbeit! • Einstiegsliteratur • Literatur sammeln • Fußnoten in den Literaturhinweisen • Datenbanken und Bibliothekskataloge juris, beck-online, Gemeinsamer Katalog von BGH und BVerfG, Karlsruher Virtueller Katalog …
Thema analysieren • Welche Aspekte gehören dazu? • Aufgliederung des Themas • Fragestellungen formulieren • Erste Gliederung erstellen Erste Gedanken schon früh zu Papier bringen • Verbinden Sie Lesen und Schreiben miteinander. • Bedenken Sie stets die Auswirkungen auf die Praxis.
Ausreichend Zeit einplanen Endredaktion: 2 Tage • Formalien • Fehlerlesen
Aufbau einer Seminararbeit • Deckblatt • Inhaltsverzeichnis • Literaturverzeichnis am Ende Verweis auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Aufl., Berlin 2012 • Schriftliche Ausarbeitung Gliederung der Ausarbeitung • Einleitung • Hauptteil • Schluss
Einleitung • Hinführung zum Thema • Erläuterung und Abgrenzung • Erläuterung der zentralen Fragestellung • Darstellung der Gliederung und der Schwerpunkte • Länge: 1 - 2 Seiten • Erst nach dem Hauptteil schreiben
Hauptteil • Aufbau abhängig vom Thema • Orientieren Sie sich an der Fragestellung / dem Ziel Ihrer Untersuchung. • Der rote Faden in Ihrer Arbeit sollte stets erkennbar sein. • Achten Sie auf eine logische und stringente Darstellung. • Überzeugen Sie den Leser von Ihrer Auffassung.
Problemorientierte Darstellung • Keine Kommentierung, keine lehrbuchartige Darstellung • Keine Exkurse sondern • Beantworten einer Fragestellung • Kritisches Betrachten • Entwickeln einer eigenständigen Lösung • Durch Vorstellen und Diskutieren von Lösungsansätzen und Argumenten
Schwerpunkte setzen • Kern der Seminararbeit • Nötiges erfassen, Überflüssiges weglassen • Gewichtung der einzelnen Punkte anhand ihrer Bedeutung • Literaturhinweise geben nur einen Einstieg, weisen jedoch nicht auf den Schwerpunkt der Arbeit hin!
Darstellen und Systematisieren • Vollständige Auswertung von Literatur und Rechtsprechung • Systematische Darstellung von Meinungen und Argumenten • Kritisches Hinterfragen Eigenständige Bearbeitung
Schluss • Fazit und Ausblick • Eigenen Ansatz erwähnen • Anknüpfen an die Einleitung • Welche Fragen wurden beantwortet? • Welche Fragen sind noch offen?
Sprache und Stil • Wissenschaftliche Darstellung • Kein „ich“ • Keine Umgangssprache • Fachtermini richtig verwenden • Rechtschreibung und Grammatik • Satzbau
Formalien • Legen Sie Wert auf Formalien! • Arbeiten Sie sorgfältig. • Zitieren Sie jeden fremden Gedanken. • Kopieren Sie keine fremden Passagen in den Text. • Auch nicht, wenn Sie diese später ändern möchten. • Zitieren Sie Primärquellen. • Nennen Sie bei Wiedergabe der Rechtsprechung die einschlägigen Urteile. • Legen Sie fremde Meinung in eigenen Worten dar. • Wörtliche Zitate sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn der exakte Wortlaut von Bedeutung ist.
Fehlende Eigenständigkeit und Verstöße gegen das Zitiergebot stellen einen gewichtigen Mangel dar und führen zur Bewertung der gesamten Arbeit mit der Note „ungenügend (0 Punkte)“! Wird ein Täuschungsversuch nachgewiesen, hat dies prüfungsrechtliche Konsequenzen.
Zitieren Sie die relevanten Normen. • Verwenden Sie bei der Wiedergabe von §§ geschützte Leerzeichen (Strg+Shift+Leertaste). • Überschriften ersetzen keine ganzen Sätze. • Halten Sie sich an Vorgaben. • Schriftart & -größe, Zeilenabstand, Rand • Seitenanzahl • Das Überschreiten der zulässigen Seitenanzahl kann zu Abzügen in der Bewertung führen.
Deckblatt • einfach und übersichtlich Inhaltsverzeichnis • A. I. 1. a) aa) … • nicht zu viele Gliederungsebenen • Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen. • Sollte bereits den roten Faden der Seminararbeit erkennen lassen.
Literaturverzeichnis • Geben Sie die gesamte verwendete Literatur an. • Verwenden Sie die übliche Zitierweise. • Arbeiten Sie mit den aktuellsten Auflagen. • Nicht hinein gehören: Urteile, Normen, BT-Drucksachen
Vortrag • Freier Vortrag • Nicht die gesamte Seminararbeit wiedergeben • Auf Wesentliches beschränken oder Schwerpunkte setzen • Unterstützung durch Handout, Folien, Powerpoint • Folien nicht überladen • Folienanzahl begrenzen
Literatur zum Thema • Büdenbender, Ulrich / Bachert, Patric / Humbert, Doreen,Hinweise für das Verfassen von Seminararbeiten, JuS 2002, S. 24 ff. • Möllers, Thomas M.J., Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 5. Aufl., München 2010 • Möllers, Thomas M.J., Richtiges Zitieren, JuS 2002, S. 828 ff. • Noltensmeier, Silke / Schuhr, Jan C.,Hinweise zum Abfassen von (Pro-)Seminararbeiten, JA 2008, S. 576 ff. • Schimmel, Roland / Weinert, Mirko / Basak, Denis, Juristische Themenarbeiten - Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktbereich, Seminar, Bachelor- und Master-Thesis, 2. Aufl., Heidelberg 2011
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