1 / 130

Elternrecht und staatliches Wächteramt

„Von Risiken & Nebenwirkungen ..." Abwägung von Risiken und Resilienzen Wann sind Eltern noch gut genug? Prof . Dr. med. Jörg M. Fegert Fachtag im Parkhotel Rügen 12.09.2012 . Elternrecht und staatliches Wächteramt. Art. 6 Abs. 2 GG

yetty
Télécharger la présentation

Elternrecht und staatliches Wächteramt

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. „Von Risiken & Nebenwirkungen..." Abwägung von Risiken und ResilienzenWann sind Eltern noch gut genug?Prof. Dr. med. Jörg M. FegertFachtag im Parkhotel Rügen12.09.2012

  2. Elternrecht und staatliches Wächteramt Art. 6 Abs. 2 GG „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ + Elternrecht Elternpflicht Eingriffe bei Kindeswohl-gefährdung Abwehr-recht Anspruch Hilfe und Unterstützung Staatliches Wächteramt Familiengericht Kinder- und Jugendhilfe

  3. „Gratwanderung“ bei der RisikoabschätzungAnna Freud: „zu früh zu viel oder zu spät zu wenig“ Ungerechtfertigte Eingriffe in das Elternrecht Ungenügende Berücksichtigung des Kinderschutzes Verlust von Vertrauen Verschluß vor weiteren Hilfsangeboten Schadensersatzansprüche Schädigung des Kindes Strafbarkeit

  4. KINDESWOHLGEFÄHRDUNGDefinition BGH: Prognosefrage Kindeswohlgefährdung wird definiert als … „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt“ Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 14. Juli 1956 (BGH FamRZ 1956, S. 350). Problem: Statistische Prognose (Riskochecklisten) vs. Individualprognose im Einzelfall

  5. Kindeswohlgefährdung als „unbestimmter Rechtsbegriff“ Auslegungsbedürftigkeit: • Analyse der gegenwärtigen Gefahr • Prognose einer künftigen und erheblichen Schädigung • Gegenprobe der fachlichen Sicherheit nur sehr bedingt rechtlich zu leisten und daher vorwiegend mit den Mitteln der Human- und Sozialwissenschaften zu beantworten(Münder, J. 2000) fachliche Herangehensweise muss sich in jedem Einzelfall an der juristischen Definition und an sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren(Meysen, T. 2011)

  6. Kinderschutz in Deutschland in den letzten Jahren vermehrte Aufmerksamkeit auf das Thema Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern Ziel zahlreicher Initiativen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene ist die Verbesserung des Kinderschutzsystems in Deutschland 2005 Novellierung des SGB VIII mit der Einführung des §8a: Konkretisierung des Schutzauftrages in der Kinder- und Jugendhilfe Auf- und Ausbau präventiver Ansätze, den sogenannten Frühen Hilfen (multiprofessioneller Ansatz zur Prävention von Kindeswohlgefährdung) Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch 01.01.2012 Bundeskinderschutzgesetz

  7. Kindliche Basisbedürfnisse und deren Berücksichtigung in der UN-Kinderrechtskonvention

  8. Gut genug? EinleitungMisshandlungsdefinitionGelingendes Aufwachsen von Kindern und Entwicklungsrisiken Kinderschutz beginnt mit Prävention – Frühe Hilfen Elterliche Beziehungs- und Erziehungskompetenzen als Ansatzpunkt Früher HilfenAktuelle Entwicklungen in den Frühen HilfenInterdisziplinäre VernetzungBundeskinderschutzgesetz Gliederung

  9. Schwierigkeiten einer Misshandlungsdefinition Das amerikanische National Center for Diseases Control and Prevention hat in einem umfangreichen Konsultationsprozess Empfehlungen entwickelt, die einen entscheidenden Schritt zur Bewältigung vieler Schwierigkeiten einer Misshandlungsdefinition darstellen (Leeb, Paulozzi, Melanson, Simon, & Arias, 2008). www.cdc.gov Unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Diskurses wurde erstmals ein Konsens bezüglich operationalisierbarer Definitionen erreicht, der von der Medizin bis hin zur Sozialarbeit für statistische Angaben verwendet wird.

  10. Prävalenz von Misshandlungen in Kindheit und Jugend Häuser, Schmutzer, Brähler & Glaesmer, 20111: • Umfrage in einer repräsentativen Stichprobe der deutschen Bevölkerung • Auswertbare Daten von 2504 Personen (≥ 14 Jahre) • Demographische Angaben • Standardisierter Fragebogen (Childhood Trauma Questionnaire) ______________________________________________________________________ 1Häuser W, Schmutzer G, Brähler E, Glaesmer H: Maltreatment in childhood and adolescence - results from a survey of a representative sample of the German population. Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(17): 287–94.

  11. Prävalenz von Misshandlungen in Kindheit und Jugend Häufigkeit von Missbrauch und Vernachlässigung in Kindheit und Jugend(N=2504; Mehrfachnennungen möglich)

  12. Prävalenz von Misshandlungen in Kindheit und Jugend Schwere Formen von Missbrauch und Vernachlässigung in Kindheit und Jugend(N=2504; Mehrfachnennungen möglich):

  13. Gut genug? EinleitungMisshandlungsdefinitionGelingendes Aufwachsen von Kindern und Entwicklungsrisiken Kinderschutz beginnt mit Prävention – Frühe Hilfen Elterliche Beziehungs- und Erziehungskompetenzen als Ansatzpunkt Früher HilfenAktuelle Entwicklungen in den Frühen HilfenInterdisziplinäre VernetzungBundeskinderschutzgesetz Gliederung

  14. Gelingendes Aufwachsen von Kindern Zunahme von Verhaltens-/psychischen Störungen - Kinder und Jugendliche: 18% bis 27% (Petermann et al., 2000) - Kindergartenkinder: ca. 18% (Hahlweg, & Miller, 2001) - unter Dreijährige: ca. 20% (Remschmidt,1998) Weitaus größter Teil der Kinder entwickelt sich positiv bzw. unauffällig aber Verunsicherung bei Eltern(Erziehungsgutachten des wiss. Beirats für Familienfragen, 2005) Shell Studie: 50% der befragten Eltern wissen nicht, woran sie sich in der Erziehung halten sollen (Deutsche Shell, 2000)

  15. doppeltes Risiko bei Alleinerziehen (OR: 2,09) fünffaches Risiko bei aktuellen Familienkonflikte (OR: 4,97) Risiko für psychische Erkrankung steigt mit mehreren Belastungen: - bei 3 Risiken 30,7% - bei 4 Risiken 47,7% aller betroffener Kinder Bedeutung von Familienbeziehungen Bella Studie (Ravens-Sieberer, 2006) und RKI Survey KIGGS (2006, 2007 www.kiggs.de ) bestätigen englische Befunde: 21,9% der Kinder und Jugendlichen zeigen Hinweise auf psychische Störungen oder Suchtverhalten

  16. Erziehungsgutachten des Familienbeirats 2004 • Entwicklungsspielräume durch autoritative Erziehung („Freiheit in Grenzen“). • Baumrind, D. (1971) Current patterns of parental autority • Stärkung der Beziehungs- und Erziehungs- • kompetenzen von Familien (wiss. Beirat BMFSFJ, 2005) • So wenig staatliche Intervention wie möglich, so viel wie nötig. Dabei Berücksichtigung protektiver Faktoren und von Risikokonstellationen und Berücksichtigung möglicher Ressourcen • und Koordinierung von Hilfen .

  17. Entwicklungsrisiken für Kinder jugendlicher Mütter • kognitive und sprachliche Verzögerung (East & Felice, 1990; Furstenberg, Brooks-Gunn & Chase-Lansdale, 1989) • Hochunsichere Bindung (Hann, Castino et al., 1992; Osofsky, 1997) • Vernachlässigung und Misshandlung (Furstenberg, Brooks-Gunn & Chase-Lansdale, 1989; Osofsky, 1997) • Verhaltensprobleme (Aggressivität, geringe Impulskontrolle) (Osofsky, Wewers et al., 1993; Coley & Chase-Lansdale, 1998) • Delinquenz (Jungen), frühe sexuelle Aktivität und Schwangerschaft (Mädchen) (Brooks-Gunn & Morgan, 1987; Coley & Chase-Lansdale, 1998)

  18. Risikoeinschätzung drohender Entwicklungsgefährdung • geringes Risiko, • wenn nur einzelne Risiken vorhanden • hohes Risiko, • wenn viele und chronische Risiken kumulieren und interagieren und/oder • wenn keine Schutzfkatoren vorhanden, die Risiken abpuffern (Rutter, 2000)

  19. Erfassung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen (Jacobsen, 2005) • Qualität bisheriger elterlicher Kompetenzen • Qualität gegenwärtiger elterlicher Kompetenzen • Wissen über Entwicklung und Erziehungseinstellungen • Persönlichkeitsmerkmale und eigene Bindungsvorerfahrungen der Eltern • Ausmaß der Kindeswohlgefährdung • Qualität elterlicher Kompetenzen über die Zeit und unter Stress

  20. Qualität bisheriger elterlicher Kompetenzen • Beginn der Elternschaft • - „Wie war das, als Sie Mutter wurden, als Sie mit • Ihrem (ersten) Kind schwanger waren? (Alter, • Anzahl/Altersabstände der Kinder, unterstützende Faktoren) • Krisen, Überforderungssituationen (Bedingungen, Umstände, Lebensphasen) • vorhergehende schwerwiegende Misshandlung/Vernachlässigung • Phasen positiver, gelingender Elternschaft • - Umstände, (öffentliche) Hilfen, ggf. • Teilnahme an Interventionsprogrammen etc.

  21. Qualität gegenwärtiger elterlicher Kompetenzen • Fähigkeit für sich selbst und für andere zu • sorgen • adäquate Wohnsituation • selbstständige Lebensführung/regelmäßiges Einkommen • regelmäßige Mahlzeiten • Sorgen für die eigene Sicherheit • Sicherstellen kindlicher Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft, Kleidung und Sicherheit • Sicherstellen kindlicher Gesundheit • Sicherstellen regelmäßigen Schulbesuchs

  22. Aus dem Grünbuch der EU Abb.: Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 (Scott, Knapp, Henderson & Maughan, 2001. Umrechnung in Euro durch David McDaid, Mental Health Economics European Network). Quelle: Scott, S., Knapp, M., Henderson, J. & Maughan, J. (2001). Financial costs of social exclusion. Follow-up study of anti-social children into adulthood. British Medical Journal, 323, 191-196.

  23. Kostenberechnung (Meier-Gräwe & Wagenknecht, 2011) Einzelfallbezogene Erfassung der Kosten, die im Rahmen der Frühen Hilfen (von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr) bei vorhandenem Risiko pro Fall aufgewendet wurden • Kosten der Vernetzung und Kooperation • Kosten durch Screening und erweiterte Hebammennachsorge im Krankenhaus • Kosten der Jugendhilfe bezogen auf die Maßnahmen im „Guten Start ins Kinderleben“ am Modellstandort Ludwigshafen

  24. Besondere Verletzlichkeit von Säuglingen und Kleinkindern Im ersten Lebensjahr sterben mehr Kinder in Folge von Vernachlässigung und Misshandlung als in jedem späteren Alter 77% aller misshandlungsbedingten Todesfälle ereignen sich in den ersten 48 Lebensmonaten • abrupte Übergänge von dezenten Hinweisen bis zur akuten Gefährdung: - Gefahr raschen Austrocknens bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr (z.B. Osnabrücker Fall, Erfurter Fall) - Gefahr lebensgefährlicher Verletzungen aufgrund unbeherrschten Handlings (Bremer Fall) • extrem enges Zeitraster für die Planung von Hilfen und Notwendigkeit schnellen Einschreitens

  25. Die Ausgangssituation der Frühen Hilfen Vernachlässigung als zentrales Risiko Ziel: kindliche Basisbedürfnisse sicherstellen Familienbeziehungen insbesondere Feinfühligkeit in der Eltern-Kind-Interaktion als wichtiger familienbezogener Ansatzpunkt Vernetzung als zentrales Problem und Ansatz der Verbesserung

  26. Allgemeine Entwicklungsrisiken von Kindern häufige Wechsel des Betreuungssettings sozioökonomische Belastung (Armut, Arbeitslosigkeit) Belastung durch Trennungsfolgen Belastung durch vorausgegangene Traumata Belastung durch Behinderung oder schwere Erkrankung eines Kindes Risiken treten häufig in Kumulation oder Wechselwirkung auf psychische Erkrankung der Bindungsperson (Sucht und Drogen, Depression, Schizophrenie, emotional instabile Persönlichkeitsstörungen etc.)

  27. Vulnerabilität beim Kind schwieriges Temperament genetische Belastung geringes Geburtsgewicht Stressoren in der Betreuungsumwelt Armut beengte Wohnbedingungen chronische Disharmonie in der Familie jugendliche und allein erziehende Mütter psychische Erkrankung eines Elternteils Kriminalität eines Elternteils Risikofaktoren

  28. Resilienz oder Wider- standskraft beim Kind robustes, aktives, kontaktfreudiges Temperament überdurchschnittliche Intelligenz positives Selbstkonzept soziale Ressourcen in der Betreuungsumwelt verlässliche und sichere Bindungsperson soziale Unterstützung der Familie Schulbildung Schutzfaktoren

  29. Besondere Verletzlichkeit von Säuglingen und Kleinkindern abrupte Übergänge von dezenten Hinweisen bis zur akuten Gefährdung: - Gefahr raschen Austrocknens bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr (z.B. Osnabrücker Fall, Erfurter Fall) - Gefahr lebensgefährlicher Verletzungen aufgrund unbeherrschten Handlings (Bremer Fall) (http://www.buergerschaft.bremen.de/dateien/9fc6731510da9c66a94c.pdf) extrem enges Zeitraster für die Planung von Hilfen und Notwendigkeit schnellen Einschreitens

  30. Kevin und andere Kinder Bei Kevins Geburt am 23. Januar 2004 hatte das Jugendamt eine engmaschige Betreuung und Begleitung der Problemfamilie festgelegt. Doch dieses Vorhaben sei nie umgesetzt worden: "Als das Kind ganz klein war, ist nichts passiert. Es gab keine Hausbesuche und auch keine Hilfe", heißt es im Bericht des Justizstadtrats Ulrich Mäurer …. (Süddeutsche Zeitung, 31.10.2006) Kevin Chronologie des Versagens (Süddeutsche Zeitung, 31.10.2006

  31. Zusammenfassung Kapitel 2 Stichprobe 1.1.2007 – 17.4.2008: 133 Kinderschutzfälle 203 Kinder von Vernachlässigung oder Misshandlung betroffen Geschlecht der betroffenen Kinder 88 Jungen 88 Mädchen (in 27 Fällen fehlende Angaben) Alter der betroffenen Kinder Median: 2 Jahre Mittelwert: 3 Jahre 11 Monate Minimum: neugeboren Maximum: 17 Jahre

  32. Berichterstattung 2007 bis Frühjahr 2008 Betroffene Kinder in Altersgruppen * bei 11 Kindern war das Alter nicht zu ermitteln

  33. Art der Misshandlung Zusammenfassung Kapitel 2

  34. Täter der Misshandlung Zusammenfassung Kapitel 2 *Keine Angaben in 8 Fällen

  35. Besonderheiten in der Entwicklungspsychologie der frühen Kindheit In der frühen Kindheit werden nahezu alle Erfahrungen durch die Eltern vermittelt und gesteuert Säuglinge und Kleinkinder sind gleichermaßen physisch wie psychologisch auf elterliche Fürsorge angewiesen „Thereisno such a thingas a baby“ (Winnicott,1949)

  36. Hochunsichere Bindung – ängstigendes Elternverhalten

  37. Hochunsichere Bindung

  38. „Misshandlungen und Vernachlässigungen [sind] in den meisten Fällen Endpunkte einer von den Eltern nicht gewollten, verhängnisvollen Entwicklung , an deren Anfang vielfältige Überforderungen stehen.“ (Kindler, Sann 2007) Je früher Risiken erkannt und Benachteiligungen aufgefangen werden, desto eher können Gefährdungen des Kindeswohls, deren Folgen und dadurch entstehende gesellschaftliche Folgekosten vermindert werden. 45

  39. Kinder psychisch kranker Eltern (Kölch et al. 2007 ) Ingrid und Frank Stiftung 1. Belastung der Kinder: 80% der psychisch kranken Eltern sehen ihre Kinder als belastet durch die eigene Behandlung an 2. Integrierte Versorgung: Eltern empfinden, dass Kinder nicht ausreichend bei Behandlung berücksichtigt werden, 35% werden nicht von Kindern besucht (vs. 7% ohne Kontakt außerhalb der Klinik) 3. Auswirkungen auf Behandlung der Eltern: 50% der Eltern hat bereits Klinikaufenthalte/Behandlung wegen der Kinder nicht wahrgenommen 4. Versorgungssituation: Im ländlichen Bereich werden die Kinder während der Behandlung zu 90% durch Partner oder Familie betreut ► aber 40 % sind mit der Betreuungssituation unzufrieden; 5. Hilfen durch öffentliche Jugendhilfe: Ängste vor Jugendämtern: soziales Stigma, Ängste vor familienrechtlichen Folgen, Kontrolle (50,6% lehnen Kontakt komplett ab).

  40. Kontakt zum Jugendamt vermieden, weil 27,7% 21,7% 19,3% 18,1% 18,1%

More Related