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dgdg. Grundsicherung für Arbeitssuchende – Licht und Schatten. 10. März 2008. Grundsicherung für Arbeitssuchende aus der Sicht der Evaluationsforschung. Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin. Dr. Susanne Koch. dgdg.

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  1. dgdg Grundsicherung für Arbeitssuchende –Licht und Schatten 10. März 2008 Grundsicherung für Arbeitssuchende aus der Sicht der Evaluationsforschung Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin Dr. Susanne Koch dgdg

  2. Grundsicherung für Arbeitssuchende aus derSicht der Evaluationsforschung • Was wissen wir? • Was wissen wir (noch) nicht? • Fazit

  3. Was wissen wir?

  4. Leistungsbezieher sind heterogen • Arbeitsmarktnähe • nur knapp 50% Langzeitarbeitslose unter den SGB-II-Arbeits-losen • Immerhin 44% mit Lehre, 8% mit Hochschulabschluss • rd. 2,1 Mill. der eHb (2005) mit zumindest zeitweiligem Kontakt zum Arbeitsmarkt („Aufstocker“) • Konzessionsbereitschaft hinsichtlich Lohn und regionaler Mobilität gering

  5. Konzessionsbereitschaft Quelle: IAB-Befragung „Lebenssituation und soziale Sicherung 2005“

  6. Leistungsbezieher sind heterogen • Aktivierungsbedarf • „Vermittlungsorientierte“ mit hoher Motivation und Eigenaktivitäten • „Vermittlungsgehemmte“ – Problemdruck verhindert Eigen-aktivitäten oder deren Erfolg • „Resignierte“ mit Aktivierungsdefizit aufgrund langer Arbeitslosigkeit • Häufig keine Übereinstimmung mit Zuordnung zu Fallmanagement • Wahrnehmung der Betreuung als • Chance • Zwangsmaßnahme • einzig verbliebene Teilhabechance • gerechte Gegenleistung (Workfare)

  7. Die Instrumente wirken wie bekannt, aber selektiver Zugang • Deutlich positive Wirkungen auf die Eingliederungschancen bei Maßnahmen, die direkt auf reguläre Beschäftigung zielen: • betriebliche Trainingsmaßnahmen und Eingliederungszuschüsse steigern die Anteile in ungeförderter Beschäftigung dauerhaft um mehr als 20% • Dauerhafte Wirkung auch hinsichtlich der Vermeidung vonALG-II-Bezug • Nur schwach positive oder insignifikante Wirkungen bei nicht-betrieb-lichen Trainingsmaßnahmen und Beauftragung Dritter (§37): • beide erhöhen die Beschäftigungschancen nur wenig und führen nur selten zum Ende des ALG-II-Bezugs

  8. Die Instrumente wirken wie bekannt, aber selektiver Zugang • Zusatzjobs wirken für die meisten Gruppen negativ hinsichtlich Integration in Beschäftigung und Verbleib im ALG-II-Bezug • aber positive Tendenz bei allen Gruppen am Ende des Beobachtungszeitraums • und tendenziell positive Wirkungen, wenn letzte Beschäftigung länger zurückliegt • Indizien für innerbetriebliche Substitution und Verdrängung

  9. Zusatzjobs:Teilnahmeeffekte auf ungeförderte reguläre Beschäftigung dd Quelle: Berechnungen des IAB

  10. Zusatzjobs:Teilnahmeeffekte auf Vermeidung von ALG-II-Bezug dd Quelle: Berechnungen des IAB

  11. Die Instrumente wirken wie bekannt, aber selektiver Zugang • Alle Maßnahmen selektiv eingesetzt, d.h. • nur Jugendliche überproportional gefördert • Ältere, gering Qualifizierte, Migranten unterproportional gefördert

  12. Eine neue Dienstleistung entsteht • „Leistungen aus einer Hand“ wird im Regelfall nicht umgesetzt • Leistungsgewährungsgewährung und Integrationsleistungen inaller Regel getrennt (Spezialisierungsvorteile) • Spezialisierter Fallmanagementansatz mit Trennung von Ver-mittlung und Fallmanagement dominiert in ARGEn und gT • weiterer Trend zur Spezialisierung • Zusammenarbeit vor Ort unterschiedlich ausgeprägt • Arbeitgeberservice • Wirtschaftsförderung • Jugendhilfe

  13. Eine neue Dienstleistung entsteht Herausbildung einer spezifischen „SGB-II-Dienstleistung“ unab-hängig vom Modell der Aufgabenwahrnehmung Häufig aber spezialisierte Teilleistungen mit geringer Verzahnung (passive Leistung, Vermittlung, Fallmanagement, sozialintegrative Leistungen, Leistungen Dritter) Unsicherheit über die Reichweite des Auftrags (insb. bei psycho-sozialen Problemen, Aktivierung von Partnerinnen) Grundsätzlicher Widerspruch zwischen Beratungsauftrag und hierarchischer Rollenverteilung

  14. Was wissen wir (noch) nicht?

  15. Offene Forschungsfragen Wie nachhaltig sind die gemessenen Integrationen? Trägt das Gesetz individuell zur sozialen Integration bei? Gibt es ein überlegenes Organisationsmodell? Welche „Makrowirkungen“ auf Arbeitsmarkt und Gesellschaft gibt es? Wie hart ist der „harte Kern“ wirklich?

  16. SGB-II-Anteil unter den Arbeitslosen und Gesamt-Arbeitslosenquote, Arbeitsagenturbezirke, 2007 Quelle: Statistik der BA

  17. Fazit Die Leistungsbezieher im SGB II sind in vielerlei Hinsicht sehrheterogen Viele sind überraschend arbeitsmarktnah die herkömmlichen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitikerzielen ähnliche Wirkung wie im SGB III (bei vergleichsweisegeringen Förderzahlen) Arbeitsgelegenheiten sind besser als ihr Ruf, bergen aber Verdrängungsrisiken Heterogene Organisation und Prozesse mit teilweise widersprüch-lichem Auftrag Weitere Forschung ist nötig

  18. dgdg Grundsicherung für Arbeitssuchende –Licht und Schatten 10. März 2008 www.iab.de dgdg

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