1 / 8

ÖREB-Kataster Was heisst das für die Nutzungsplanung?

ÖREB-Kataster Was heisst das für die Nutzungsplanung?. Arthur Stierli, AGR Abteilungsvorsteher O+R ÖREB-Kataster Kanton Bern FSU Werstattgespräch vom 21. November 2013. Themenübersicht. Was ändert sich ? Welche Erfahrungen gibt es aus dem Pilot ? Sind Änderungen im BauG / BauV vorgesehen?

aderes
Télécharger la présentation

ÖREB-Kataster Was heisst das für die Nutzungsplanung?

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. ÖREB-KatasterWas heisst das für die Nutzungsplanung? Arthur Stierli, AGR Abteilungsvorsteher O+R ÖREB-Kataster Kanton Bern FSU Werstattgespräch vom 21. November 2013

  2. Themenübersicht • Was ändert sich? • Welche Erfahrungen gibt es aus dem Pilot? • Sind Änderungen im BauG/BauV vorgesehen? • Welches sind die Chancen? • Welches sind die Risiken? FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013

  3. Was ändert sich? Nutzungsplanung heute: • Rechtskräftig sind analoge genehmigte Pläne • Digitale Daten (DM10) müssen seit 1.1.2010 für Genehmigung Ortsplanungsrevision beim AGR eingereicht werden (Kant. BauG und BauV) - Übersichtszonenplan Nutzungsplanung mit ÖREB-Kataster: • Einheit von digitalen Daten, rechtskräftigen Plänen und Rechtsvorschriften mit den AV-Daten • Nutzungsplanung 1 von 17 Themen; aber sehr komplex!  Nachführungsprozesse gegenüber heute vereinfachen Rechtsgrundlagen schaffen: EV ÖREBK, Rev. KGeoIG Definitives Datenmodell Nutzungsplanung (DM10 zu DMxx) FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013

  4. Welche Erfahrungen gibt es aus dem Pilot? • Der Aufwand für die Ersterfassung ist gross – nicht alle Archive sind aktuell! • Es braucht klare Regelungen (Akteure und Zuständigkeiten) im Prozess Datenproduktion und –nachführung • Zusammenarbeit mit den Datentreuhänder wird wichtiger • Es braucht Anpassungen in den Rechtsgrundlagen : • Vereinfachung des Verfahrens für die erstmalige Erfassung • Nachführung klären in Zusammenhang mit den AV-Daten etc. • ÖREBK ist aus unserer Sicht ein erster Schritt für mehr Übereinstimmung von öffentlich-rechtlichen, grundeigentümer-verbindlichen Daten Das AGR denkt bereits weiter in Richtung digitale Datenhaltung FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013

  5. Sind Änderungen im BauG/BauV vorgesehen? Aktivitäten seit März 2013: Erkannte Schwachstellen oder Hindernisse werden laufend berücksichtigt und geklärt: • Einführungsverordnung ÖREBK (ab 1.1.2014) Vereinfachtes Verfahren beim Zusammenführen NZP (neu Art. 122 Abs. 6 BauV) • KGeoIG / KGeoIV (Änderung BauG) (voraussichtlich ab 1.1.2016) Koppelung mit AV-Daten (Art. 57 Abs.2 BauG)Änderung NZP infolge AV-Daten beschliesst der GR (Art. 66 Abs. 5 BauG) Nutzungspläne umfassen UeO, RUeO und KUeO und sindin elektr. Form einzureichen (Art. 61 Abs. 6 BauG)Selbstdeklaration durch Gemeinde oder Datentreuhänder(Art. 149a Abs. 1BauG)Koppelung ÖREPK mit OP-Revision zwingend (Art. 149a Abs. 2 BauG) Aufheben von Plänen, die überholt/nicht auffindbar sind (Art. neu BauG) FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013

  6. Welches sind die Chancen? • Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für Dritte wird erhöht • Homogenität der Instrumente und Daten wird verbessert • Vereinheitlichen der Planungsinstrumente (Zonenbezeichnung, Legendenvielfalt etc.) wäre für die meisten Gemeinden sinnvoll • Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung von Themen wird verbessert • Die Einführung des ÖREBK könnte ein erster Schritt in die Zukunft der digitalen Datenhaltung im AGR sein • Der ÖREBK bietet Synergien (Vereinfachungen) in der Abstimmung zwischen AV-Daten und Nutzungsplanung FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013

  7. Welches sind die Risiken? • Im Kanton Bern müssen rund 370 Gemeinde bis Ende 2019 ihre NZP digital aufbereitet haben • Einheitliches bis 2019 gültiges Datenmodell erstellen • Die vorhandene Zeit wird in Bezug auf die Vorbereitung der flächendeckenden Einführung schlecht genutzt - Instrumenten- und Datenhygiene in den Gemeinden- Unvollständiger Datensatz für den Übersichtszonenplan erstellt • Vereinheitlichen der Planungsinstrumente (Zonenbezeichnung, Zonenvielfalt etc.) - Technik bestimmt die Vielfalt • Unterschiedliche Vorkenntnisse in den Gemeinden bzgl. GIS • Akzeptanz in den Gemeinden: Synergien werden zu wenig genutzt FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013

  8. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Arthur Stierli, Abteilungsvorsteher O+R FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013

More Related