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Ausbau „Der Schöne Weg“ Bauabschnitt Teilabschnitte 2 bis 4 Baubeschluss GR 28.11.2013

Richard-Wagner-Straße. Ausbau „Der Schöne Weg“ Bauabschnitt Teilabschnitte 2 bis 4 Baubeschluss GR 28.11.2013. Sommerhaldestraße. Burgstraße. Übersichtslageplan. Richard Wagner Straße. 1. Abschnitt. Burgstraße. Ritterweg. Ludwig-Finckh-Straße. geplanter Scheibengipfeltunnel.

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Ausbau „Der Schöne Weg“ Bauabschnitt Teilabschnitte 2 bis 4 Baubeschluss GR 28.11.2013

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Presentation Transcript


  1. Richard-Wagner-Straße Ausbau „Der Schöne Weg“ • Bauabschnitt Teilabschnitte 2 bis 4 Baubeschluss GR 28.11.2013 Sommerhaldestraße Burgstraße

  2. Übersichtslageplan

  3. Richard Wagner Straße 1. Abschnitt Burgstraße Ritterweg Ludwig-Finckh-Straße geplanter Scheibengipfeltunnel Sommerhaldestraße (Betzenriedstraße) HAP-Grieshaber-Weg 1. Bauabschnitt Länge ca. 750 m Richard- Wagner-Straße bis „Der Schöne Weg 52“ - 3 -

  4. Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße

  5. Maßnahmen der Stadt und der Stadtentwässerung Technische Erfordernisse - Dauerhafte Gewährleistung der Funktion durch Herstellung eines tragfähigen Straßenoberbaus - Regelung der Oberflächenwasserableitung durch Herstellung eines einheitlichen Weg-Quergefälles und die Anlage von Straßengräben - Erneuerung der unzureichenden Beleuchtungseinrichtungen - Gemeinsame Herstellung aller Erschließungsanlagen in einem Zug • Koordination aller Gewerke • Wirtschaftlichkeit • Beeinträchtigung der Anlieger durch Baumaßnahmen nur ein Mal • Kostenteilung Stadt/Eigentümer, SER, FairEnergie

  6. Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“ Richard-Wagner-Straße Der Schöne Weg Der Schöne Weg Sommer- haldestr.

  7. RQ-Planung optimiert - 7 -

  8. Lageplan Entwässerung/Kanalisation

  9. Lageplan Straßenausbau

  10. Optimierte Planungnach der Infoveranstaltung am 25.04.2012 Richard-Wagner-Straße Ludwig-Finckh-Straße Planung 1. Bauabschnitt, Länge ca. 750 m Optimierte Fahrbahnbreiten 4,0 bis 5,0 m unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ohne Gehweg

  11. Gestaltung der hangseitigen Böschungssicherungen Grundsätzlich steht eine Mehrzahl von Ausführungsarten zur Verfügung. Die Festlegung der Ausführungsart erfolgt unter Berücksichtigung und Abwägung folgender Kriterien: - Geologische Verhältnisse - Ökologie - Wirtschaftlichkeit - Gestalterische / Optische Gesichtspunkte - 11 -

  12. Richard-Wagner-Straße Böschungssicherung - Ausführungsarten - 12 -

  13. Geplante Böschungssicherung - Gabionen - 13 -

  14. Geplante Böschungssicherung - Trockenmauer - 14 -

  15. Ausbau Sommerhaldestraße Grundsatz- und Baubeschluss GR28.11.2013 Richard-Wagner-Straße Der Schöne Weg Sommerhalde- straße

  16. Veranlassung Neuordnung der Ableitung des Regenwassers von Außengebieten und der Oberflächenentwässerung im Einzugsgebiet des „Schönen Wegs“ und der „Sommerhaldestraße“ - 16 -

  17. Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“ Richard-Wagner-Straße Der Schöne Weg Der Schöne Weg Sommer- haldestr.

  18. Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße

  19. Regelquerschnitt - Bestand - 19 -

  20. Regelquerschnitt - Planung - 20 -

  21. Lageplan Sommerhaldestraße Der Schöne Weg Panoramastraße Sommerhaldestraße - 21 -

  22. Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem - 22 -

  23. Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem - 23 -

  24. Bauzeitenplan Schöner Weg Zweiter Teilabschnitt 30.03.2015 – 12.06.2015 Schöner Weg Erster Teilabschnitt 26.08.2013 – 13.12.2013 Schöner Weg Dritter Teilabschnitt 08.06.2015 – 14.08.2015 Schöner Weg Vierter Teilabschnitt 10.08.2015 – 16.10.2015 Sommerhaldestraße 07.04.2014 – 19.12.2014

  25. Systemskizze der Entwässerung - 25 -

  26. Ausbauprogramm zur Entwässerung und zu der Herstellung der Sommerhaldestraße Gemeinderat 28.11.2013 Grundsatz- und Baubeschluss

  27. 1. Kostentragung

  28. 1.1 Kostenermittlung Grundsatz: • Der Eigentümer eines von der Straßeerschlossenen Grundstücks bezahlt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlage und damit für die rechtliche Voraus-setzung der Bebaubarkeit seines Grundstücks einmaligeinen Erschließungsbeitrag.(Vorteilsgedanke!) • Die Stadt Reutlingen erhebt Erschließungs-beiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen) • - § 1 Ziffer 1 Erschließungsbeitragssatzung -

  29. 1.1 Kostenermittlung • Die Kostenermittlung erfolgt nach den tatsächlich entstandenen Kosten. • Die Stadt übernimmt einen Anteil von 5 % der beitragsfähigen Erschließungskosten. Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungs-kosten:

  30. 1.1 Kostenermittlung Welche Kosten müssen die Grund-stückseigentümer bezahlen? • Kosten für die Herstellung der Straße • Kosten der Straßenoberflächen-entwässerung • Planungskosten des Ingenieurbüros

  31. 1.1 Kostenermittlung Welche Kosten müssen die Grund-stückseigentümernicht bezahlen? • Kosten für die Maßnahmen der FairEnergie • Kostenanteil, der für die Ableitung des Außengebietswassers (Hangwasser) anfällt • Kosten für die Wiederherstellung der Stichstraße (Privatstraße)

  32. 1.1 Kostenermittlung Aufteilung auf vier Kostenträger Bruttogesamtkosten (Tatsächliche Kosten ) FairEnergie GmbH Stadt Reutlingen Stadt-entwässerung Reutlingen SER Beitragsfähige Herstellungskosten 5 % Eigenanteil der Stadt 95 % Anteil Grundstücks- eigentümer

  33. 1.1 Kostenermittlung Aufteilung auf vier Kostenträger Bruttogesamtkosten 1.500.000 € * Kostenanteil Versorgung 57.477 € Kostenanteil Straßenbau, Straßenoberflächen- entwässerung 528.697 € Kostenanteil Kanalisation 914.386 € Beitragsfähige Herstellungskosten Eigenanteil26.435€ Eigentümer 502.262 € * Kosten sind gerundet.

  34. 1.2 Kostenverteilung Von der Sommerhaldestraße erschlossene Grundstücke • 18 Grundstücke sind erschlossen. • Beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossfläche beläuft sich insgesamt auf 34.439 m².

  35. 1.2 Kostenverteilung Mehrfach erschlossene Grundstücke • Berücksichtigung mehrfach erschlossener Grundstücke mit nur der Hälfte der Grundstücks- und Geschossfläche • Betrifft zum Beispiel die Grundstücke an der Ecke „Der Schöne Weg“ und Panoramastraße

  36. 2. Maßgebliches Kriteriumfür die Beitragspflicht

  37. Beitragspflicht Grundsatz: Die erstmaligeHerstellung einer zum Anbau bestimmten Straße ist beitragspflichtig (§ 20 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz, § 1 Erschließungsbeitragssatzung)

  38. Aus dem Grundsatz, dass Anlieger für die erstmalige Herstellung Beitrag zu leisten haben stellt sich generell die Frage: Wird die Straße mit der geplanten Maßnahme erstmals hergestellt  Erschließungsbeitrag oder wurde die Straße in der Vergangen-heit bereits einmal endgültig herge- stellt  Maßnahme ist beitragsfrei!

  39. Herstellung einer Anbaustraße im erschließungs-beitragsrechtlichen Sinne • Fahrbahn inkl. Geh- und Radwege mit Decke aus Asphalt (o.ä. Material) • Betriebsfertige Entwässer-ungseinrichtungen der Straßenoberfläche • Betriebsfertige Straßenbeleuchtung • Gärtnerisch gestaltete Grünpflanzungen Merkmale nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung

  40. Die Merkmale der Satzung unterstellen, dass die Herstellung dem Stand der Technik und den Regelwerken für Erschließungsanlagen entsprechen muss. Das heißt auch: Die Straße muss über einen ausreichend tragfähigen und frostsicheren Unterbau verfügen. Die Frage ist also, ob die Straße zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend dem damals geltenden technischen Regelwerk ausgeführt wurde.

  41. Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) RStO Ausgabe 2012 RStO Ausgabe 2001 RStO Ausgabe 1986/89 RStO Ausgabe 1975 Zeitschiene Leitungsarbeiten FairEnergie 1998

  42. Recherche der Verwaltung zur Frage der erstmaligen Herstellung: • Bisher keine Abrechnung von Erschließungsbeiträgen (Ausnahme Straßenbeleuchtung) • Keine Unterlagen bei den technischen Ämtern der Stadt auffindbar, die den Nachweis über eine Herstellung der Straße nach den RStO 86/89 erbringen (Leitungsarbeiten FairEnergie 1998) • Beitragsbescheinigungen seit 1954 gehen davon aus, dass die erstmalige Herstellung noch aussteht. Ausführung/Zustand des Unterbaus nicht bekannt! Notwendig:  Dokumentation/Gutachten zum Unterbau im Zuge der Baumaßnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen

  43. Die Sommerhaldestraße wurde nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse in der Vergangenheit nicht erstmalig und endgültig hergestellt - auch wenn der optische Eindruck diesen Schluss zuließe. • Die vollständige Wohnbebauung entlang der Straße steht dieser Tatsache nicht entgegen.

  44. Szenarien Erstmalige Herstellung- Feststellung durch Begutachtung des Unterbaus im Zusammenhang mit der Baumaßnahme - Ausbau nach geltendem Regelwerk Ausbau nicht nach geltendem Regelwerk durchgeführt: durchgeführt:bevorstehende Baumaßnahmen Baumaßnahme ist erschließungs-lösen keine Beitragspflicht mehr beitragspflichtigaus Prüfung durch die Gemeindeprüfungs-anstalt Baden-Württemberg

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