1 / 8

Verfahrensarten des SchKG und ihr Anwendungsbereich

Verfahrensarten des SchKG und ihr Anwendungsbereich. Tabelle: Verfahrensarten des SchKG und ihre unterschiedlichen Verfahrensabschnitte . Einleitungs-verfahren. Zwangsvollstreckungsverf. Verf. Eröffnung. Durchführung. Betr. auf Pfändung . Betr. auf Sicherheitsl. Betr. auf Pfandverw.

deana
Télécharger la présentation

Verfahrensarten des SchKG und ihr Anwendungsbereich

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Verfahrensarten des SchKG und ihr Anwendungsbereich

  2. Tabelle: Verfahrensarten des SchKG und ihre unterschiedlichen Verfahrensabschnitte Einleitungs-verfahren Zwangsvollstreckungsverf. Verf. Eröffnung Durchführung Betr. auf Pfändung Betr. auf Sicherheitsl. Betr. auf Pfandverw. Betr. auf Konkurs . Wechsel-betr. K. eröffnung ohne Betr. . Nachlass-verf.

  3. Art. 39 Abs. 1 SchKG • „1. als Inhaber einer Einzelfirma (934 und 935 OR); • 2. als Mitglied einer Kollektivgesellschaft (554 OR); • 3. als unbeschränkt haftendes Mitglied einer Kommanditges. (596 OR); • 4. als Mitglied der Verwaltung einer Kommanditaktienges.( 765 OR); • 6. als Kollektivgesellschaft (Art. 552 OR); • 7. als Kommanditgesellschaft (Art. 594 OR); • 8. als Aktien- oder Kommanditaktiengesellschaft (620 und 764 OR); • 9. als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (772 OR); • 10. als Genossenschaft (828 OR); • 11. als Verein (Art. 60 ZGB); • 12. als Stiftung (Art. 80 ZGB); • 13. Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (36 KAG); • 14. Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (Art. 98 KAG).“

  4. Zum Erfordernis des Handelsregistereintrags • Nur Personen, die in einer in 39 SchKG genannten Art eingetragen sind. • Entscheidend ist nicht Pflicht zur Eintragung sondern allein Eintragung. • Konkursbetreibung für alle Forderungen • Konkursbetreibung ohne Eintrag; Betreibung auf Pfändung trotz Eintrag.

  5. Praxis öffentlichrechtliche Forderungen: • Wasser- und Stromrechnungen (vgl. BlSchK l970, S.49); • AHV – Beiträge; • Krankenkassenbeiträgen • Forderungen von öffentlichen Spitäler fallen nicht unter Art. 43 SchKG.

  6. Betreibung auf Pfandverwertung (41 SchKG) Anwendungsbereich: • geht der Betreibung auf Pfändung und der Konkursbetreibung vor. • Einwendung der Pfandverwertung: „beneficium excussionis realis“ umschrieben (41 Abs. 1bis). • Ausnahmen: Zinsen (41 Abs. 2). und Wechselbetreibung (Art. 177 Abs. 1).

  7. Versatzpfand 907 ff. ZGB Verpfändung beweglicher Sachen an gewerbsmäßigen Pfandleiher gegen Bargeld. Versatzschein, Verwertung ohne Betr. auf Pfandverwertung Kantone können den Betrieb einer Pfandleihanstalten regeln (907 Abs. 2 ZGB) Zürcher Kantonalbank Private Verwertung durch Vereinbarung im Pfandvertrag AGB Banken: „Die Bank hat an allen Vermögenswerten, die sie jeweils für Rechnung des Kunden bei sich selbst und anderswo aufbewahrt, ein Pfandrecht ... Die Bank ist nach ihrer Wahl zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seiner Leistung in Verzug ist.“ Private Verwertung

  8. Betreibung auf Sicherheitsleistung (38 SchKG) Anwendungsbereich • Ansprüche auf Sicherheitsleistung, falls Sicherheit auch in Geld geleistet werden kann. • 282 ZGB: „Ist die Unterhaltsklage zusammen mit der Vaterschaftsklage eingereicht worden und die Vaterschaft glaubhaft gemacht, so hat der Beklagte (...) schon vor dem Urteil die Entbindungskosten und angemessene Beiträge an den Unterhalt von Mutter und Kind zu hinterlegen.“ • Vertraglich Sicherstellungspflichten. Verfahren für die Betreibung auf Sicherheitsleistung • Nicht Zahlung sondern Hinterlegung. • Auch gegenüber im HRG-eingetragene Personen Konkursbetr. ausgeschlossen (43 Ziff. 3 SchKG

More Related