1 / 18

Schöffenwahlen 2008

Schöffenwahlen 2008. Gerechtigkeit braucht bürgerschaftliches Engagement Wahl, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schöffen und Jugendschöffen. DVS. Warum nehmen ehrenamtliche Richter an der Rechtsprechung teil?.  Partizipation  Fortentwicklung des Rechts

gaston
Télécharger la présentation

Schöffenwahlen 2008

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Schöffenwahlen 2008 Gerechtigkeit braucht bürgerschaftliches Engagement Wahl, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schöffen und Jugendschöffen DVS

  2. Warum nehmen ehrenamtliche Richter an der Rechtsprechung teil? Partizipation  Fortentwicklung des Rechts  Einklang von Recht und Gerechtigkeit  Volkspädagogik  Wissen über Realität  Plausibilitätskontrolle  Öffentlichkeit in der Beratung  Rechtspolitische Diskussionen

  3. In welchen Gerichten sind Schöffen vertreten?

  4. Wie kommen Schöffen zum Einsatz? • Hauptschöffen jährliche Auslosung auf ein Schöffengericht bzw. eine Strafkammer • Hilfsschöffen Auslosung vor dem ersten Sitzungsjahr in eine Liste in einer festen Reihenfolge, die für die gesamte Amtszeit beibehalten wird • Wechsel vom Hilfs- zum Hauptschöffen • Streichung eines Hauptschöffen • Bildung eines neuen Spruchkörpers im lfd. Jahr

  5. Ehrenamtliche Richter in den Gerichten 110.000 61.000 20.395 3.345

  6. Wie werden Schöffen gewählt? Ablauf der Schöffenwahl – Die Verantwortung der Kommunen • Ermittlung der Zahl der benötigten Schöffen und der auf die Gemeinden entfallenden Anteile durch den zuständigen Gerichtspräsidenten • Vorbereitung der Vorschlagslisten durch die Kommunalverwaltung • Aufstellung/Wahl der Vorschlagslisten in den Gemeindevertretungen bzw. Jugendhilfeausschüssen  Öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für eine Woche Möglichkeit des Einspruches • Übersenden der Listen an das zuständige Amtsgericht • Vorbereitung durch den Vorsitzenden (Bundeszentralregister, Einsprüche, Ausschluss) • Wahl in den Schöffenwahlausschüssen • Schöffen in allgemeinen Strafsachen • Jugendschöffen  Nachbereitung (Dankschreiben an die nicht Gewählten)

  7. Aufgaben und Grundsätze des Strafprozesses • Aufgaben des Strafprozesses • Sachverhaltserforschung • Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens • Rechtsfrieden • Prozessgrundsätze • Öffentlichkeit • Mündlichkeit und Unmittelbarkeit • Anklageprinzip • Offizialprinzip • Legalitäts- und Opportunitätsprinzip • Amtsermittlungsgrundsatz • Beschleunigungsgrundsatz, Konzentrationsmaxime • Im Zweifel für den Angeklagten • Faires Verfahren

  8. Welche Voraussetzungen müssen die Bewerber mitbringen? (1) I. Gesetzliche Voraussetzungen • Zwingende Anforderung  Deutsche Staatsbürgerschaft 2. Ausschlussgründe  Gerichtliche Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter  Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten  Schwebendes Ermittlungsverfahren

  9. Welche Voraussetzungen müssen die Bewerber mitbringen? (2) 3.Soll-Voraussetzungen  Altersgrenzen (25 bis 69 Jahre/Stichtag: 01.01.2009)  Wohnort  Körperliche und geistige Eignung  Vermögensverfall  Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit (Erklärung über MfS-Mitarbeit)  Ausschluss bestimmter Berufe (z.B. Justizberufe, politische Beamte, Polizeivollzugsbeamte, Strafvollzugsbedienstete, Religionsdiener)  Erneute Kandidatur

  10. Welche Voraussetzungen müssen die Bewerber mitbringen? (3) II. Grundlegende (nicht gesetzlich geregelte) Fähigkeiten  Soziales Verständnis  Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen  Logisches Denkvermögen und Intuition  Berufliche Erfahrung  Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen  Kenntnisse über die Bedeutung von Kriminalität und Strafe  Mut zum Richten • Gerechtigkeitssinn Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung Kommunikations- und Dialogfähigkeit

  11. Ablauf der Hauptverhandlung • Information der Schöffen vor Sitzungsbeginn (Nr. 126 RiStBV) • Aufruf, Anwesenheitsfeststellung, Belehrung, Feststellungen zur Person des Angeklagten • Anklageverlesung (Nr. 126 Abs. 3 RiStBV) • Belehrung des Angeklagten • Vernehmung des Angeklagten zur Sache • - Geständnis • - Schweigerecht • Beweisaufnahme (Aktenkenntnis, Fragerecht) – Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Augenschein • Plädoyers • Letztes Wort • Beratung (Reihenfolge und Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung) • Urteilsverkündung

  12. Die Rechte und Pflichten der Schöffen (1) Die allgemeine Rechtsstellung der Schöffen Gleichberechtigte Teilnahme an der Hauptverhandlung (§§ 30, 77 GVG) § 30 Abs. 1: Insoweit das Gesetz nicht Ausnahmen bestimmt, üben die Schöffen während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus und nehmen auch an den im Laufe einer Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen teil, die in keiner Beziehung zu der Urteilsfällung stehen und die auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können. § 77 Abs. 1: Für die Schöffen der Strafkammern gelten entsprechend die Vorschriften über die Schöffen des Schöffengerichts …

  13. Die Rechte und Pflichten der Schöffen (2) Die wesentlichen Beteiligungsrechte der Schöffen  Fragerecht  Informationsrechte Akteneinsicht, Anklagesatz, Erläuterungen  Stimmrecht  Entscheidungen während der Hauptverhandlung

  14. Die Rechte und Pflichten der Schöffen (3) 3. Die Pflichten der Schöffen Teilnahme an den Sitzungen Teilnahme an allen Abstimmungen Neutralität und Unbefangenheit Verschwiegenheit 4.Straf- und haftungsrechtliche Gleichstellung mit den Berufsrichtern

  15. Die Rechte und Pflichten der Schöffen (4) Entbindung von einzelnen Sitzungstagen In folgenden Fälle sind Schöffen von der Pflicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung befreit: • Verhinderung durch Krankheit, Unfall • Unzumutbarkeit (z.B. wenn Urlaub vorher gebucht) • Ausschluss von Gesetzes wegen oder • wegen Besorgnis der Befangenheit

  16. Schutzrechte für ehrenamtliche Richter § 45 DRiG (1) Der ehrenamtliche Richter ist in gleichem Maße wie ein Berufsrichter unabhängig. Er hat das Beratungsgeheimnis zu wahren (§ 43). (1a) Niemand darf in der Übernahme oder Ausübung des Amtes als ehrenamtlicher Richter beschränkt oder wegen der Übernahme der Ausübung des Amtes benachteiligt werden. Ehrenamtliche Richter sind für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von ihrem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes ist unzulässig. Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

  17. Die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens  Besondere Qualifikationen der Jugendschöffen (§ 35 JGG)  Sanktionensystem  Erziehungsgedanke

  18. Entschädigung • Verdienstausfall – max. 20,00 €/Std. (brutto) für höchstens 10 Std./Tag • Haushaltsführung (bei Hausfrauen/-männern) – 12,00 €/Std. für höchstens 10 Std./Tag • Teilzeitbeschäftigte • Zeitversäumnis – 5,00 €/Std. für höchstens 10 Std./Tag • Fahrtkosten • Kosten für eine Vertretung oder eine Begleitperson

More Related