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U3-Ausbau

U3-Ausbau. Aktuelles aus dem LVR-Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 25. Oktober 2012 Dr. Carola Schneider. Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau seit dem letzten LJHA am 30. August 2012 - Bericht über die Krippengipfel NRW -.

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Presentation Transcript


  1. U3-Ausbau Aktuelles aus dem LVR-Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 25. Oktober 2012 Dr. Carola Schneider

  2. Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau • seit dem letzten LJHA • am 30. August 2012 • - Bericht über die Krippengipfel NRW -

  3. Finanzausstattung U3-Ausbau – NRW (Stand: 25.10.12) 150 Mio. € 415 Mio. € 482 Mio. €

  4. zusätzliche Fördermittel ab 2013 • Fiskalpakt des Bundes • Volumen insgesamt: 580 Mio. Euro • Anteil NRW: 126 Mio. Euro • entsprechendes Gesetz ist noch nicht verabschiedet • 3. Sonderprogramm des Landes • Volumen 40 Mio. Euro • Bereitstellung als fachbezogene Pauschale nach Verabschiedung des Haushaltes 2012 voraussichtlich im Dezember 2012 • Belastungsausgleichsgesetz • Anteil des Landes am Ausbau und dem Betrieb von U3-Plätzen nach dem Urteil des VGH Münster • Einmalzahlung für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 im Dezember 2012 und Februar 2013 nach Verabschiedung des Landeshaushaltes und des Belastungsausgleichsgesetzes in Höhe von etwa 180 Mio. Euro

  5. Bewilligung der verbleibenden Bundesmittel aus dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ • mindestens 95% der Bundesmittel müssen bis Ende 2012 bewilligt sein; ansonsten partizipiert NRW nicht an den Mitteln aus dem Fiskalpakt; • restliche Bundesmittel wurden Anfang 2012 als Budgets auf die Jugendämter verteilt • Frist für die Vervollständigung der zur Bewilligung gemeldeten Maßnahmen wurde letztmalig auf den 31.10.2012 verlängert; sind die gemeldeten Anträge bis dahin nicht entscheidungsreif, werden diese Mittel auf andere Kommunen umverteilt • Anträge, die dann nicht bewilligungsreif (z. B. weil immer noch nicht alle Unterlagen für die Bewilligung vorliegen) sind, können vom LJA nicht mehr bewilligt werden

  6. Sonderprogramm 2011/2012 des Landes NRWfachbezogene Pauschale 2011 • nicht weiter bewilligte Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011 mussten von den Jugendämtern zurückgezahlt werden • durch Erlass vom 16.08.2012 wurden die Mittel (insgesamt etwa 4,44 Mio. € für den LVR) diesen Jugendämtern wieder zur Verfügung gestellt • bis zum 30.10.2012 müssen alle Förderanträge, die bisher aus diesem Förderprogramm nicht bewilligt werden konnten, entscheidungsreif sein; Anträge, die bis dahin nicht entscheidungsreif sind, können danach nicht mehr berücksichtigt werden • die nicht benötigten Mittel werden noch in diesem Jahr umverteilt; die Kriterien für die Umverteilung sind noch nicht bekannt

  7. Folie des MFKJKS zum Krippengipfel am 23.10.2012

  8. Folie des MFKJKS zum Krippengipfelam 23.10.2012

  9. Fiskalpakt des Bundes – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 – 2014 I • der Bund wird für den investiven U3-Ausbau insgesamt weitere 580 Mio. Euro zur Verfügung stellen • NRW soll aus diesen Fördermittel einen Anteil von etwa 126 Mio. Euro erhalten • die Fördermittel müssen bis Ende 2014 verausgabt werden

  10. Fiskalpakt des Bundes – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 II • Der Gesetzentwurf enthält strikte Vorgaben zu einzuhaltenden Fristen und Vorgaben für ein umfassendes Monitoring der Länder gegenüber dem Bund, das weit über das bisherige Berichtswesen hinausgeht • Dagegen hat der Bundesrat am 12.10.2012 einstimmig votiert und fordert : • der Anteil des Bundes an den Betriebskosten in Höhe von 75 Mio. Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen wird den Ländern bereits ab 2013 zur Verfügung gestellt • die im Gesetzentwurf enthaltenen Prüf-, Berichts- und Nachweispflichten der Länder gegenüber dem Bund müssen reduziert werden (auf den Umfang des bisherigen Bundesprogramms) • eine Verlängerung des Zeitraums, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden müssen, auf den 30.06.2015

  11. Fiskalpakt des Bundes – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 III • weitere Inhalte des Gesetzentwurfs: • Bundesmittel werden in insgesamt drei Tranchen aufgeteilt, die zu bestimmten Stichtagen von den Landesjugendämtern zu bewilligen sind: • 1. Tranche = 50% der zur Verfügung stehenden Fördermittel; zu bewilligen bis 30.06.2013 • 2. Tranche = 75% der zur Verfügung stehenden Fördermittel; zu bewilligen bis 31.12.2013 • 3. Tranche = 100% der zur Verfügung stehenden Fördermittel; zu bewilligen bis 31.03.2014 • Mittel, die nicht entsprechend der Stichtage bewilligt werden können, werden automatisch umverteilt und fließen anderen Bundesländern zu

  12. Fiskalpakt des Bundes – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 IV • weitere Inhalte des Gesetzentwurfs • gefördert werden können alle Maßnahmen, mit denen nach dem 01.07.2012 (Tag der Einigung über den Fiskalpakt) begonnen wurde • der vorzeitige Maßnahmebeginn wird für Fälle, die aus diesem Programm gefördert werden, generell erlaubt • im Gegensatz zum bisherigen Bundesprogramm ist keine gesonderte Antragstellung hierfür erforderlich • aber: ein generell erlaubter vorzeitiger Maßnahmebeginn zieht auch in diesem Programm keinen Anspruch auf eine spätere Förderung nach sich

  13. Fiskalpakt des Bundes – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 V • Umsetzung in NRW (Erlass des MFKJKS vom 27.09.2012) • für die 1. Tranche soll das Land NRW etwa 65 Mio. Euro, die bis zum 30.06.2013 nach den Richtlinien zum U3-Ausbau zu bewilligen sind, erhalten • bis zum 30.11.2012 sind den LJÄ durch die Jugendämter alle Maßnahmen in der Reihenfolge ihrer Priorität zu melden, die zur örtlichen Bedarfsdeckung im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs noch durchzuführen sind und deren Umsetzung in 2013 und 2014 erfolgen kann, • auf der Basis der gemeldeten Priorität werden dann die Mittel aus dem Budget, das dem Jugendamt für die 1. Tranche des Fiskalpakts zur Verfügung gestellt wurde, bewilligt. • für die gemeldeten Maßnahmen müssen ebenfalls zum 30.11.2012 entscheidungsreife Anträge im LVR-Landesjugendamt vorliegen • Mittel, die nicht gemeldet werden bzw. für die zum 30.11.2012 keine entscheidungsreifen Anträge im LVR-LJA vorliegen, werden innerhalb des Landes NRW umverteilt

  14. Fiskalpakt des Bundes – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 VI • Umsetzung in NRW (Erlass des MFKJKS vom 27.09.2012) • die 65 Mio. Euro werden in Form von Budgets an die Kommunen verteilt • im Rahmen dieser Budgets erteilt das LVR-LJA Bewilligungsbescheide auf der Basis der Förderrichtlinien • die Budgets wurden auf der Basis der Zahl der 1- und 2-jährigen Kinder im Jugendamtsbezirk sowie der Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege vom MFKJKS ermittelt • für jedes Jugendamt wird zusätzlich ein Sockelbetrag von 180.000 Euro berücksichtigt, damit auch kleinere Jugendämter die Möglichkeit der Schaffung einer Mindestanzahl von Plätzen haben

  15. zusätzliche Landesmittel – 3. Sonderprogramm • das Land NRW wird in 2013 noch einmal weitere 40 Mio. € für den U3-Ausbau zur Verfügung stellen • die Mittel werden nach der Verabschiedung des Landeshaushalts – im Dezember 2012 – freigegeben • die Mittel werden voraussichtlich wieder als fachbezogene Pauschale an die Jugendämter weiter gegeben werden

  16. Belastungsausgleichsgesetz (Konnexitätsausgleich) I • Mit diesen Zahlungen beteiligt sich das Land NRW an den Kosten für den Ausbau und dem • Betrieb der Plätze für Kinder unter drei Jahren nach dem Urteil des VGH Münster. • Ausgeglichen werden sollen: • der notwendige Verwaltungsaufwand zum Ausbau und zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege • die Investitionskosten für den bedarfsgerechten Ausbau des Betreuungsangebotes • die notwendigen Kosten zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der Plätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege. • Die Zahlung beinhaltet weiter einen pauschalen Zuschlag von 10% des Verwaltungsaufwandes nach Nummer 1 dieser Aufzählung zum Ausgleich des mit dem Verwaltungsaufwand verbundenen Sachaufwandes

  17. Belastungsausgleichsgesetz (Konnexitätsausgleich) II • die Mittel werden als nicht zweckgebundene Pauschalen an die Jugendämter gezahlt • für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 werden die Jugendämter nach Verabschiedung des Belastungsausgleichsgesetzes und des Landeshaushaltes noch in diesem Jahr und im Februar 2013 Einmalzahlungen mit einem Gesamtvolumen von etwa 180 Mio. Euro erhalten • ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 erhöht sich der Landesanteil an den KiBiz-Pauschalen für Kinder unter drei Jahren um 19,96% und wird mit diesen ausgezahlt

  18. Erfahrungen der Task Force des MFKJKS • die Task Force des MFKJKS zum U3 Ausbau wurde sehr gut angenommen • bis Mitte August 2012 gingen etwa 500 Anfragen ein, davon mehr als 50% über die Hotline • etwa 50% der Fragen kamen von Jugendämtern und Kitas; der Rest verteilte sich auf Eltern, Tagespflegepersonen, Investoren und sonstige Institutionen • fast die Hälfte aller Anfragen hatte Fragen zur Finanzierung zum Inhalt; ansonsten bezogen sich die Fragen auf Probleme mit Bauämtern, Fragen zur Betriebserlaubnis zu Betriebskindergärten oder etwa zum Stand des Antragsverfahrens

  19. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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