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Bericht der Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

. . ermessung Brandenburg. Bericht der Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Referentin: Silke Thomalla. geboren und aufgewachsen in Lauchhammer 1990 – 1993 Ausbildung zum Kartografiefacharbeiter 1993 – 1999 Geodäsiestudium an der TU Dresden

jaimin
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Bericht der Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

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Presentation Transcript


  1.  ermessung Brandenburg Bericht der Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Referentin: Silke Thomalla

  2. geboren und aufgewachsen in Lauchhammer 1990 – 1993 Ausbildung zum Kartografiefacharbeiter 1993 – 1999 Geodäsiestudium an der TU Dresden 1999 – 2001 und 2004 Praktische Berufstätigkeit bei einem ÖbVI in Brandenburg 2001 – 2003 Referendariat in Brandenburg 2005 – 2006 Sachbearbeiterin in der Aufsicht über die ÖbVI seit Mai 2007 Dezernatsleiterin in der Aufsicht über die ÖbVI   ermessung Brandenburg Zur PersonSilke Thomalla

  3. Statistische Informationen AdV – Umfrage zur Umsatzsteuer Zulassungsprüfung Berichterstattung zu offenen Gebäudeeinmessungen Werbeerlass Aktuelles zum Kooperationsrecht   ermessung Brandenburg Bericht der Aufsichtsbehörde

  4. Statistische Informationen   ermessung Brandenburg Bericht der Aufsichtsbehörde

  5.  ermessung Brandenburg Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (1)

  6.  ermessung Brandenburg Öffentlich bestellteVermessungsingenieure (2)

  7.  ermessung Brandenburg Personalübersicht der ÖbVI (1)Stand: 31.12.2006

  8.  ermessung Brandenburg Personalübersicht der ÖbVI (2)Stand: 31.12.2006 70 % 30 %

  9.  ermessung Brandenburg Personalübersicht der ÖbVI (4)(ohne unbefristete Kooperationen)Stand 31.12.2006 Ø 6,0 Mitarbeiter / ÖbVI (110 ÖbVI)

  10.  ermessung Brandenburg Personalübersicht der ÖbVI (5)(nur unbefristete Kooperationen)Stand: 31.12.2006 Ø 10.2 Mitarbeiter / Kooperation (27 Kooperationen, 47 ÖbVI)

  11. AdV- Umfrage Umsatzsteuer   ermessung Brandenburg Bericht der Aufsichtsbehörde

  12. Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission: unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen gegenüber Landesbehörden durch Katasterverwaltungen und ÖbVI Stellungnahme der AdV vorgesehen vorbereitende Umfrage durchgeführt   ermessung Brandenburg AdV-Umfrage Umsatzsteuer (1)

  13. Antwort Bbg vom MI: KVÄ kommunalisiert Messungen für Landesbehörden – Umsatzsteuer angesetzt Messungen für eigene Trägerkörperschaft – keine Umsatzsteuer Ergebnis AdV-Umfrage: in Ländern, in denen die Katasterverwaltung... ...Teil der Landesverwaltung ist, wird keine Umsatzsteuer bei Liegenschaftsvermessungen für andere Landesverwaltungen erhoben, ... kommunalisiert ist, wird innerhalb der Kommunalverwaltung analog verfahren   ermessung Brandenburg AdV-Umfrage Umsatzsteuer (2)

  14. Zulassungsprüfung   ermessung Brandenburg Bericht der Aufsichtsbehörde

  15. 2007 erstmalig nach 2001 wieder Zulassungsprüfungen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2b ÖbVIBO 3 Prüfungsteilnehmer Zielstellung: gleichbleibend hohes Niveau der Kenntnisse der ÖbVI Anwendung der Prüfungsmaßstäbe der Großen Staatsprüfung, Zwischenergebnis: 1 Prüfungsteilnehmer zur mündlichen Prüfung zugelassen   ermessung Brandenburg Zulassungsprüfung

  16. Berichterstattung zu noch nicht in das Liegenschaftskataster eingereichte Gebäudeeinmessungen   ermessung Brandenburg Bericht der Aufsichtsbehörde

  17. Prioritätenerlasses II durch den Runderlass 2 /2007 vom 07. Mai 2007 erweitert Zielstellung: aktueller Liegenschaftsnachweis „Vermessungsstellen und Katasterbehörden werden aufgefordert, die bestehenden Rückstände bis zum Ende dieses Jahres abzuarbeiten“ Aufforderung zur Berichterstattung an die ÖbVI über die Anzahl der noch nicht in das Liegenschaftskataster eingereichten Gebäudeeinmessungen zum 31.05.; 31.08.; 30.11. und 31.12.   ermessung Brandenburg Berichterstattung offeneGebäudeeinmessungen

  18.  ermessung Brandenburg Berichterstattung zum 31.05.2007 und 31.08.2007

  19.  ermessung Brandenburg Berichterstattung zum 31.05.2007

  20. Werbeerlass (Verwaltungsvorschrift zur Werbung von ÖbVI)   ermessung Brandenburg Bericht der Aufsichtsbehörde

  21. Werbung von ÖbVI nach § 9 Abs. 1 Satz 3 ÖbVIBO: Werbung für die eigene Person oder Dritte ist ihm [dem ÖbVI] nur erlaubt, soweit sie einen bestimmten Personenkreis über die berufliche Tätigkeit in Form, Inhalt und Umfang sachdienlich unterrichtet und nicht auf die Stellung eines Antrages im Einzelfall gerichtet ist. Klarstellung der in der ÖbVIBO verwendeten Begriffe Bezug zur aktuellen Rechtsprechung   ermessung Brandenburg Werbeerlass (1)

  22. Werbemaßnahmen sind unter der Berücksichtigung der Verkehrs-anschauung des Berufsbildes und der besonderen Verantwortung, die mit der Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen verbunden ist, zu beurteilen bei Unsicherheiten, ist die Maßnahme rechtzeitig vorher mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen Auflistung zulässiger und unzulässiger Werbemaßnahmen regelmäßige Fortführung geplant   ermessung Brandenburg Werbeerlass (2)

  23. Visitenkartenanzeigen in örtlichen Tages- oder Wochenzeitungen, Baubroschüren, lokalen Informationsbroschüren Bereithalten von Broschüren, Faltblättern über Tätigkeit, Aufgaben und Befugnisse der ÖbVI in der Geschäftsstelle Veranstaltung eines Tages der offenen Tür in Broschüren, Faltblättern oder der Homepage: Foto der Geschäftsstelle von außen beruflicher Werdegang des ÖbVI berufliche Qualifikation der Mitarbeiter bürounabhängige, wertfreie Beschreibungen von Vermessungsleistungen   ermessung Brandenburg Zulässige Werbung (Bsp.)

  24. Auftreten unter einer Firmenbezeichnung / Wortmarke in Verbindung mit der Amtsausübung Herausgabe von Rundschreiben, Newslettern, Postwurfsendungen o. ä. an bestehende oder neue Kundenkreise Auslage von Informationsmaterial außerhalb der Geschäftsstelle des ÖbVI Sponsoring unter Führung der Berufsbezeichnung als ÖbVI Internetadresse / E-Mail Adresse unter Verwendung von Alleinstellungsmerkmalen oder Steigerungsformen (z.B. „www.vermessung-potsdam.de“) Veröffentlichung von Erfolgs- oder Umsatzzahlen, Besucherzahl auf der Internetseite   ermessung Brandenburg Unzulässige Werbung (Bsp.)

  25. Aktuelles zum Kooperationsrecht   ermessung Brandenburg Bericht der Aufsichtsbehörde

  26. § 6 Abs. 2 Nr. 1 ÖbVIBO: Verantwortungsbereiche der Kooperations-partner gegenüber dem Antragsteller getrennt § 14 Abs. 1 GebG Bbg: Aus der ... Kostenentscheidung müssen mind. hervorgehen 1. die kostenerhebende Behörde aktuelles Beispiel - Im Kopf des Kostenbescheides sind beide ÖbVI der Kooperation genannt VG FF: Anschein, dass die beiden ÖbVI gemeinsam im Außenverhältnis auftreten  keine eindeutige Zuordnung der erlassenden Behörde (§ 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfg)  Kostenbescheid ist nichtig Kostenbescheide sind so zu gestalten, dass der erlassende ÖbVI eindeutig zu erkennen ist Rundschreiben an die ÖbVI wird folgen   ermessung Brandenburg Kooperationsrecht

  27.  ermessung Brandenburg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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